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BAYERISCHER EISSPORT-VERBAND - Kreis 100 Bayerwald

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<strong>BAYERISCHER</strong><br />

<strong>EISSPORT</strong>-<strong>VERBAND</strong><br />

Fachsparte Eisstocksport<br />

Ausführungsbestimmungen<br />

zur Spielordnung der IFI für den<br />

Ausgabe: September 2010<br />

1


Inhaltsverzeichnis der SpO - Eisstocksport im BEV<br />

Abschnitte:<br />

1 Geltungsbereich<br />

2 Durchführungsbestimmungen<br />

3 Veranstalter<br />

4 Durchführer<br />

5 Bayerische-Meisterschaften<br />

6 Verbands-Pokalturniere<br />

7 Vereinsturniere<br />

8 Vergabe von Meisterschaften und Verbandspokale<br />

9 Ausschreibung<br />

10 Termine<br />

11 Startgeld<br />

12 Protestgebühren<br />

13 Meldung zu den Wettbewerben<br />

14 Finanzierung<br />

15 Abrechnung von Meisterschaften und BEV-Pokalen<br />

16 Preisgestaltung<br />

17 Betreuung<br />

18 Klasseneinteilung<br />

19 Nichtantreten bei Meisterschaften<br />

20 Klassenstärken bei den Bayernpokalen<br />

21 Startrecht<br />

22 Einsatz der Spieler<br />

23 Auswechselspieler<br />

24 Startpässe und Vereinswechsel<br />

25 Auf- und Abstiegsregelung - Winterbahnen<br />

26 Auf- und Abstiegsregelung - Sommerbahnen<br />

27 Auf- und Abstiegsregelung - Allgemein<br />

28 Teilnehmerregelung bei Pokalwettbewerben<br />

29 Auffüllen bei Wettbewerben<br />

30 Neu gegründete Vereine<br />

31 Vereinsauflösung und Vereinsfusion<br />

32 Sommerpause<br />

33 Einzelmeisterschaften<br />

34 Turnierbegriffsbestimmungen<br />

35 Turniergenehmigung - Vereinsturniere<br />

36 Turnierbeschickung<br />

37 Wettbewerbsleiter<br />

38 Schiedsrichter<br />

39 Austragungsstätten von Meisterschaften<br />

40 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften<br />

41 Teilnahme an Deutschen Pokalen<br />

42 Länderkämpfe<br />

43 Auslandsstart<br />

2


1 Geltungsbereich<br />

1.1 Die Ausführungsbestimmungen zur Spielordnung der IFI für den Bereich des<br />

Bayerischen Eissport Verbandes gelten für alle Wettbewerbe auf<br />

Landesebene und darunter.<br />

1.2 Sie sind in ihrem Geltungsbereich als Ergänzung der Spielordnung der IFI<br />

und der DESV Spielordnung (DSpO) aufzufassen.<br />

1.3 Die Bezirke und <strong>Kreis</strong>e, als Unterorganisation der Sparte Eisstocksport im<br />

BEV, können sich, soweit sie es für ihren Spielbetrieb erforderlich halten, zur<br />

Einteilung und Abwicklung ihrer Wettbewerbe eigene Spielordnungen<br />

schaffen.<br />

2 Durchführungsbestimmungen<br />

2.1 Alle Wettbewerbe müssen nach den Bestimmungen der IFI, niedergelegt in<br />

der IER und den Zusätzen des DESV abgewickelt werden.<br />

2.2 Der Winterspielbetrieb wird auf Winterbahnen ausgetragen. Alle<br />

Wettbewerbe, die in den Ausführungsbestimmungen mit Winterbahnen<br />

beschrieben werden, sind zwingend auf einem Eisbelag (Natur-, oder<br />

Riefeneis) auszutragen. Alle Bewerbe, die unter der Bezeichnung<br />

Sommerbahnen aufgeführt sind auf Sommerbelag (Asphalt, Hardstoffestrich,<br />

Betonpflaster oder Kunststoffbelag) durchzuführen. Auch<br />

Qualifikationsrunden auf <strong>Kreis</strong>- oder Bezirksebene die zu höheren<br />

