Allgemeine Geschäftsbedingungen - Klarmobil.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Klarmobil.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Klarmobil.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
Für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen<br />
klarmobil GmbH • Deelbögenkamp 4c • 22297 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg • HRB 119203 (nachfolgend „klarmobil“ genannt)<br />
1. <strong>Allgemeine</strong>s<br />
klarmobil stellt ihren Kun<strong>de</strong>n Mobilfunkleistungen<br />
aufgrund <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
(AGB) sowie <strong>de</strong>n jeweils bei Vertragsschluss<br />
o<strong>de</strong>r nach wirksamer nachträglicher Än<strong>de</strong>rung<br />
gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten<br />
unter Verwendung von Guthabenkarten (sog. Prepaidkarten)<br />
zur Verfügung. Nähere Informationen:<br />
www.klarmobil.<strong>de</strong>.<br />
2. Vertragsschluss<br />
2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn das Angebot<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r klarmobil zugeht und dieses von<br />
klarmobil angenommen wird.<br />
2.2 Der Kun<strong>de</strong> kann sein Angebot entwe<strong>de</strong>r über die<br />
dafür vorgesehene Eingabemaske unter<br />
www.klarmobil.<strong>de</strong>/prepaid, telefonisch o<strong>de</strong>r per Email<br />
abgeben. Der Kun<strong>de</strong> ist an seinen Kun<strong>de</strong>nantrag für<br />
eine Frist von 4 Wochen nach <strong>de</strong>ssen Absendung<br />
gebun<strong>de</strong>n.<br />
2.3 klarmobil behält sich vor, die Annahme <strong>de</strong>s Antrages<br />
abzulehnen, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller<br />
2.3.1 mit <strong>de</strong>n Verpflichtungen aus an<strong>de</strong>ren bestehen<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r früheren Kun<strong>de</strong>nverhältnissen o<strong>de</strong>r aus<br />
einem Kun<strong>de</strong>nverhältnis mit einem mit klarmobil i.S.v.<br />
§§ 15ff. AktG verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen im Rückstand<br />
ist o<strong>de</strong>r<br />
2.3.2 unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung<br />
seiner Kreditwürdigkeit von Be<strong>de</strong>utung sind.<br />
2.4 Die Annahme <strong>de</strong>s Angebots durch klarmobil erfolgt<br />
spätestens mit Bereitstellung <strong>de</strong>r Leistung durch<br />
klarmobil.<br />
3. Vertragsdauer<br />
3.1 Der Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte<br />
Dauer geschlossen. Er kann je<strong>de</strong>rzeit schriftlich (vom<br />
Kun<strong>de</strong>n auch per Fax und per E-Mail, von klarmobil<br />
auch per EMail und SMS) mit einer Frist von 14 Tagen<br />
gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
3.2 Das Recht bei<strong>de</strong>r Parteien zur außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein<br />
wichtiger Grund liegt für klarmobil insbeson<strong>de</strong>re dann<br />
vor, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
3.2.1 die Dienstleistungen missbräuchlich gemäß<br />
Ziffer 6.1 in Anspruch nimmt o<strong>de</strong>r wenn ein dahingehen<strong>de</strong>r<br />
Tatverdacht besteht;<br />
3.2.2 bei <strong>de</strong>r Registrierung wi<strong>de</strong>r besseren Wissens<br />
falsche Angaben macht.<br />
3.3 Mit <strong>de</strong>r Kündigung wird die Prepaidkarte dauerhaft<br />
<strong>de</strong>aktiviert.<br />
4. Leistungsumfang<br />
4.1 klarmobil stellt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
vorhan<strong>de</strong>nen technischen und betrieblichen Möglichkeiten<br />
Mobilfunkdienste zur Verfügung.<br />
4.2 klarmobil überlässt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n zur Nutzung<br />
dieser Leistungen eine SIM-Karte, die mit einer I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />
(PIN) und einer Entsperrnummer<br />
(PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt<br />
Eigentum <strong>de</strong>r klarmobil.<br />
4.3 Für die Überlassung eines Mobiltelefons gelten die<br />
<strong>Allgemeine</strong>n Verkaufs- und Lieferbedingungen (Mobilfunkgeräte)<br />
<strong>de</strong>r klarmobil.<br />
4.4 Mobilfunkleistungen sind räumlich auf <strong>de</strong>n Empfangs-<br />
und Sen<strong>de</strong>bereich <strong>de</strong>r jeweiligen im Netz <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland betriebenen Stationen<br />
beschränkt. Einschränkungen <strong>de</strong>s räumlichen Bereiches<br />
