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AGB - Klarmobil.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)<br />

klarmobil GmbH • Deelbögenkamp 4c • 22297 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg • HRB 119203 (nachfolgend „klarmobil“ genannt)<br />

1. Allgemeines<br />

klarmobil stellt ihren Kun<strong>de</strong>n Mobilfunkdienstleistungen<br />

aufgrund <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(<strong>AGB</strong>) sowie <strong>de</strong>n jeweils bei<br />

Vertragsschluss o<strong>de</strong>r nach wirksamer nachträglicher<br />

Än<strong>de</strong>rung gültigen Leistungsbeschreibungen und<br />

Preislisten zur Verfügung. Nähere Informationen:<br />

www.klarmobil.<strong>de</strong><br />

2. Vertragsschluss<br />

2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn <strong>de</strong>r ausgefüllte<br />

Kun<strong>de</strong>nantrag klarmobil zugeht und dieser von<br />

klarmobil schriftlich bestätigt wird, spätestens jedoch<br />

mit Bereitstellung <strong>de</strong>r Leistung (Freischaltung <strong>de</strong>r SIM-<br />

Karte) durch klarmobil.<br />

2.2 Der Kun<strong>de</strong> ist an seinen Kun<strong>de</strong>nantrag für eine<br />

Frist von 4 Wochen nach <strong>de</strong>ssen Absendung gebun<strong>de</strong>n.<br />

2.3 klarmobil behält sich vor,<br />

2.3.1 vor <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>nantrages nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s anliegen<strong>de</strong>n Datenschutzmerkblattes<br />

Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen;<br />

2.3.2 die Annahme <strong>de</strong>s Antrages abzulehnen, wenn<br />

<strong>de</strong>r Antragsteller mit <strong>de</strong>n Verpflichtungen aus an<strong>de</strong>ren<br />

bestehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r früheren Kun<strong>de</strong>nverhältnissen o<strong>de</strong>r<br />

aus einem Kun<strong>de</strong>nverhältnis mit einem mit klarmobil<br />

i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen im<br />

Rückstand ist;<br />

2.3.3 die Annahme <strong>de</strong>s Antrages abzulehnen, wenn<br />

<strong>de</strong>r Antragsteller unrichtige Angaben macht, die für die<br />

Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Be<strong>de</strong>utung<br />

sind;<br />

2.3.4 vor Freischaltung eines Anschlusses die vertraglichen<br />

Leistungen von einer durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zu<br />

erbringen<strong>de</strong>n angemessenen Sicherheitsleistung<br />

abhängig zu machen. Verfügt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nicht über die<br />

zur Bonitätsprüfung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen (persönliche<br />

EC o<strong>de</strong>r Kreditkarte) kann klarmobil Sicherheit in<br />

Form einer unbefristeten Bankbürgschaft o<strong>de</strong>r eine<br />

Bareinzahlung for<strong>de</strong>rn. Die Sicherheitsleistung ist im<br />

Falle <strong>de</strong>s Verzuges bei Unter<strong>de</strong>ckung auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />

von klarmobil zu erhöhen.<br />

3. Vertragsdauer<br />

3.1 Soweit keine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung getroffen<br />

wird, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

3.1.1 Vertragsverhältnisse, für die eine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />

von 24 Monaten vereinbart wur<strong>de</strong>, verlängern<br />

sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn das<br />

Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor<br />

Ablauf <strong>de</strong>r jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.<br />

3.1.2 Vertragsverhältnisse, für die eine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />

von mehr als 24 Monaten vereinbart<br />

wur<strong>de</strong>, verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate,<br />

wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate<br />

vor Ablauf <strong>de</strong>r jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt<br />

wird.<br />

3.1.3 Vertragsverhältnisse, für die eine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />

von bis zu 12 Monaten vereinbart wur<strong>de</strong>,<br />

verlängern sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn<br />

das Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor<br />

Ablauf <strong>de</strong>r jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.<br />

