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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Klarmobil.de

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

Für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen<br />

klarmobil GmbH • Deelbögenkamp 4c • 22297 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg • HRB 119203 (nachfolgend „klarmobil“ genannt)<br />

1. <strong>Allgemeine</strong>s<br />

klarmobil stellt ihren Kun<strong>de</strong>n Mobilfunkleistungen<br />

aufgrund <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

(AGB) sowie <strong>de</strong>n jeweils bei Vertragsschluss<br />

o<strong>de</strong>r nach wirksamer nachträglicher Än<strong>de</strong>rung<br />

gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten<br />

unter Verwendung von Guthabenkarten (sog. Prepaidkarten)<br />

zur Verfügung. Nähere Informationen:<br />

www.klarmobil.<strong>de</strong>.<br />

2. Vertragsschluss<br />

2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn das Angebot<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r klarmobil zugeht und dieses von<br />

klarmobil angenommen wird.<br />

2.2 Der Kun<strong>de</strong> kann sein Angebot entwe<strong>de</strong>r über die<br />

dafür vorgesehene Eingabemaske unter<br />

www.klarmobil.<strong>de</strong>/prepaid, telefonisch o<strong>de</strong>r per Email<br />

abgeben. Der Kun<strong>de</strong> ist an seinen Kun<strong>de</strong>nantrag für<br />

eine Frist von 4 Wochen nach <strong>de</strong>ssen Absendung<br />

gebun<strong>de</strong>n.<br />

2.3 klarmobil behält sich vor, die Annahme <strong>de</strong>s Antrages<br />

abzulehnen, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller<br />

2.3.1 mit <strong>de</strong>n Verpflichtungen aus an<strong>de</strong>ren bestehen<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r früheren Kun<strong>de</strong>nverhältnissen o<strong>de</strong>r aus<br />

einem Kun<strong>de</strong>nverhältnis mit einem mit klarmobil i.S.v.<br />

§§ 15ff. AktG verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen im Rückstand<br />

ist o<strong>de</strong>r<br />

2.3.2 unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung<br />

seiner Kreditwürdigkeit von Be<strong>de</strong>utung sind.<br />

2.4 Die Annahme <strong>de</strong>s Angebots durch klarmobil erfolgt<br />

spätestens mit Bereitstellung <strong>de</strong>r Leistung durch<br />

klarmobil.<br />

3. Vertragsdauer<br />

3.1 Der Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte<br />

Dauer geschlossen. Er kann je<strong>de</strong>rzeit schriftlich (vom<br />

Kun<strong>de</strong>n auch per Fax und per E-Mail, von klarmobil<br />

auch per EMail und SMS) mit einer Frist von 14 Tagen<br />

gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Das Recht bei<strong>de</strong>r Parteien zur außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein<br />

wichtiger Grund liegt für klarmobil insbeson<strong>de</strong>re dann<br />

vor, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

3.2.1 die Dienstleistungen missbräuchlich gemäß<br />

Ziffer 6.1 in Anspruch nimmt o<strong>de</strong>r wenn ein dahingehen<strong>de</strong>r<br />

Tatverdacht besteht;<br />

3.2.2 bei <strong>de</strong>r Registrierung wi<strong>de</strong>r besseren Wissens<br />

falsche Angaben macht.<br />

3.3 Mit <strong>de</strong>r Kündigung wird die Prepaidkarte dauerhaft<br />

<strong>de</strong>aktiviert.<br />

4. Leistungsumfang<br />

4.1 klarmobil stellt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen technischen und betrieblichen Möglichkeiten<br />

Mobilfunkdienste zur Verfügung.<br />

4.2 klarmobil überlässt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n zur Nutzung<br />

dieser Leistungen eine SIM-Karte, die mit einer I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />

(PIN) und einer Entsperrnummer<br />

(PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt<br />

Eigentum <strong>de</strong>r klarmobil.<br />

4.3 Für die Überlassung eines Mobiltelefons gelten die<br />

<strong>Allgemeine</strong>n Verkaufs- und Lieferbedingungen (Mobilfunkgeräte)<br />

