26.03.2014 Aufrufe

03/2013 - Landkreis Neustadt ad Aisch - Bad Windsheim

03/2013 - Landkreis Neustadt ad Aisch - Bad Windsheim

03/2013 - Landkreis Neustadt ad Aisch - Bad Windsheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Am Freitag, 22.02.<strong>2013</strong>, findet um 13:30 Uhr die<br />

18. Sitzung des Kreistages (voraussichtlich mit Haushalts-Verabschiedung)<br />

im Sitzungssaal des Landratsamtes<br />

in <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>, Konr<strong>ad</strong>-Adenauer-Str. 1,<br />

statt. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung<br />

freundlich eingel<strong>ad</strong>en. Die Tagesordnung wird<br />

rechtzeitig im Landratsamt in <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong> und<br />

in den Dienststellen aushängen.<br />

LkrABl. Nr. <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

____________________________<br />

S CHULVERBAND E HEGRUND S UGENHEIM<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung <strong>2013</strong><br />

I. Der Schulverband Ehegrund Sugenheim hat dem<br />

Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> vorgelegt. Die Haushaltssatzung<br />

enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Bestandteile.<br />

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2<br />

BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65<br />

Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung<br />

-BekV- vom 19.01.1983 amtlich<br />

bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während<br />

des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der<br />

Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig<br />

mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird<br />

auch der Haushaltsplan vom 16.02.<strong>2013</strong> bis<br />

26.02.<strong>2013</strong> in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113,<br />

zur Einsicht öffentlich aufgelegt.<br />

III. Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes Ehegrund Sugenheim<br />

(<strong>Landkreis</strong> <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong>)<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes<br />

(BayRS 2230-7-1-UK), Art. 26 des Gesetzes<br />

über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS<br />

2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt<br />

der Schulverband Ehegrund Sugenheim folgende<br />

Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2013</strong> wird hiermit festgesetzt; er schließt im<br />

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben<br />

mit 310.350 Euro und im Vermögenshaushalt in den<br />

Einnahmen und Ausgaben mit 10.000 Euro ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Nr. <strong>03</strong> Jahrgang <strong>2013</strong> 16.02.<strong>2013</strong><br />

Sitzung des Kreistages<br />

§ 3<br />

S P A R K A S S E<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

werden nicht festgesetzt.<br />

Aufgebotsverfahren<br />

§ 4<br />

(1) Verwaltungsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf<br />

(Umlagesoll) zur Finanzierung von<br />

Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2013</strong> auf 254.250 Euro festgesetzt<br />

und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die<br />

Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird<br />

die maßgebliche Schülerzahl nach dem<br />

01.10.2012 auf 145 Verbandsschüler festgesetzt.<br />

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf<br />

1.753,4482 Euro festgesetzt.<br />

(2) Investitionsumlage<br />

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird<br />

auf 50.000 Euro festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2013</strong> in<br />

Kraft.<br />

Sugenheim, den 21. Januar <strong>2013</strong><br />

Schulverband Ehegrund Sugenheim<br />

Klein, Vorsitzender<br />

LkrABl. Nr. <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

____________________________<br />

S P A R K A S S E<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

Kraftloserklärung<br />

Das von der Sparkasse ausgestellte Sparkassenbuch Nr.<br />

4822<strong>03</strong>2563 (622<strong>03</strong>2563) wird, nachdem die Frist<br />

von drei Monaten zur Vorlage des Sparkassenbuches<br />

verstrichen ist, für kraftlos erklärt.<br />

<strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong>, 05.02.<strong>2013</strong>, gez. Frautz, Sparkassendirektor<br />

LkrABl. Nr. <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

____________________________<br />

S P A R K A S S E<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

Kraftloserklärung<br />

Die von der Sparkasse ausgestellten Sparkassenbücher<br />

Nrn. 3116137757 (112137757) und 3116424510<br />

(112424510) werden, nachdem die Frist von drei Monaten<br />

zur Vorlage der Sparkassenbücher verstrichen<br />

ist, für kraftlos erklärt.<br />

<strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong>, 05.02.<strong>2013</strong>, gez. Frautz, Sparkassendirektor<br />

LkrABl. Nr. <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

____________________________<br />

<br />

Herausgeber:<br />

Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong><br />

Konr<strong>ad</strong>-Adenauer-Str. 1<br />

91413 <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong><br />

Ansprechpartner: Günter Püschel<br />

Telefon: 09161 92-102<br />

Telefax: 09161 92-520<br />

E-Mail:<br />

amtsblatt@kreis-nea.de<br />

Internet:<br />

http://www.kreis-nea.de<br />

Verantwortlich für den Inhalt ist der<br />

jeweilige Verfasser<br />

Das Sparkassenbuch Nr. 3435014653 (431014653) ist<br />

in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber<br />

des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine<br />

Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist<br />

von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls<br />

das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.<br />

Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse<br />

<strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>, Sparkassenplatz 1.<br />

<strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong>, 05.02.<strong>2013</strong>, gez. Frautz, Sparkassendirektor<br />

LkrABl. Nr. <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

____________________________<br />

E NDE AMTLICHER T EIL<br />

Freizeit- und<br />

Bildungsangebote<br />

Die Offene Hilfe für Menschen<br />

mit und ohne Behinderung<br />

Das neue Freizeit- und Bildungsprogramm<br />

mit offenen Angeboten, Gruppenangeboten<br />

und Bildungskursen der Offenen Hilfen der<br />

Lebenshilfe im <strong>Landkreis</strong> für das erste Halbjahr<br />

<strong>2013</strong> liegt auf. Die Angebote richten sich<br />

an Menschen mit und ohne Behinderung.<br />

Im Freizeitbereich werden z. B. der Besuch<br />

eines Konzerts von Lena Meyer-Landrut in<br />

Nürnberg, ein Lama-Trekking sowie der Besuch<br />

des Frühlingsvolksfestes in Nürnberg<br />

angeboten. Weitere Veranstaltungen sind:<br />

Bildungsreise nach Polen, Kegelturnier zwischen<br />

den Offenen Hilfen Herzogenaurach<br />

und den Offenen Hilfen B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong>,<br />

Begehung der Binghöhle bei Streitberg, Besuch<br />

des Samba-Festivals in Coburg und der<br />

Kreuzgangspiele in Feuchtwangen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.<br />

09841 682519-0, per Fax: 09841 682519-20<br />

und per E-Mail: diana.schirmer@lebenshilfeb<strong>ad</strong>windsheim.de.<br />

Mehr zum Angebot und<br />

das Programmheft als PDF finden Sie auf der<br />

Internetseite: http://www.lebenshilfe-b<strong>ad</strong>windsheim.de<br />

und über www.nea-sozial.de.<br />

In Notlagen<br />

Frauennotruf: 09161/1213<br />

Frauenhaus Ansbach: 0981/95959

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!