AMTSBLATT DES KREISES WESEL - Kreis Wesel
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Nr. 2/38 Amtsblatt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> 14.01.2013<br />
Bekanntgabe nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) über die Feststellung der UVP- Pflicht für ein<br />
Vorhaben des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Issel“<br />
Antrag des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Issel“ gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG) zum Aus- und Rückbau eines Verbandsgewässers und<br />
Anlegung einer Verrohrung im Bereich des „Gertendorfer Weges“ in Hamminkeln-<br />
Brünen<br />
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Issel“ hat mit Schreiben vom 27.10.2012 die<br />
Durchführung eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 2 WHG beantragt.<br />
Gegenstand des Antrages ist der Rückbau bzw. die Anlegung eines Verbandsgewässers<br />
und die Anlegung einer Verrohrung im Bereich der Querung eines Wirtschaftsweges<br />
(„Gertendorfer Weg“) im Einzugsgebiet des „Hülsbaches“ in Hamminkeln-Brünen.<br />
Gemäß § 3 c UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18 der Anlage 1 zum UVPG in Verbindung<br />
mit den landesrechtlichen Bestimmungen (UVPG NRW) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen<br />
Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in<br />
der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />
haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.<br />
Im vorliegenden Fall hat die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergeben, dass<br />
erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu<br />
erwarten sind.<br />
Gemäß § 3 a Abs. 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben<br />
eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.<br />
Die Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.<br />
<strong>Wesel</strong>, 08.Januar 2013<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
Der Landrat<br />
FD 66 Wasser- und Abfallwirtschaft<br />
Im Auftrag<br />
gez. Brands<br />
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