„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ in ... - Stadt Kraichtal
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„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ in ... - Stadt Kraichtal
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STADT KRAICHTAL<br />
Begründung Teil 1<br />
zum<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
<strong>„HINTER</strong> <strong>DER</strong> <strong>KELTER</strong> - <strong>MASCHINENHALLE“</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
VORENTWURF<br />
für die frühzeitige Beteiligung<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus BHM Planungsgesellschaft mbH BDLA<br />
He<strong>in</strong>rich-Hertz-Straße 9 • 76646 Bruchsal • fon 07251-98198-0 • fax -29 • <strong>in</strong>fo@bhmp.de<br />
Rhe<strong>in</strong>straße 99.4 • 64295 Darmstadt • fon 06151-81297-768 • fax -769 • www.bhmp.de<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl.-Ing. Daniel Walter<br />
Projekt 1334 24.07.2013
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter der Kelter – Masch<strong>in</strong>enhalle“<br />
Festsetzungen - Inhalt<br />
Inhalt<br />
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung________________________________________1<br />
2. Beschreibung des Geltungsbereiches / Städtebauliche Bestandsaufnahme ______2<br />
3. Vorgaben, Planungsgrundlagen ___________________________________________3<br />
3.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 3<br />
3.2 Flächennutzungsplan 3<br />
3.3 Bestehende B-Pläne 3<br />
3.4 Betroffene Schutzgebiete 4<br />
4. Städtebauliche Planung / Erläuterungen zu den planungsrechtlichen Festsetzungen5<br />
4.1 Allgeme<strong>in</strong>e Zielsetzung und Grundzüge der Planung 5<br />
4.2 Umweltprüfung 5<br />
4.3 Erschließung 5<br />
4.4 Bauliche Nutzung 6<br />
4.4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 6<br />
4.4.2 Überbaubare Grundstücksflächen 6<br />
4.5 Grünordnung 6<br />
4.5.1 Externe Ausgleichsmaßnahmen 6<br />
4.5.2 Versiegelungsgrad 6<br />
4.5.3 Sicherung des Oberbodens 6<br />
4.5.4 Außenbeleuchtung 6<br />
4.5.5 Dachmaterialien 7<br />
4.5.6 Erhaltung von Bäumen 7<br />
4.5.7 Flächenbegrünung 7<br />
5. Erläuterungen zu den örtlichen Bauvorschriften______________________________7<br />
5.1 E<strong>in</strong>friedigungen 7<br />
5.2 Umgang mit Niederschlagswasser 7<br />
BHM Planungsgesellschaft Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter der Kelter – Masch<strong>in</strong>enhalle“ Begründung - Seite 1<br />
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung<br />
Die seit der Unternehmensgründung der Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR im Jahre 2011<br />
angemieteten Räumlichkeiten wurden wegen Eigenbedarf des Eigentümers aufgekündigt. Nun<br />
muss das junge Unternehmen zur Vermietung von landwirtschaftlichen Masch<strong>in</strong>en und Geräten<br />
sowie Erbr<strong>in</strong>gung von Service- und Dienstleistungen <strong>in</strong> der Landwirtschaft für se<strong>in</strong>en<br />
umfangreichen Fuhrpark und se<strong>in</strong>e ansteigenden Geschäftstätigkeiten neue passende<br />
Räumlichkeiten suchen. Der gesamte Platzbedarf erstreckt sich auf m<strong>in</strong>destens 1.750 – 2500<br />
qm, wobei davon m<strong>in</strong>destens 400 qm <strong>in</strong> abgeschlossenen Räumlichkeiten benötigt werden.<br />
Dort werden Stellflächen für die Masch<strong>in</strong>en, e<strong>in</strong>e Werkstatt für eigene Reparaturarbeiten, e<strong>in</strong><br />
Lager und e<strong>in</strong> Büro mit WC als M<strong>in</strong>destausstattung benötigt. Die seit über e<strong>in</strong>em Jahr<br />
andauernde Suche nach alternativen Standorten blieb ohne konkretes Ergebnis. Da das<br />
Unternehmen als Lohnunternehmen überwiegend tätig ist, kann ke<strong>in</strong>e Privilegierung seitens<br />
des Landwirtschaftsamtes trotz vorhandener Bewirtschaftungsflächen gewährt werden.<br />
Gespräche mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong> haben ergeben, dass die frei gewordene Fläche des „alten<br />
Klärwerks“ <strong>in</strong> Oberacker für e<strong>in</strong>e Veräußerung bereit steht. Aufgrund des<br />
Flächennutzungsplanes ist dort e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung möglich.<br />
Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Bauvorhaben vorzubereiten soll e<strong>in</strong><br />
vorhabenbezogener Bebauungsplan auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Flurstücks Nr. 225, Gemarkung<br />
Oberacker, erstellt werden.<br />
Vorhabensträger ist Frau Petra Sauer, Im Hofteich 16, 76703 <strong>Kraichtal</strong>, die die Fläche an die<br />
Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR vermietet.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter der Kelter – Masch<strong>in</strong>enhalle“ Begründung - Seite 2<br />
2. Beschreibung des Geltungsbereiches /<br />
Städtebauliche Bestandsaufnahme<br />
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt am östlichen Rand von<br />
<strong>Kraichtal</strong>-Oberacker auf Teilen des Flurstücks Nr. 225.<br />
Abbildung 1: Lage des ca. 2.600 m² großen Geltungsbereiches<br />
Die Hälfte des abzutrennenden Grundstück (ca. 1.300 qm) <strong>in</strong> westlicher Richtung ist<br />
e<strong>in</strong>geschottert und diente als Lager, Abstell- und Umschlagsplatz e<strong>in</strong>es<br />
Abfallentsorgungsbetriebes (Firma Häussler <strong>Kraichtal</strong>). Die andere Hälfte diente als<br />
Holzlagerplatz und Freizeitgrundstück.<br />
Die derzeitige Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Straße „Am Weiher“ sowie über e<strong>in</strong>e<br />
Nebenstraße am nördlichen Rand.<br />
Es gibt derzeit ke<strong>in</strong>e Anschlüsse an die öffentliche Ver- und Entsorgung. In der Straße „Am<br />
Weiher“ liegen Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser, an die angeschlossen<br />
werden kann.<br />
Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Vorbelastungen des Geltungsbereiches durch Kampfmittel oder Altlasten<br />
bekannt.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter der Kelter – Masch<strong>in</strong>enhalle“ Begründung - Seite 3<br />
3. Vorgaben, Planungsgrundlagen<br />
3.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung<br />
Nach § 1 Abs. 4 BauGB s<strong>in</strong>d Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Der<br />
aktuelle Regionalplan Mittlerer Oberrhe<strong>in</strong> von 2003 weist den Geltungsbereich als<br />
regionalplanerisch abgestimmten Bereich für Siedlungserweiterung aus. Konflikte durch die<br />
Planung ergeben sich somit nicht.<br />
3.2 Flächennutzungsplan<br />
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist für die Fläche des Geltungsbereiches „Gewerbliche<br />
Baufläche“ dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist demnach aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Abbildung 2: Auszug aus dem FNP<br />
3.3 Bestehende B-Pläne<br />
Für den Geltungsbereich existieren ke<strong>in</strong>e rechtskräftigen Bebauungspläne.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter der Kelter – Masch<strong>in</strong>enhalle“ Begründung - Seite 4<br />
3.4 Betroffene Schutzgebiete<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete. Östlich der Fläche liegt das<br />
Landschaftsschutzgebiet „Kraichgau“.<br />
Abbildung 3: Schutzgebiete<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter der Kelter – Masch<strong>in</strong>enhalle“ Begründung - Seite 5<br />
4. Städtebauliche Planung / Erläuterungen zu den<br />
planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
4.1 Allgeme<strong>in</strong>e Zielsetzung und Grundzüge der Planung<br />
Im Geltungsbereich soll e<strong>in</strong>e Geräte- und Lagerhalle zur Vermietung von landwirtschaftlichen<br />
Masch<strong>in</strong>en und Geräten sowie Erbr<strong>in</strong>gung von Service- und Dienstleistungen <strong>in</strong> der<br />
Landwirtschaft für die Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR entstehen. Im Erdgeschoss<br />
sollen e<strong>in</strong>e Geräte- und Lagerhalle, Büroräume, Werkstatt zur Reparatur der Gerätschaften und<br />
e<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>tierstall entstehen. Im Obergeschoss ist die Lagerung von Schütt- und Lagergütern<br />
vorgesehen.<br />
Mit der Realisierung werden die Existenz und der Standort Oberacker für das junge<br />