<strong>de</strong>r klarmobil.<br />

4.4 Mobilfunkleistungen sind räumlich auf <strong>de</strong>n Empfangs-<br />

und Sen<strong>de</strong>bereich <strong>de</strong>r jeweiligen im Netz <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland betriebenen Stationen<br />

beschränkt. Einschränkungen <strong>de</strong>s räumlichen Bereiches<br />

wer<strong>de</strong>n die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend<br />

und nur bei entsprechen<strong>de</strong>r technischer Notwendigkeit<br />

vornehmen. klarmobil behält sich das<br />

Recht zur zeitweiligen Beschränkung <strong>de</strong>r Mobilfunkdienste<br />

bei Kapazitätsengpässen in <strong>de</strong>n Betreibernetzen,<br />

bei Störungen wegen technischer Än<strong>de</strong>rungen an<br />

<strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>r Betreiber, insbeson<strong>de</strong>re Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Netzes, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Standorte <strong>de</strong>r<br />

Anlagen, Anbindung <strong>de</strong>r Station an das öffentliche<br />

Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten<br />

o<strong>de</strong>r wegen sonstiger Maßnahmen,<br />

die für einen ordnungsgemäßen o<strong>de</strong>r verbesserten<br />

Betrieb <strong>de</strong>s Mobilfunkdienstes erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

vor. Störungen <strong>de</strong>r Übertragungsqualität durch atmosphärische<br />

o<strong>de</strong>r ähnliche Bedingungen sind nicht<br />

auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und<br />

Beschränkungen können sich auch aus Grün<strong>de</strong>n<br />

höherer Gewalt ergeben.<br />

4.5 Der Kun<strong>de</strong> ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste<br />

ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu<br />

nutzen, soweit <strong>de</strong>r inländische Netzbetreiber mit <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechen<strong>de</strong><br />

Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der<br />

Umfang <strong>de</strong>r Roaming-Leistungen bestimmt sich nach<br />

<strong>de</strong>m Angebot <strong>de</strong>s jeweiligen ausländischen Netzbetreibers.<br />

Die Abrechnung <strong>de</strong>r in Anspruch genommenen<br />

Leistungen <strong>de</strong>r ausländischen Netzbetreiber<br />

erfolgt gemäß <strong>de</strong>r aktuellen Roaming-Preisliste die auf<br />

<strong>de</strong>r unter www.klarmobil.<strong>de</strong> eingesehen und beim<br />

Kun<strong>de</strong>nservice angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. klarmobil<br />

behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische<br />

Län<strong>de</strong>r sowie die Benennung entsprechen<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

vor.<br />

4.6 Wer<strong>de</strong>n Zusatzleistungen durch an<strong>de</strong>re Anbieter<br />

erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis<br />

zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Anbieter. Die<br />

Leistung von klarmobil beschränkt sich hierbei auf die<br />

Bereitstellung <strong>de</strong>s technischen Zugangs zu <strong>de</strong>m<br />

an<strong>de</strong>ren Anbieter. Für Fehlleistungen <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m<br />

an<strong>de</strong>ren Anbieter eingesetzten Endgeräte sowie für<br />

die Erfüllung von <strong>de</strong>ssen Pflichten haftet klarmobil<br />

nicht.<br />

4.7 Nutzt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Mailbox nicht, d.h. fragt er<br />

Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90<br />

Tagen nicht ab, behält sich klarmobil vor, diese abzustellen.<br />

Auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n kann sie wie<strong>de</strong>r<br />

aktiviert wer<strong>de</strong>n.<br />

4.8 Der Kun<strong>de</strong> kann bei klarmobil kostenlos die Aufnahme<br />

in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis<br />

verlangen.<br />

5. Guthabenkonto<br />

5.1 <strong>Klarmobil</strong> ermöglicht die Herstellung von Mobilfunkverbindungen,<br />

wenn auf <strong>de</strong>m Prepaid-Konto ein<br />

positives Guthaben besteht (Vorleistungspflicht).<br />

5.2 Der Kun<strong>de</strong> kann das Prepaid-Konto durch Vorauszahlung<br />

bestimmter Beträge über die von klarmobil zur<br />

Verfügung gestellten Verfahren aufla<strong>de</strong>n.<br />

5.3 klarmobil wird für erbrachte Mobilfunkleistungen<br />

das hierfür in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Preisliste vorgesehene<br />