3.1.4 Vertragsverhältnisse, für die eine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />

von 1 Monat vereinbart wur<strong>de</strong>, verlängern<br />

sich um jeweils 1 weiteren Monat, wenn das Vertragsverhältnis<br />

nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird<br />

3.1.5 Vertragsverhältnisse, für die keine Min<strong>de</strong>stvertragslaufzeit<br />

vereinbart wur<strong>de</strong>, können je<strong>de</strong>rzeit ohne<br />

Angabe von Grün<strong>de</strong>n gekündigt wer<strong>de</strong>n. Der Vertrag<br />

en<strong>de</strong>t dann mit <strong>de</strong>r letzten Abrechnung <strong>de</strong>r vom<br />

Kun<strong>de</strong>n in Anspruch genommenen Leistung.<br />

3.2 Die Kündigung hat schriftlich (auch per Fax und<br />

per EMail) zu erfolgen. Entschei<strong>de</strong>nd für die Einhaltung<br />

<strong>de</strong>r Kündigungsfrist ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs<br />

<strong>de</strong>r Kündigungserklärung bei klarmobil.<br />

3.3 Das Recht bei<strong>de</strong>r Parteien zur außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein<br />

wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re dann vor, wenn <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong> die ihm nach diesen <strong>AGB</strong> obliegen<strong>de</strong>n Pflichten<br />

erheblich verletzt. Ein wichtiger Grund zur außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kündigung liegt auch dann vor, wenn<br />

gegen <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n ein Verfahren zur Abgabe <strong>de</strong>r<br />

ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein<br />

Vermögen ein Vergleichs- o<strong>de</strong>r Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wird o<strong>de</strong>r er die Eröffnung eines solchen<br />

Verfahrens beantragt hat o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Vermögensverhältnissen<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n eine sonstige wesentliche<br />

Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass<br />

dieser seinen Verpflichtungen zeitweise o<strong>de</strong>r dauernd<br />

nicht nachkommen kann, es sei <strong>de</strong>nn, er leistet innerhalb<br />

von 10 Tagen nach Auffor<strong>de</strong>rung eine angemessene<br />

Sicherheitsleistung. Die zusätzliche Geltendmachung<br />

von Scha<strong>de</strong>nersatzansprüchen richtet sich<br />

nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />

3.4 Mit <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung wer<strong>de</strong>n<br />

sämtliche For<strong>de</strong>rungen und Ansprüche aus <strong>de</strong>m<br />

Vertragsverhältnis sofort fällig. Der Kun<strong>de</strong> hat alle bei<br />

<strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten zu tragen. Der Nachweis eines geringeren<br />

Scha<strong>de</strong>ns bleibt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n vorbehalten.<br />

4. Leistungsumfang<br />

4.1 klarmobil stellt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen technischen und betrieblichen Möglichkeiten<br />

Mobilfunkdienste im Netz <strong>de</strong>r Telekom Deutschland<br />

GmbH, Vodafone D2 GmbH o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Telefónica<br />

Germany GmbH & Co. OHG zur Verfügung.<br />

4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt klarmobil<br />

<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n eine SIM-Karte, die mit <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />

(PIN) und <strong>de</strong>r Entsperrnummer (PUK)<br />

codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum<br />

<strong>de</strong>r klarmobil.<br />

4.3 Für die Überlassung eines Mobiltelefons gelten die<br />

Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Mobilfunkgeräte)<br />

<strong>de</strong>r klarmobil.<br />

4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf <strong>de</strong>n<br />

Empfangs- und Sen<strong>de</strong>bereich <strong>de</strong>r jeweiligen im Netz<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland betriebenen Stationen<br />

beschränkt. Einschränkungen <strong>de</strong>s räumlichen<br />

Bereiches wer<strong>de</strong>n die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend<br />

und nur bei entsprechen<strong>de</strong>r technischer<br />

Notwendigkeit vornehmen. klarmobil behält sich das<br />

Recht zur zeitweiligen Beschränkung <strong>de</strong>r Mobilfunkdienste<br />

bei Kapazitätsengpässen in <strong>de</strong>n Betreibernetzen,<br />

bei Störungen wegen technischer Än<strong>de</strong>rungen an<br />

<strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>r Betreiber, insbeson<strong>de</strong>re Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Netzes, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Standorte <strong>de</strong>r<br />

