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Einladung Hauptversammlung 2012 - Klassik Radio AG

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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Einladung</strong><br />

zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong><br />

der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong>, Augsburg<br />

Montag den 14. Mai <strong>2012</strong><br />

Hotel Dorint, Augsburg


<strong>Einladung</strong> zur ordentlichen<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

Wir laden unsere Aktionäre ein<br />

zu der am 14. Mai <strong>2012</strong> um 14 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint,<br />

Imhofstr. 12, 86159 Augsburg stattfindenden<br />

ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong>, Augsburg.<br />

<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | WKN: 785747 | ISIN: DE0007857476


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

Tagesordnung<br />

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> zum<br />

30. September 2011 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses<br />

zum 30. September 2011, des gemeinsamen Lageberichtes für<br />

die <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> und den Konzern zum 30. September 2011 und des<br />

Berichts des Aufsichtsrates und des Corporate Governance Berichts sowie<br />

des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289<br />

Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010/11<br />

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />

aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2010/11 in Höhe von EUR 930.635,58 wie<br />

folgt zu verwenden:<br />

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,10 je Aktie<br />

für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11<br />

EUR 482.500,00<br />

Vortrag auf neue Rechnung EUR 448.135,58<br />

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für<br />

das Geschäftsjahr 2010/11<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das<br />

Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen.<br />

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates<br />

für das Geschäftsjahr 2010/11<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für<br />

das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen.


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:<br />

Die RöverBrönner GmbH & KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin wird zur<br />

Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr<br />

2011/12 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des<br />

Geschäftsjahres 2011/12, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht<br />

unterzogen wird, gewählt.<br />

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung<br />

eigener Aktien mit Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- oder<br />

sonstigen Andieungsrechts<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:<br />

a) Rahmenbedingungen<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien<br />

mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt<br />

bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals<br />

der Gesellschaft zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund<br />

dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft,<br />

welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die<br />

ihr gemäß §§ 71 d und 71 e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr<br />

als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs.<br />

2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten. Die Ermächtigung bezieht sich auf den<br />

Erwerb durch abhängige Unternehmen im Sinne des § 17 AktG. Die Ermächtigung<br />

wird mit Beschlussfassung der <strong>Hauptversammlung</strong> wirksam und endet mit<br />

Ablauf des 13. Mai 2017.<br />

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung<br />

eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkung<br />

ausgeübt werden.


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

b) Erwerbszwecke<br />

Der Vorstand wird dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der<br />

Gesellschaft zu folgenden gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben, um<br />

aa) sie Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im<br />

Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran anbieten zu<br />

können oder<br />

bb) sie auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an<br />

alle Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis<br />

veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft<br />

zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet oder<br />

cc) sie zur Erfüllung von Verpflichtungen aus von der Gesellschaft in Zukunft ausgegebenen<br />

Wandel-/Optionsschuldverschreibungen zu verwenden oder<br />

dd) sie mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass<br />

es eines weiteren <strong>Hauptversammlung</strong>sbeschlusses bedarf.<br />

Der Erwerb zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen.<br />

c) Erwerbsbedingungen<br />

Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft<br />

gerichteten öffentlichen Kaufangebots.<br />

• Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft<br />

gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert<br />

der in Satz 2 definierten Eröffnungskurse an den drei Börsentagen<br />

vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb der eigenen Aktien um nicht<br />

mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Der<br />

Eröffnungskurs wird bestimmt durch die Eröffnungsauktion im Xetra-Handel


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

(oder einem an die Stelle des Xetra- Systems getretenen funktional vergleichbaren<br />

Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main oder<br />

den Eröffnungskurs derjenigen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen mit<br />

Aktien der Gesellschaft während der letzten zehn Handelstage vor dem Tag<br />

der Eingehung der Verpflichtung.<br />

• Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der<br />

Gesellschaft oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichtete Aufforderung<br />

zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kaufpreis<br />

oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne<br />

Erwerbsnebenkosten) den an den drei letzten Börsenhandelstagen vor<br />

dem Tag der Veröffentlichung des Angebots geltenden durchschnittlichen<br />

Schlussauktionskurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-<br />

Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der<br />

Wertpapierbörse Frankfurt/ Main oder den durchschnittlichen Schlusskurs<br />

an derjenigen anderen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen mit Aktien<br />

der Gesellschaft in den letzten 10 Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung<br />