wer<strong>de</strong>n die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend<br />
und nur bei entsprechen<strong>de</strong>r technischer Notwendigkeit<br />
vornehmen. klarmobil behält sich das<br />
Recht zur zeitweiligen Beschränkung <strong>de</strong>r Mobilfunkdienste<br />
bei Kapazitätsengpässen in <strong>de</strong>n Betreibernetzen,<br />
bei Störungen wegen technischer Än<strong>de</strong>rungen an<br />
<strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>r Betreiber, insbeson<strong>de</strong>re Verbesserung<br />
<strong>de</strong>s Netzes, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Standorte <strong>de</strong>r<br />
Anlagen, Anbindung <strong>de</strong>r Station an das öffentliche<br />
Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten<br />
o<strong>de</strong>r wegen sonstiger Maßnahmen,<br />
die für einen ordnungsgemäßen o<strong>de</strong>r verbesserten<br />
Betrieb <strong>de</strong>s Mobilfunkdienstes erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
vor. Störungen <strong>de</strong>r Übertragungsqualität durch atmosphärische<br />
o<strong>de</strong>r ähnliche Bedingungen sind nicht<br />
auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und<br />
Beschränkungen können sich auch aus Grün<strong>de</strong>n<br />
höherer Gewalt ergeben.<br />
4.5 Der Kun<strong>de</strong> ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste<br />
ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu<br />
nutzen, soweit <strong>de</strong>r inländische Netzbetreiber mit <strong>de</strong>m<br />
jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechen<strong>de</strong><br />
Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der<br />
Umfang <strong>de</strong>r Roaming-Leistungen bestimmt sich nach<br />
<strong>de</strong>m Angebot <strong>de</strong>s jeweiligen ausländischen Netzbetreibers.<br />
Die Abrechnung <strong>de</strong>r in Anspruch genommenen<br />
Leistungen <strong>de</strong>r ausländischen Netzbetreiber<br />
erfolgt gemäß <strong>de</strong>r aktuellen Roaming-Preisliste die auf<br />
<strong>de</strong>r unter www.klarmobil.<strong>de</strong> eingesehen und beim<br />
Kun<strong>de</strong>nservice angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. klarmobil<br />
behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische<br />
Län<strong>de</strong>r sowie die Benennung entsprechen<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
vor.<br />
4.6 Wer<strong>de</strong>n Zusatzleistungen durch an<strong>de</strong>re Anbieter<br />
erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis<br />
zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Anbieter. Die<br />
Leistung von klarmobil beschränkt sich hierbei auf die<br />
Bereitstellung <strong>de</strong>s technischen Zugangs zu <strong>de</strong>m<br />
an<strong>de</strong>ren Anbieter. Für Fehlleistungen <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m<br />
an<strong>de</strong>ren Anbieter eingesetzten Endgeräte sowie für<br />
die Erfüllung von <strong>de</strong>ssen Pflichten haftet klarmobil<br />
nicht.<br />
4.7 Nutzt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Mailbox nicht, d.h. fragt er<br />
Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90<br />
Tagen nicht ab, behält sich klarmobil vor, diese abzustellen.<br />
Auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n kann sie wie<strong>de</strong>r<br />
aktiviert wer<strong>de</strong>n.<br />
4.8 Der Kun<strong>de</strong> kann bei klarmobil kostenlos die Aufnahme<br />
in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis<br />
verlangen.<br />
5. Guthabenkonto<br />
5.1 <strong>Klarmobil</strong> ermöglicht die Herstellung von Mobilfunkverbindungen,<br />
wenn auf <strong>de</strong>m Prepaid-Konto ein<br />
positives Guthaben besteht (Vorleistungspflicht).<br />
5.2 Der Kun<strong>de</strong> kann das Prepaid-Konto durch Vorauszahlung<br />
bestimmter Beträge über die von klarmobil zur<br />
Verfügung gestellten Verfahren aufla<strong>de</strong>n.<br />
5.3 klarmobil wird für erbrachte Mobilfunkleistungen<br />
das hierfür in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Preisliste vorgesehene<br />
Entgelt vom Prepaid-Konto abbuchen.<br />
5.4 Soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Leistungen an<strong>de</strong>rer Anbieter in<br />
Anspruch nimmt, kann die diesbezügliche Abrechnung<br />
getrennt erfolgen.<br />
6. Wesentliche Vertragspflichten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
6.1 Der Kun<strong>de</strong> hat dafür Sorge zu tragen, dass das für<br />