Pokalrunden durchgeführt werden, müssen auf dem entsprechenden Belag<br />

ausgetragen werden. Sonderrunden Seniorinnen Ü50 und Senioren Ü60 sind<br />

von dieser Regelung befreit.<br />

3 Veranstalter<br />

3.1 Veranstalter bei allen Bayerischen Meisterschaften und<br />

Verbandspokalturnieren ist der BEV.<br />

3.2 Ausschreibung und Durchführung von Wettbewerben jeglicher Art ist den<br />

jeweiligen Bezirken, <strong>Kreis</strong>en und Vereinen gestattet.<br />

3.3 Die Veranstalter haften im Rahmen der Sportversicherung des BEV (BLSV).<br />

4 Durchführer<br />

4.1 Als Durchführer der unter 5 und 18 genannten Meisterschaften bzw. unter 6<br />

aufgeführten Verbandspokale gelten die Verbandsorgane selbst oder die von<br />

diesen Gremien beauftragten Vereine oder Arbeitsgemeinschaften.<br />

4.2 Bei den Vereinsturnieren sind die Vereine gleichzeitig Veranstalter und<br />

Durchführer.<br />

3


5 Bayerische Meisterschaften<br />

Die Bayerischen Meisterschaften werden unter nach stehenden<br />

Gesichtspunkten ausgetragen.<br />

5.1 Austragungsart:<br />

5.1.1 Auf Kunsteisbahnen in Hallen, nur Weitenwettbewerb auf Natur- oder<br />

Spritzeis. Nur bei ungünstiger Witterung darf die Weitenwettbewerb-<br />

Meisterschaft auch auf Asphalt als Ausweichmöglichkeit ausgetragen werden.<br />

5.1.2 Auf Sommerbahnen in Hallen, nur Weitenwettbewerbe auf geeigneten<br />

Anlagen im Freien.<br />

5.2 Spielklassen:<br />

5.2.1 Herrenklasse<br />

5.2.2 Damenklasse<br />

5.2.3 Juniorenklasse „U23“<br />

5.2.4 Jugendklasse „U19“ und „U16“<br />

5.2.5 Schülerklasse „U14“<br />

5.2.6 Seniorenklasse „Ü50“ Sonderrunde im Weitenwettbewerb „Ü40“ und „Ü50“<br />

5.3 Wettbewerbsart:<br />

5.3.1 Mannschaftsspiel<br />

5.3.1.1 Bei Damen und Herren in festen Klassen mit gleitendem Abstieg.<br />

5.3.1.2<br />

Bei den Junioren, der Jugend und den Schülern in jährlich neu<br />

zusammengestellten Spielgruppen.<br />

5.3.2 Einzelmeisterschaften<br />

5.3.2.1 Zielwettbewerb<br />

5.3.2.1.1 Bei den Damen und Herren in festen Klassen mit gleitendem Abstieg.<br />

5.3.2.1.2 Bei Junioren, der Jugend und den Schülern in jährlich neu<br />

zusammengestellten Spielgruppen.<br />

5.3.2.2 Weitenwettbewerb:<br />

5.3.2.2.1 Bei den Damen undHerren in festen Klassen mit gleitendem Abstieg.<br />

5.3.2.2.2 Bei den Junioren, der Jugend und den Senioren „Ü40“ und „Ü50“ in jährlich<br />

neu zusammengestellten Spielgruppen.<br />

4


5.4 Die TK kann über durchzuführende Meisterschaften von Jahr zu Jahr<br />

entscheiden. Der Beschluss muss so rechtzeitig erfolgen, dass sich Vereine,<br />

