AGB - Klarmobil.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)<br />
klarmobil GmbH • Deelbögenkamp 4c • 22297 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg • HRB 119203 (nachfolgend „klarmobil“ genannt)<br />
1. Allgemeines<br />
klarmobil stellt ihren Kun<strong>de</strong>n Mobilfunkdienstleistungen<br />
aufgrund <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(<strong>AGB</strong>) sowie <strong>de</strong>n jeweils bei<br />
Vertragsschluss o<strong>de</strong>r nach wirksamer nachträglicher<br />
Än<strong>de</strong>rung gültigen Leistungsbeschreibungen und<br />
Preislisten zur Verfügung. Nähere Informationen:<br />
www.klarmobil.<strong>de</strong><br />
2. Vertragsschluss<br />
2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn <strong>de</strong>r ausgefüllte<br />
Kun<strong>de</strong>nantrag klarmobil zugeht und dieser von<br />
klarmobil schriftlich bestätigt wird, spätestens jedoch<br />
mit Bereitstellung <strong>de</strong>r Leistung (Freischaltung <strong>de</strong>r SIM-<br />
Karte) durch klarmobil.<br />
2.2 Der Kun<strong>de</strong> ist an seinen Kun<strong>de</strong>nantrag für eine<br />
Frist von 4 Wochen nach <strong>de</strong>ssen Absendung gebun<strong>de</strong>n.<br />
2.3 klarmobil behält sich vor,<br />
2.3.1 vor <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>nantrages nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>s anliegen<strong>de</strong>n Datenschutzmerkblattes<br />
Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen;<br />
2.3.2 die Annahme <strong>de</strong>s Antrages abzulehnen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Antragsteller mit <strong>de</strong>n Verpflichtungen aus an<strong>de</strong>ren<br />
bestehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r früheren Kun<strong>de</strong>nverhältnissen o<strong>de</strong>r<br />
aus einem Kun<strong>de</strong>nverhältnis mit einem mit klarmobil<br />
i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen im<br />
Rückstand ist;<br />
2.3.3 die Annahme <strong>de</strong>s Antrages abzulehnen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Antragsteller unrichtige Angaben macht, die für die<br />
Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Be<strong>de</strong>utung<br />
sind;<br />
2.3.4 vor Freischaltung eines Anschlusses die vertraglichen<br />
Leistungen von einer durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zu<br />
erbringen<strong>de</strong>n angemessenen Sicherheitsleistung<br />
abhängig zu machen. Verfügt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nicht über die<br />
zur Bonitätsprüfung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen (persönliche<br />
EC o<strong>de</strong>r Kreditkarte) kann klarmobil Sicherheit in<br />
Form einer unbefristeten Bankbürgschaft o<strong>de</strong>r eine<br />
Bareinzahlung for<strong>de</strong>rn. Die Sicherheitsleistung ist im<br />
Falle <strong>de</strong>s Verzuges bei Unter<strong>de</strong>ckung auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />
von klarmobil zu erhöhen.<br />
3. Vertragsdauer<br />
3.1 Soweit keine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung getroffen<br />
wird, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />
3.1.1 Vertragsverhältnisse, für die eine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />
von 24 Monaten vereinbart wur<strong>de</strong>, verlängern<br />
sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn das<br />
Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor<br />
Ablauf <strong>de</strong>r jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.<br />
3.1.2 Vertragsverhältnisse, für die eine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />
von mehr als 24 Monaten vereinbart<br />
wur<strong>de</strong>, verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate,<br />
wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate<br />
vor Ablauf <strong>de</strong>r jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt<br />
wird.<br />
3.1.3 Vertragsverhältnisse, für die eine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />
von bis zu 12 Monaten vereinbart wur<strong>de</strong>,<br />
verlängern sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn<br />
das Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor<br />
Ablauf <strong>de</strong>r jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.<br />
3.1.4 Vertragsverhältnisse, für die eine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />
von 1 Monat vereinbart wur<strong>de</strong>, verlängern<br />
sich um jeweils 1 weiteren Monat, wenn das Vertragsverhältnis<br />
nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird<br />
3.1.5 Vertragsverhältnisse, für die keine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />
vereinbart wur<strong>de</strong>, können je<strong>de</strong>rzeit ohne<br />
Angabe von Grün<strong>de</strong>n gekündigt wer<strong>de</strong>n. Der Vertrag<br />
en<strong>de</strong>t dann mit <strong>de</strong>r letzten Abrechnung <strong>de</strong>r vom<br />
Kun<strong>de</strong>n in Anspruch genommenen Leistung.<br />
3.2 Die Kündigung hat schriftlich (auch per Fax und<br />
per EMail) zu erfolgen. Entschei<strong>de</strong>nd für die Einhaltung<br />
<strong>de</strong>r Kündigungsfrist ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs<br />
<strong>de</strong>r Kündigungserklärung bei klarmobil.<br />
3.3 Das Recht bei<strong>de</strong>r Parteien zur außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein<br />
wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re dann vor, wenn <strong>de</strong>r<br />
Kun<strong>de</strong> die ihm nach diesen <strong>AGB</strong> obliegen<strong>de</strong>n Pflichten<br />
erheblich verletzt. Ein wichtiger Grund zur außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kündigung liegt auch dann vor, wenn<br />
gegen <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n ein Verfahren zur Abgabe <strong>de</strong>r<br />
ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein<br />
Vermögen ein Vergleichs- o<strong>de</strong>r Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wird o<strong>de</strong>r er die Eröffnung eines solchen<br />
Verfahrens beantragt hat o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vermögensverhältnissen<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n eine sonstige wesentliche<br />
Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass<br />
dieser seinen Verpflichtungen zeitweise o<strong>de</strong>r dauernd<br />
nicht nachkommen kann, es sei <strong>de</strong>nn, er leistet innerhalb<br />
von 10 Tagen nach Auffor<strong>de</strong>rung eine angemessene<br />
Sicherheitsleistung. Die zusätzliche Geltendmachung<br />
von Scha<strong>de</strong>nersatzansprüchen richtet sich<br />
nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />
3.4 Mit <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung wer<strong>de</strong>n<br />
sämtliche For<strong>de</strong>rungen und Ansprüche aus <strong>de</strong>m<br />
Vertragsverhältnis sofort fällig. Der Kun<strong>de</strong> hat alle bei<br />
<strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten zu tragen. Der Nachweis eines geringeren<br />
Scha<strong>de</strong>ns bleibt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n vorbehalten.<br />
4. Leistungsumfang<br />
4.1 klarmobil stellt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
vorhan<strong>de</strong>nen technischen und betrieblichen Möglichkeiten<br />
Mobilfunkdienste im Netz <strong>de</strong>r Telekom Deutschland<br />
GmbH, Vodafone D2 GmbH o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Telefónica<br />
Germany GmbH & Co. OHG zur Verfügung.<br />
4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt klarmobil<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n eine SIM-Karte, die mit <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />
(PIN) und <strong>de</strong>r Entsperrnummer (PUK)<br />
codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum<br />
<strong>de</strong>r klarmobil.<br />
4.3 Für die Überlassung eines Mobiltelefons gelten die<br />
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Mobilfunkgeräte)<br />
<strong>de</strong>r klarmobil.<br />
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf <strong>de</strong>n<br />
Empfangs- und Sen<strong>de</strong>bereich <strong>de</strong>r jeweiligen im Netz<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland betriebenen Stationen<br />
beschränkt. Einschränkungen <strong>de</strong>s räumlichen<br />
Bereiches wer<strong>de</strong>n die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend<br />
und nur bei entsprechen<strong>de</strong>r technischer<br />
Notwendigkeit vornehmen. klarmobil behält sich das<br />
Recht zur zeitweiligen Beschränkung <strong>de</strong>r Mobilfunkdienste<br />
bei Kapazitätsengpässen in <strong>de</strong>n Betreibernetzen,<br />
bei Störungen wegen technischer Än<strong>de</strong>rungen an<br />
<strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>r Betreiber, insbeson<strong>de</strong>re Verbesserung<br />
<strong>de</strong>s Netzes, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Standorte <strong>de</strong>r<br />
Anlagen, Anbindung <strong>de</strong>r Station an das öffentliche<br />
Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten<br />
o<strong>de</strong>r wegen sonstiger Maßnahmen,<br />
die für einen ordnungsgemäßen o<strong>de</strong>r verbesserten<br />