Entgelt vom Prepaid-Konto abbuchen.<br />

5.4 Soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Leistungen an<strong>de</strong>rer Anbieter in<br />

Anspruch nimmt, kann die diesbezügliche Abrechnung<br />

getrennt erfolgen.<br />

6. Wesentliche Vertragspflichten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />

6.1 Der Kun<strong>de</strong> hat dafür Sorge zu tragen, dass das für<br />

die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Leistungen verwen<strong>de</strong>te<br />

Endgerät und die SIM-Karte ordnungsgemäß und nicht<br />

missbräuchlich benutzt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

6.1.1 dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgefor<strong>de</strong>rten<br />

Informationen, Sachen und sonstige Leistungen<br />

übersandt wer<strong>de</strong>n, wie z.B. unerwünschte und<br />

unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon o<strong>de</strong>r<br />

SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme<br />

Einwählprogramme,<br />

6.1.2 darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch<br />

Telekommunikationsmittel erfolgen (§238 StGB),<br />

6.1.3 dürfen keine Informationen mit rechts- o<strong>de</strong>r<br />

sittenwidrigen Inhalten übermittelt o<strong>de</strong>r in das Internet<br />

eingestellt wer<strong>de</strong>n und es darf nicht auf solche Informationen<br />

hingewiesen wer<strong>de</strong>n. Dazu zählen vor allem<br />

Informationen, die im Sinne <strong>de</strong>r §§ 130, 130a und 131<br />

StGB <strong>de</strong>r Volksverhetzung dienen, zu Straftaten<br />

anleiten o<strong>de</strong>r Gewalt verherrlichen o<strong>de</strong>r verharmlosen,<br />

sexuell anstößig sind, im Sinne <strong>de</strong>s § 184 StGB<br />

pornografisch sind, geeignet sind, Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche<br />

sittlich schwer zu gefähr<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in ihrem<br />

Wohl zu beeinträchtigen o<strong>de</strong>r das Ansehen <strong>de</strong>r klarmobil<br />

schädigen können. Die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Jugendmedienstaatsvertrages und <strong>de</strong>s Jugendschutzgesetzes<br />

sind zu beachten,<br />

6.1.4 ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme<br />

einzelner Funktionalitäten und insbeson<strong>de</strong>re<br />

durch die Einstellung o<strong>de</strong>r das Versen<strong>de</strong>n<br />

von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die<br />

klarmobil, an<strong>de</strong>re Anbieter o<strong>de</strong>r sonstige Dritte entstehen,<br />

6.1.5 dürfen keine Verbindungen hergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

die Auszahlungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Gegenleistungen<br />

Dritter an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zur Folge haben,<br />

6.1.6 ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über<br />

die SIM-Karte unzulässig, sofern dies in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />

Mobilfunk nicht ausdrücklich<br />

vorgesehen ist. Insbeson<strong>de</strong>re ist <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r SIM-<br />

Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die<br />

Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen o<strong>de</strong>r<br />

Datenübertragungen) an einen an<strong>de</strong>ren Dritten weiterleiten,<br />

unzulässig,<br />

6.1.7 sind die nationalen und internationalen Urheberund<br />

Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte<br />

sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte<br />

und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.<br />

6.2 Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, vor <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass<br />

<strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>sjenigen Anschlusses, zu <strong>de</strong>m die<br />

Anrufe weitergeleitet wer<strong>de</strong>n, damit einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />

6.3 Die PIN-Nummer darf nicht zusammen mit <strong>de</strong>r<br />

SIM-Karte aufbewahrt o<strong>de</strong>r an Dritte weitergegeben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

