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Erläuterungen - Kita-Server Rheinland-Pfalz

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verbindlich anzuwenden. Danach beträgt der Höchstsatz (inkl. Reisekosten der<br />

Fortbildungskraft) für eine Fortbildung, die mindestens einen Tag umfasst (8 Unterrichtseinheiten<br />

á 45 Minuten) 400 €. Wird eine Fortbildung gewünscht, die diesen<br />

Betrag übersteigt, kann diese nur durchgeführt werden, wenn die Mehrkosten vom<br />

Träger übernommen werden.<br />

Der Gesamtbetrag, der für die Teilnahme an Fortbildungen geschätzt wird, ist in die<br />

entsprechende Spalte in die Zeile der Pos. 5 einzutragen.<br />

Pos. 6 Verwaltungskosten<br />

Zum Ausgleich der zeitlichen Inanspruchnahme des Verwaltungspersonals des<br />

Trägers auf Grund der Unterstützung der Konsultationskindertagesstätten in Dingen<br />

wie Aufstellung des Finanzplanes, Mittelabruf, Verwendungsnachweis, etc. ist es<br />

möglich hier einen pauschalen Betrag einzusetzen, der jedoch 10% der Summe der<br />

Pos. 1 bis 5 des Finanzplanes nicht überschreiten darf.<br />

Weitere Hinweise zur Aufstellung des Finanzplanes:<br />

Wie ist zu verfahren, wenn im Laufe des Jahres festgestellt wird, dass der geschätzte<br />

Ansatz bei einer Position nicht ausreichen wird?<br />

Nach Rücksprache des Trägers mit dem Fachreferat im MIFKJF kann dieses Defizit<br />

durch eine Einsparung bei einer anderen Position ausgeglichen werden – jedoch<br />

maximal in Höhe von 20% des ursprünglichen Ansatzes bei der defizitären Position.<br />

Die Gesamtbewilligungssumme wird dadurch nicht verändert.<br />

Beispiel: Der Finanzplan der <strong>Kita</strong> X beläuft sich auf eine Ausgabensumme i. H. v.<br />

14.500 €. Die Pos. 5 (Fortbildungen) war mit 800 € eingeplant. Im Laufe des Jahres<br />

erhält die Konsultationskindertagesstätte eine Einladung zu einem Seminar, an dem<br />

sie gerne teilnehmen möchte. Dadurch würden die Gesamtkosten aller Fortbildungen<br />

aber auf 960 € steigen. Der ursprüngliche Ansatz würde also um 20% überschritten<br />

werden. Im Gegenzug kann der Beamer (Pos. 3 Material/<br />

Sachmittel/Investitionsgüter) auf Grund eines günstigeren Angebots statt für 1.200 €<br />

für nur 1.000 € erworben werden. Nach Rücksprache mit dem Fachreferat im<br />

MIFKJF wird im Finanzplan der Gesamtbetrag der Pos. 3 um 160 € verringert und<br />

der Gesamtbetrag der Pos. 1 um 160 € aufgestockt. Die Ausgabensumme beträgt<br />

nach wie vor 14.500 €.<br />

Für weitere Rückfragen zum Thema Finanzplan können Sie sich gerne an Frau<br />

Sabine Theisen, Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Tel.<br />

06131/16-2907, Mail: sabine.theisen@mifkjf.rlp.de, wenden.<br />

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