Betrieb <strong>de</strong>s Mobilfunkdienstes erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
vor. Störungen <strong>de</strong>r Übertragungsqualität durch atmosphärische<br />
o<strong>de</strong>r ähnliche Bedingungen sind nicht<br />
auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und<br />
Beschränkungen können sich auch aus Grün<strong>de</strong>n<br />
höherer Gewalt ergeben.<br />
4.5 Soweit klarmobil die jeweilige Störung o<strong>de</strong>r Beschränkung<br />
zu vertreten hat und diese länger als 24<br />
Stun<strong>de</strong>n andauert, ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zur anteiligen Min<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s monatlichen Grundpreises berechtigt. Im<br />
Übrigen sind Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche vorbehaltlich<br />
<strong>de</strong>r Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen.<br />
4.6 Der Kun<strong>de</strong> ist nach sechs (6) Wochen seit Vertragsbeginn<br />
berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste<br />
ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen,<br />
soweit <strong>de</strong>r inländische Netzbetreiber mit <strong>de</strong>m jeweiligen<br />
ausländischen Betreiber entsprechen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
geschlossen hat und <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> dafür frei<br />
geschaltet wur<strong>de</strong> (Roaming). Der Umfang <strong>de</strong>r Roaming-Leistungen<br />
bestimmt sich nach <strong>de</strong>m Angebot<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die<br />
Abrechnung erfolgt aufgrund <strong>de</strong>r aktuellen International<br />
Roaming-Preisliste; nähere Informationen:<br />
www.klarmobil.<strong>de</strong>.<br />
4.7 Der Kun<strong>de</strong> kann bei klarmobil kostenlos die Aufnahme<br />
in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis<br />
verlangen.<br />
4.8 klarmobil behält sich vor, einen Kun<strong>de</strong>n erst nach<br />
einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung <strong>de</strong>r<br />
Mobilfunkdienste im Ausland frei zuschalten. Will <strong>de</strong>r<br />
Kun<strong>de</strong> das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Bonität fortführen und für <strong>de</strong>n Roaming- und<br />
Auslandszugang frei geschaltet wer<strong>de</strong>n, so kann er<br />
dies erreichen, in<strong>de</strong>m er eine Sicherheit – entsprechend<br />
Ziffer 2.3.4 – stellt. klarmobil behält sich Auslandsfreischaltungen<br />
für kritische Län<strong>de</strong>r sowie die<br />
Benennung entsprechen<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r vor. Nach sechs<br />
(6) Wochen seit Vertragsbeginn kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auch<br />
Zusatzleistungen an<strong>de</strong>rer Anbieter - insbeson<strong>de</strong>re die<br />
Mehrwertdienste unter <strong>de</strong>n 0190/0900er Rufnummern<br />
- in Anspruch nehmen.<br />
4.9 Wer<strong>de</strong>n Zusatzleistungen durch an<strong>de</strong>re Anbieter<br />
erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis<br />
zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Anbieter. Die<br />
Leistung <strong>de</strong>r klarmobil beschränkt sich dann auf die<br />
Bereitstellung <strong>de</strong>s technischen Zugangs zu <strong>de</strong>m<br />
an<strong>de</strong>ren Anbieter.<br />
4.10 Der Kun<strong>de</strong> kann von klarmobil verlangen, dass<br />
die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme<br />
und Abrechnung einer neben <strong>de</strong>r Verbindung<br />
erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich<br />
ist - für bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne<br />
von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt<br />
wird.<br />
4.11 Nutzt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Mailbox nicht, d. h. fragt <strong>de</strong>r<br />
Kun<strong>de</strong> Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als<br />
90 Tagen nicht ab, behält sich klarmobil vor, die<br />
Mailbox zu <strong>de</strong>aktivieren. Sollten sich Nachrichten in<br />
<strong>de</strong>r Mailbox befin<strong>de</strong>n, gehen sie mit <strong>de</strong>r Deaktivierung<br />
unwi<strong>de</strong>rruflich verloren. klarmobil übernimmt keine<br />
Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf<br />
Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n kann sie wie<strong>de</strong>r aktiviert wer<strong>de</strong>n.<br />
5. Zahlungsbedingungen<br />
5.1 Die Höhe <strong>de</strong>r Entgelte ergibt sich aus <strong>de</strong>n gültigen<br />
Preislisten.<br />
5.2 Die Abrechnung erfolgt in <strong>de</strong>r Regel monatlich. Bei<br />