6.4 Eine Weitergabe <strong>de</strong>r SIM-Karte darf nicht gewerblich<br />

erfolgen.<br />

6.5 Dem Kun<strong>de</strong>n ist es untersagt, über Internetverbindungen<br />

zu telefonieren (sog.“Internet-Telefonie /<br />

„Voice over IP“ / „VoIP“.<br />

6.6 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r notwendigen persönlichen Daten<br />

sowie bei Firmenän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Firmenrechtsform<br />

und <strong>de</strong>s Geschäftssitzes sind unverzüglich anzuzeigen.<br />

7. SIM-Karte (Verlust und Sperre)<br />

7.1 Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, klarmobil <strong>de</strong>n Verlust<br />

o<strong>de</strong>r ein Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r SIM-Karte unverzüglich<br />

telefonisch anzuzeigen und diese telefonische<br />

Mitteilung schriftlich zu bestätigen. klarmobil wird <strong>de</strong>n<br />

vom Kun<strong>de</strong>n benannten Anschluss sperren.<br />

7.2 Im Falle <strong>de</strong>s Verlustes infolge einer Straftat (insbes.<br />

durch Diebstahl, Unterschlagung o<strong>de</strong>r Nötigung)<br />

ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zu<strong>de</strong>m verpflichtet, <strong>de</strong>n Sachverhalt<br />

unverzüglich bei <strong>de</strong>r Polizei anzuzeigen.<br />

7.3 Der Kun<strong>de</strong> haftet bis zur Verlustmeldung bei <strong>de</strong>r<br />

klarmobil für die bis dahin angefallenen Gebühren, es<br />

sei <strong>de</strong>nn, er hat <strong>de</strong>n Verlust nicht zu vertreten. Unterlässt<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die unverzügliche Meldung, haftet er<br />

- 1 - Stand: 14.05.2013


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

Für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen<br />

klarmobil GmbH • Deelbögenkamp 4c • 22297 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg • HRB 119203 (nachfolgend „klarmobil“ genannt)<br />

für Schä<strong>de</strong>n, die bei rechtzeitiger Meldung vermie<strong>de</strong>n<br />

wor<strong>de</strong>n wären.<br />

7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit<br />

die Sperre aus vom Kun<strong>de</strong>n zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />

erfolgt ist – hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Kosten, die sich aus <strong>de</strong>r<br />

jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu<br />

tragen.<br />

7.5 Die Geltung <strong>de</strong>s Vertrages bleibt durch eine solche<br />

Sperrung unberührt.<br />

8. Rufnummernportabilität (MNP)<br />

8.1 Zur Mitnahme seiner Mobilfunkrufnummer zu<br />

an<strong>de</strong>ren Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten<br />

o<strong>de</strong>r Betreibern öffentlicher<br />

Telekommunikationsnetze muss <strong>de</strong>r für die betroffene<br />

Mobilfunknummer registrierte Kun<strong>de</strong> spätestens 90<br />

Tage nach Vertragsbeendigung <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>m aufnehmen<strong>de</strong>n<br />

Telekommunikationsdienstanbieter wirksam<br />

gestellten Portierungsauftrag beim abgeben<strong>de</strong>n<br />

Anbieter eingereicht haben. Der bestehen<strong>de</strong> Vertrag<br />

zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m abgeben<strong>de</strong>n Anbieter<br />

bleibt von <strong>de</strong>r Portierung unberührt.<br />

8.2 Bei einer Rufnummernportierung zu einem an<strong>de</strong>ren<br />

Telekommunikationsanbieter erhebt klarmobil eine<br />

Bearbeitungsgebühr, welche sich aus <strong>de</strong>r gültigen<br />

Tarif- und Preisliste ergibt.<br />

9. Haftung<br />

9.1 klarmobil haftet für Vermögensschä<strong>de</strong>n, die von<br />

klarmobil auf Grund einer fahrlässigen Verletzung <strong>de</strong>r<br />

Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten<br />

für die Öffentlichkeit verursacht wer<strong>de</strong>n, nach<br />

<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 44a Telekommunikationsgesetz<br />

(TKG).<br />

9.2 Im Übrigen haftet klarmobil bei Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />

grober Fahrlässigkeit. Für Schä<strong>de</strong>n, die auf einfacher<br />

Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r klarmobil o<strong>de</strong>r etwaige Erfüllungsgehilfen<br />

beruhen, haftet klarmobil nur, wenn eine<br />

wesentliche Vertragspflicht verletzt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren<br />

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung <strong>de</strong>s<br />

Vertrages überhaupt erst ermöglicht, <strong>de</strong>ren Verletzung<br />

die Erreichung <strong>de</strong>s Vertragszwecks gefähr<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r auf<br />

<strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> regelmäßig vertraut. Im<br />

letztgenannten Fall haftet klarmobil jedoch nicht für<br />

<strong>de</strong>n nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen<br />