Anlagen, Anbindung <strong>de</strong>r Station an das öffentliche<br />

Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten<br />

o<strong>de</strong>r wegen sonstiger Maßnahmen,<br />

die für einen ordnungsgemäßen o<strong>de</strong>r verbesserten<br />

Betrieb <strong>de</strong>s Mobilfunkdienstes erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

vor. Störungen <strong>de</strong>r Übertragungsqualität durch atmosphärische<br />

o<strong>de</strong>r ähnliche Bedingungen sind nicht<br />

auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und<br />

Beschränkungen können sich auch aus Grün<strong>de</strong>n<br />

höherer Gewalt ergeben.<br />

4.5 Soweit klarmobil die jeweilige Störung o<strong>de</strong>r Beschränkung<br />

zu vertreten hat und diese länger als 24<br />

Stun<strong>de</strong>n andauert, ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zur anteiligen Min<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s monatlichen Grundpreises berechtigt. Im<br />

Übrigen sind Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche vorbehaltlich<br />

<strong>de</strong>r Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen.<br />

4.6 Der Kun<strong>de</strong> ist nach sechs (6) Wochen seit Vertragsbeginn<br />

berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste<br />

ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen,<br />

soweit <strong>de</strong>r inländische Netzbetreiber mit <strong>de</strong>m jeweiligen<br />

ausländischen Betreiber entsprechen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />

geschlossen hat und <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> dafür frei<br />

geschaltet wur<strong>de</strong> (Roaming). Der Umfang <strong>de</strong>r Roaming-Leistungen<br />

bestimmt sich nach <strong>de</strong>m Angebot<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die<br />

Abrechnung erfolgt aufgrund <strong>de</strong>r aktuellen International<br />

Roaming-Preisliste; nähere Informationen:<br />

www.klarmobil.<strong>de</strong>.<br />

4.7 Der Kun<strong>de</strong> kann bei klarmobil kostenlos die Aufnahme<br />

in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis<br />

verlangen.<br />

4.8 klarmobil behält sich vor, einen Kun<strong>de</strong>n erst nach<br />

einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Mobilfunkdienste im Ausland frei zuschalten. Will <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong> das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Bonität fortführen und für <strong>de</strong>n Roaming- und<br />

Auslandszugang frei geschaltet wer<strong>de</strong>n, so kann er<br />

dies erreichen, in<strong>de</strong>m er eine Sicherheit – entsprechend<br />

Ziffer 2.3.4 – stellt. klarmobil behält sich Auslandsfreischaltungen<br />

für kritische Län<strong>de</strong>r sowie die<br />

Benennung entsprechen<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r vor. Nach sechs<br />

(6) Wochen seit Vertragsbeginn kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auch<br />

Zusatzleistungen an<strong>de</strong>rer Anbieter - insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Mehrwertdienste unter <strong>de</strong>n 0190/0900er Rufnummern<br />

- in Anspruch nehmen.<br />

4.9 Wer<strong>de</strong>n Zusatzleistungen durch an<strong>de</strong>re Anbieter<br />

erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis<br />

zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Anbieter. Die<br />

Leistung <strong>de</strong>r klarmobil beschränkt sich dann auf die<br />

Bereitstellung <strong>de</strong>s technischen Zugangs zu <strong>de</strong>m<br />

an<strong>de</strong>ren Anbieter.<br />

4.10 Der Kun<strong>de</strong> kann von klarmobil verlangen, dass<br />

die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme<br />

und Abrechnung einer neben <strong>de</strong>r Verbindung<br />

erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich<br />

ist - für bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne<br />

von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt<br />

wird.<br />

4.11 Nutzt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Mailbox nicht, d. h. fragt <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong> Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als<br />

90 Tagen nicht ab, behält sich klarmobil vor, die<br />

Mailbox zu <strong>de</strong>aktivieren. Sollten sich Nachrichten in<br />

<strong>de</strong>r Mailbox befin<strong>de</strong>n, gehen sie mit <strong>de</strong>r Deaktivierung<br />

unwi<strong>de</strong>rruflich verloren. klarmobil übernimmt keine<br />

Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf<br />

Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n kann sie wie<strong>de</strong>r aktiviert wer<strong>de</strong>n.<br />