des Angebots um nicht mehr als 20% überschreiten und um nicht<br />

mehr als 20% unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines<br />

Kaufangebots erhebliche Kursbewegungen, so kann das Angebot angepasst<br />

werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage<br />

vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt.<br />

Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen<br />

des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des<br />

Angebots dieses Volumen überschreitet, kann das Andienungsrecht der Aktionäre<br />

insoweit ausgeschlossen werden, als die Annahme im Verhältnis der<br />

jeweils angebotenen Aktien erfolgt. Eine bevorrechtigte Annahme geringer<br />

Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft<br />

je Aktionär und insoweit der Ausschluss des Andienungsrechts der<br />

Aktionäre kann vorgesehen werden. Zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile<br />

von Aktien kann eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen<br />

vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der<br />

Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

d) Verwendung der Aktien<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien,<br />

die auf Grund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden oder<br />

werden, neben einer Veräußerung über die Börse oder einem Angebot an alle<br />

Aktionäre zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere<br />

zu verwenden:<br />

aa) Veräußerung an Dritte<br />

um sie auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an<br />

alle Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis<br />

veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft<br />

zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet oder<br />

bb) Unternehmenserwerbe<br />

um sie Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen<br />

oder Beteiligungen daran anzubieten oder<br />

cc) Wandel-/Optionsschuldverschreibungen<br />

zur Erfüllung von Verpflichtungen aus von der Gesellschaft in Zukunft ausgegebenen<br />

Wandel-/Optionsschuldverschreibungen oder<br />

dd) Einziehung<br />

um sie einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung<br />

eines weiteren <strong>Hauptversammlung</strong>sbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann<br />

bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung herabgesetzt wird, oder<br />

dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung<br />

der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz<br />

erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl<br />

der Aktien in der Satzung ermächtigt.<br />

Die Verwendung zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen.


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

e) Verwendung der Aktien – Ausgabebedingungen<br />

Die Ermächtigungen vorstehend unter lit. d) können einmal oder mehrmals, einzeln<br />

oder gemeinsam, umfassend oder bezogen auf Teilvolumina der erworbenen<br />

eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft<br />

gemäß den Ermächtigungen in lit. d) aa) und bb) an Dritte abgegeben werden,<br />

darf den am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten durch die Eröffnungsauktion<br />

ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems<br />

getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse<br />

Frankfurt/Main oder an derjenigen anderen Börse mit den höchsten<br />

Tagesumsätzen in den Aktien der Gesellschaft in den letzten 10 Handelstagen vor<br />

dem Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 %<br />

(ohne Nebenkosten) unterschreiten.<br />

Die Veräußerung aufgrund der in lit d) aa) genannten Ermächtigung ist beschränkt<br />

auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 %<br />

des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt<br />

der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10<br />

% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals,<br />

der auf diejenigen Aktien entfällt, die nach dem Beginn des 14. Mai <strong>2012</strong> unter<br />

Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz<br />

4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des<br />

Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals,<br />

der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen<br />

mit Options- oder Wandelrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, sofern diese<br />

Schuldverschreibungen nach dem Beginn des 14. Mai <strong>2012</strong> unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />

ausgegeben werden.<br />

f) Bezugsrechtsausschluss<br />

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit.<br />

d) aa), bb) und cc) verwandt werden. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen<br />

eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Aktionäre, das unter Wahrung<br />

des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, wird der Vorstand ermächtigt,<br />

das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.<br />

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 über den Ausschluss<br />

des Bezugsrechts und des Andienungsrechts bei Erwerb und Veräußerung<br />

eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2,<br />

§ 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz:<br />

Überblick<br />

Der Vorstand hat der <strong>Hauptversammlung</strong> zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß §<br />

71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe<br />

für die in Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Ermächtigung zur Veräußerung<br />

eigener Aktien anders als über die Börse oder unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />

und zum vorgeschlagenen Ausgabepreis sowie über die<br />

Gründe für die in Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum<br />

Erwerb eigener Aktien unter teilweiser Einschränkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />

und eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre erstattet. Der<br />

Bericht ist vom Tag der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong> auf den Internetseiten<br />

der Gesellschaft abrufbar. Er wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich<br />

und kostenfrei übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:<br />

§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit aufgrund einer<br />

Ermächtigung der <strong>Hauptversammlung</strong> eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals<br />

zu erwerben. Tagesordnungspunkt 6 enthält den Vorschlag eine entsprechende<br />

Ermächtigung zu erteilen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien<br />

soll dem Vorstand die Möglichkeit verschaffen, im Interesse der Gesellschaft<br />

und der Aktionäre eigene Aktien zu erwerben und diese insbesondere zur Einziehung,<br />

zur Finanzierung von Unternehmenserwerben, zur Weitergabe an Dritte<br />

gegen Barzahlung und zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandel- und/oder