Rechnungsbeträgen unterhalb von 10,- € kann klarmobil<br />
die Rechnungen in größeren Abstän<strong>de</strong>n von bis<br />
zu 3 Monaten stellen.<br />
5.3 Die Grundgebühren wer<strong>de</strong>n monatlich im Voraus<br />
abgerechnet. Bei <strong>de</strong>r Abrechnung berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n außer<strong>de</strong>m nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten<br />
vorliegen. Nachträglich gelieferte Daten,<br />
wie z.B. bei Roaming, wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r nächsten Rechnung<br />
berücksichtigt.<br />
5.4 Nimmt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Leistungen Dritter in Anspruch,<br />
kann die Abrechnung durch klarmobil übernommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
5.5 Bei Beauftragung von Online-Rechnungen ist <strong>de</strong>r<br />
Kun<strong>de</strong> verpflichtet, seinen angegebenen E-Mail-<br />
Account regelmäßig einzusehen und die Rechnungen<br />
abzurufen.<br />
5.6 Vertragsbestandteil <strong>de</strong>s Mobilfunkvertrages ist die<br />
Vereinbarung einer Einzugsermächtigung. Der Einzug<br />
erfolgt frühestens mit Ablauf <strong>de</strong>s 5. Werktages nach<br />
Zugang <strong>de</strong>r Rechnung. Die Einzugsermächtigung<br />
bezieht sich auf die fälligen Entgelte <strong>de</strong>r klarmobil<br />
sowie Dritter. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren<br />
ist ein geson<strong>de</strong>rtes monatliches Entgelt gemäß<br />
Preisliste zu zahlen.<br />
5.7 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb<br />
von 8 Wochen nach <strong>de</strong>ren Zugang schriftlich<br />
geltend zu machen. Gesetzliche Ansprüche <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n bei begrün<strong>de</strong>ten Einwendungen bleiben<br />
unberührt.<br />
5.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
wegen zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc.<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Rechnungskonto <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gutgeschrieben<br />
und mit <strong>de</strong>r nächsten fälligen For<strong>de</strong>rung<br />
verrechnet.<br />
6. Wesentliche Vertragspflichten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
6.1 Der Kun<strong>de</strong> hat dafür Sorge zu tragen, dass das für<br />
die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Leistungen verwen<strong>de</strong>te<br />
Endgerät und die SIM-Karte ordnungsgemäß und nicht<br />
missbräuchlich benutzt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re<br />
6.1.1 dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgefor<strong>de</strong>rten<br />
Informationen, Sachen und sonstige Leistungen<br />
übersandt wer<strong>de</strong>n, wie z.B. unerwünschte und<br />
unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon o<strong>de</strong>r<br />
SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme<br />
Einwählprogramme,<br />
6.1.2 darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch<br />
Telekommunikationsmittel erfolgen (§238 StGB),<br />
6.1.3 dürfen keine Informationen mit rechts- o<strong>de</strong>r<br />
sittenwidrigen Inhalten übermittelt o<strong>de</strong>r in das Internet<br />
eingestellt wer<strong>de</strong>n und es darf nicht auf solche Informationen<br />
hingewiesen wer<strong>de</strong>n. Dazu zählen vor allem<br />
Informationen, die im Sinne <strong>de</strong>r §§ 130, 130a und 131<br />
StGB <strong>de</strong>r Volksverhetzung dienen, zu Straftaten<br />
anleiten o<strong>de</strong>r Gewalt verherrlichen o<strong>de</strong>r verharmlosen,<br />
- 1 - Stand: 14.05.2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)<br />
klarmobil GmbH • Deelbögenkamp 4c • 22297 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg • HRB 119203 (nachfolgend „klarmobil“ genannt)<br />
sexuell anstößig sind, im Sinne <strong>de</strong>s § 184 StGB<br />
pornografisch sind, geeignet sind, Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche<br />
sittlich schwer zu gefähr<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in ihrem<br />
Wohl zu beeinträchtigen o<strong>de</strong>r das Ansehen <strong>de</strong>r klarmobil<br />
schädigen können. Die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Jugendmedienstaatsvertrages und <strong>de</strong>s Jugendschutzgesetzes<br />
sind zu beachten,<br />
6.1.4 ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme<br />
einzelner Funktionalitäten und insbeson<strong>de</strong>re<br />
durch die Einstellung o<strong>de</strong>r das Versen<strong>de</strong>n<br />
von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die<br />
klarmobil, an<strong>de</strong>re Anbieter o<strong>de</strong>r sonstige Dritte entstehen,<br />