Scha<strong>de</strong>n. Bei Schä<strong>de</strong>n an Leben, Körper und Gesundheit<br />

haftet klarmobil <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n gegenüber<br />

unbegrenzt. Die Haftung nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.<br />

10. Schlichtung<br />

Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es vorbehalten, durch einen<br />

Antrag bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur für Elektrizität, Gas,<br />

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)<br />

ein Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG einzuleiten,<br />

wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob klarmobil<br />

eine in <strong>de</strong>n §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG<br />

vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat.<br />

Weitere Informationen siehe:<br />

www.bun<strong>de</strong>snetzagentur.<strong>de</strong>.<br />

11. Datenschutz<br />

11.1 Personenbezogene Daten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

um ein Vertragsverhältnis mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n einschließlich<br />

seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begrün<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r zu än<strong>de</strong>rn (Bestandsdaten), sowie personenbezogene<br />

Daten zur Bereitstellung und Erbringung von<br />

Telekommunikations- o<strong>de</strong>r Telemediendiensten<br />

(Verkehrs- o<strong>de</strong>r Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet<br />

o<strong>de</strong>r nutzt klarmobil nur, wenn und soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

eingewilligt hat o<strong>de</strong>r eine Rechtsvorschrift es erlaubt.<br />

11.2 Sollten Verkehrsdaten gespeichert wer<strong>de</strong>n,<br />

wer<strong>de</strong>n diese bis zu 6 Monate nach Abrechnung<br />

gespeichert, es sei <strong>de</strong>nn es wer<strong>de</strong>n Einwendungen<br />

gegen die Abrechnung erhoben. In einem solchen Fall<br />

dürfen diese gespeichert wer<strong>de</strong>n bis die Einwendungen<br />

abschließend geklärt sind. Soweit aus technischen<br />

Grün<strong>de</strong>n keine Verkehrsdaten gespeichert,<br />

keine Beanstandungen erhoben wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gespeicherte<br />

Daten aufgrund rechtlicher Verpflichtungen<br />

gelöscht wor<strong>de</strong>n sind, trifft klarmobil we<strong>de</strong>r eine<br />

Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen<br />

noch die Auskunftspflicht gemäß § 45i Abs. 1<br />

TKG.<br />

11.3 Bei Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises<br />

hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> alle jetzigen und zukünftigen Nutzer<br />

<strong>de</strong>s Mobilfunkanschlusses zu informieren, dass ihm<br />

die Verbindungsdaten bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

11.4 Sofern <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> eingewilligt hat, nutzt klarmobil<br />

die Bestands- und Verkehrsdaten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n zu<br />

Zwecken <strong>de</strong>r Marktforschung, <strong>de</strong>r Gestaltung von<br />

Produkten, die über klassischen Mobilfunk hinausgehen,<br />

z. B. mobiles Internet, für die Kun<strong>de</strong>nberatung<br />

und für die Bewerbung von Produkten. Bestandsdaten<br />

sind Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung,<br />

Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Beendigung eines Vertragsverhältnisses<br />

über Telekommunikationsdienste erhoben<br />

wer<strong>de</strong>n. Verkehrsdaten sind Daten, die bei <strong>de</strong>r<br />

Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben,<br />

verarbeitet o<strong>de</strong>r genutzt wer<strong>de</strong>n. Von diesen<br />

nutzt klarmobil insbeson<strong>de</strong>re die Nummern <strong>de</strong>r beteiligten<br />

Anschlüsse (ohne Information über die Person<br />

<strong>de</strong>s Anschlussinhabers) und Informationen über die<br />

genutzten TK-Dienste und übermittelten Datenmengen,<br />

um z. B. <strong>de</strong>n besten Tarif und das beste Produktportfolio<br />

für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zu ermitteln. Nach <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

wer<strong>de</strong>n diese Verkehrsdaten unverzüglich gelöscht.<br />

Eine Weitergabe <strong>de</strong>r Daten an Dritte erfolgt<br />

nicht.<br />

11.5 Der Kun<strong>de</strong> kann seine Einwilligung zur Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Daten im Rahmen dieses Abschnitts je<strong>de</strong>rzeit<br />

wi<strong>de</strong>rrufen. Nähere Informationen:<br />

www.klarmobil.<strong>de</strong>.<br />

11.6 Kun<strong>de</strong>nverzeichnis/Inverssuche: Veranlasst<br />

klarmobil auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Eintrag seiner<br />