5. Zahlungsbedingungen<br />

5.1 Die Höhe <strong>de</strong>r Entgelte ergibt sich aus <strong>de</strong>n gültigen<br />

Preislisten.<br />

5.2 Die Abrechnung erfolgt in <strong>de</strong>r Regel monatlich. Bei<br />

Rechnungsbeträgen unterhalb von 10,- € kann klarmobil<br />

die Rechnungen in größeren Abstän<strong>de</strong>n von bis<br />

zu 3 Monaten stellen.<br />

5.3 Die Grundgebühren wer<strong>de</strong>n monatlich im Voraus<br />

abgerechnet. Bei <strong>de</strong>r Abrechnung berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n außer<strong>de</strong>m nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten<br />

vorliegen. Nachträglich gelieferte Daten,<br />

wie z.B. bei Roaming, wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r nächsten Rechnung<br />

berücksichtigt.<br />

5.4 Nimmt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Leistungen Dritter in Anspruch,<br />

kann die Abrechnung durch klarmobil übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

5.5 Bei Beauftragung von Online-Rechnungen ist <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong> verpflichtet, seinen angegebenen E-Mail-<br />

Account regelmäßig einzusehen und die Rechnungen<br />

abzurufen.<br />

5.6 Vertragsbestandteil <strong>de</strong>s Mobilfunkvertrages ist die<br />

Vereinbarung einer Einzugsermächtigung. Der Einzug<br />

erfolgt frühestens mit Ablauf <strong>de</strong>s 5. Werktages nach<br />

Zugang <strong>de</strong>r Rechnung. Die Einzugsermächtigung<br />

bezieht sich auf die fälligen Entgelte <strong>de</strong>r klarmobil<br />

sowie Dritter. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren<br />

ist ein geson<strong>de</strong>rtes monatliches Entgelt gemäß<br />

Preisliste zu zahlen.<br />

5.7 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb<br />

von 8 Wochen nach <strong>de</strong>ren Zugang schriftlich<br />

geltend zu machen. Gesetzliche Ansprüche <strong>de</strong>s<br />

Kun<strong>de</strong>n bei begrün<strong>de</strong>ten Einwendungen bleiben<br />

unberührt.<br />

5.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />

wegen zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc.<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Rechnungskonto <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gutgeschrieben<br />

und mit <strong>de</strong>r nächsten fälligen For<strong>de</strong>rung<br />

verrechnet.<br />

6. Wesentliche Vertragspflichten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />

6.1 Der Kun<strong>de</strong> hat dafür Sorge zu tragen, dass das für<br />

die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Leistungen verwen<strong>de</strong>te<br />

Endgerät und die SIM-Karte ordnungsgemäß und nicht<br />

missbräuchlich benutzt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

6.1.1 dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgefor<strong>de</strong>rten<br />

Informationen, Sachen und sonstige Leistungen<br />

übersandt wer<strong>de</strong>n, wie z.B. unerwünschte und<br />

unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon o<strong>de</strong>r<br />

SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme<br />

Einwählprogramme,<br />

6.1.2 darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch<br />

Telekommunikationsmittel erfolgen (§238 StGB),<br />

6.1.3 dürfen keine Informationen mit rechts- o<strong>de</strong>r<br />

sittenwidrigen Inhalten übermittelt o<strong>de</strong>r in das Internet<br />

eingestellt wer<strong>de</strong>n und es darf nicht auf solche Informationen<br />

hingewiesen wer<strong>de</strong>n. Dazu zählen vor allem<br />

Informationen, die im Sinne <strong>de</strong>r §§ 130, 130a und 131<br />

StGB <strong>de</strong>r Volksverhetzung dienen, zu Straftaten<br />

anleiten o<strong>de</strong>r Gewalt verherrlichen o<strong>de</strong>r verharmlosen,<br />

- 1 - Stand: 14.05.2013


Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)<br />

klarmobil GmbH • Deelbögenkamp 4c • 22297 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg • HRB 119203 (nachfolgend „klarmobil“ genannt)<br />

sexuell anstößig sind, im Sinne <strong>de</strong>s § 184 StGB<br />

pornografisch sind, geeignet sind, Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche<br />

sittlich schwer zu gefähr<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in ihrem<br />

Wohl zu beeinträchtigen o<strong>de</strong>r das Ansehen <strong>de</strong>r klarmobil<br />

schädigen können. Die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Jugendmedienstaatsvertrages und <strong>de</strong>s Jugendschutzgesetzes<br />

sind zu beachten,<br />

6.1.4 ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme<br />

einzelner Funktionalitäten und insbeson<strong>de</strong>re<br />

durch die Einstellung o<strong>de</strong>r das Versen<strong>de</strong>n<br />

von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die<br />

klarmobil, an<strong>de</strong>re Anbieter o<strong>de</strong>r sonstige Dritte entstehen,<br />