6.1.5 dürfen keine Verbindungen hergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
die Auszahlungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Gegenleistungen<br />
Dritter an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zur Folge haben,<br />
6.1.6 ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über<br />
die SIM-Karte unzulässig, sofern dies in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
Mobilfunk nicht ausdrücklich<br />
vorgesehen ist. Insbeson<strong>de</strong>re ist <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r SIM-<br />
Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die<br />
Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen o<strong>de</strong>r<br />
Datenübertragungen) an einen an<strong>de</strong>ren Dritten weiterleiten,<br />
unzulässig,<br />
6.1.7 sind die nationalen und internationalen Urheberund<br />
Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte<br />
sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte<br />
und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.<br />
6.2 Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, vor <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />
<strong>de</strong>r Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass<br />
<strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>sjenigen Anschlusses, zu <strong>de</strong>m die<br />
Anrufe weitergeleitet wer<strong>de</strong>n, damit einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />
6.3 Die PIN-Nummer darf nicht zusammen mit <strong>de</strong>r<br />
SIM-Karte aufbewahrt o<strong>de</strong>r an Dritte weitergegeben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
6.4 Eine Weitergabe <strong>de</strong>r SIM-Karte darf nicht gewerblich<br />
erfolgen.<br />
6.5 Dem Kun<strong>de</strong>n ist es untersagt, über Internetverbindungen<br />
zu telefonieren (sog.“Internet-Telefonie /<br />
„Voice over IP“ / „VoIP“.<br />
6.6 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r notwendigen persönlichen Daten<br />
sowie im Falle <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens <strong>de</strong>r Bankverbindung<br />
und bei Firmenän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Firmenrechtsform,<br />
<strong>de</strong>s Geschäftssitzes und <strong>de</strong>r Rechnungsanschrift<br />
sind unverzüglich anzuzeigen.<br />
6.7 Bei Beauftragung von Online-Rechnungen, ist <strong>de</strong>r<br />
Kun<strong>de</strong> verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben<br />
und stets dafür zu sorgen, dass sein E-Mail-<br />
Postfach ausreichen<strong>de</strong> Speicherkapazität für <strong>de</strong>n<br />
Empfang <strong>de</strong>r Rechnungsbenachrichtigung aufweist.<br />
Sollte sich die angegebene E-Mail-Adresse än<strong>de</strong>rn<br />
o<strong>de</strong>r ungültig wer<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> verpflichtet,<br />
unverzüglich eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben.<br />
7. SIM-Karte (Verlust und Sperre)<br />
7.1 Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, klarmobil <strong>de</strong>n Verlust<br />
o<strong>de</strong>r ein Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r SIM-Karte unverzüglich<br />
telefonisch anzuzeigen und diese telefonische<br />
Mitteilung schriftlich zu bestätigen. klarmobil wird <strong>de</strong>n<br />
vom Kun<strong>de</strong>n benannten Anschluss sperren.<br />
7.2 Im Falle <strong>de</strong>s Verlustes infolge einer Straftat<br />
(insbes. durch Diebstahl, Unterschlagung o<strong>de</strong>r Nötigung)<br />
ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zu<strong>de</strong>m verpflichtet, <strong>de</strong>n Sachverhalt<br />
unverzüglich bei <strong>de</strong>r Polizei anzuzeigen.<br />
7.3 Der Kun<strong>de</strong> haftet bis zur Verlustmeldung bei <strong>de</strong>r<br />
klarmobil für die bis dahin angefallenen Gebühren, es<br />
sei <strong>de</strong>nn, er hat <strong>de</strong>n Verlust nicht zu vertreten. Unterlässt<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die unverzügliche Meldung, haftet er<br />
für Schä<strong>de</strong>n, die bei rechtzeitiger Meldung vermie<strong>de</strong>n<br />
wor<strong>de</strong>n wären.<br />
7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit<br />
die Sperre aus vom Kun<strong>de</strong>n zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />
erfolgt ist – hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Kosten, die sich aus <strong>de</strong>r<br />
jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu<br />
tragen; <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> bleibt verpflichtet, die monatlichen<br />
Entgelte zu zahlen.<br />
7.5 Die Geltung <strong>de</strong>s Vertrages bleibt durch eine solche<br />
