Einladung Hauptversammlung 2012 - Klassik Radio AG
Einladung Hauptversammlung 2012 - Klassik Radio AG
Einladung Hauptversammlung 2012 - Klassik Radio AG
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>Einladung</strong><br />
zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong><br />
der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong>, Augsburg<br />
Montag den 14. Mai <strong>2012</strong><br />
Hotel Dorint, Augsburg
<strong>Einladung</strong> zur ordentlichen<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
Wir laden unsere Aktionäre ein<br />
zu der am 14. Mai <strong>2012</strong> um 14 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint,<br />
Imhofstr. 12, 86159 Augsburg stattfindenden<br />
ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong>, Augsburg.<br />
<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | WKN: 785747 | ISIN: DE0007857476
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
Tagesordnung<br />
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> zum<br />
30. September 2011 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses<br />
zum 30. September 2011, des gemeinsamen Lageberichtes für<br />
die <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> und den Konzern zum 30. September 2011 und des<br />
Berichts des Aufsichtsrates und des Corporate Governance Berichts sowie<br />
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289<br />
Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010/11<br />
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />
aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2010/11 in Höhe von EUR 930.635,58 wie<br />
folgt zu verwenden:<br />
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,10 je Aktie<br />
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11<br />
EUR 482.500,00<br />
Vortrag auf neue Rechnung EUR 448.135,58<br />
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für<br />
das Geschäftsjahr 2010/11<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das<br />
Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen.<br />
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates<br />
für das Geschäftsjahr 2010/11<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für<br />
das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen.
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12<br />
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:<br />
Die RöverBrönner GmbH & KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin wird zur<br />
Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr<br />
2011/12 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des<br />
Geschäftsjahres 2011/12, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht<br />
unterzogen wird, gewählt.<br />
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung<br />
eigener Aktien mit Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- oder<br />
sonstigen Andieungsrechts<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:<br />
a) Rahmenbedingungen<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien<br />
mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt<br />
bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals<br />
der Gesellschaft zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund<br />
dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft,<br />
welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die<br />
ihr gemäß §§ 71 d und 71 e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr<br />
als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs.<br />
2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten. Die Ermächtigung bezieht sich auf den<br />
Erwerb durch abhängige Unternehmen im Sinne des § 17 AktG. Die Ermächtigung<br />
wird mit Beschlussfassung der <strong>Hauptversammlung</strong> wirksam und endet mit<br />
Ablauf des 13. Mai 2017.<br />
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung<br />
eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkung<br />
ausgeübt werden.
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
b) Erwerbszwecke<br />
Der Vorstand wird dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der<br />
Gesellschaft zu folgenden gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben, um<br />
aa) sie Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im<br />
Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran anbieten zu<br />
können oder<br />
bb) sie auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an<br />
alle Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis<br />
veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft<br />
zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet oder<br />
cc) sie zur Erfüllung von Verpflichtungen aus von der Gesellschaft in Zukunft ausgegebenen<br />
Wandel-/Optionsschuldverschreibungen zu verwenden oder<br />
dd) sie mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass<br />
es eines weiteren <strong>Hauptversammlung</strong>sbeschlusses bedarf.<br />
Der Erwerb zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen.<br />
c) Erwerbsbedingungen<br />
Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft<br />
gerichteten öffentlichen Kaufangebots.<br />
• Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft<br />
gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert<br />
der in Satz 2 definierten Eröffnungskurse an den drei Börsentagen<br />
vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb der eigenen Aktien um nicht<br />
mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Der<br />
Eröffnungskurs wird bestimmt durch die Eröffnungsauktion im Xetra-Handel
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
(oder einem an die Stelle des Xetra- Systems getretenen funktional vergleichbaren<br />
Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main oder<br />
den Eröffnungskurs derjenigen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen mit<br />
Aktien der Gesellschaft während der letzten zehn Handelstage vor dem Tag<br />
der Eingehung der Verpflichtung.<br />
• Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der<br />
Gesellschaft oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichtete Aufforderung<br />
zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kaufpreis<br />
oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne<br />
Erwerbsnebenkosten) den an den drei letzten Börsenhandelstagen vor<br />
dem Tag der Veröffentlichung des Angebots geltenden durchschnittlichen<br />
Schlussauktionskurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-<br />
Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der<br />
Wertpapierbörse Frankfurt/ Main oder den durchschnittlichen Schlusskurs<br />
an derjenigen anderen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen mit Aktien<br />
der Gesellschaft in den letzten 10 Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung<br />
des Angebots um nicht mehr als 20% überschreiten und um nicht<br />
mehr als 20% unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines<br />
Kaufangebots erhebliche Kursbewegungen, so kann das Angebot angepasst<br />
werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage<br />
vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt.<br />
Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen<br />
des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des<br />
Angebots dieses Volumen überschreitet, kann das Andienungsrecht der Aktionäre<br />
insoweit ausgeschlossen werden, als die Annahme im Verhältnis der<br />
jeweils angebotenen Aktien erfolgt. Eine bevorrechtigte Annahme geringer<br />
Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft<br />
je Aktionär und insoweit der Ausschluss des Andienungsrechts der<br />
Aktionäre kann vorgesehen werden. Zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile<br />
von Aktien kann eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen<br />
vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der<br />
Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
d) Verwendung der Aktien<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien,<br />
die auf Grund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden oder<br />
werden, neben einer Veräußerung über die Börse oder einem Angebot an alle<br />
Aktionäre zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere<br />
zu verwenden:<br />
aa) Veräußerung an Dritte<br />
um sie auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an<br />
alle Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis<br />
veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft<br />
zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet oder<br />
bb) Unternehmenserwerbe<br />
um sie Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen<br />
oder Beteiligungen daran anzubieten oder<br />
cc) Wandel-/Optionsschuldverschreibungen<br />
zur Erfüllung von Verpflichtungen aus von der Gesellschaft in Zukunft ausgegebenen<br />
Wandel-/Optionsschuldverschreibungen oder<br />
dd) Einziehung<br />
um sie einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung<br />
eines weiteren <strong>Hauptversammlung</strong>sbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann<br />
bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung herabgesetzt wird, oder<br />
dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung<br />
der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz<br />
erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl<br />
der Aktien in der Satzung ermächtigt.<br />
Die Verwendung zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen.
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
e) Verwendung der Aktien – Ausgabebedingungen<br />
Die Ermächtigungen vorstehend unter lit. d) können einmal oder mehrmals, einzeln<br />
oder gemeinsam, umfassend oder bezogen auf Teilvolumina der erworbenen<br />
eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft<br />
gemäß den Ermächtigungen in lit. d) aa) und bb) an Dritte abgegeben werden,<br />
darf den am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten durch die Eröffnungsauktion<br />
ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems<br />
getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse<br />
Frankfurt/Main oder an derjenigen anderen Börse mit den höchsten<br />
Tagesumsätzen in den Aktien der Gesellschaft in den letzten 10 Handelstagen vor<br />
dem Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 %<br />
(ohne Nebenkosten) unterschreiten.<br />
Die Veräußerung aufgrund der in lit d) aa) genannten Ermächtigung ist beschränkt<br />
auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 %<br />
des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt<br />
der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10<br />
% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals,<br />
der auf diejenigen Aktien entfällt, die nach dem Beginn des 14. Mai <strong>2012</strong> unter<br />
Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz<br />
4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des<br />
Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals,<br />
der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen<br />
mit Options- oder Wandelrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, sofern diese<br />
Schuldverschreibungen nach dem Beginn des 14. Mai <strong>2012</strong> unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />
ausgegeben werden.<br />
f) Bezugsrechtsausschluss<br />
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit.<br />
d) aa), bb) und cc) verwandt werden. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen<br />
eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Aktionäre, das unter Wahrung<br />
des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, wird der Vorstand ermächtigt,<br />
das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.<br />
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 über den Ausschluss<br />
des Bezugsrechts und des Andienungsrechts bei Erwerb und Veräußerung<br />
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2,<br />
§ 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz:<br />
Überblick<br />
Der Vorstand hat der <strong>Hauptversammlung</strong> zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß §<br />
71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe<br />
für die in Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Ermächtigung zur Veräußerung<br />
eigener Aktien anders als über die Börse oder unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />
und zum vorgeschlagenen Ausgabepreis sowie über die<br />
Gründe für die in Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum<br />
Erwerb eigener Aktien unter teilweiser Einschränkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />
und eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre erstattet. Der<br />
Bericht ist vom Tag der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong> auf den Internetseiten<br />
der Gesellschaft abrufbar. Er wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich<br />
und kostenfrei übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:<br />
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit aufgrund einer<br />
Ermächtigung der <strong>Hauptversammlung</strong> eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals<br />
zu erwerben. Tagesordnungspunkt 6 enthält den Vorschlag eine entsprechende<br />
Ermächtigung zu erteilen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien<br />
soll dem Vorstand die Möglichkeit verschaffen, im Interesse der Gesellschaft<br />
und der Aktionäre eigene Aktien zu erwerben und diese insbesondere zur Einziehung,<br />
zur Finanzierung von Unternehmenserwerben, zur Weitergabe an Dritte<br />
gegen Barzahlung und zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandel- und/oder
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
Optionsschuldverschreibungen zu verwenden. Der Erwerb soll auch durch von<br />
der Gesellschaft im Sinne des § 17 AktG abhängigen Unternehmen durchgeführt<br />
werden können. Bei der Laufzeit der Ermächtigung soll von der gesetzlichen Regelung<br />
Gebrauch gemacht werden, die eine Dauer von fünf Jahren ermöglicht.<br />
Die Ermächtigung soll der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität geben.<br />
Erwerbsbedingungen<br />
Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit<br />
erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot (Tenderverfahren) zu<br />
erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft<br />
entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem<br />
Preis er diese der Gesellschaft anbieten möchte. Erfolgt der Erwerb mittels eines<br />
öffentlichen Erwerbsangebots, ist grundsätzlich, ebenso wie beim Erwerb der<br />
Aktien über die Börse, der Gleichbehandlungsgrundsatz des § 53a AktG zu beachten.<br />
In den folgenden Fällen kann es zum Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
kommen:<br />
Übersteigt die zum festgesetzten Angebotspreis angebotene Anzahl die von der<br />
Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, soll es nach der vorgeschlagenen<br />
Ermächtigung möglich sein, dass der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten<br />
Aktien (Andienungsquoten) erfolgt. Nur, wenn im Grundsatz ein Erwerb<br />
nach Andienungsquoten statt nach Beteiligungsquoten erfolgt, lässt sich das<br />
Erwerbsverfahren in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch abwickeln.<br />
Darüber hinaus soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleinerer<br />
Stückzahlen bis zu maximal 100 Stück je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit<br />
dient zum einen dazu, kleine, in der Regel unwirtschaftliche Restbestände und<br />
eine damit möglicherweise einhergehende faktische Benachteiligung von Kleinaktionären<br />
zu vermeiden. Sie dient zum anderen auch der Vereinfachung der<br />