die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Leistungen verwen<strong>de</strong>te<br />
Endgerät und die SIM-Karte ordnungsgemäß und nicht<br />
missbräuchlich benutzt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re<br />
6.1.1 dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgefor<strong>de</strong>rten<br />
Informationen, Sachen und sonstige Leistungen<br />
übersandt wer<strong>de</strong>n, wie z.B. unerwünschte und<br />
unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon o<strong>de</strong>r<br />
SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme<br />
Einwählprogramme,<br />
6.1.2 darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch<br />
Telekommunikationsmittel erfolgen (§238 StGB),<br />
6.1.3 dürfen keine Informationen mit rechts- o<strong>de</strong>r<br />
sittenwidrigen Inhalten übermittelt o<strong>de</strong>r in das Internet<br />
eingestellt wer<strong>de</strong>n und es darf nicht auf solche Informationen<br />
hingewiesen wer<strong>de</strong>n. Dazu zählen vor allem<br />
Informationen, die im Sinne <strong>de</strong>r §§ 130, 130a und 131<br />
StGB <strong>de</strong>r Volksverhetzung dienen, zu Straftaten<br />
anleiten o<strong>de</strong>r Gewalt verherrlichen o<strong>de</strong>r verharmlosen,<br />
sexuell anstößig sind, im Sinne <strong>de</strong>s § 184 StGB<br />
pornografisch sind, geeignet sind, Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche<br />
sittlich schwer zu gefähr<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in ihrem<br />
Wohl zu beeinträchtigen o<strong>de</strong>r das Ansehen <strong>de</strong>r klarmobil<br />
schädigen können. Die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Jugendmedienstaatsvertrages und <strong>de</strong>s Jugendschutzgesetzes<br />
sind zu beachten,<br />
6.1.4 ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme<br />
einzelner Funktionalitäten und insbeson<strong>de</strong>re<br />
durch die Einstellung o<strong>de</strong>r das Versen<strong>de</strong>n<br />
von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die<br />
klarmobil, an<strong>de</strong>re Anbieter o<strong>de</strong>r sonstige Dritte entstehen,<br />
6.1.5 dürfen keine Verbindungen hergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
die Auszahlungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Gegenleistungen<br />
Dritter an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zur Folge haben,<br />
6.1.6 ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über<br />
die SIM-Karte unzulässig, sofern dies in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
Mobilfunk nicht ausdrücklich<br />
vorgesehen ist. Insbeson<strong>de</strong>re ist <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r SIM-<br />
Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die<br />
Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen o<strong>de</strong>r<br />
Datenübertragungen) an einen an<strong>de</strong>ren Dritten weiterleiten,<br />
unzulässig,<br />
6.1.7 sind die nationalen und internationalen Urheberund<br />
Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte<br />
sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte<br />
und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.<br />
6.2 Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, vor <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />
<strong>de</strong>r Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass<br />
<strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>sjenigen Anschlusses, zu <strong>de</strong>m die<br />
Anrufe weitergeleitet wer<strong>de</strong>n, damit einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />
6.3 Die PIN-Nummer darf nicht zusammen mit <strong>de</strong>r<br />
SIM-Karte aufbewahrt o<strong>de</strong>r an Dritte weitergegeben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
6.4 Eine Weitergabe <strong>de</strong>r SIM-Karte darf nicht gewerblich<br />
erfolgen.<br />
6.5 Dem Kun<strong>de</strong>n ist es untersagt, über Internetverbindungen<br />
zu telefonieren (sog.“Internet-Telefonie /<br />
„Voice over IP“ / „VoIP“.<br />
6.6 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r notwendigen persönlichen Daten<br />
sowie bei Firmenän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Firmenrechtsform<br />
und <strong>de</strong>s Geschäftssitzes sind unverzüglich anzuzeigen.<br />
7. SIM-Karte (Verlust und Sperre)<br />
7.1 Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, klarmobil <strong>de</strong>n Verlust<br />