<strong>Kreis</strong>e und Bezirke vorbereiten und für den erforderlichen Unterbau sorgen<br />

können.<br />

6 Verbandspokalturnier<br />

6.1 Winterbahnen<br />

6.1.1 Bayernpokal der Damen<br />

6.1.2 Bayernpokal der Herren<br />

6.1.3 Bayernpokal im Mixed<br />

6.1.4 Bayernpokal der Seniorinnen „Ü50“<br />

6.1.5 Bayernpokal der Senioren „Ü50“<br />

6.1.6 Bayernpokal der Senioren „Ü60“ (Sonderrunde)<br />

6.2 Sommerbahnen<br />

6.2.1 Bayernpokal der Damen<br />

6.2.2 Bayernpokal der Herren<br />

6.2.3 Bayernpokal im Mixed<br />

6.2.4 Bayernpokal der Senioren „Ü50“<br />

6.2.5 Bayernpokal der Junioren<br />

6.2.6 Bayernpokal der Jugend U19 und U16<br />

6.2.7 Bayernpokal der Schüler<br />

6.2.8 Bayernpokal im Weitenwettbewerb der Damen<br />

6.2.9 Bayernpokal im Weitenwettbewerb der Herren<br />

6.2.10 Bayernpokal im Weitenwettbewerb der Junioren (U23) männlich<br />

6.2.11 Bayernpokal im Weitenwettbewerb der Jugend (U19) weiblich<br />

6.2.12 Bayernpokal im Weitenwettbewerb der Jugend (U19, U16) und Schüler (U14)<br />

männlich<br />

5


6.2.13 Bei den Bayernpokalen im Weitenwettbewerb ( U23, U19 und U16) männlich<br />

wird Einzel- und Mannschaftswertung durchgeführt. Bei der U14 wird nur eine<br />

Einzelwertung gespielt.<br />

6.3 Gedächtnispokale können mit Zustimmung der TK oder von der TK selbst<br />

durchgeführt werden.<br />

7 Vereinsturniere<br />

7.1 Die dem BEV angeschlossenen Vereine können nach Genehmigung (siehe<br />

Punkt 34 fortlaufend) Turniere auf Landes-, Bundes- und internationaler<br />

Ebene durchführen.<br />

8 Vergabe von Meisterschaften und Verbandspokale<br />

8.1 Die Meisterschaften und Verbandsturniere des BEV werden in den offiziellen<br />

Mitteilungsblättern ausgeschrieben. Interessenten, die einen der<br />

ausgeschriebenen Wettbewerbe durchführen wollen, können sich darum<br />

bewerben.<br />

8.2 Anträge sind an den Landesobmann bis zum angegebenen Termin schriftlich<br />

einzureichen.<br />

8.3 Bei den Tagungen der TK werden die Anträge behandelt und die<br />

Wettbewerbe vergeben.<br />

8.4 Bewirbt sich um einen Wettbewerb kein Verein, <strong>Kreis</strong> oder Bezirk, so wird<br />

dieser von der TK selbst an einem geeigneten Ort durchgeführt<br />

8.5 Die Bayerischen Meisterschaften im Zielwettbewerb und im Weitenwettbewerb<br />

müssen getrennt von den Mannschaftsmeisterschaften<br />

durchgeführt werden.<br />

9 Ausschreibung<br />

9.1 Die Ausschreibungen werden von den Fachwarten erstellt, die sich vorher mit<br />

dem Durchführer in Verbindung setzen.<br />

Sportwart<br />

Herren, Senioren und Zielwettbewerb<br />

Damenwart<br />

Damen, Mixed und Seniorinnen „Ü50“<br />

Jugendwart<br />

Junioren, Jugend und Schüler<br />

Fachwart für<br />

Weitenwettbewerb der Damen, Herren,<br />

Weitenwettbewerb Senioren, Junioren und Jugend<br />

9.2 Die Ausschreibung (außer Vereinsturniere) ist 4 Wochen vor dem<br />

Wettbewerb im Internet zu veröffentlichen. Kann dies aus irgendwelchen<br />

Gründen nicht geschehen, so ist sie jedem Verein zuzustellen. Der<br />

Ausschreibung fester Spielklassen soll eine Startliste beigegeben werden.<br />

9.3 Form der Ausschreibung nach Spielordnung der IFI § 406. Bei<br />

Veröffentlichung im Internet kann auf die Rückmeldung verzichtet werden.<br />

6


10 Termine<br />

10.1 Die Termine der Wettbewerbe auf Landesebene bestimmt der<br />

Landesobmann. Die Fachwarte können rechtzeitig Vorschläge machen.<br />

11 Startgeld<br />

11.1 Die Höhe des Startgeldes für die jeweiligen Turniere auf Eis und<br />

Sommerbahnen wird von Zeit zu Zeit von der TK festgelegt und in den<br />

offiziellen Mitteilungsblättern veröffentlicht. Grundsätzlich dürfen die, in § 610<br />