technischen Abwicklung des Erwerbsverfahrens. Schließlich soll in allen Fällen<br />
eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer<br />
Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Dies dient ebenfalls der Vereinfachung<br />
der technischen Abwicklung. Der Vorstand hält in Übereinstimmung
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
mit dem Aufsichtsrat einen hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden<br />
Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt sowie gegenüber<br />
den Aktionären für angemessen.<br />
Bezugsrechtsausschluss<br />
Die Veräußerung der auf Basis der Ermächtigung durch die <strong>Hauptversammlung</strong><br />
vom 14. Mai <strong>2012</strong> erworbenen eigenen Aktien soll in den folgenden Fällen unter<br />
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:<br />
Die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien können über die Börse<br />
oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre wieder veräußert werden.<br />
Auf diese Weise wird bei der Wiederveräußerung der Aktien dem Grundsatz der<br />
Gleichbehandlung der Aktionäre genügt. Soweit die Aktien durch ein Angebot<br />
an alle Aktionäre veräußert werden, soll der Vorstand ermächtigt werden, das<br />
Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien für Spitzenbeträge auszuschließen.<br />
Die Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts für Spitzenbeträge<br />
dient dazu, ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darzustellen. Die als<br />
freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen eigenen Aktien<br />
werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich<br />
für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund<br />
der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.<br />
Darüber hinaus kann die Gesellschaft nach der vorgeschlagenen Ermächtigung<br />
die erworbenen eigenen Aktien auch außerhalb der Börse ohne ein an alle Aktionäre<br />
gerichtetes öffentliches Angebot gegen Barzahlung veräußern, wenn der<br />
Veräußerungspreis den Börsenkurs zur Zeit der Veräußerung nicht wesentlich<br />
unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG<br />
in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit<br />
zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Sie dient<br />
dem Interesse der Gesellschaft an der Erzielung eines bestmöglichen Preises bei<br />
Veräußerung der eigenen Aktien. Die Gesellschaft wird so in die Lage versetzt,<br />
sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietende Chancen schnell und
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft<br />
an Dritte abgegeben werden, darf den durch die Eröffnungsauktion<br />
ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems<br />
getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse<br />
Frankfurt/Main am Tag der verbindlichen Vereinbarung über die Veräußerung um<br />
nicht mehr als 5% (ohne Nebenkosten) unterschreiten. Der durch diese marktnahe<br />
Preisfestsetzung erzielbare Veräußerungserlös führt in der Regel zu einem<br />
deutlich höheren Mittelzufluss je veräußerter Aktie als im Falle einer Aktienplatzierung<br />
mit Bezugsrecht, bei der es in der Regel zu nicht unwesentlichen Abschlägen<br />
vom Börsenpreis kommt. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige<br />
Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Eigenkapitalbedarf aus sich<br />
kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Die Vermögens- und<br />
Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden dabei angemessen gewahrt. Das<br />
Verbot des Handelns in eigenen Aktien bleibt unberührt. Mit der Orientierung am<br />
Börsenkurs wird dem Verwässerungsschutzinteresse Rechnung getragen und<br />
das Vermögens- und Stimmrechtsinteresse der Aktionäre angemessen gewahrt.<br />
Auf diese Weise wird bei der Wiederveräußerung der Aktien dem Grundsatz der<br />
Gleichbehandlung der Aktionäre genügt. Die auf § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gestützte<br />
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Veräußerung eigener<br />
Aktien ist in diesem Fall unter Einbeziehung etwaiger anderer Ermächtigungen zur<br />
Ausgabe bzw. Veräußerung von Aktien oder Schuldverschreibungen mit Optionsoder<br />
Wandelrechten bzw. -pflichten unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß,<br />
entsprechend oder in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />
auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt.<br />
Der Vorstand wird der <strong>Hauptversammlung</strong> jeweils Bericht über eine Ausnutzung<br />
dieser Ermächtigung erstatten.<br />
Die Ermächtigung unter Punkt 6 der Tagesordnung soll der Gesellschaft auch die<br />
Möglichkeit eröffnen, eigene Aktien als Gegenleistung an Dritte zu übertragen,<br />
soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen<br />
an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben<br />
oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. Dabei soll das Bezugsrecht<br />
der Aktionäre ausgeschlossen sein. Die Gesellschaft steht im Wettbewerb in<br />
einem hart umkämpften Markt, dem Werbemarkt. Sie muss jederzeit in der Lage<br />
sein, schnell und flexibel auch kurzfristige Geschäftschancen wahrzunehmen.