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

Optionsschuldverschreibungen zu verwenden. Der Erwerb soll auch durch von<br />

der Gesellschaft im Sinne des § 17 AktG abhängigen Unternehmen durchgeführt<br />

werden können. Bei der Laufzeit der Ermächtigung soll von der gesetzlichen Regelung<br />

Gebrauch gemacht werden, die eine Dauer von fünf Jahren ermöglicht.<br />

Die Ermächtigung soll der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität geben.<br />

Erwerbsbedingungen<br />

Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit<br />

erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot (Tenderverfahren) zu<br />

erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft<br />

entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem<br />

Preis er diese der Gesellschaft anbieten möchte. Erfolgt der Erwerb mittels eines<br />

öffentlichen Erwerbsangebots, ist grundsätzlich, ebenso wie beim Erwerb der<br />

Aktien über die Börse, der Gleichbehandlungsgrundsatz des § 53a AktG zu beachten.<br />

In den folgenden Fällen kann es zum Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

kommen:<br />

Übersteigt die zum festgesetzten Angebotspreis angebotene Anzahl die von der<br />

Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, soll es nach der vorgeschlagenen<br />

Ermächtigung möglich sein, dass der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten<br />

Aktien (Andienungsquoten) erfolgt. Nur, wenn im Grundsatz ein Erwerb<br />

nach Andienungsquoten statt nach Beteiligungsquoten erfolgt, lässt sich das<br />

Erwerbsverfahren in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch abwickeln.<br />

Darüber hinaus soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleinerer<br />

Stückzahlen bis zu maximal 100 Stück je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit<br />

dient zum einen dazu, kleine, in der Regel unwirtschaftliche Restbestände und<br />

eine damit möglicherweise einhergehende faktische Benachteiligung von Kleinaktionären<br />

zu vermeiden. Sie dient zum anderen auch der Vereinfachung der<br />

technischen Abwicklung des Erwerbsverfahrens. Schließlich soll in allen Fällen<br />

eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer<br />

Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Dies dient ebenfalls der Vereinfachung<br />

der technischen Abwicklung. Der Vorstand hält in Übereinstimmung


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

mit dem Aufsichtsrat einen hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden<br />

Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt sowie gegenüber<br />

den Aktionären für angemessen.<br />

Bezugsrechtsausschluss<br />

Die Veräußerung der auf Basis der Ermächtigung durch die <strong>Hauptversammlung</strong><br />

vom 14. Mai <strong>2012</strong> erworbenen eigenen Aktien soll in den folgenden Fällen unter<br />

Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:<br />

Die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien können über die Börse<br />

oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre wieder veräußert werden.<br />

Auf diese Weise wird bei der Wiederveräußerung der Aktien dem Grundsatz der<br />

Gleichbehandlung der Aktionäre genügt. Soweit die Aktien durch ein Angebot<br />

an alle Aktionäre veräußert werden, soll der Vorstand ermächtigt werden, das<br />

Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien für Spitzenbeträge auszuschließen.<br />

Die Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts für Spitzenbeträge<br />

dient dazu, ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darzustellen. Die als<br />

freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen eigenen Aktien<br />

werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich<br />

für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund<br />

der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.<br />

Darüber hinaus kann die Gesellschaft nach der vorgeschlagenen Ermächtigung<br />

die erworbenen eigenen Aktien auch außerhalb der Börse ohne ein an alle Aktionäre<br />

gerichtetes öffentliches Angebot gegen Barzahlung veräußern, wenn der<br />

Veräußerungspreis den Börsenkurs zur Zeit der Veräußerung nicht wesentlich<br />

unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG<br />

in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit<br />

zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Sie dient<br />

dem Interesse der Gesellschaft an der Erzielung eines bestmöglichen Preises bei<br />

Veräußerung der eigenen Aktien. Die Gesellschaft wird so in die Lage versetzt,<br />

sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietende Chancen schnell und


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft<br />

an Dritte abgegeben werden, darf den durch die Eröffnungsauktion<br />

ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems<br />

getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse<br />

Frankfurt/Main am Tag der verbindlichen Vereinbarung über die Veräußerung um<br />

nicht mehr als 5% (ohne Nebenkosten) unterschreiten. Der durch diese marktnahe<br />