der Spielordnung der IFI, festgelegten Höchstgrenzen nicht überschritten<br />

werden.<br />

Die derzeit gültigen Startgelder sind in einem gesonderten Blatt als<br />

Anhang an die Ausführungsbestimmungen aufgelegt.<br />

12 Protestgebühren<br />

12.1 Die Protestgebühren sind der DESV Gebührenordnung zu entnehmen.<br />

13 Meldung zu den Wettbewerben<br />

13.1 Die Bezirke melden fristgerecht nach den Ausschreibungen ihre Teilnehmer<br />

an die Fachwarte.<br />

13.2 Die Wettbewerbsleiter melden ihre Auf- bzw. Absteiger durch die Zusendung<br />

einer Ergebnisliste an die Bezirksobmänner und an die zuständigen<br />

Fachwarte (siehe 9.1) die die neuen Spielklassen zusammenstellen. Je eine<br />

Ergebnisliste ist an den Landesobmann, dessen Stellvertretern, den<br />

Sportwart und an den Pressewart zu senden.<br />

14 Finanzierung<br />

14.1 Die zu den Wettbewerbe zugelassenen Mannschaften oder Einzelspieler<br />

haben die ihnen entstehenden Kosten selbst zu tragen.<br />

14.2 Zu übergeordneten Meisterschaften kann der BEV einen<br />

Fahrtkostenzuschuss gewähren.<br />

14.3 Bei Vereinsturnieren wird vorerst keine Veranstaltungsabgabe erhoben. Die<br />

Genehmigungsgebühr von 2,50 € für Vereinsturniere ist an die<br />

genehmigende Stelle zu entrichten.<br />

15 Abrechnung von Meisterschaften und Verbandspokalturnieren<br />

15.1 Der durchführende Verein erhält vier Fünftel aller Einnahmen. Vom<br />

verbleibenden Fünftel hat der Wettbewerbsleiter seine Kosten und die des<br />

Schiedsrichters in Abzug zu bringen. Der WBL hat innerhalb von zwei<br />

Wochen mit dem dafür vorgesehenen Formblatt mit dem BEV abzurechnen.<br />

15.2 Die 1/5 Abgabe ist einschließlich Oberliga aufwärts und für die Bayernpokale<br />

abzuführen. Für Jugend- und Schülerwettbewerbe , sowie<br />

Einzelmeisterschaften im Ziel- und Weitenwettbewerb entfällt die<br />

Verbandsabgabe.<br />

7


15.3 Bei Verbandswettbewerben (Meisterschaften u. Pokale) kann vom<br />

durchführenden Verein Eintritt von max. 2,50 € von volljährigen Zuschauern<br />

verlangt werden. Beim Verkauf von Erinnerungszeichen dürfen max. 2,50 €<br />

auf die Selbstkosten aufgeschlagen werden. Jugendliche sind von jeder<br />

Eintrittszahlung befreit. Der durchführende Verein hat 2 % der Eintritts-<br />

Einnahme an den BEV abzuführen (BEV-Finanzordnung, Art. 3). Bei BEV-<br />

Wettbewerben ist durch den WBL die Abgabe mit der Turnierabrechnung an<br />

den BEV abzuführen.<br />

16 Preisgestaltung<br />

16.1 Der BEV als Veranstalter der unter 5 und 6 aufgeführten Wettbewerbe gibt an<br />

die ersten drei Sieger Jahresbestennadeln oder Plaketten in Gold, Silber und<br />