6.1.5 dürfen keine Verbindungen hergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

die Auszahlungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Gegenleistungen<br />

Dritter an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zur Folge haben,<br />

6.1.6 ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über<br />

die SIM-Karte unzulässig, sofern dies in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />

Mobilfunk nicht ausdrücklich<br />

vorgesehen ist. Insbeson<strong>de</strong>re ist <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r SIM-<br />

Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die<br />

Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen o<strong>de</strong>r<br />

Datenübertragungen) an einen an<strong>de</strong>ren Dritten weiterleiten,<br />

unzulässig,<br />

6.1.7 sind die nationalen und internationalen Urheberund<br />

Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte<br />

sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte<br />

und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.<br />

6.2 Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, vor <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass<br />

<strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>sjenigen Anschlusses, zu <strong>de</strong>m die<br />

Anrufe weitergeleitet wer<strong>de</strong>n, damit einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />

6.3 Die PIN-Nummer darf nicht zusammen mit <strong>de</strong>r<br />

SIM-Karte aufbewahrt o<strong>de</strong>r an Dritte weitergegeben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

6.4 Eine Weitergabe <strong>de</strong>r SIM-Karte darf nicht gewerblich<br />

erfolgen.<br />

6.5 Dem Kun<strong>de</strong>n ist es untersagt, über Internetverbindungen<br />

zu telefonieren (sog.“Internet-Telefonie /<br />

„Voice over IP“ / „VoIP“.<br />

6.6 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r notwendigen persönlichen Daten<br />

sowie im Falle <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens <strong>de</strong>r Bankverbindung<br />

und bei Firmenän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Firmenrechtsform,<br />

<strong>de</strong>s Geschäftssitzes und <strong>de</strong>r Rechnungsanschrift<br />

sind unverzüglich anzuzeigen.<br />

6.7 Bei Beauftragung von Online-Rechnungen, ist <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong> verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben<br />

und stets dafür zu sorgen, dass sein E-Mail-<br />

Postfach ausreichen<strong>de</strong> Speicherkapazität für <strong>de</strong>n<br />

Empfang <strong>de</strong>r Rechnungsbenachrichtigung aufweist.<br />

Sollte sich die angegebene E-Mail-Adresse än<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r ungültig wer<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> verpflichtet,<br />

unverzüglich eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben.<br />

7. SIM-Karte (Verlust und Sperre)<br />

7.1 Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, klarmobil <strong>de</strong>n Verlust<br />

o<strong>de</strong>r ein Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r SIM-Karte unverzüglich<br />

telefonisch anzuzeigen und diese telefonische<br />

Mitteilung schriftlich zu bestätigen. klarmobil wird <strong>de</strong>n<br />

vom Kun<strong>de</strong>n benannten Anschluss sperren.<br />

7.2 Im Falle <strong>de</strong>s Verlustes infolge einer Straftat<br />

(insbes. durch Diebstahl, Unterschlagung o<strong>de</strong>r Nötigung)<br />

ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zu<strong>de</strong>m verpflichtet, <strong>de</strong>n Sachverhalt<br />

unverzüglich bei <strong>de</strong>r Polizei anzuzeigen.<br />

7.3 Der Kun<strong>de</strong> haftet bis zur Verlustmeldung bei <strong>de</strong>r<br />

klarmobil für die bis dahin angefallenen Gebühren, es<br />

sei <strong>de</strong>nn, er hat <strong>de</strong>n Verlust nicht zu vertreten. Unterlässt<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die unverzügliche Meldung, haftet er<br />

für Schä<strong>de</strong>n, die bei rechtzeitiger Meldung vermie<strong>de</strong>n<br />

wor<strong>de</strong>n wären.<br />

7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit<br />

die Sperre aus vom Kun<strong>de</strong>n zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />

erfolgt ist – hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Kosten, die sich aus <strong>de</strong>r<br />

jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu<br />

tragen; <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> bleibt verpflichtet, die monatlichen<br />