Unternehmen gesichert. Gleichzeitig hat die Firma gute Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für zukünftiges<br />
Wachstum.<br />
4.2 Umweltprüfung<br />
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB wird im Rahmen<br />
des Bebauungsplanverfahrens e<strong>in</strong>e Umweltprüfung durchgeführt, <strong>in</strong> der die voraussichtlichen<br />
Umweltauswirkungen ermittelt und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />
Die Wirkungsprognose im Umweltbericht hat zum Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen<br />
Wirkungen auf die Schutzgüter darzustellen und zu ermitteln, <strong>in</strong>wieweit diese Wirkungen zu<br />
erheblich nachteiligen Umweltwirkungen führen können. Die Umweltwirkungen werden getrennt<br />
nach Schutzgütern im Umweltbericht beschrieben.<br />
Für erwartete wesentliche nachteilige Umweltwirkungen mit erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
von Natur und Landschaft werden Vermeidungs- und M<strong>in</strong>derungsmaßnahmen festgesetzt. Falls<br />
unter E<strong>in</strong>beziehung dieser Maßnahmen trotzdem Bee<strong>in</strong>trächtigungen verbleiben, werden<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benannt, die geeignet s<strong>in</strong>d, diese Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
vollständig zu kompensieren.<br />
4.3 Erschließung<br />
Die Hauptzufahrt soll von der Straße „Am Weiher“ südlich des Geltungsbereiches erfolgen und<br />
direkt zur Halle führen. Die bestehende Nebenzufahrt führt entlang der Halle zur Nebenstraße<br />
im Norden des Geltungsbereiches.<br />
Es gibt derzeit ke<strong>in</strong>e Anschlüsse an die öffentliche Ver- und Entsorgung. Die<br />
Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser liegen <strong>in</strong> der Straße „Am Weiher“. Der<br />
Anschluss für die Wasser- und Stromversorgung soll mittels Anschluss an diese Leitungen<br />
erfolgen. Weiterh<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong>e Heizung mittels Holze<strong>in</strong>zelöfen vorgesehen. Evtl. wird e<strong>in</strong>e<br />
Hallengasheizung als Strahlungsheizung an der Decke später nachgerüstet. Das Regenwasser<br />
soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zisterne gesammelt und der Überlauf an e<strong>in</strong>en vorhandenen Wassergraben entlang<br />
der nördlichen Nebenstraße e<strong>in</strong>geleitet werden.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter der Kelter – Masch<strong>in</strong>enhalle“ Begründung - Seite 6<br />
4.4 Bauliche Nutzung<br />
4.4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Festlegungen zum Maß der baulichen Nutzung werden getroffen, um im S<strong>in</strong>ne des<br />
sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden e<strong>in</strong>e optimale Ausnutzung für das Baugrundstück<br />
zu gewährleisten und gleichzeitig den geplanten E<strong>in</strong>griff so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten.<br />
Zur Sicherung der Fläche für die Nutzung zur Vermietung von landwirtschaftlichen Masch<strong>in</strong>en<br />
und Geräten sowie Erbr<strong>in</strong>gung von Service- und Dienstleistungen <strong>in</strong> der Landwirtschaft wird mit<br />
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan e<strong>in</strong>e entsprechende Nutzung ausgewiesen.<br />
Die getroffenen Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe versuchen betrieblichen<br />
Erfordernissen möglichst weit entgegenzukommen, unter Berücksichtigung der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong><br />
die Umgebung.<br />
4.4.2 Überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche orientiert sich an den bereits durch die Vornutzung<br />
versiegelten Flächen.<br />
4.5 Grünordnung<br />
4.5.1 Externe Ausgleichsmaßnahmen<br />
Folgt falls erforderlich<br />
4.5.2 Versiegelungsgrad<br />
Um möglichst wenig abflusswirksame Flächen entstehen zu lassen, sollen<br />
Flächenbefestigungen mit versickerungsfähigen Belägen gestaltet werden. Bei Verwendung<br />
dieser Bauweisen können die Funktionen des gewachsenen Bodens (z. B. Filterung,<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf) vom Belag zum<strong>in</strong>dest teilweise übernommen werden.<br />
4.5.3 Sicherung des Oberbodens<br />
Die geplanten Baumaßnahmen erfordern es, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen den gewachsenen Boden<br />
umzulagern, Aufschüttungen und Abgrabungen vorzunehmen. Dadurch wird die natürliche<br />
Schichtung der Böden verändert, die o. g. Bodenfunktionen können durch Überdeckung mit<br />
anderen Böden, Abtransport und Verdichtung stark <strong>in</strong> ihrer Funktionsfähigkeit bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
werden.<br />
4.5.4 Außenbeleuchtung<br />
Nachtaktive Flug<strong>in</strong>sekten werden durch Lichtquellen mit weißem oder blauem Licht angezogen<br />
und durch das dauernde Umfliegen dieser Lichtquelle geschwächt, wodurch sie sterben oder<br />
zur leichten Beute für größere Tiere werden. Durch den E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong>sektenfreundlicher<br />
Leuchtmittel (z.B. Natriumdampflampen, LEDs) kann diese Bee<strong>in</strong>trächtigung nahezu vollständig<br />
vermieden werden.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter der Kelter – Masch<strong>in</strong>enhalle“ Begründung - Seite 7<br />
4.5.5 Dachmaterialien<br />
Diese Festsetzung soll die Anreicherung von Schwermetallen und die Verunre<strong>in</strong>igung des<br />
Bodens und des Grundwassers durch Schwermetalle verh<strong>in</strong>dern helfen.<br />
4.5.6 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />
Die im Geltungsbereich aus artenschutzrechtlicher Sicht erhaltenswerten Bäume und Sträucher<br />
werden als zu erhaltende Bäume bzw. zu erhaltende Sträucher festgesetzt.<br />
4.5.7 Flächenbegrünung<br />
Die Regelungen zur E<strong>in</strong>grünung dienen der E<strong>in</strong>grisffsm<strong>in</strong>derung, dem naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleich und der gestalterischen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Gebäuden <strong>in</strong> das Umfeld. Sie tragen dazu<br />
bei, den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft zu m<strong>in</strong>imieren und die negativen Umweltauswirkungen<br />
bebauter oder versiegelter Flächen zu reduzieren.<br />
5. Erläuterungen zu den örtlichen Bauvorschriften<br />
5.1 E<strong>in</strong>friedigungen<br />
Die Festsetzungen sichern e<strong>in</strong>e optisch verträgliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung im städtebaulichen und<br />
landschaftlichen Umfeld.<br />
5.2 Umgang mit Niederschlagswasser<br />
Durch die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und dem Wassergesetz<br />
für Baden-Württemberg (WG) hat sich die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung mit<br />
Versickerung oder getrennter Ableitung von Niederschlagsabflüssen auch <strong>in</strong> den gesetzlichen<br />
Vorgaben für Baden-Württemberg etabliert. Nach § 45 b Abs. 3 Wassergesetz von Baden -<br />
Württemberg (Fassung 2005) soll Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem<br />
01.01.1999 an die Kanalisation angeschlossen s<strong>in</strong>d versickert oder ortsnah <strong>in</strong> oberirdische<br />
Gewässer abgeleitet werden, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist.<br />
Um sicher zu stellen, dass durch die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung e<strong>in</strong><br />
nachhaltiger Schutz von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer gewährleistet ist,<br />
müssen deshalb auch entsprechende Festsetzungen, hier nach Landesbauordnungsrecht (§ 74<br />
Abs. 3 Nr. 2), erfolgen.<br />
Das Regenwasser soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zisterne gesammelt und der Überlauf an e<strong>in</strong>en vorhandenen<br />
Wassergraben entlang der nördlichen Nebenstraße e<strong>in</strong>geleitet werden.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
<strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong><br />
Begründung Teil 2 – Umweltbericht<br />
zum<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
<strong>„HINTER</strong> <strong>DER</strong> <strong>KELTER</strong> - <strong>MASCHINENHALLE“</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