o<strong>de</strong>r ein Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r SIM-Karte unverzüglich<br />
telefonisch anzuzeigen und diese telefonische<br />
Mitteilung schriftlich zu bestätigen. klarmobil wird <strong>de</strong>n<br />
vom Kun<strong>de</strong>n benannten Anschluss sperren.<br />
7.2 Im Falle <strong>de</strong>s Verlustes infolge einer Straftat (insbes.<br />
durch Diebstahl, Unterschlagung o<strong>de</strong>r Nötigung)<br />
ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zu<strong>de</strong>m verpflichtet, <strong>de</strong>n Sachverhalt<br />
unverzüglich bei <strong>de</strong>r Polizei anzuzeigen.<br />
7.3 Der Kun<strong>de</strong> haftet bis zur Verlustmeldung bei <strong>de</strong>r<br />
klarmobil für die bis dahin angefallenen Gebühren, es<br />
sei <strong>de</strong>nn, er hat <strong>de</strong>n Verlust nicht zu vertreten. Unterlässt<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die unverzügliche Meldung, haftet er<br />
- 1 - Stand: 14.05.2013
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
Für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen<br />
klarmobil GmbH • Deelbögenkamp 4c • 22297 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg • HRB 119203 (nachfolgend „klarmobil“ genannt)<br />
für Schä<strong>de</strong>n, die bei rechtzeitiger Meldung vermie<strong>de</strong>n<br />
wor<strong>de</strong>n wären.<br />
7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit<br />
die Sperre aus vom Kun<strong>de</strong>n zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />
erfolgt ist – hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Kosten, die sich aus <strong>de</strong>r<br />
jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu<br />
tragen.<br />
7.5 Die Geltung <strong>de</strong>s Vertrages bleibt durch eine solche<br />
Sperrung unberührt.<br />
8. Rufnummernportabilität (MNP)<br />
8.1 Zur Mitnahme seiner Mobilfunkrufnummer zu<br />
an<strong>de</strong>ren Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten<br />
o<strong>de</strong>r Betreibern öffentlicher<br />
Telekommunikationsnetze muss <strong>de</strong>r für die betroffene<br />
Mobilfunknummer registrierte Kun<strong>de</strong> spätestens 90<br />
Tage nach Vertragsbeendigung <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>m aufnehmen<strong>de</strong>n<br />
Telekommunikationsdienstanbieter wirksam<br />
gestellten Portierungsauftrag beim abgeben<strong>de</strong>n<br />
Anbieter eingereicht haben. Der bestehen<strong>de</strong> Vertrag<br />
zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m abgeben<strong>de</strong>n Anbieter<br />
bleibt von <strong>de</strong>r Portierung unberührt.<br />
8.2 Bei einer Rufnummernportierung zu einem an<strong>de</strong>ren<br />
Telekommunikationsanbieter erhebt klarmobil eine<br />
Bearbeitungsgebühr, welche sich aus <strong>de</strong>r gültigen<br />
Tarif- und Preisliste ergibt.<br />
9. Haftung<br />
9.1 klarmobil haftet für Vermögensschä<strong>de</strong>n, die von<br />
klarmobil auf Grund einer fahrlässigen Verletzung <strong>de</strong>r<br />
Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten<br />
für die Öffentlichkeit verursacht wer<strong>de</strong>n, nach<br />
<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 44a Telekommunikationsgesetz<br />
(TKG).<br />
9.2 Im Übrigen haftet klarmobil bei Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />
grober Fahrlässigkeit. Für Schä<strong>de</strong>n, die auf einfacher<br />
Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r klarmobil o<strong>de</strong>r etwaige Erfüllungsgehilfen<br />
beruhen, haftet klarmobil nur, wenn eine<br />
wesentliche Vertragspflicht verletzt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren<br />
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung <strong>de</strong>s<br />
Vertrages überhaupt erst ermöglicht, <strong>de</strong>ren Verletzung<br />
die Erreichung <strong>de</strong>s Vertragszwecks gefähr<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r auf<br />
<strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> regelmäßig vertraut. Im<br />
letztgenannten Fall haftet klarmobil jedoch nicht für<br />
<strong>de</strong>n nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen<br />
Scha<strong>de</strong>n. Bei Schä<strong>de</strong>n an Leben, Körper und Gesundheit<br />
haftet klarmobil <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n gegenüber<br />
unbegrenzt. Die Haftung nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.<br />
10. Schlichtung<br />
Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es vorbehalten, durch einen<br />
