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AMTSBLATT DES KREISES WESEL - Kreis Wesel

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Nr. 2/38 Amtsblatt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> 14.01.2013<br />

Bekanntgabe nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) über die Feststellung der UVP- Pflicht für ein<br />

Vorhaben des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Issel“<br />

Antrag des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Issel“ gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) zum Aus- und Rückbau eines Verbandsgewässers und<br />

Anlegung einer Verrohrung im Bereich des „Gertendorfer Weges“ in Hamminkeln-<br />

Brünen<br />

Der Wasser- und Bodenverband „Obere Issel“ hat mit Schreiben vom 27.10.2012 die<br />

Durchführung eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 2 WHG beantragt.<br />

Gegenstand des Antrages ist der Rückbau bzw. die Anlegung eines Verbandsgewässers<br />

und die Anlegung einer Verrohrung im Bereich der Querung eines Wirtschaftsweges<br />

(„Gertendorfer Weg“) im Einzugsgebiet des „Hülsbaches“ in Hamminkeln-Brünen.<br />

Gemäß § 3 c UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18 der Anlage 1 zum UVPG in Verbindung<br />

mit den landesrechtlichen Bestimmungen (UVPG NRW) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen<br />

Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in<br />

der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />

haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.<br />

Im vorliegenden Fall hat die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergeben, dass<br />

erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu<br />

erwarten sind.<br />

Gemäß § 3 a Abs. 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben<br />

eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.<br />

Die Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.<br />

<strong>Wesel</strong>, 08.Januar 2013<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

Der Landrat<br />

FD 66 Wasser- und Abfallwirtschaft<br />

Im Auftrag<br />

gez. Brands<br />

Seite 4

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