VORENTWURF<br />
für die frühzeitige Beteiligung<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl. Biol. Michael Renz<br />
Projekt 1334 24.07.2013
Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter - Masch<strong>in</strong>enhalle“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
Inhalt<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
1. Beschreibung des Vorhabens_______________________________________________1<br />
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1<br />
1.2 Größe und Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie dessen naturräumliche<br />
Lage und Nutzung 1<br />
2. Übergeordnete Vorgaben __________________________________________________3<br />
2.1 Regionalplan 3<br />
2.2 Flächennutzungsplan 3<br />
2.3 Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte 3<br />
2.3.1 NATURA 2000-Gebiete 3<br />
2.3.2 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete 4<br />
2.3.3 Wasserschutzgebiete 4<br />
2.3.4 Besonders geschützte Biotope und Naturdenkmale 4<br />
3. Alternativenprüfung_______________________________________________________5<br />
4. Beschreibung und Bewertung des Bestands ___________________________________6<br />
4.1 Schutzgut Mensch 6<br />
4.1.1 Bestand 6<br />
4.1.2 Vorbelastung 6<br />
4.1.3 Bewertung 6<br />
4.2 Schutzgut Boden 6<br />
4.2.1 Bestand 6<br />
4.2.2 Vorbelastung 7<br />
4.2.3 Bewertung 7<br />
4.3 Schutzgut Wasser 8<br />
4.3.1 Bestand 8<br />
4.3.2 Vorbelastung 8<br />
4.3.3 Bewertung 9<br />
4.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere 9<br />
4.4.1 Bestand Biotop- und Nutzungstypen 9<br />
4.4.2 Bestand Fauna 10<br />
4.4.3 Vorbelastung 11<br />
4.4.4 Bewertung Biotop- und Nutzungstypen sowie der Fauna 11<br />
4.4.5 Artenschutzrechtliche Bewertung 11<br />
4.5 Schutzgut Klima und Luft 12<br />
4.5.1 Bestand 12<br />
4.5.2 Vorbelastung 12<br />
4.5.3 Bewertung 12<br />
4.6 Schutzgut Landschaft 13<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter - Masch<strong>in</strong>enhalle“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
Inhalt<br />
4.6.1 Bestand 13<br />
4.6.2 Vorbelastung 13<br />
4.6.3 Bewertung 13<br />
4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 13<br />
5. Wirkungsprognose ______________________________________________________14<br />
5.1 Wirkungsprognose Nullfall 14<br />
5.2 Wirkungsprognose Planfall 14<br />
5.2.1 Baubed<strong>in</strong>gte Wirkungen 14<br />
5.2.2 Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkungen 14<br />
5.2.3 Betriebesbed<strong>in</strong>gte Wirkungen 14<br />
6. Maßnahmen zur Vermeidung, M<strong>in</strong>derung sowie zum Ausgleich und Ersatz __________15<br />
6.1 Beschreibung und Begründung der Maßnahmen 15<br />
6.2 H<strong>in</strong>weise zur Umsetzung der <strong>in</strong> 6.1 genannten Maßnahmen 15<br />
6.3 Monitor<strong>in</strong>g 15<br />
7. Schutzgutbezogene Bilanz ________________________________________________16<br />
8. Technische Verfahren und H<strong>in</strong>weise auf Schwierigkeiten ________________________17<br />
9. Allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung___________________________________18<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Seite<br />
Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot). ...........................................................2<br />
Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich). Quelle:<br />
Datenserver der LUBW..........................................................................................2<br />
Abbildung 3: Auszug aus dem aktuellen FNP. ...........................................................................3<br />
Abbildung 4: Biotoptypen und E<strong>in</strong>zelbäume im geplanten Geltungsbereich. Naturschutzfachlich<br />
wertgebende Bäume s<strong>in</strong>d grün dargestellt. Biotop- und<br />
Baumkürzel siehe oben und Tabelle 1. ...............................................................10<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1:<br />
Bodenfunktion und Wertstufe im Geplanten Geltungsbereich...............................8<br />
Tabelle 2: Biotoptypen im geplanten Geltungsbereich mit Ökopunktewert (ÖP)/m². .............9<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreibung des Vorhabens; Seite 1<br />
1. Beschreibung des Vorhabens<br />
1.1 Anlass und Aufgabenstellung<br />
Um die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB zu berücksichtigen,<br />
wird im Rahmen des vorhabensbezogenen Bebauungsplanverfahrens „H<strong>in</strong>ter der Kelter“ vorliegender<br />
Umweltbericht erstellt, <strong>in</strong> dem die zu erwartenden Wirkungen auf die Umwelt ermittelt<br />
und bewertet sowie Maßnahmen zur Vermeidung, M<strong>in</strong>derung und zum Ausgleich negativer<br />
Umweltwirkungen benannt werden. Der Umweltbericht ist Grundlage der Umweltprüfung.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de legt dazu für jeden Bauleitplan fest, <strong>in</strong> welchem Umfang und Detaillierungsgrad<br />
die Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht<br />
sich auf alle Aspekte der Natur und Landschaft, die nach gegenwärtigem Wissensstand und allgeme<strong>in</strong><br />
anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans<br />
<strong>in</strong> angemessener Weise verlangt werden können. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist <strong>in</strong> der<br />
Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Anlass ist der geplante Bau e<strong>in</strong>er rund 30 m x 15 m großen Halle durch die Bernhard Sauer und<br />
Marius Sauer GdR auf dem östlichen Teil des Flst. 225, Gemarkung Oberacker. Das Unternehmen<br />
vermietet landwirtschaftliche Masch<strong>in</strong>en und Geräte und erbr<strong>in</strong>gt Service- und Dienstleistungen<br />
<strong>in</strong> der Landwirtschaft. Neben der geplanten Halle mit Werkstatt, Reparaturbereich,<br />
Büro und WC s<strong>in</strong>d auch Lagerflächen im Freien erforderlich, so dass sich der Platzbedarf auf<br />
rund 1.750 m² bis 2.500 m² erstreckt.<br />
1.2 Größe und Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie dessen<br />
naturräumliche Lage und Nutzung<br />
Das 0,54 ha große Flurstück bef<strong>in</strong>det sich im Nordosten von Oberacker. Als Geltungsbereich<br />
werden die östlichen knapp 0,26 ha abgegrenzt. Dieser Teil wird als (ehemaliger) Conta<strong>in</strong>erstellplatz<br />
und als Kle<strong>in</strong>gartenbereich genutzt. Im Bereich des Conta<strong>in</strong>erstellplatzes ist der<br />
Boden stark verdichtet und tlw. geschottert bzw. tlw. mit Ziegelschutt bedeckt. An den Rändern<br />
lagert Brennholz, im Bereich der Kle<strong>in</strong>gärten stehen Gartenhütten. Im Nordostern des geplanten<br />
Geltungsbereiches fußen zwei großen Pappeln und drei Kopfweiden sowie im Nordwesten e<strong>in</strong><br />
Brombeergestrüpp (<strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches). Der Westrand ist von e<strong>in</strong>em dichten<br />
Gebüsch aus Holunder, Feldahorn und anderen heimisch Strauch- und Baumarten begrenzt,<br />
das außerhalb des Geltungsbereiches steht. Zwischen Lagerplatz und Kle<strong>in</strong>gärten wachsen<br />
ruderale Arten wie die Brennnessel (Urtica dioica), der Kompasslattich (Lactuca serriola), das<br />
Acker-Hellerkraut (Thlaspi arvense), die Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) und das Kletten-<br />
Labkraut (Galium apar<strong>in</strong>e). Am Südostrand stehen e<strong>in</strong>e Rosskastanie sowie zwei ältere Kirschbäume.<br />
Der Standort bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> der Großlandschaft „Neckar- und Tauber-Gäuplatten im Naturraum<br />
„Kraichgau“ (Haupte<strong>in</strong>heit 125). Der Kraichgau ist geprägt von 200 bis 300 m hohem<br />
Hügelland aus Löß. Der mittlere und westliche Teil des Naturraums, <strong>in</strong> dem das Plangebiet<br />
liegt, wird vom Landschaftsteil „Kraich-Saalbach-Hügelland gebildet. Charakteristisch für das<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreibung des Vorhabens; Seite 2<br />
Gebiet ist die hohe Leistungsfähigkeit der Böden und die Lage zu am Rand der Verdichtungsräume<br />
Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe und Heidelberg. In der Folge ist der Waldanteil ger<strong>in</strong>g und<br />
die Nutzungs<strong>in</strong>tensität des Offenlandes sowie die Verkehrsnetzdichte hoch 1 .<br />
Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot).<br />
Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich).<br />
Quelle: Datenserver der LUBW.<br />
1<br />
Naturraumsteckbrief der LUBW im Internet.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Übergeordnete Vorgaben; Seite 3<br />
2. Übergeordnete Vorgaben<br />
Die Darstellung der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des<br />
Umweltschutzes, die für diesen Bauleitplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d und der Art, wie dieses Ziele<br />
und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt werden, wird nachfolgend gemäß der<br />
Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 1b beschrieben.<br />
2.1 Regionalplan<br />
Der aktuelle Regionalplan Mittlerer Oberrhe<strong>in</strong> von 2003 weist den Geltungsbereich als regionalplanerisch<br />
abgestimmten Bereich für Siedlungserweiterung aus. Konflikte durch die Planung<br />
ergeben sich somit nicht.<br />
2.2 Flächennutzungsplan<br />
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist für die Fläche des Geltungsbereiches „Gewerbliche<br />
Baufläche“ dargestellt (Abbildung 3). Der vorhabensbezogene Bebauungsplan ist demnach aus<br />
dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Abbildung 3: Auszug aus dem aktuellen FNP.<br />
2.3 Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte<br />
2.3.1 NATURA 2000-Gebiete<br />
Natura 2000-Gebiete s<strong>in</strong>d im Plangebiet und dessen Umgebung (500 m-Radius) nicht ausgewiesen.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Übergeordnete Vorgaben; Seite 4<br />
2.3.2 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete<br />
Naturschutzgebiete s<strong>in</strong>d im Plangebiet und dessen Umgebung (500 m-Radius) nicht ausgewiesen.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet „Kraichgau“ tangiert das Plangebiet jenseits der Wirtschaftswege.<br />
Wirkungen auf Dasselbe s<strong>in</strong>d durch die Planungen nicht zu erwarten.<br />
2.3.3 Wasserschutzgebiete<br />
Jenseits der Straße „Am Weiher“, also südöstlich des Plangebietes, liegt das Wasserschutzgebiet<br />
„<strong>Kraichtal</strong>, OT Oberacker“ mit den Schutzzonen III B und II B. Relevante Wirkungen auf<br />
dieses s<strong>in</strong>d durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />
2.3.4 Besonders geschützte Biotope und Naturdenkmale<br />
Besonders geschützte Biotope oder Naturdenkmale bef<strong>in</strong>den sich im Plangebiet nicht. Die<br />
nächsten nach § 32 besonders geschützten Biotope der landesweiten Kartierung liegen <strong>in</strong> über<br />
100 m Entfernung, also außerhalb des Wirkungsbereiches des Vorhabens.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Alternativenprüfung; Seite 5<br />
3. Alternativenprüfung<br />
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche<br />
Geltungsbereichs des Bauleitplans zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d, werden im Folgenden gemäß der<br />
Anlage zu §2 Abs. 4 und §2a Nr. 2d BauGB beschrieben.<br />
Die Prüfung von Standortalternativen ergab den gewählten Standort als beste Alternative. Die<br />
Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als geplante Gewerbefläche ausgewiesen. Somit<br />
erfolgte bereits auf Flächennutzungsplanebene e<strong>in</strong>e Standortalternativenprüfung. Weiterh<strong>in</strong> ist<br />
der Standort der e<strong>in</strong>zige Bereich der im FNP ausgewiesenen geplanten Gewerbeflächen,<br />
welcher bereits e<strong>in</strong>e Vorbelastung durch se<strong>in</strong>e vorherige Nutzung als Lagerplatz aufweist. Die<br />
Lage des Baufensters <strong>in</strong>nerhalb des geplanten Geltungsbereiches wurde so gewählt, dass zum<br />
e<strong>in</strong>en die Erschließung mit möglich ger<strong>in</strong>gem Platzbedarf gesichert werden kann und zum<br />
anderen der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft möglichst ger<strong>in</strong>g ausfällt.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 6<br />
4. Beschreibung und Bewertung des Bestands<br />
Nachfolgend wird der Bestand der e<strong>in</strong>schlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, e<strong>in</strong>schließlich<br />
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich bee<strong>in</strong>flusst werden,<br />
gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 2a, beschrieben und bewertet.<br />
4.1 Schutzgut Mensch<br />
4.1.1 Bestand<br />
Unter den Aspekten Wohnen/Arbeiten hat das Plangebiet im Ist-Zustand ke<strong>in</strong>e Funktion.<br />
Zur Erholungsnutzung wird das Gebiet tangiert: Von der Wohnbebauung Oberacker <strong>in</strong> das<br />
umliegende Offenland, das gut durch Wirtschaftswege erschlossen ist, gelangt man entweder<br />
über die Straße „Am Weiher“ oder über den nördlich des Plangebietes verlaufenden Wirtschaftsweg.<br />
Außerdem liegen entlang der Straße „Am Weiher“ Freizeitgrundstücke, die als<br />
Kle<strong>in</strong>garten genutzt werden.<br />
4.1.2 Vorbelastung<br />
Vorbelastungen für das Schutzgut Mensch bestehen im Vorhabensbereich nicht.<br />
4.1.3 Bewertung<br />
Die Funktionsbewertung erfolgt <strong>in</strong> den Wertstufen „ger<strong>in</strong>g“, „mittel“ und „hoch“.<br />
Die Bedeutung des geplanten Geltungsbereiches unter den Aspekten Wohnen und Arbeiten ist<br />
ger<strong>in</strong>g. Teile des Geltungsbereiches (Kle<strong>in</strong>gärten) haben unter dem Aspekt „Erholung“ mittlere<br />
Bedeutung. E<strong>in</strong>e hohe Bedeutung wird wegen der ger<strong>in</strong>gen Zahl an Nutzern sowie dem Vorhandense<strong>in</strong><br />
weiterer Flächen mit ähnlicher Funktion nicht angenommen.<br />
Wegen der relativ ger<strong>in</strong>gen Bedeutung der Planfläche für den Menschen wird die Empf<strong>in</strong>dlichkeit<br />
gegenüber der geplanten Bebauung als ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>gestuft.<br />
4.2 Schutzgut Boden<br />
4.2.1 Bestand<br />
Für die Aussagen zum Schutzgut Boden wurden Daten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe<br />
und Bergbau 2 (LGRB) ausgewertet. Die Bestandsdaten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abbildung 4 dargestellt.<br />
Für den geplanten Geltungsbereich liegen ke<strong>in</strong>e Bodendaten vor. Die angrenzenden Flurstücke<br />
werden von sandigem Lehm oder Lehm gebildet. Die Zustandsstufe der umgebenden Böden ist<br />
gut (Krume weniger humos als <strong>in</strong> sehr guter Zustandsstufe; erste Anzeichen von Auswaschung<br />
und Versauerung, selten Staunässe), die Entstehungsart beruht auf Löss und Lösslehm.<br />
2 LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2010): Aufbereitung und Auswertung der Bodenschätzungsdaten<br />
auf Basis des ALK und ALB<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 7<br />
Abbildung 4: Bodendaten des LGRB. L = Lehm, sL = sandiger Lehm; 3 = gute Zustandsstufe;<br />
Lö = Boden gebildet aus Löss und Lösslehm; Schraffur = ke<strong>in</strong>e Angaben. Quelle: LGRB.<br />
4.2.2 Vorbelastung<br />
Vorbelastungen für das Schutzgut Boden bestehen im Plangebiet <strong>in</strong> der Bodenverdichtung und<br />
der Teilversiegelung durch Schotter auf den Flächen des Lagerplatzes. Weitere Vorbelastungen<br />
(z. B. Altlastenflächen) s<strong>in</strong>d im geplanten Geltungsbereich nicht bekannt.<br />
4.2.3 Bewertung<br />
Beurteilungsrelevante Bodenfunktionen 3 s<strong>in</strong>d:<br />
• Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
• Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
• Filter und Puffer für Schadstoffe (e<strong>in</strong>schließlich Grundwasserschutz)<br />
• Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Bewertung nur bei hoher und sehr hoher<br />
Funktionserfüllung)<br />
Die Bewertung erfolgt <strong>in</strong> vier Bewertungsklassen:<br />
• 1 = ger<strong>in</strong>ge Funktionserfüllung<br />
3 LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2010): Bewertung von Böden<br />
nach ihrer Leistungsfähigkeit.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 8<br />
• 2 = mittlere Funktionserfüllung<br />
• 3 = hohe Funktionserfüllung<br />
• 4 = sehr hohe Funktionserfüllung<br />
Die bereits <strong>in</strong> der Vergangenheit als Lagerplatz genutzten Flächen (1.320 m²) s<strong>in</strong>d anthropogen<br />