Antrag bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur für Elektrizität, Gas,<br />
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)<br />
ein Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG einzuleiten,<br />
wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob klarmobil<br />
eine in <strong>de</strong>n §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG<br />
vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat.<br />
Weitere Informationen siehe:<br />
www.bun<strong>de</strong>snetzagentur.<strong>de</strong>.<br />
11. Datenschutz<br />
11.1 Personenbezogene Daten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
um ein Vertragsverhältnis mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n einschließlich<br />
seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begrün<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r zu än<strong>de</strong>rn (Bestandsdaten), sowie personenbezogene<br />
Daten zur Bereitstellung und Erbringung von<br />
Telekommunikations- o<strong>de</strong>r Telemediendiensten<br />
(Verkehrs- o<strong>de</strong>r Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet<br />
o<strong>de</strong>r nutzt klarmobil nur, wenn und soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
eingewilligt hat o<strong>de</strong>r eine Rechtsvorschrift es erlaubt.<br />
11.2 Sollten Verkehrsdaten gespeichert wer<strong>de</strong>n,<br />
wer<strong>de</strong>n diese bis zu 6 Monate nach Abrechnung<br />
gespeichert, es sei <strong>de</strong>nn es wer<strong>de</strong>n Einwendungen<br />
gegen die Abrechnung erhoben. In einem solchen Fall<br />
dürfen diese gespeichert wer<strong>de</strong>n bis die Einwendungen<br />
abschließend geklärt sind. Soweit aus technischen<br />
Grün<strong>de</strong>n keine Verkehrsdaten gespeichert,<br />
keine Beanstandungen erhoben wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gespeicherte<br />
Daten aufgrund rechtlicher Verpflichtungen<br />
gelöscht wor<strong>de</strong>n sind, trifft klarmobil we<strong>de</strong>r eine<br />
Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen<br />
noch die Auskunftspflicht gemäß § 45i Abs. 1<br />
TKG.<br />
11.3 Bei Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises<br />
hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> alle jetzigen und zukünftigen Nutzer<br />
<strong>de</strong>s Mobilfunkanschlusses zu informieren, dass ihm<br />
die Verbindungsdaten bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
11.4 Sofern <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> eingewilligt hat, nutzt klarmobil<br />
die Bestands- und Verkehrsdaten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n zu<br />
Zwecken <strong>de</strong>r Marktforschung, <strong>de</strong>r Gestaltung von<br />
Produkten, die über klassischen Mobilfunk hinausgehen,<br />
z. B. mobiles Internet, für die Kun<strong>de</strong>nberatung<br />
und für die Bewerbung von Produkten. Bestandsdaten<br />
sind Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung,<br />
Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Beendigung eines Vertragsverhältnisses<br />
über Telekommunikationsdienste erhoben<br />
wer<strong>de</strong>n. Verkehrsdaten sind Daten, die bei <strong>de</strong>r<br />
Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben,<br />
verarbeitet o<strong>de</strong>r genutzt wer<strong>de</strong>n. Von diesen<br />
nutzt klarmobil insbeson<strong>de</strong>re die Nummern <strong>de</strong>r beteiligten<br />
Anschlüsse (ohne Information über die Person<br />
<strong>de</strong>s Anschlussinhabers) und Informationen über die<br />
genutzten TK-Dienste und übermittelten Datenmengen,<br />
um z. B. <strong>de</strong>n besten Tarif und das beste Produktportfolio<br />
für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zu ermitteln. Nach <strong>de</strong>r Ermittlung<br />
wer<strong>de</strong>n diese Verkehrsdaten unverzüglich gelöscht.<br />
Eine Weitergabe <strong>de</strong>r Daten an Dritte erfolgt<br />
nicht.<br />
11.5 Der Kun<strong>de</strong> kann seine Einwilligung zur Verwendung<br />
<strong>de</strong>r Daten im Rahmen dieses Abschnitts je<strong>de</strong>rzeit<br />
wi<strong>de</strong>rrufen. Nähere Informationen:<br />
www.klarmobil.<strong>de</strong>.<br />
11.6 Kun<strong>de</strong>nverzeichnis/Inverssuche: Veranlasst<br />
klarmobil auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Eintrag seiner<br />
Daten in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis<br />