Sperrung unberührt.<br />
8. Bes. Bedingungen für Kun<strong>de</strong>n bis 21 Jahre<br />
8.1 Bei Kun<strong>de</strong>n, die das 21. Lebensjahr noch nicht<br />
vollen<strong>de</strong>t haben, behält sich klarmobil das Recht vor,<br />
die SIM-Karte für Verbindungen in ausländischen<br />
Mobilfunknetzen (International Roaming), zu ausländischen<br />
Netzen und zu 0900er-Nummern zu sperren.<br />
8.2 Der Wegfall <strong>de</strong>r Beschränkungen setzt einen<br />
schriftlichen Antrag <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n sowie eine positive<br />
Prüfung von Seiten klarmobils voraus.<br />
9. Rufnummernmitnahme (MNP)<br />
9.1 Zur Mitnahme seiner Mobilfunkrufnummer zu<br />
an<strong>de</strong>ren Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten<br />
o<strong>de</strong>r Betreibern öffentlicher<br />
Telekommunikationsnetze muss <strong>de</strong>r für die betroffene<br />
Mobilfunknummer registrierte Kun<strong>de</strong> spätestens 90<br />
Tage nach Vertragsbeendigung <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>m aufnehmen<strong>de</strong>n<br />
Telekommunikationsdienstanbieter wirksam<br />
gestellten Portierungsauftrag beim abgeben<strong>de</strong>n<br />
Anbieter eingereicht haben. Der bestehen<strong>de</strong> Vertrag<br />
zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m abgeben<strong>de</strong>n Anbieter<br />
bleibt von <strong>de</strong>r Portierung unberührt.<br />
9.2 Bei einer Rufnummernportierung zu an<strong>de</strong>ren<br />
Telekommunikationsanbietern erhebt klarmobil eine<br />
Bearbeitungsgebühr, die sich aus <strong>de</strong>r gültigen Tarifund<br />
Preisliste ergibt.<br />
10. Haftung<br />
10.1 klarmobil haftet für Vermögensschä<strong>de</strong>n, die von<br />
klarmobil auf Grund einer fahrlässigen Verletzung <strong>de</strong>r<br />
Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten<br />
für die Öffentlichkeit verursacht wer<strong>de</strong>n, nach<br />
<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 44a Telekommunikationsgesetz<br />
(TKG).<br />
10.2 Im Übrigen haftet klarmobil bei Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />
grober Fahrlässigkeit. Für Schä<strong>de</strong>n, die auf einfacher<br />
Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r klarmobil o<strong>de</strong>r etwaige Erfüllungsgehilfen<br />
beruhen, haftet klarmobil nur, wenn eine<br />
wesentliche Vertragspflicht verletzt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren<br />
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung <strong>de</strong>s<br />
Vertrages überhaupt erst ermöglicht, <strong>de</strong>ren Verletzung<br />
die Erreichung <strong>de</strong>s Vertragszwecks gefähr<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r auf<br />
<strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> regelmäßig vertraut. Im<br />
letztgenannten Fall haftet klarmobil jedoch nicht für<br />
<strong>de</strong>n nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen<br />
Scha<strong>de</strong>n. Bei Schä<strong>de</strong>n an Leben, Körper und Gesundheit<br />
haftet klarmobil <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n gegenüber<br />
unbegrenzt. Die Haftung nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.<br />
11. Datenschutz<br />
11.1 Personenbezogene Daten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
um ein Vertragsverhältnis mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n einschließlich<br />
seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begrün<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r zu än<strong>de</strong>rn (Bestandsdaten), sowie personenbezogene<br />
Daten zur Bereitstellung und Erbringung von<br />
Telekommunikations- o<strong>de</strong>r Telemediendiensten<br />
(Verkehrs- o<strong>de</strong>r Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet<br />
o<strong>de</strong>r nutzt klarmobil nur, wenn und soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
eingewilligt hat o<strong>de</strong>r eine Rechtsvorschrift es erlaubt.<br />
11.2 Die Speicherung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Verkehrsdaten<br />
erfolgt bis zu 6 Monate nach Rechnungsversand,<br />
es sei <strong>de</strong>nn es wer<strong>de</strong>n Einwendungen gegen die<br />
Rechnung erhoben. Soweit aus technischen Grün<strong>de</strong>n<br />
keine Verkehrsdaten gespeichert, keine Beanstandungen<br />
erhoben wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gespeicherte Daten<br />
nach Verstreichen <strong>de</strong>r unter Ziffer 5.5 geregelten Frist<br />
o<strong>de</strong>r aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht<br />