überprägt und können ihre natürlichen Bodenfunktionen wegen der Bodenverdichtung nur noch<br />
e<strong>in</strong>geschränkt wahrnehmen. Für alle Bodenfunktionen wird hier die Wertstufe 1 (ger<strong>in</strong>ge<br />
Funktionserfüllung) angenommen.<br />
Für die übrigen Flächen (1.312 m²) des geplanten Geltungsbereiches (Kle<strong>in</strong>gärten) werden die<br />
Wertstufen des umgebenden Bodens (sandiger Lehm) angenommen (Tabelle 1):<br />
Tabelle 1: Bodenfunktion und Wertstufe im Geplanten Geltungsbereich.<br />
Wertstufendef<strong>in</strong>ition s. o. * = Ke<strong>in</strong>e hohe oder sehr hohe Funktionserfüllung.<br />
Bodenfunktion<br />
Wertstufe ehem.<br />
Lagerplatz (1.320 m²)<br />
Wertstufe Restflächen<br />
(1.312 m²)<br />
Natürliche Bodenfruchtbarkeit 1 3<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf 1 3<br />
Filter und Puffer für Schadstoffe 1 3<br />
Sonderstandort für naturnahe Vegetation 1 8*<br />
Nach Ökokontoverordnung entspricht e<strong>in</strong>e Wertstufe von 3 12 Ökopunkten (ÖP)/m², e<strong>in</strong>e Wertstufe<br />
von 1 4 ÖP/m².<br />
Der Boden besitzt gegenüber Versiegelung generell e<strong>in</strong>e hohe Empf<strong>in</strong>dlichkeit, da alle natürlichen<br />
Bodenfunktionen verloren gehen. Bei bereits vorgeschädigten Flächen ist die Empf<strong>in</strong>dlichkeit<br />
entsprechend ger<strong>in</strong>ger zu bewerten.<br />
4.3 Schutzgut Wasser<br />
4.3.1 Bestand<br />
Oberflächengewässer s<strong>in</strong>d im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Aussagen zum Grundwasser s<strong>in</strong>d dem Naturraumsteckbrief der LUBW (s. o.) entnommen. Die<br />
Ergiebigkeit der hydrogeologischen E<strong>in</strong>heit (Festgeste<strong>in</strong>) ist mäßig ausgeprägt. Die Sickerwasserrate<br />
liegt mit 200 bis 400 mm/a im mittleren Bereich. Es handelt sich um Grundwasser,<br />
das geogen bed<strong>in</strong>gt vere<strong>in</strong>zelt e<strong>in</strong>en höheren Gehalt an Calcium, Magnesium Hydrogencarbonat<br />
und Sulfat aufweist. Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist hoch. Der Bereich<br />
südöstlich der Straße „Am Weiher“ ist als Wasserschutzgebiet ausgewiesen (siehe auch Kapitel<br />
2.3.3).<br />
4.3.2 Vorbelastung<br />
Wie beim Schutzgut Boden bestehen Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser im Plangebiet<br />
<strong>in</strong> der Bodenverdichtung und der Teilversiegelung durch Schotter auf den Flächen des Lager-<br />
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platzes, die Grundwasserneubildungsrate reduzieren. Weitere Vorbelastungen (z. B. Altlastenflächen)<br />
s<strong>in</strong>d im geplanten Geltungsbereich nicht bekannt.<br />
4.3.3 Bewertung<br />
Das Plangebiet hat für Oberflächengewässer ke<strong>in</strong>e Bedeutung. Wichtige Bewertungskriterien<br />
für das Grundwasser s<strong>in</strong>d die Grundwasserneubildungsrate, das Grundwasserdargebot und die<br />
Grundwasserempf<strong>in</strong>dlichkeit.<br />
Da die Grundwasserneubildungsrate sowie das Grundwasserdargebot im mittleren Bereich<br />
liegen, wird die Bedeutung der Planfläche für das Grundwasser als allgeme<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gestuft.<br />
Da die Schutzfunktion der das Grundwasser überlagernden Böden hoch ist, ist die<br />
Verschmutzungsempf<strong>in</strong>dlichkeit des Grundwassers gegenüber dem E<strong>in</strong>griff ger<strong>in</strong>g. Gegenüber<br />
der geplanten Flächenversiegelung ist das Grundwasser dagegen sehr empf<strong>in</strong>dlich, da die<br />
Neubildungsrate <strong>in</strong> diesen Bereichen unterbunden wird.<br />
E<strong>in</strong>e hohe Bedeutung kommt den als Wasserschutzgebiet abgegrenzten Flächen außerhalb<br />
des Plangebietes zu.<br />
4.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Bei e<strong>in</strong>er Geländebegehung am 08.07.2013 wurden Biotop- und Nutzungstypen gemäß der<br />
Grundlage der LUBW 4 erfasst sowie das Habitatpotenzial für streng geschützte Arten e<strong>in</strong>geschätzt<br />
(siehe auch Artenschutzrechtliche Vorprüfung).<br />
4.4.1 Bestand Biotop- und Nutzungstypen<br />
In den 0,26 ha des geplanten Geltungsbereiches wurden sieben Biotoptypen kartiert. Den<br />
größten Flächenanteil mit rund 950 m² nimmt Ruderalvegetation des ehemaligen Lagerplatzes<br />
und entlang e<strong>in</strong>es Entwässerungsgrabens e<strong>in</strong>. Innerhalb des Lagerplatzes s<strong>in</strong>d zudem rund<br />
400 m² als Schotterfläche ausgebildet. Etwas mehr als 900 m² werden als Nutz- und Freizeitgärten<br />
genutzt, 270 m² als Tritt- bzw. Zierrasen. Weniger als 100 m² nehmen e<strong>in</strong> Holzschuppen,<br />
e<strong>in</strong> Brombeergestrüpp sowie e<strong>in</strong> Entwässerungsgraben e<strong>in</strong> (Tabelle 2).<br />
Tabelle 2:<br />
Biotoptypen im geplanten Geltungsbereich mit Ökopunktewert (ÖP)/m².<br />
Biotop-ID Biotoptyp Fläche [m²] ÖP/m²<br />
12.60 Graben 28 13<br />
33.70 Trittrasen, Zierrasen 266 4<br />
35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 944 11<br />
43.11 Brombeergestrüpp 15 9<br />
60.10 Holzschuppen 72 1<br />
4 LUBW (2001): Arten, Biotope, Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. 3. Auflage 321 S.<br />
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60.40 geschotterter Lagerplatz 397 2<br />
60.60 Nutz- und Freizeitgarten 910 6<br />
2.632<br />
Zudem wurden noch 13 Bäume aufgenommen (zwei ältere Kirschbäume [K], drei weitere junge<br />
Obstbäume [O], fünf Weiden [W], wovon drei als Kopfweide [KW] ausgebildet s<strong>in</strong>d, zwei<br />
Pappeln [P] und e<strong>in</strong>e Rosskastanie [R]).<br />
Die Lage der Biotoptypen und Bäume ist <strong>in</strong> Abbildung 5 dargestellt.<br />
Abbildung 5: Biotoptypen und E<strong>in</strong>zelbäume im geplanten Geltungsbereich. Naturschutzfachlich<br />
wertgebende Bäume s<strong>in</strong>d grün dargestellt. Biotop- und Baumkürzel siehe oben und Tabelle 2.<br />
4.4.2 Bestand Fauna<br />
Die im Geltungsbereich ausgeprägten Biotoptypen bieten folgenden Arten/Artengruppen<br />
Lebensraumpotenzial:<br />
Vögel: Der relativ dichte Baum- und Gebüschbestand kann von frei brütenden Hecken- und<br />
Baumbrütern als Nisthabitat genutzt werden. Potenziell <strong>in</strong> den älteren, und damit naturschutzfachlich<br />
hochwertigeren Bäumen (siehe unten), bef<strong>in</strong>dliche Baumhöhlen/-spalten von Halbhöhlen-<br />
und Höhlenbrütern. Wegen der Nähe zum Siedlungsbereich und der aktuellen Nutzung<br />
(Kle<strong>in</strong>gärten) wird von e<strong>in</strong>er relativ hohen Störungsrate ausgegangen und vermutet, dass die<br />
Fläche vor allem von allgeme<strong>in</strong> verbreiteten und nicht seltenen Vogelarten als Bruthabitat<br />
genutzt wird. Zudem hat das Gebiet Bedeutung als Nahrungsfläche.<br />
Fledermäuse: Wie für Vögel ist der geplante Geltungsbereich ebenfalls als Nahrungshabitat<br />
geeignet. Potenzielles Quartierpotenzial besteht <strong>in</strong> den älteren Bäumen des Plangebietes – also<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 11<br />
den beiden Kirschbäumen, der Kastanie sowie den drei Kopfweiden. Zudem könnten<br />
E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>dividuen <strong>in</strong> den Holzstapeln, die auf der Fläche lagern, überw<strong>in</strong>tern.<br />
Zauneidechse: Bei der Begehung im Juli wurden ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise auf das Vorkommen der<br />
Zauneidechse gefunden. Trotzdem s<strong>in</strong>d auf kle<strong>in</strong>en Teilbereichen des Plangebietes geeignete<br />
Strukturen für die Art vorhanden. Vor allem im Nordwesten des geplanten Geltungsbereiches im<br />
Bereich des Brombeergestrüpps, ist das Vorkommen der Zauneidechse nicht auszuschließen.<br />
Für weitere, vor allem aus artenschutzrechtlicher Sicht relevanten Tierarten/Tiergruppen, ist<br />
ke<strong>in</strong> bedeutendes Habitat im geplanten Geltungsbereich zu erwarten.<br />
4.4.3 Vorbelastung<br />
Die Vorhabensfläche unterliegt durch Freizeitnutzung und Bodenverdichtung e<strong>in</strong>er gewissen<br />
Vorbelastung.<br />
4.4.4 Bewertung Biotop- und Nutzungstypen sowie der Fauna<br />
Die Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt nach Wertstufen der LUBW 5 : Dabei steht<br />