Entgelte zu zahlen.<br />

7.5 Die Geltung <strong>de</strong>s Vertrages bleibt durch eine solche<br />

Sperrung unberührt.<br />

8. Bes. Bedingungen für Kun<strong>de</strong>n bis 21 Jahre<br />

8.1 Bei Kun<strong>de</strong>n, die das 21. Lebensjahr noch nicht<br />

vollen<strong>de</strong>t haben, behält sich klarmobil das Recht vor,<br />

die SIM-Karte für Verbindungen in ausländischen<br />

Mobilfunknetzen (International Roaming), zu ausländischen<br />

Netzen und zu 0900er-Nummern zu sperren.<br />

8.2 Der Wegfall <strong>de</strong>r Beschränkungen setzt einen<br />

schriftlichen Antrag <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n sowie eine positive<br />

Prüfung von Seiten klarmobils voraus.<br />

9. Rufnummernmitnahme (MNP)<br />

9.1 Zur Mitnahme seiner Mobilfunkrufnummer zu<br />

an<strong>de</strong>ren Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten<br />

o<strong>de</strong>r Betreibern öffentlicher<br />

Telekommunikationsnetze muss <strong>de</strong>r für die betroffene<br />

Mobilfunknummer registrierte Kun<strong>de</strong> spätestens 90<br />

Tage nach Vertragsbeendigung <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>m aufnehmen<strong>de</strong>n<br />

Telekommunikationsdienstanbieter wirksam<br />

gestellten Portierungsauftrag beim abgeben<strong>de</strong>n<br />

Anbieter eingereicht haben. Der bestehen<strong>de</strong> Vertrag<br />

zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m abgeben<strong>de</strong>n Anbieter<br />

bleibt von <strong>de</strong>r Portierung unberührt.<br />

9.2 Bei einer Rufnummernportierung zu an<strong>de</strong>ren<br />

Telekommunikationsanbietern erhebt klarmobil eine<br />

Bearbeitungsgebühr, die sich aus <strong>de</strong>r gültigen Tarifund<br />

Preisliste ergibt.<br />

10. Haftung<br />

10.1 klarmobil haftet für Vermögensschä<strong>de</strong>n, die von<br />

klarmobil auf Grund einer fahrlässigen Verletzung <strong>de</strong>r<br />

Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten<br />

für die Öffentlichkeit verursacht wer<strong>de</strong>n, nach<br />

<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 44a Telekommunikationsgesetz<br />

(TKG).<br />

10.2 Im Übrigen haftet klarmobil bei Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />

grober Fahrlässigkeit. Für Schä<strong>de</strong>n, die auf einfacher<br />

Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r klarmobil o<strong>de</strong>r etwaige Erfüllungsgehilfen<br />

beruhen, haftet klarmobil nur, wenn eine<br />

wesentliche Vertragspflicht verletzt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren<br />

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung <strong>de</strong>s<br />

Vertrages überhaupt erst ermöglicht, <strong>de</strong>ren Verletzung<br />

die Erreichung <strong>de</strong>s Vertragszwecks gefähr<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r auf<br />

<strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> regelmäßig vertraut. Im<br />

letztgenannten Fall haftet klarmobil jedoch nicht für<br />

<strong>de</strong>n nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen<br />

Scha<strong>de</strong>n. Bei Schä<strong>de</strong>n an Leben, Körper und Gesundheit<br />

haftet klarmobil <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n gegenüber<br />

unbegrenzt. Die Haftung nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.<br />

11. Datenschutz<br />

11.1 Personenbezogene Daten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

um ein Vertragsverhältnis mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n einschließlich<br />

seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begrün<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r zu än<strong>de</strong>rn (Bestandsdaten), sowie personenbezogene<br />

Daten zur Bereitstellung und Erbringung von<br />

Telekommunikations- o<strong>de</strong>r Telemediendiensten<br />

(Verkehrs- o<strong>de</strong>r Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet<br />

o<strong>de</strong>r nutzt klarmobil nur, wenn und soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

eingewilligt hat o<strong>de</strong>r eine Rechtsvorschrift es erlaubt.<br />

11.2 Die Speicherung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Verkehrsdaten<br />

erfolgt bis zu 6 Monate nach Rechnungsversand,<br />

es sei <strong>de</strong>nn es wer<strong>de</strong>n Einwendungen gegen die<br />