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich zur Verbesserung der Wettbewerbsposition<br />
mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder Unternehmen, Unternehmensteile<br />
und Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Insbesondere<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen<br />
kann es zudem wirtschaftlich sinnvoll sein, auch sonstige Vermögensgegenstände<br />
zu erwerben, etwa solche, die dem Unternehmen oder Unternehmensteil wirtschaftlich<br />
dienen. Die im Interesse der Gesellschaft optimale Umsetzung besteht<br />
im Einzelfall darin, den Unternehmenszusammenschluss oder die Akquisition unter<br />
Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis<br />
zeigt zudem, dass sowohl auf den internationalen als auch auf den nationalen<br />
Märkten als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />
und für attraktive Akquisitionsobjekte häufig die Verschaffung von Aktien der erwerbenden<br />
Gesellschaft verlangt wird. Die Möglichkeit, Aktien zu diesen Zwecken<br />
zu gewähren, sieht zwar bereits das Genehmigte Kapital I/2011 in § 4 der<br />
Satzung vor. Es soll aber darüber hinaus die Möglichkeit bestehen, zu diesen<br />
Zwecken Aktien der Gesellschaft zu gewähren, ohne eine – insbesondere wegen<br />
des Erfordernisses der Handelsregistereintragung zeitaufwendigere und zudem<br />
mit höheren administrativen Kosten verbundene – Kapitalerhöhung durchführen<br />
zu müssen. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen<br />
Handlungsspielraum geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Unternehmenszusammenschluss<br />
oder zu Akquisitionen schnell und flexibel ausnutzen<br />
zu können. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre dies nicht möglich und die<br />
damit für die Gesellschaft verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Wenn<br />
sich entsprechende Vorhaben konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen,<br />
ob er von der Ermächtigung zur Gewährung eigener Aktien Gebrauch machen<br />
soll. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft zu diesen Zwecken an Dritte<br />
abgegeben werden, darf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im<br />
Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional<br />
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main oder<br />
an derjenigen anderen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen in den Aktien<br />
der Gesellschaft in den letzten 10 Handelstagen vor dem Tag der verbindlichen<br />
Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5% (ohne Nebenkosten) unterschreiten.<br />
Konkrete Pläne für eine solche Verwendung eigener Aktien bestehen<br />
derzeit nicht. Der Vorstand wird der <strong>Hauptversammlung</strong> jeweils Bericht über eine<br />
Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.
14<br />
<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
Weiterhin soll die Gesellschaft eigene Aktien auch zur Erfüllung von Verpflichtungen<br />
aus von ihr ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen<br />
(»Schuldverschreibungen«) verwenden können. Auch wenn für solche Schuldverschreibungen<br />
bedingtes Kapital in ausreichender Höhe zur Verfügung steht,<br />
sehen die Bedingungen solcher Schuldverschreibungen üblicherweise vor, dass<br />
insbesondere etwaige Wandlungspflichten auch durch eigene Aktien erfüllt werden<br />
können. Dies sichert eine noch flexiblere Handhabung und gestattet es,<br />
durch Vermeidung der Ausgabe zusätzlicher Aktien den für eine Kapitalerhöhung<br />
charakteristischen Verwässerungseffekt zu vermeiden.<br />
Schließlich soll die Gesellschaft eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> einziehen können. Die Einziehung soll dabei nach Entscheidung<br />
der zuständigen Organe mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals<br />
möglich sein, wobei sich im letztgenannten Fall der anteilige Betrag je Aktie am<br />
Grundkapital erhöht.<br />
Aktien und Stimmrechte<br />
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen<br />
achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).<br />
Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte<br />
bestehen.