wor<strong>de</strong>n sind, trifft klarmobil we<strong>de</strong>r eine Nachweispflicht<br />
für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die<br />
Auskunftspflicht gemäß § 45 i Abs. 1 TKG.<br />
11.3 Bei Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises<br />
hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> alle jetzigen und zukünftigen Nutzer<br />
<strong>de</strong>s Mobilfunkanschlusses zu informieren, dass ihm<br />
die Verbindungsdaten bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
11.4 Im Übrigen gelten die Regelungen entsprechend<br />
<strong>de</strong>m Merkblatt zum Datenschutz.<br />
12. Schlussbestimmungen<br />
12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese <strong>AGB</strong>,<br />
die Leistungsbeschreibungen o<strong>de</strong>r die Preislisten zur<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Ausgewogenheit <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses<br />
zu än<strong>de</strong>rn, sofern dies aufgrund von<br />
unvorhersehbaren, insbeson<strong>de</strong>re technischen, rechtlichen<br />
o<strong>de</strong>r regulatorischen Verän<strong>de</strong>rungen nach<br />
Vertragsschluss erfor<strong>de</strong>rlich ist o<strong>de</strong>r dadurch erfor<strong>de</strong>rlich<br />
gewor<strong>de</strong>n ist, dass Dritte, von <strong>de</strong>nen klarmobil<br />
notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot<br />
o<strong>de</strong>r ihre Preise än<strong>de</strong>rn. Eine Preisän<strong>de</strong>rung ist<br />
auf <strong>de</strong>n Umfang dieser Kostenän<strong>de</strong>rung begrenzt.<br />
12.2 Eine Än<strong>de</strong>rung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann<br />
zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen<br />
<strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses (also insbeson<strong>de</strong>re solche<br />
über Art und Umfang <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten<br />
Leistungen und die Laufzeit einschließlich <strong>de</strong>r Regelung<br />
zur Kündigung) nicht berührt wer<strong>de</strong>n und die<br />
Än<strong>de</strong>rung unter Abwägung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitigen Interessen<br />
<strong>de</strong>r Parteien für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zumutbar ist.<br />
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Än<strong>de</strong>rungen – die<br />
nicht ausschließlich durch eine Erhöhung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />
bedingt sind – wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens<br />
6 Wochen vor ihrem Wirksamwer<strong>de</strong>n schriftlich mitgeteilt.<br />
Wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung nicht<br />
innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang <strong>de</strong>r<br />
Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />
Vertragsbestandteil. klarmobil verpflichtet sich,<br />
<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmitteilung auf die Folgen<br />
eines unterlassenen Wi<strong>de</strong>rspruchs hinzuweisen.<br />
12.4 Der Kun<strong>de</strong> kann Rechte und Pflichten aus diesem<br />
Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.<br />
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt o<strong>de</strong>r<br />
einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf<br />
ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbun<strong>de</strong>nes<br />
Unternehmen o<strong>de</strong>r auf die Telekom Deutschland<br />
GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, übertragen.<br />
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n ist<br />
Rendsburg.<br />
12.7 Soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Kaufmann, juristische Person<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r öffentlichrechtlichen<br />
Son<strong>de</strong>rvermögens ist o<strong>de</strong>r keinen Sitz im Inland hat,<br />
ist <strong>de</strong>r Gerichtsstand Rendsburg.<br />
12.8 Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es vorbehalten, durch einen<br />
Antrag bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur für Elektrizität, Gas,<br />
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)<br />
ein Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG einzuleiten,<br />
wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob klarmobil<br />
eine in <strong>de</strong>n §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG<br />
vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat.<br />
Informationen siehe: www.bun<strong>de</strong>snetzagentur.<strong>de</strong>.<br />
12.9 Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />
unter Ausschluss <strong>de</strong>s UN-Kaufrechts (CISG).<br />
- 2 - Stand: 14.05.2013