Preisfestsetzung erzielbare Veräußerungserlös führt in der Regel zu einem<br />

deutlich höheren Mittelzufluss je veräußerter Aktie als im Falle einer Aktienplatzierung<br />

mit Bezugsrecht, bei der es in der Regel zu nicht unwesentlichen Abschlägen<br />

vom Börsenpreis kommt. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige<br />

Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Eigenkapitalbedarf aus sich<br />

kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Die Vermögens- und<br />

Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden dabei angemessen gewahrt. Das<br />

Verbot des Handelns in eigenen Aktien bleibt unberührt. Mit der Orientierung am<br />

Börsenkurs wird dem Verwässerungsschutzinteresse Rechnung getragen und<br />

das Vermögens- und Stimmrechtsinteresse der Aktionäre angemessen gewahrt.<br />

Auf diese Weise wird bei der Wiederveräußerung der Aktien dem Grundsatz der<br />

Gleichbehandlung der Aktionäre genügt. Die auf § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gestützte<br />

Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Veräußerung eigener<br />

Aktien ist in diesem Fall unter Einbeziehung etwaiger anderer Ermächtigungen zur<br />

Ausgabe bzw. Veräußerung von Aktien oder Schuldverschreibungen mit Optionsoder<br />

Wandelrechten bzw. -pflichten unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß,<br />

entsprechend oder in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />

auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt.<br />

Der Vorstand wird der <strong>Hauptversammlung</strong> jeweils Bericht über eine Ausnutzung<br />

dieser Ermächtigung erstatten.<br />

Die Ermächtigung unter Punkt 6 der Tagesordnung soll der Gesellschaft auch die<br />

Möglichkeit eröffnen, eigene Aktien als Gegenleistung an Dritte zu übertragen,<br />

soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen<br />

an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben<br />

oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. Dabei soll das Bezugsrecht<br />

der Aktionäre ausgeschlossen sein. Die Gesellschaft steht im Wettbewerb in<br />

einem hart umkämpften Markt, dem Werbemarkt. Sie muss jederzeit in der Lage<br />

sein, schnell und flexibel auch kurzfristige Geschäftschancen wahrzunehmen.


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich zur Verbesserung der Wettbewerbsposition<br />

mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder Unternehmen, Unternehmensteile<br />

und Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Insbesondere<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen<br />

kann es zudem wirtschaftlich sinnvoll sein, auch sonstige Vermögensgegenstände<br />

zu erwerben, etwa solche, die dem Unternehmen oder Unternehmensteil wirtschaftlich<br />

dienen. Die im Interesse der Gesellschaft optimale Umsetzung besteht<br />

im Einzelfall darin, den Unternehmenszusammenschluss oder die Akquisition unter<br />

Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis<br />

zeigt zudem, dass sowohl auf den internationalen als auch auf den nationalen<br />

Märkten als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />

und für attraktive Akquisitionsobjekte häufig die Verschaffung von Aktien der erwerbenden<br />

Gesellschaft verlangt wird. Die Möglichkeit, Aktien zu diesen Zwecken<br />

zu gewähren, sieht zwar bereits das Genehmigte Kapital I/2011 in § 4 der<br />

Satzung vor. Es soll aber darüber hinaus die Möglichkeit bestehen, zu diesen<br />

Zwecken Aktien der Gesellschaft zu gewähren, ohne eine – insbesondere wegen<br />

des Erfordernisses der Handelsregistereintragung zeitaufwendigere und zudem<br />

mit höheren administrativen Kosten verbundene – Kapitalerhöhung durchführen<br />

zu müssen. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen<br />

Handlungsspielraum geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Unternehmenszusammenschluss<br />

oder zu Akquisitionen schnell und flexibel ausnutzen<br />

zu können. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre dies nicht möglich und die<br />

damit für die Gesellschaft verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Wenn<br />

sich entsprechende Vorhaben konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen,<br />

ob er von der Ermächtigung zur Gewährung eigener Aktien Gebrauch machen<br />

soll. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft zu diesen Zwecken an Dritte<br />

abgegeben werden, darf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im<br />

Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional<br />

vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main oder<br />

an derjenigen anderen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen in den Aktien<br />

der Gesellschaft in den letzten 10 Handelstagen vor dem Tag der verbindlichen<br />

Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5% (ohne Nebenkosten) unterschreiten.<br />

Konkrete Pläne für eine solche Verwendung eigener Aktien bestehen<br />

derzeit nicht. Der Vorstand wird der <strong>Hauptversammlung</strong> jeweils Bericht über eine<br />

Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

Weiterhin soll die Gesellschaft eigene Aktien auch zur Erfüllung von Verpflichtungen<br />

aus von ihr ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen<br />

(»Schuldverschreibungen«) verwenden können. Auch wenn für solche Schuldverschreibungen<br />

bedingtes Kapital in ausreichender Höhe zur Verfügung steht,<br />

sehen die Bedingungen solcher Schuldverschreibungen üblicherweise vor, dass<br />

insbesondere etwaige Wandlungspflichten auch durch eigene Aktien erfüllt werden<br />

können. Dies sichert eine noch flexiblere Handhabung und gestattet es,<br />

durch Vermeidung der Ausgabe zusätzlicher Aktien den für eine Kapitalerhöhung<br />

charakteristischen Verwässerungseffekt zu vermeiden.<br />

Schließlich soll die Gesellschaft eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> einziehen können. Die Einziehung soll dabei nach Entscheidung<br />

der zuständigen Organe mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals<br />

möglich sein, wobei sich im letztgenannten Fall der anteilige Betrag je Aktie am<br />

Grundkapital erhöht.<br />

Aktien und Stimmrechte<br />

Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen<br />

achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).<br />

Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte<br />

bestehen.


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

Teilnahme an der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong><br />

Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und zur Ausübung des Stimmrechts<br />

sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.<br />

Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse<br />

<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />

c/o Computershare HV-Services <strong>AG</strong><br />

Prannerstraße 8<br />

80333 München<br />

Fax: +49 (0) 89 3090 374 675<br />

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de<br />

spätestens bis zum Ablauf des 07. Mai <strong>2012</strong> (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft<br />

einzugehen.<br />

Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen<br />

innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong>, also vom 10. Mai <strong>2012</strong> bis einschließlich 14. Mai <strong>2012</strong>,<br />

nicht statt.


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

Stimmrechtsvertretung<br />

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und<br />

nicht persönlich an der <strong>Hauptversammlung</strong> teilnehmen möchten, können ihr<br />

Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,<br />

ausüben lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße<br />

Vollmacht erteilen. Dabei ist folgendes zu beachten:<br />

• Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§126b BGB) zu erteilen. Gleiches<br />

gilt für den Widerruf der Vollmacht und für den Nachweis der Vollmachterteilung.<br />

Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs<br />

zur <strong>Hauptversammlung</strong> erfolgen. Die Vollmachtserteilung, deren Widerruf oder<br />

der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:<br />

<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />

c/o Computershare HV-Services <strong>AG</strong><br />

Prannerstraße 8<br />

80333 München<br />

Fax: +49 (0) 89 3090 374 675<br />

E-Mail: klassikradio-hv<strong>2012</strong>@computershare.de<br />

• Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135<br />

AktG Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125<br />

Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt, besteht kein<br />

gesetzliches Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des §<br />

135 AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das Stimmrecht<br />

nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen<br />

darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen<br />

oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen<br />

können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung vorsehen<br />

können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar<br />

festhalten müssen.<br />

• Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular,<br />

dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular<br />

oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen.


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• Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gem.<br />

§ 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.<br />

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter<br />

der Gesellschaft<br />

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene<br />

Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese Vollmachten sind<br />

in der oben genannten Textform oder in elektronischer Form zu erteilen. Soweit<br />

von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,<br />

müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts<br />

erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter<br />

sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Einzelheiten<br />

dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen<br />

Aktionären zugesandt werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter<br />

www.klassikradio.de/investorrelation/<strong>Hauptversammlung</strong> zur Verfügung gestellt<br />

sind. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft<br />

können unter der Adresse.<br />

<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />

c/o Computershare HV-Services <strong>AG</strong><br />

Prannerstraße 8<br />

80333 München<br />

Fax: +49 (0) 89 3090 374 675<br />

E-Mail: klassikradio-hv<strong>2012</strong>@computershare.de<br />

• per Post bis zum 10. Mai <strong>2012</strong> (24.00 Uhr)<br />

• per Telefax oder per E-Mail bis zum 14. Mai <strong>2012</strong> 08:00 Uhr


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei<br />

<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> entscheidend. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine<br />

Beiträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen <strong>Hauptversammlung</strong>sbeschlüsse<br />

oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen<br />

und sie auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung stehen,<br />

zu denen es keine mit dieser <strong>Einladung</strong> oder später bekannt gemachten Vorschläge<br />

von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt.<br />

(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1, §<br />

127, § 131 Abs. 1 AktG)<br />

Anträge (einschließlich Gegenanträgen, Tagesordnungsergänzungsverlangen und<br />

Wahlvorschlägen) und Anfragen bitten wir ausschließlich an die<br />

<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />

Investor Relations<br />

Imhofstraße 12<br />

86159 Augsburg<br />

zu richten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und Anfragen können auch an die<br />

Fax-Nr. +49 (0) 821 50 70 - 505 gerichtet werden.<br />

Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Anfragen können<br />

nicht berücksichtigt werden.