Bronze. Außerdem erhalten die drei Erstplatzierten Urkunden.<br />

16.2 Bei den Verbandspokalturnieren sollen Ehrenpreise in einem angemessenen<br />

Verhältnis zu den vereinnahmten Startgeldern vom Durchführer gestellt<br />

werden.<br />

16.3 Bei Vereinsturnieren ist es dem Durchführer freigestellt, welche Preise er<br />

vergibt.<br />

16.4 Die Sieger der Bayerischen Meisterschaften (siehe unter 18) führen den Titel<br />

„Bayerischer Meister“.<br />

16.5 Die Sieger der Pokalwettbewerbe (siehe unter 20) führen den Titel<br />

„Bayerischer Pokalmeister“.<br />

17 Betreuung<br />

17.1 Ärztliche Betreuung oder Sanitätsdienst siehe IFI Spielordnung § 412 und §<br />

607.<br />

17.2 Technische Betreuung siehe Abschnitt 6 der IER „Offizielle“.<br />

18 Klasseneinteilung<br />

18.1 Der Landeseissportverband Bayern (Sparte Eisstocksport im BEV) bildet im<br />

Bereich des DESV eine eigene Region (Süd). Hier wird als höchste<br />

Spielklasse eine Bundesliga Süd der Damen (Klassenstärke 25) und eine<br />

Bundesliga Süd der Herren (Klassenstärke 29) ausgetragen. Diese beiden<br />

Spielklassen werden vom Obmann der Region Süd betreut.<br />

18.2 Im Bereich des BEV werden zur Abwicklung des Spielbetriebes<br />

nachstehende Spielklassen gebildet.<br />

18.2.1 Damen (Winterbahnen) KL Stärke:<br />

18.2.1.1 Regionalliga Bayern (Bayerische Meisterschaft) 24<br />

18.2.1.2 Bayernliga 24<br />

18.2.1.3 Oberliga Nord(Bezirke I,V,VI) 13<br />

18.2.1.4 Oberliga Süd (Bezirke II,III,IV) 13<br />

18.2.1.5 Landesliga Nord (Bezirk I,V,VI) 13<br />

18.2.1.6 Landesliga Süd (Bezirke II,III,IV) 13<br />

18.2.1.7 Bezirksoberligen, Bezirksligen und Bezirksklassen<br />

18.2.1.8 <strong>Kreis</strong>ligen und Klassen<br />

18.2.2 Herren (Winterbahnen) KL Stärke:<br />

18.2.2.1 Regionalliga Bayern (Bayerische Meisterschaften) 28<br />

8


18.2.2.2 Bayernliga Nord (Bezirk I,V,VI) 28<br />

18.2.2.3 Bayernliga Süd (Bezirke II,III,IV) 28<br />

18.2.2.4.1 Oberliga Ost (Bezirk I) 28<br />

18.2.2.4.2 Oberliga Nord (Bezirk V,VI) 28<br />

18.2.2.4.3 Oberliga Süd (Bezirk II,) 28<br />

18.2.2.4.4 Oberliga West (Bezirk, IV) 28<br />

18.2.2.4.5 Oberliga Mitte (Bezirk III) 28<br />

18.2.2.5 Spielsystem für BEV Wettbewerbe ( Meisterschaften Herren) Regionalliga bis<br />

Oberliga mit je 28 Mannschaften – 2 Gruppen mit je 14 Mannschaften<br />

Spielsystem für BEV Wettbewerbe (Meisterschaften Damen) Regionalliga und<br />

Bayernliga mit je 24 Mannschaften – 2 Gruppen mit 12 Mannschaften<br />

Die Gruppeneinteilung erfolgt nach dem Ergebis des Vorjahres (Klasseneinteilung)<br />

und dem Verteilerschlüssel A/BB/AA/BB/…<br />

Kommen zwei Mannschaften aus einem Verein nach dem Verteilerschlüssel in die<br />

gleiche Gruppe,dann tauscht die zweite Mannschaft,die die gleiche Startnummer der<br />

anderen Gruppe hat, die Plätze.<br />

Bei allen Runden sind die vorgeschriebenen Startnummern zu verwenden.<br />

Die Mannschaft, die für das Schreiben des Wertungsblattes veranwortlich ist, muss<br />

auch nach jeder Kehre den jeweiligen Spielstand auf der Anzeigetafel entsprechend<br />

bedienen.<br />

Die Aufsteiger werden in die neuen Ligen nach dem Schlüssel Nord, West, Mitte,<br />