Rechnung erhoben. Soweit aus technischen Grün<strong>de</strong>n<br />

keine Verkehrsdaten gespeichert, keine Beanstandungen<br />

erhoben wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gespeicherte Daten<br />

nach Verstreichen <strong>de</strong>r unter Ziffer 5.5 geregelten Frist<br />

o<strong>de</strong>r aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht<br />

wor<strong>de</strong>n sind, trifft klarmobil we<strong>de</strong>r eine Nachweispflicht<br />

für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die<br />

Auskunftspflicht gemäß § 45 i Abs. 1 TKG.<br />

11.3 Bei Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises<br />

hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> alle jetzigen und zukünftigen Nutzer<br />

<strong>de</strong>s Mobilfunkanschlusses zu informieren, dass ihm<br />

die Verbindungsdaten bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

11.4 Im Übrigen gelten die Regelungen entsprechend<br />

<strong>de</strong>m Merkblatt zum Datenschutz.<br />

12. Schlussbestimmungen<br />

12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese <strong>AGB</strong>,<br />

die Leistungsbeschreibungen o<strong>de</strong>r die Preislisten zur<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Ausgewogenheit <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses<br />

zu än<strong>de</strong>rn, sofern dies aufgrund von<br />

unvorhersehbaren, insbeson<strong>de</strong>re technischen, rechtlichen<br />

o<strong>de</strong>r regulatorischen Verän<strong>de</strong>rungen nach<br />

Vertragsschluss erfor<strong>de</strong>rlich ist o<strong>de</strong>r dadurch erfor<strong>de</strong>rlich<br />

gewor<strong>de</strong>n ist, dass Dritte, von <strong>de</strong>nen klarmobil<br />

notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot<br />

o<strong>de</strong>r ihre Preise än<strong>de</strong>rn. Eine Preisän<strong>de</strong>rung ist<br />

auf <strong>de</strong>n Umfang dieser Kostenän<strong>de</strong>rung begrenzt.<br />

12.2 Eine Än<strong>de</strong>rung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann<br />

zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen<br />

<strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses (also insbeson<strong>de</strong>re solche<br />

über Art und Umfang <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten<br />

Leistungen und die Laufzeit einschließlich <strong>de</strong>r Regelung<br />

zur Kündigung) nicht berührt wer<strong>de</strong>n und die<br />

Än<strong>de</strong>rung unter Abwägung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitigen Interessen<br />

<strong>de</strong>r Parteien für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zumutbar ist.<br />

12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Än<strong>de</strong>rungen – die<br />

nicht ausschließlich durch eine Erhöhung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

bedingt sind – wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens<br />

6 Wochen vor ihrem Wirksamwer<strong>de</strong>n schriftlich mitgeteilt.<br />

Wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung nicht<br />

innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang <strong>de</strong>r<br />

Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />

Vertragsbestandteil. klarmobil verpflichtet sich,<br />

<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmitteilung auf die Folgen<br />

eines unterlassenen Wi<strong>de</strong>rspruchs hinzuweisen.<br />

12.4 Der Kun<strong>de</strong> kann Rechte und Pflichten aus diesem<br />

Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.<br />

12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt o<strong>de</strong>r<br />

einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf<br />

ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbun<strong>de</strong>nes<br />

Unternehmen o<strong>de</strong>r auf die Telekom Deutschland<br />

GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, übertragen.<br />

12.6 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n ist<br />

Rendsburg.<br />

12.7 Soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Kaufmann, juristische Person<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r öffentlichrechtlichen<br />

Son<strong>de</strong>rvermögens ist o<strong>de</strong>r keinen Sitz im Inland hat,<br />

ist <strong>de</strong>r Gerichtsstand Rendsburg.<br />

12.8 Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es vorbehalten, durch einen<br />

Antrag bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur für Elektrizität, Gas,<br />

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)<br />

ein Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG einzuleiten,<br />

wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob klarmobil<br />

eine in <strong>de</strong>n §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG<br />

vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat.<br />

Informationen siehe: www.bun<strong>de</strong>snetzagentur.<strong>de</strong>.<br />

12.9 Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

unter Ausschluss <strong>de</strong>s UN-Kaufrechts (CISG).<br />

- 2 - Stand: 14.05.2013

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