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
Teilnahme an der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong><br />
Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und zur Ausübung des Stimmrechts<br />
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.<br />
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse<br />
<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />
c/o Computershare HV-Services <strong>AG</strong><br />
Prannerstraße 8<br />
80333 München<br />
Fax: +49 (0) 89 3090 374 675<br />
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de<br />
spätestens bis zum Ablauf des 07. Mai <strong>2012</strong> (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft<br />
einzugehen.<br />
Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen<br />
innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong>, also vom 10. Mai <strong>2012</strong> bis einschließlich 14. Mai <strong>2012</strong>,<br />
nicht statt.
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<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Einladung</strong> zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> <strong>2012</strong><br />
Stimmrechtsvertretung<br />
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und<br />
nicht persönlich an der <strong>Hauptversammlung</strong> teilnehmen möchten, können ihr<br />
Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,<br />
ausüben lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße<br />
Vollmacht erteilen. Dabei ist folgendes zu beachten:<br />
• Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§126b BGB) zu erteilen. Gleiches<br />
gilt für den Widerruf der Vollmacht und für den Nachweis der Vollmachterteilung.<br />
Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs<br />
zur <strong>Hauptversammlung</strong> erfolgen. Die Vollmachtserteilung, deren Widerruf oder<br />
der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:<br />
<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />
c/o Computershare HV-Services <strong>AG</strong><br />
Prannerstraße 8<br />
80333 München<br />
Fax: +49 (0) 89 3090 374 675<br />
E-Mail: klassikradio-hv<strong>2012</strong>@computershare.de<br />
• Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135<br />
AktG Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125<br />
Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt, besteht kein<br />
gesetzliches Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des §<br />
135 AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das Stimmrecht<br />
nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen<br />
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen<br />
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen<br />
können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung vorsehen<br />
können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar<br />
festhalten müssen.<br />
• Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular,<br />
dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular<br />
oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen.
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• Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gem.<br />
§ 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.<br />
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter<br />
der Gesellschaft<br />
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene<br />
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese Vollmachten sind<br />
in der oben genannten Textform oder in elektronischer Form zu erteilen. Soweit<br />
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,<br />
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts<br />
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter<br />
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Einzelheiten<br />
dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen<br />
Aktionären zugesandt werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter<br />
www.klassikradio.de/investorrelation/<strong>Hauptversammlung</strong> zur Verfügung gestellt<br />
sind. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft<br />
können unter der Adresse.<br />
<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />
c/o Computershare HV-Services <strong>AG</strong><br />
Prannerstraße 8<br />
80333 München<br />
Fax: +49 (0) 89 3090 374 675<br />
E-Mail: klassikradio-hv<strong>2012</strong>@computershare.de<br />
• per Post bis zum 10. Mai <strong>2012</strong> (24.00 Uhr)<br />
• per Telefax oder per E-Mail bis zum 14. Mai <strong>2012</strong> 08:00 Uhr
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erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei<br />
<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> entscheidend. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine<br />
Beiträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen <strong>Hauptversammlung</strong>sbeschlüsse<br />
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen<br />
und sie auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung stehen,<br />
zu denen es keine mit dieser <strong>Einladung</strong> oder später bekannt gemachten Vorschläge<br />
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt.<br />
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1, §<br />
127, § 131 Abs. 1 AktG)<br />
Anträge (einschließlich Gegenanträgen, Tagesordnungsergänzungsverlangen und<br />
Wahlvorschlägen) und Anfragen bitten wir ausschließlich an die<br />
<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />
Investor Relations<br />
Imhofstraße 12<br />
86159 Augsburg<br />
zu richten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und Anfragen können auch an die<br />
Fax-Nr. +49 (0) 821 50 70 - 505 gerichtet werden.<br />
Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Anfragen können<br />
nicht berücksichtigt werden.