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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />

Anfragen, Anträge<br />

Wahlvorschläge und<br />

Auskunftsverlangen<br />

Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG<br />

Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals (entspricht<br />

241.250 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen (dies<br />

entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung<br />

gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss<br />

eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich<br />

an den Vorstand der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> unter genannter Adresse zu richten und der<br />

Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 13. April <strong>2012</strong> (24.00 Uhr) zugehen.<br />

Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG<br />

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge<br />

von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung<br />

sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung<br />

versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären<br />

zur <strong>Hauptversammlung</strong> sind ausschließlich an die oben genannte Adresse<br />

zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 29. April <strong>2012</strong> (24.00 Uhr) bei der<br />

oben genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den<br />

Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.<br />

Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG<br />

In der <strong>Hauptversammlung</strong> kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand<br />

Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder geschäftlichen<br />

Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die<br />

Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen<br />

verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes<br />

der Tagesordnung erforderlich ist.<br />

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten<br />

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite<br />

der Gesellschaft unter www.klassikradio.de/investorrelation/<strong>Hauptversammlung</strong><br />

in den „Erläuterungen für die Aktionäre“ zu finden.


20<br />

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Informationen und Unterlagen<br />

zur <strong>Hauptversammlung</strong><br />

Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald<br />

nach der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong> auf der Internetseite der Gesellschaft<br />

unter www.klassikradio.de/investorrelation/<strong>Hauptversammlung</strong> zugänglich<br />

gemacht.<br />

Der festgestellte Jahresabschluss der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> zum 30. September<br />

2011, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzern-Abschluss zum 30. September<br />

2011, der gemeinsame Lagebericht für die <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> und den Konzern<br />

einschließlich der Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und § 315 Abs.<br />

4 HGB, der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11, die Darstellung<br />

des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Vorschlag<br />

des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Bekanntmachung<br />

der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong> unter genannter Internetadresse<br />

zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Verlangen kostenlos und<br />

unverzüglich zugesandt.<br />

Augsburg, im März <strong>2012</strong><br />

<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />

Der Vorstand<br />

Ulrich R.J. Kubak


21<br />

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Hinweise für die Anreise<br />

Dorint Hotel an der Kongresshalle Augsburg<br />

Imhofstraße 12<br />

D-86159 Augsburg<br />

Tel: +49 (0) 821 59 74 0<br />

Fax: +49 (0) 821 59 74 100<br />

www.dorint.com<br />

Entfernungen<br />

Autobahnauffahrt (A8 Augsburg-West).......................8 km<br />

Flughafen München.................................................80 km<br />

Messe Augsburg.......................................................4 km<br />

Hauptbahnhof Augsburg...........................................2 km<br />

München/ Stuttgart über die A8 kommend:<br />

Autobahnausfahrt Augsburg-West. Auf die B17 Richtung Landsberg.<br />

Ausfahrt Zentrum / Pfersee / B300 Memmingen. Links abbiegen Richtung<br />

Kongresshalle / Hbf. in die Bgm.-Ackermann-Straße. Der Beschilderung zur<br />

Kongresshalle folgen, rechts in die Imhofstraße einbiegen. Rechts befindet<br />

sich der Hoteleingang, geradeaus die Einfahrt zum Parkhaus.<br />

Lindau/ München über die A96 kommend:<br />

Autobahnausfahrt Landsberg am Lech Nord. Auf die B17 Richtung<br />

Augsburg. Ausfahrt Eichleitnerstraße / Kongresshalle ca. 1 km geradeaus,<br />

an der Kreuzung (Gögginger Straße) rechts abbiegen. Nach ca. 500 m links<br />

über die Straßenbahnschienen in die Imhofstraße abbiegen. Rechts befindet<br />

sich der Hoteleingang, geradeaus die Einfahrt zum Parkhaus.


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Anreiseplan


<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />

Mediatower<br />

Imhofstraße 12<br />

D-86159 Augsburg<br />

Tel: +49 (0) 821 50 70 0<br />

Fax: +49 (0) 821 50 70 505<br />

www.klassikradioag.de

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