Wertstufe I für e<strong>in</strong>e sehr ger<strong>in</strong>ge naturschutzfachliche Bedeutung, II für e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge, III für e<strong>in</strong>e<br />
mittlere, IV für e<strong>in</strong>e hohe und V für e<strong>in</strong>e sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung.<br />
Biotoptypen mit e<strong>in</strong>er Wertigkeit von bis zu 4 Ökopunkten (ÖP)/m² haben e<strong>in</strong>e sehr ger<strong>in</strong>ge, mit<br />
bis zu 8 ÖP/m² e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge, mit bis zu 16 ÖP/m² e<strong>in</strong>e mittlere, mit bis zu 32 ÖP/m² e<strong>in</strong>e hohe<br />
und mit bis zu 64 ÖP/m² e<strong>in</strong>e sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung.<br />
Dies bedeutet, dass im Plangebiet bereits im Ist-Zustand 760 m² e<strong>in</strong>e sehr ger<strong>in</strong>ge naturschutzfachliche<br />
Bedeutung haben (siehe Tabelle 2). 930 m² haben e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Bedeutung, 1.076 m²<br />
e<strong>in</strong>e Mittlere.<br />
Biotope mit hoher und sehr hoher Bedeutung kommen im Plangebiet nicht vor.<br />
Für die Fauna hat das Plangebiet entsprechend der vorhandenen Biotope allgeme<strong>in</strong>e Bedeutung.<br />
Hervorzuheben s<strong>in</strong>d die älteren Bäume sowie das Brombeergestrüpp. Diese Biotope<br />
können Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Arten/Artengruppen haben (Zauneidechse,<br />
Vögel, Fledermäuse).<br />
Die Empf<strong>in</strong>dlichkeit gegenüber der geplanten Bebauung ist pr<strong>in</strong>zipiell hoch, da vorhandene<br />
Habitatstrukturen verloren gehen können.<br />
4.4.5 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />
Hierzu siehe auch die für das Baugebiet erstellte artenschutzrechtliche Vorprüfung. Sie kommt<br />
zu dem Schluss, dem sich die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Karlsruhe<br />
anschließt, dass, wenn bestimmte Vermeidungsmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt<br />
werden, das Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG<br />
vermeiden werden kann. Dies s<strong>in</strong>d:<br />
5 LUBW (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs <strong>in</strong><br />
der E<strong>in</strong>griffsregelung.<br />
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• Altbäume (drei Kopfweiden im Nordosten, zwei Kirschbäume und e<strong>in</strong>e Kastanie im<br />
Südosten) müssen erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />
• Das Brombeergestrüpp im Nordwesten muss erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />
• Die Entfernung der übrigen Gehölze muss außerhalb der Vogelbrutzeit (Anfang März bis<br />
Mitte August) erfolgen<br />
• Die Entfernung der Holzstapel nicht <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>termonaten, also außerhalb der nächtlichen<br />
Frostperiode und somit außerhalb der Zeit des W<strong>in</strong>terschlafes von Fledermäusen.<br />
4.5 Schutzgut Klima und Luft<br />
4.5.1 Bestand<br />
Da auf das Großklima durch das Vorhaben ke<strong>in</strong>e Auswirkungen erwartet werden, wird auf<br />
dieses nicht näher e<strong>in</strong>gegangen. Im H<strong>in</strong>blick auf das Geländeklima weisen die im UG und<br />
se<strong>in</strong>em Nahbereich vorkommenden Nutzungstypen während austauscharmer, w<strong>in</strong>dschwacher<br />
Wetterlagen folgende Eigenschaften auf:<br />
Die begrünten Flächen – vor allem die mit Dauerbegrünung, also die Gehölzbestände – wirken<br />
durch die Verdunstung der Vegetation als Kaltluftbildungsflächen, die für thermische Belastungsflächen<br />
(versiegelte Bereiche <strong>in</strong> Ortslagen, Straßen etc.) ausgleichende Wirkung haben<br />
können. Über diesen steigt die Warmluft auf und es wird bei starker Sonnene<strong>in</strong>strahlung unter<br />
Ausbildung von Flurw<strong>in</strong>den Kaltluft aus den Bildungsflächen angesaugt. Die Belastungsflächen<br />
werden dadurch entlastet. Die Gehölzbestände haben zudem auskämmende Wirkung für Luftschadstoffe.<br />
4.5.2 Vorbelastung<br />
Relevante Vorbelastungen des Geländeklimas bestehen im Plangebiet und dessen näheren<br />
Umgebung nicht.<br />
4.5.3 Bewertung<br />
Der Geltungsbereich ist mit se<strong>in</strong>er Funktion als Kaltluftproduzent pr<strong>in</strong>zipiell bedeutend. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
ist die nahe Wohnbebauung relativ gut durchgrünt, so dass es ke<strong>in</strong>e Belastungsflächen <strong>in</strong><br />
relevantem Ausmaß gibt und die Bedeutung der Kaltluftbildungsflächen relativiert wird.<br />
Die Luftsituation entspricht im Geltungsbereich voraussichtlich den großräumigen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
im Kraichgau und ist von allgeme<strong>in</strong>er Bedeutung.<br />
Die Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Geländeklimas gegenüber Flächenversiegelung ist hoch, da die<br />
genannte Funktion der Kaltluftproduktion verloren geht.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 13<br />
4.6 Schutzgut Landschaft<br />
4.6.1 Bestand<br />
Die Landschaft des Ortsrandbereiches wird durch e<strong>in</strong>en mit Gehölzen durchsetzten Kle<strong>in</strong>gartenbereich<br />
geprägt, an den zum Offenland h<strong>in</strong> große, landwirtschaftliche Schläge anschließen,<br />
die wenig strukturiert s<strong>in</strong>d. Der Kle<strong>in</strong>gartenbereich wirkt somit als Puffer zwischen<br />
Siedlung und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Kle<strong>in</strong>gärten stellen die Reste des ehemaligen<br />
Streuobstgürtels um die Siedlung dar. Naturraumtypische Elemente s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Form alter<br />
Obstbäume vere<strong>in</strong>zelt noch erhalten.<br />
4.6.2 Vorbelastung<br />
Vorbelastungen des Landschaftsbildes im Plangebiet und dessen Umfeld bestehen <strong>in</strong> den im<br />
Offenland errichteten E<strong>in</strong>zelgebäuden (Lagerhallen/-schuppen).<br />
4.6.3 Bewertung<br />
Der geplante Geltungsbereich ist Teil des Pufferstreifens zwischen Siedlung und landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen mit e<strong>in</strong>igen typischen Naturraumelementen. Als solcher hat er besondere<br />
Bedeutung.<br />
Die Empf<strong>in</strong>dlichkeit gegenüber Bebauung ist hoch, da die genante Pufferfunktion verloren geht.<br />
4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Auf der Vorhabensfläche s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Kultur- oder sonstigen Sachgüter bekannt. Da ke<strong>in</strong>e Tiefbauarbeiten<br />
stattf<strong>in</strong>den werden, ist auch nicht mit dem Freilegen von archäologischen Fundstücken<br />
zu rechnen. E<strong>in</strong>e weitere Betrachtung des Schutzgutes entfällt somit.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Wirkungsprognose; Seite 14<br />
5. Wirkungsprognose<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
5.1 Wirkungsprognose Nullfall<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
5.2 Wirkungsprognose Planfall<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
5.2.1 Baubed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />
Lärm- und Schadstoffemissionen durch Baumasch<strong>in</strong>en M B W F K L K<br />
Bodenverdichtung/-umlagerung durch Baumasch<strong>in</strong>en<br />
Flächenüberprägung durch Baustellennebenflächen<br />
5.2.2 Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />
Optische Wirkung durch Masch<strong>in</strong>enhalle<br />
5.2.3 Betriebesbed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />
Lärm- und Schadstoffemissionen durch Masch<strong>in</strong>enverkehr<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Kompensationsmaßnahmen; Seite 15<br />
6. Maßnahmen zur Vermeidung, M<strong>in</strong>derung sowie<br />
zum Ausgleich und Ersatz<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
6.1 Beschreibung und Begründung der Maßnahmen<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
6.2 H<strong>in</strong>weise zur Umsetzung der <strong>in</strong> 0 genannten Maßnahmen<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
6.3 Monitor<strong>in</strong>g<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Bilanz; Seite 16<br />
7. Schutzgutbezogene Bilanz<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Techn. Verfahren + Schwierigkeiten; Seite 17<br />