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Anfragen, Anträge<br />
Wahlvorschläge und<br />
Auskunftsverlangen<br />
Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG<br />
Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals (entspricht<br />
241.250 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen (dies<br />
entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung<br />
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss<br />
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich<br />
an den Vorstand der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> unter genannter Adresse zu richten und der<br />
Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 13. April <strong>2012</strong> (24.00 Uhr) zugehen.<br />
Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG<br />
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge<br />
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung<br />
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung<br />
versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären<br />
zur <strong>Hauptversammlung</strong> sind ausschließlich an die oben genannte Adresse<br />
zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 29. April <strong>2012</strong> (24.00 Uhr) bei der<br />
oben genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den<br />
Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.<br />
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG<br />
In der <strong>Hauptversammlung</strong> kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand<br />
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder geschäftlichen<br />
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die<br />
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen<br />
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes<br />
der Tagesordnung erforderlich ist.<br />
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten<br />
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite<br />
der Gesellschaft unter www.klassikradio.de/investorrelation/<strong>Hauptversammlung</strong><br />
in den „Erläuterungen für die Aktionäre“ zu finden.
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Informationen und Unterlagen<br />
zur <strong>Hauptversammlung</strong><br />
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald<br />
nach der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong> auf der Internetseite der Gesellschaft<br />
unter www.klassikradio.de/investorrelation/<strong>Hauptversammlung</strong> zugänglich<br />
gemacht.<br />
Der festgestellte Jahresabschluss der <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> zum 30. September<br />
2011, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzern-Abschluss zum 30. September<br />
2011, der gemeinsame Lagebericht für die <strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong> und den Konzern<br />
einschließlich der Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und § 315 Abs.<br />
4 HGB, der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11, die Darstellung<br />
des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Vorschlag<br />
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Bekanntmachung<br />
der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong> unter genannter Internetadresse<br />
zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Verlangen kostenlos und<br />
unverzüglich zugesandt.<br />
Augsburg, im März <strong>2012</strong><br />
<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />
Der Vorstand<br />
Ulrich R.J. Kubak
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Hinweise für die Anreise<br />
Dorint Hotel an der Kongresshalle Augsburg<br />
Imhofstraße 12<br />
D-86159 Augsburg<br />
Tel: +49 (0) 821 59 74 0<br />
Fax: +49 (0) 821 59 74 100<br />
www.dorint.com<br />
Entfernungen<br />
Autobahnauffahrt (A8 Augsburg-West).......................8 km<br />
Flughafen München.................................................80 km<br />
Messe Augsburg.......................................................4 km<br />
Hauptbahnhof Augsburg...........................................2 km<br />
München/ Stuttgart über die A8 kommend:<br />
Autobahnausfahrt Augsburg-West. Auf die B17 Richtung Landsberg.<br />
Ausfahrt Zentrum / Pfersee / B300 Memmingen. Links abbiegen Richtung<br />
Kongresshalle / Hbf. in die Bgm.-Ackermann-Straße. Der Beschilderung zur<br />
Kongresshalle folgen, rechts in die Imhofstraße einbiegen. Rechts befindet<br />
sich der Hoteleingang, geradeaus die Einfahrt zum Parkhaus.<br />
Lindau/ München über die A96 kommend:<br />
Autobahnausfahrt Landsberg am Lech Nord. Auf die B17 Richtung<br />
Augsburg. Ausfahrt Eichleitnerstraße / Kongresshalle ca. 1 km geradeaus,<br />
an der Kreuzung (Gögginger Straße) rechts abbiegen. Nach ca. 500 m links<br />
über die Straßenbahnschienen in die Imhofstraße abbiegen. Rechts befindet<br />
sich der Hoteleingang, geradeaus die Einfahrt zum Parkhaus.
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Anreiseplan
<strong>Klassik</strong> <strong>Radio</strong> <strong>AG</strong><br />
Mediatower<br />
Imhofstraße 12<br />
D-86159 Augsburg<br />
Tel: +49 (0) 821 50 70 0<br />
Fax: +49 (0) 821 50 70 505<br />
www.klassikradioag.de