sowie die Weiterleitung <strong>de</strong>r Daten an Auskunftsdienste,<br />
ist die Auskunft über seinen Namen und<br />
über seine Anschrift (Inverssuche) anhand <strong>de</strong>r Rufnummer<br />
zulässig, sofern <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Inverssuche<br />
nicht ausdrücklich wi<strong>de</strong>rspricht. Die Löschung o<strong>de</strong>r<br />
Än<strong>de</strong>rung von Einträgen ist je<strong>de</strong>rzeit möglich.<br />
12. Schlussbestimmungen<br />
12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB,<br />
die Leistungsbeschreibungen o<strong>de</strong>r die Preislisten zur<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Ausgewogenheit <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses<br />
zu än<strong>de</strong>rn, sofern dies aufgrund von<br />
unvorhersehbaren, insbeson<strong>de</strong>re technischen, rechtlichen<br />
o<strong>de</strong>r regulatorischen Verän<strong>de</strong>rungen nach<br />
Vertragsschluss erfor<strong>de</strong>rlich ist o<strong>de</strong>r dadurch erfor<strong>de</strong>rlich<br />
gewor<strong>de</strong>n ist, dass Dritte, von <strong>de</strong>nen klarmobil<br />
notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot<br />
o<strong>de</strong>r ihre Preise än<strong>de</strong>rn. Eine Preisän<strong>de</strong>rung ist<br />
auf <strong>de</strong>n Umfang dieser Kostenän<strong>de</strong>rung begrenzt.<br />
12.2 Eine Än<strong>de</strong>rung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann<br />
zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen<br />
<strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses (also insbeson<strong>de</strong>re solche<br />
über Art und Umfang <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten<br />
Leistungen und die Laufzeit einschließlich <strong>de</strong>r Regelung<br />
zur Kündigung) nicht berührt wer<strong>de</strong>n und die<br />
Än<strong>de</strong>rung unter Abwägung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitigen Interessen<br />
<strong>de</strong>r Parteien für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zumutbar ist.<br />
12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Än<strong>de</strong>rungen – die<br />
nicht ausschließlich durch eine Erhöhung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />
bedingt sind – wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens<br />
6 Wochen vor ihrem Wirksamwer<strong>de</strong>n schriftlich mitgeteilt.<br />
Wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung nicht<br />
innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang <strong>de</strong>r<br />
Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />
Vertragsbestandteil. klarmobil verpflichtet sich,<br />
<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmitteilung auf die Folgen<br />
eines unterlassenen Wi<strong>de</strong>rspruchs hinzuweisen.<br />
12.4 Der Kun<strong>de</strong> kann Rechte und Pflichten aus diesem<br />
Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.<br />
12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt o<strong>de</strong>r<br />
einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf<br />
ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbun<strong>de</strong>nes<br />
Unternehmen o<strong>de</strong>r auf die Telekom Deutschland<br />
GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, übertragen.<br />
12.6 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n ist<br />
Rendsburg.<br />
12.7 Soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Kaufmann, juristische Person<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r öffentlichrechtlichen<br />
Son<strong>de</strong>rvermögens ist o<strong>de</strong>r keinen Sitz im Inland hat,<br />
ist <strong>de</strong>r Gerichtsstand Rendsburg.<br />
12.8 Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es vorbehalten, durch einen<br />
Antrag bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur für Elektrizität, Gas,<br />
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)<br />
ein Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG einzuleiten,<br />
wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob klarmobil<br />
eine in <strong>de</strong>n §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG<br />
vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat.<br />
Informationen siehe: www.bun<strong>de</strong>snetzagentur.<strong>de</strong>.<br />
12.9 Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />
unter Ausschluss <strong>de</strong>s UN-Kaufrechts (CISG).<br />
- 2 - Stand: 14.05.2013