8. Technische Verfahren und H<strong>in</strong>weise auf Schwierigkeiten<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Zusammenfassung; Seite 18<br />
9. Allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung<br />
Wird zur Offenlage erstellt.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong><br />
Artenschutzrechtliche Vorprüfung<br />
zum<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
<strong>„HINTER</strong> <strong>DER</strong> <strong>KELTER</strong> - <strong>MASCHINENHALLE“</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl. Biol. Michael Renz<br />
Projekt 1334 18.07.2013
Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter - Masch<strong>in</strong>enhalle“<br />
Inhalt<br />
Inhalt __________________________________________________________________ Seite<br />
1. Anlass _________________________________________________________________1<br />
2. Prüfung relevanter Arten___________________________________________________3<br />
2.1 Vögel 3<br />
2.1.1 Fledermäuse 3<br />
2.2 Weitere streng geschützte Säugetiere 4<br />
2.3 Zauneidechse 4<br />
2.4 Amphibien 5<br />
2.5 Schmetterl<strong>in</strong>ge 5<br />
2.6 Käfer 5<br />
2.7 Fische und Rundmäuler, Libellen, Weichtiere 5<br />
2.8 Pflanzen 5<br />
3. Fazit __________________________________________________________________6<br />
Abbildung<br />
Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot). ...........................................................1<br />
Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich). Quelle:<br />
Datenserver der LUBW..........................................................................................2<br />
Abbildung 3: Bebauungsplanung zum geplanten Geltungsbereich mit Baum- und<br />
Gebüscherhalt (dunkelgrün). .................................................................................2<br />
Abbildung 4: Kopfweiden im Nordosten des geplanten Geltungsbereiches. ..............................4<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334
Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „H<strong>in</strong>ter der Kelter - Masch<strong>in</strong>enhalle“ Seite 1<br />
1. Anlass<br />
Anlass für die Artenschutzrechtliche Vorprüfung ist der geplante Bau e<strong>in</strong>er rund 30 m x 15 m<br />
großen Halle durch die Bernhard Sauer und Marius Sauer GdR auf dem östlichen Teil des Flst.<br />
225, Gemarkung Oberacker. Das Unternehmen vermietet landwirtschaftliche Masch<strong>in</strong>en und<br />
Geräte und erbr<strong>in</strong>gt Service- und Dienstleistungen <strong>in</strong> der Landwirtschaft. Neben der geplanten<br />
Halle mit Werkstatt, Reparaturbereich, Büro und WC s<strong>in</strong>d auch Lagerflächen im Freien erforderlich,<br />
so dass sich der Platzbedarf auf rund 1.750 m² bis 2.500 m² erstreckt.<br />
Das Flurstück bef<strong>in</strong>det sich im Nordosten von Oberacker und wird als (ehemaliger) Conta<strong>in</strong>erstellplatz<br />
und als Kle<strong>in</strong>gartenbereich genutzt. Im Bereich des Conta<strong>in</strong>erstellplatzes ist der<br />
Boden stark verdichtet und tlw. geschottert bzw. tlw. mit Ziegelschutt bedeckt. An den Rändern<br />
lagert Brennholz, im Bereich der Kle<strong>in</strong>gärten stehen Gartenhütten. Im Nordostern des geplanten<br />
Geltungsbereiches fußen zwei großen Pappeln und drei Kopfweiden sowie im Nordwesten e<strong>in</strong><br />
Brombeergestrüpp (<strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches). Der Westrand ist von e<strong>in</strong>em dichten<br />
Gebüsch aus Holunder, Feldahorn und anderen heimisch Strauch- und Baumarten begrenzt,<br />
das außerhalb des Geltungsbereiches steht. Zwischen Lagerplatz und Kle<strong>in</strong>gärten wachsen<br />
ruderale Arten wie die Brennnessel (Urtica dioica), der Kompasslattich (Lactuca serriola), das<br />
Acker-Hellerkraut (Thlaspi arvense), die Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) und das Kletten-<br />
Labkraut (Galium apar<strong>in</strong>e). Am Südostrand stehen e<strong>in</strong>e Rosskastanie sowie zwei ältere Kirschbäume.<br />
Die Lage des Plangebietes wird <strong>in</strong> Abbildung 1 (Übersicht) und Abbildung 2 (Detail) dargestellt,<br />
die Planung <strong>in</strong> Abbildung 3.<br />
Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot).<br />
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Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich).<br />
Quelle: Datenserver der LUBW.<br />
Abbildung 3: Bebauungsplanung zum geplanten Geltungsbereich<br />
mit Baum- und Gebüscherhalt (dunkelgrün).<br />
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2. Prüfung relevanter Arten<br />
Aus artenschutzrechtlicher Sicht s<strong>in</strong>d nach § 44 BNatSchG alle europäischen Vogelarten und<br />
alle <strong>in</strong> Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie genannten Arten prüfungsrelevant, wenn es sich um e<strong>in</strong>/e<br />
nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässiges Vorhaben bzw. Planung<br />
handelt.<br />
Um zu beurteilen, für welche dieser Arten die Planfläche Habitatpotenzial bietet, wurde am<br />
08.07.2013 zwischen 9.30 und 11 Uhr bei sonnigem Wetter und ca. 25 °C e<strong>in</strong>e Übersichtsbegehung<br />
durchgeführt, auf deren Grundlage auch die oben ausgeführte Flächenbeschreibung<br />
erfolgte.<br />
Aufgrund der beschriebenen Nutzungen des Flurstücks wird das Vorkommen artenschutzrechtlich<br />
relevanter Arten/Artengruppen wie folgt beurteilt:<br />
2.1 Vögel<br />
Die im nordöstlichen Geltungsbereich fußenden älteren Kopfweiden (Abbildung 4) sowie der<br />
Kastanienbaum und zwei Kirschbäume im Südosten können Bruthabitate für Höhlenbrüter (oder<br />
Fledermäuse, s. u.) bieten. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände entstehen nicht, wenn der<br />
Erhalt dieser Bäume im B-Plan festgesetzt wird.<br />
Die übrigen Gehölzbestände (<strong>in</strong>kl. Pappeln) im geplanten Geltungsbereich können frei<br />
brütenden Hecken- und Baumbrütern als Nistplatz dienen. Erwartet werden vorwiegend<br />
störungsunempf<strong>in</strong>dliche und nicht seltene Vogelarten des Siedlungsbereiches. Bei diesen Arten<br />
führt der Verlust von e<strong>in</strong>zelnen Brutrevieren <strong>in</strong> der Regel nicht zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung des<br />
(günstigen) Erhaltungszustandes und auch die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
wird durch den kle<strong>in</strong>flächigen Habitatverlust nicht bee<strong>in</strong>trächtigt – Verbotstatbestände<br />
nach § 44 BNatSchG somit nicht verursacht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Tötungsverbot<br />
umgangen wird, <strong>in</strong>dem die Räumung des Baufeldes nicht <strong>in</strong>nerhalb der Brutperiode durchgeführt<br />
wird.<br />
E<strong>in</strong> weitergehender Untersuchungsbedarf wird bezüglich dieser Artengruppe nicht gesehen,<br />
wenn die o. g. Maßnahmen (Baumerhalt und zeitliche Beschränkung <strong>in</strong> der Baufeldräumung) im<br />
B-Plan festgeschrieben werden.<br />
2.1.1 Fledermäuse<br />
Der überplante Flurstückteil hat derzeit Potenzial als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Das<br />
Vorkommen von Quartieren <strong>in</strong> potenziellen Baumhöhlen der Kopfweiden bzw. der Kastanie<br />
und/oder Kirschbäume ist nicht vollständig auszuschließen. Spalten und Lücken <strong>in</strong> den Holzstapeln<br />
können zudem pr<strong>in</strong>zipiell e<strong>in</strong>zelnen überw<strong>in</strong>ternden Fledermäusen als W<strong>in</strong>terquartier<br />
dienen. Um Verbotstatbestände zu vermeiden werden die genannten Bäume durch entsprechende<br />
Festsetzungen im B-Plan erhalten. Um e<strong>in</strong>e Tötung von E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>dividuen bei der<br />
Räumung der Flächen zu vermeiden, dürfen die Holzstapel nicht während der W<strong>in</strong>terruhe<br />
der Fledermäuse (also nicht zu Zeiten mit Nachtfrost) entfernt werden.<br />
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H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>e essentielle Bedeutung des Flurstücks als Nahrungsfläche gibt es nicht. Es<br />
unterscheidet sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er diesbezüglichen Funktion nicht relevant von den umliegenden<br />
Flächen. Nur essentielle Nahrungsflächen s<strong>in</strong>d aus artenschutzrechtlicher Sicht prüfungsrelevant.<br />