Daten in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis<br />

sowie die Weiterleitung <strong>de</strong>r Daten an Auskunftsdienste,<br />

ist die Auskunft über seinen Namen und<br />

über seine Anschrift (Inverssuche) anhand <strong>de</strong>r Rufnummer<br />

zulässig, sofern <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Inverssuche<br />

nicht ausdrücklich wi<strong>de</strong>rspricht. Die Löschung o<strong>de</strong>r<br />

Än<strong>de</strong>rung von Einträgen ist je<strong>de</strong>rzeit möglich.<br />

12. Schlussbestimmungen<br />

12.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB,<br />

die Leistungsbeschreibungen o<strong>de</strong>r die Preislisten zur<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Ausgewogenheit <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses<br />

zu än<strong>de</strong>rn, sofern dies aufgrund von<br />

unvorhersehbaren, insbeson<strong>de</strong>re technischen, rechtlichen<br />

o<strong>de</strong>r regulatorischen Verän<strong>de</strong>rungen nach<br />

Vertragsschluss erfor<strong>de</strong>rlich ist o<strong>de</strong>r dadurch erfor<strong>de</strong>rlich<br />

gewor<strong>de</strong>n ist, dass Dritte, von <strong>de</strong>nen klarmobil<br />

notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot<br />

o<strong>de</strong>r ihre Preise än<strong>de</strong>rn. Eine Preisän<strong>de</strong>rung ist<br />

auf <strong>de</strong>n Umfang dieser Kostenän<strong>de</strong>rung begrenzt.<br />

12.2 Eine Än<strong>de</strong>rung gemäß Ziffer 12.1 ist nur dann<br />

zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen<br />

<strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses (also insbeson<strong>de</strong>re solche<br />

über Art und Umfang <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten<br />

Leistungen und die Laufzeit einschließlich <strong>de</strong>r Regelung<br />

zur Kündigung) nicht berührt wer<strong>de</strong>n und die<br />

Än<strong>de</strong>rung unter Abwägung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitigen Interessen<br />

<strong>de</strong>r Parteien für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zumutbar ist.<br />

12.3 Nach Ziffer 12.1 beabsichtigte Än<strong>de</strong>rungen – die<br />

nicht ausschließlich durch eine Erhöhung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

bedingt sind – wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens<br />

6 Wochen vor ihrem Wirksamwer<strong>de</strong>n schriftlich mitgeteilt.<br />

Wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung nicht<br />

innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang <strong>de</strong>r<br />

Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />

Vertragsbestandteil. klarmobil verpflichtet sich,<br />

<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmitteilung auf die Folgen<br />

eines unterlassenen Wi<strong>de</strong>rspruchs hinzuweisen.<br />

12.4 Der Kun<strong>de</strong> kann Rechte und Pflichten aus diesem<br />

Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

durch klarmobil auf einen Dritten übertragen.<br />

12.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt o<strong>de</strong>r<br />

einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf<br />

ein mit klarmobil i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbun<strong>de</strong>nes<br />

Unternehmen o<strong>de</strong>r auf die Telekom Deutschland<br />

GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, übertragen.<br />

12.6 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n ist<br />

Rendsburg.<br />

12.7 Soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Kaufmann, juristische Person<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r öffentlichrechtlichen<br />

Son<strong>de</strong>rvermögens ist o<strong>de</strong>r keinen Sitz im Inland hat,<br />

ist <strong>de</strong>r Gerichtsstand Rendsburg.<br />

12.8 Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es vorbehalten, durch einen<br />

Antrag bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur für Elektrizität, Gas,<br />

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)<br />

ein Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG einzuleiten,<br />

wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob klarmobil<br />

eine in <strong>de</strong>n §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG<br />

vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat.<br />

Informationen siehe: www.bun<strong>de</strong>snetzagentur.<strong>de</strong>.<br />

12.9 Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

unter Ausschluss <strong>de</strong>s UN-Kaufrechts (CISG).<br />

- 2 - Stand: 14.05.2013

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