E<strong>in</strong> weitergehender Untersuchungsbedarf wird bezüglich dieser Artengruppe nicht gesehen,<br />
wenn die o. g. zeitliche Beschränkung <strong>in</strong> der Baufeldräumung im B-Plan festgeschrieben wird.<br />
Abbildung 4: Kopfweiden im Nordosten des geplanten Geltungsbereiches.<br />
2.2 Weitere streng geschützte Säugetiere<br />
Essentielle Habitatbestandteile anderer streng geschützter Säugetierarten (Haselmaus, Wildkatze<br />
etc.) werden aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung und <strong>in</strong>tensiven Nutzung (Kle<strong>in</strong>gärten,<br />
Lagerplatz) und der damit verbundenen Störung sowie fehlender Habitatstrukturen nicht<br />
erwartet.<br />
Weiterer Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />
2.3 Zauneidechse<br />
Die Zauneidechse besiedelt klimatisch bevorzugte Lagen mit e<strong>in</strong>em Wechsel aus dichter<br />
Vegetation und lichten Bereichen. Wichtig für das Vorkommen der Art s<strong>in</strong>d Randstrukturen und<br />
Sonnplätze sowie lockere Bodenbereiche für die Fortpflanzung.<br />
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Der geplante Geltungsbereich ist zu großen Teilen stark beschattet. Zudem ist der Boden im<br />
Bereich des Lagerplatzes stark verdichtet. Beides m<strong>in</strong>dert die Habitateignung für die Zauneidechse.<br />
H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong> Vorkommen der Art gab es trotz günstiger Witterungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
bei der Begehung nicht.<br />
Trotzdem ist das vere<strong>in</strong>zelte Vorkommen der Art im Übergang zum Brombeergestrüpp im<br />
Nordwesten des geplanten Geltungsbereiches nicht vollständig auszuschließen. Um artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände zu umgehen, wird der Erhalt dieser Brombeerhecke im B-<br />
Plan festgesetzt.<br />
Weitergehender Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />
2.4 Amphibien<br />
Im Planbereich bef<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e Oberflächengewässer und somit ke<strong>in</strong>e Fortpflanzungshabitate<br />
für Amphibien. Aufgrund der Nutzung (Lagerplatz und Kle<strong>in</strong>gärten) s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />
essentiellen Nahrungsflächen/Ganzjahreslebensräume anzunehmen.<br />
Der Verlust der Flächen stellt somit aus artenschutzrechtlicher Sicht ke<strong>in</strong>en Verbotstatbestand<br />
dar. Weitergehender Untersuchungsbedarf wird nicht gesehen.<br />
2.5 Schmetterl<strong>in</strong>ge<br />
Das Vorkommen streng geschützter Schmetterl<strong>in</strong>gsarten wird aufgrund fehlender Nahrungsund<br />
Fortpflanzungspflanzen nicht erwartet. Weitergehender Untersuchungsbedarf wird nicht<br />
gesehen.<br />
2.6 Käfer<br />
H<strong>in</strong>weise auf das Vorkommen streng geschützter Totholzkäfer gibt es nicht – e<strong>in</strong> Vorkommen<br />
wird <strong>in</strong> den älteren Bäumen der Planfläche allerd<strong>in</strong>gs nicht vollständig ausgeschlossen. Durch<br />
den Erhalt dieser Bäume, der im B-Plan festgeschrieben wird, werden artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände vermieden.<br />
Weitergehender Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />
2.7 Fische und Rundmäuler, Libellen, Weichtiere<br />
Für diese Tiergruppen s<strong>in</strong>d im Plangebiet ke<strong>in</strong>e geeigneten Habitatstrukturen vorhanden, so<br />
dass ihr Vorkommen ausgeschlossen werden kann.<br />
2.8 Pflanzen<br />
Streng geschützte Pflanzenarten s<strong>in</strong>d im Plangebiet aufgrund der allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Standortbed<strong>in</strong>gungen<br />
(nährstoffreich, gute Wasserversorgung) bzw. wegen dem Fehlen von Sonderstandorten<br />
nicht zu erwarten.<br />
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3. Fazit<br />
E<strong>in</strong> Großteil der Planfläche (Teile des Flst. 225 <strong>in</strong> <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker) ist durch die Nutzung<br />
als (ehemaliger) Lagerplatz bzw. Kle<strong>in</strong>garten überprägt und dadurch naturschutzfachlich von<br />
untergeordneter Bedeutung. E<strong>in</strong>e Aufwertung erhalten die Planflächen durch den tlw. älteren<br />
Baumbestand, der Habitatpotenzial auch für artenschutzrechtlich relevante Arten hat und somit<br />
naturschutzfachlich hochwertiger ist.<br />
Nach der Übersichtsbegehung am 08.07.2013 wird das Habitatpotenzial der Planfläche für<br />
streng geschützte Arten und europäische Vogelarten so e<strong>in</strong>geschätzt, dass durch die Bebauung<br />
ke<strong>in</strong>e artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden, wenn:<br />
• Altbäume (drei Kopfweiden im Nordosten, zwei Kirschbäume und e<strong>in</strong>e Kastanie im<br />
Südosten) erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />
• Das Brombeergestrüpp im Nordwesten erhalten wird (Festsetzung im B-Plan)<br />
• Die Entfernung von Gehölzen außerhalb der Vogelbrutzeit (Anfang März bis Mitte<br />
August) erfolgt<br />
• Die Entfernung der Holzstapel nicht <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>termonaten, also außerhalb der<br />
nächtlichen Frostperiode<br />
Weitergehende Untersuchungen für e<strong>in</strong>e spezielle artenschutzrechtliche Prüfung werden nicht<br />
für erforderlich erachtet. Falls zukünftig zu erhaltende E<strong>in</strong>zelbäume entfernt werden müssen, ist<br />
dies artenschutzrechtlich zu prüfen.<br />
E<strong>in</strong>e Bilanzierung von E<strong>in</strong>griff und Ausgleich nach Naturschutzrecht muss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen<br />
Umweltbericht erfolgen.<br />
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan "H<strong>in</strong>ter der Kelter - Masch<strong>in</strong>enhalle; <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanz gem. ÖkokontoVO BW<br />
Biotoptyp (überschlägig) Biotopwert gem. VO<br />
Bestand<br />
Planung<br />
12.60<br />
33.70<br />
35.64<br />
43.11<br />
33.41<br />
60.10<br />
60.40<br />
60.60<br />
Graben 3 -<br />
Trittpflanzenbestand [alle Untertypen]<br />
Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 8 -<br />
Brombeer-Gestrüpp<br />
7 -<br />
Fettwiese mit Streuobst; Zuschlag 4 ÖP/m²<br />
8-<br />
Von Bauwerken bestandene Fläche<br />
Fläche mit Ver– oder Entsorgungsanlage [alle Untertypen]<br />
Garten [alle Untertypen]<br />
13 - 27<br />
4 - 12<br />
11 - 15<br />
9<br />
13<br />
1<br />
2<br />
- 18<br />
-19<br />
6 - 12<br />
-<br />
1<br />
2<br />
E<strong>in</strong>zelbäume Bestand (Multiplikation von Zahl, Baumumfang und Punktewert)<br />
45.30<br />
45.30<br />
45.30<br />
Umfang <strong>in</strong> Brusthöhe 90 cm (3 Obstbäume); entfallen<br />
Umfang <strong>in</strong> Brusthöhe 125 cm (2 Kirschen und 1 Kastanie); Erhalt<br />
Umfang <strong>in</strong> Brusthöhe 190 cm (5 Weiden und 2 Pappeln); tlw. Erhalt<br />
Boden (überschlägig)<br />
sandiger Löß mit natürlichen Bodenfunktionen<br />
Boden ohne Funktionserfüllung (Gebäudeflächen)<br />
Boden mit e<strong>in</strong>geschränkter Funktionserfüllung (Schotterflächen)<br />
Bestand<br />
[m²]<br />
Planung<br />
[m²]<br />
Biotopwert hier Gesamtwert im UG<br />
Bestand Planung Bestand Planung<br />
28<br />
266<br />
944<br />
15<br />
72<br />
397<br />
910<br />
2.632<br />
Bestand<br />
270<br />
500<br />
950<br />
15<br />
1.445<br />
815<br />
357<br />
2.632<br />
13<br />
4<br />
11<br />
Planung<br />
6<br />
500 6<br />
570 6<br />
9<br />
1<br />
2<br />
6<br />
9<br />
17<br />
Summe:<br />
1<br />
2<br />
364<br />
1.064<br />
10.384<br />
135<br />
72<br />
794<br />
5.460<br />
1.620<br />
6 3.000<br />
6 5.700<br />
10.320<br />
Kompensationsbedarf Biotope:<br />
135<br />
24.565<br />
815<br />
714<br />
18.273 26.229<br />
7.956<br />
506<br />
576<br />
1.082<br />
-9.238<br />
-1.282<br />
Bestand Planung Ökopunkte/m² Gesamtwert im UG<br />
[m²] [m²] Bestand Planung Bestand Planung<br />
1.312<br />
1.350<br />
2.662<br />
1.012<br />
815<br />
835<br />
2.662<br />
12<br />
4<br />
12<br />
0<br />
4<br />
Summe:<br />
15.744<br />
5.400<br />
21.144<br />
12.144<br />
3.340<br />
15.484<br />
Kompensationsbedarf Boden:<br />
Kompensationsbedarf Gesamt:<br />
-5.660<br />
-6.942<br />
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