Ost und Süd eingruppiert.<br />

In der Qualifikationsrunde spielen die gebildeten Runden jeder gegen jeden<br />

1 Qualifikationsrunde (1. Tag )<br />

2 x 14 Mannschaften Herren<br />

2 x 12 Mannschaften Damen<br />

Wird eine Mannschaft in der Qualifikation nicht gewertet, dann erhalten alle übrigen<br />

Mannschaften dieser Gruppe zwei Spielpunkte für die Auf- und Abstiegsrunde.<br />

Bei entschuldigtem Nichtantreten kann sie in der Abstiegsrunde mit 0:26 Punkten<br />

starten,<br />

Bei unentschuldigtem Nichtantreten scheidet die Mannschaft aus dem Wettbewerb<br />

aus (Doppelabstieg).<br />

Auf- und Abstiegsrunde ( 2.Tag )<br />

2 x 14 Mannschaften Herren<br />

2 x 12 Mannschaften Damen<br />

Für die Aufstiegsrunde qualifizieren sich die 7 ( 6 Damen) Besten der<br />

Qualifikationsrunde<br />

Bei völlig gleichem Ergebnis um Platz 7 wird analog IER Regel 395 Hinweis b<br />

verfahren. Der Rest spielt in der Abstiegsrunde<br />

Alle erzielten Spiel- und Stockpunkte werden von der Qualifikationsrunde in die Aufund<br />

Abstiegsrunde mitgenommen.<br />

Die Startnummern werden nach dem aktuellen Stand vergeben. Die beste<br />

Mannschaft bekommt die Startnummer 1 usw.<br />

Fehlt eine Mannschaft in der Auf- oder Abstiegsrunde. dann wird diese Mannschaft<br />

auf den letzten Platz gesetzt und die Auf- und Abstiegsrunde in reduzierter<br />

Teilnehmerzahl gespielt.Für jede fehlende Mannschaft wird den betroffenen<br />

Mannschaften zwei Spielpunkte aufadiert.<br />

Die Punkte der Qualifikationsrunde bleiben für alle Mannschaften erhalten.<br />

9


Die letzte Mannschaft der Aufstiegsrunde steigt in die Abstiegsrunde ab.<br />

Die beste Mannschaft der Abstiegsrunde steigt in die Aufstiegsrunde auf und starten<br />

dann auf dem Platz des Anderen.<br />

18.2.2.5.1 Bahnenspiele<br />

18.2.2.5.2 Aufstiegsrunde<br />

Die besten 13 (11 Damen) Mannschaften der Aufstiegsrunde und der erste der<br />

Abstiegsrunde spielen in einem „AUF und AB-System“ (Bahnenspiele) 6 Spiele, im<br />

Anschluss daran 2 Spiele zur Ermittlung des jeweiligen Ranges auf den einzelnen<br />

Bahnen.<br />

Je nach Platzierung der Aufstiegsrunde werden die Bahnen 1-7 Herren<br />

(1-6 Damen) belegt<br />

Die Startnummern werden nach dem aktuellen Stand der Aufstiegsrunde vergeben<br />

und der Aufsteiger der Abstiegsrunde erhält die höchste zu vergebende Nummer. Die<br />

beste Mannschaft bekommt die Startnummer 1 usw. Ausnahme: Qualifizieren<br />

sich zwei Mannschaften eines Vereines in die gleiche Runde, dann müssen die<br />

Startnummern so vergeben werden,dass sie im ersten Spiel aufeinander treffen.Die<br />

zweite Mannschaft des Vereins tauscht mit der Mannschaft die Startnummer,die im<br />

ersten Spiel mit der Mannschaft der ersten besser platzierten Mannschaft des<br />

gleichen Vereins aufeinander treffen würde.<br />

Es beginnen bei den Bahnenspielen um den Aufstieg ( Herren )<br />

Bahn 1 Startnummer 1 : Startnummer 2<br />

Bahn 2 Startnummer 3 : Startnummer 4<br />

Bahn 3 Startnummer 5 : Startnummer 6<br />

Bahn 4 Startnummer 7 : Startnummer 8<br />

Bahn 5 Startnummer 9 : Startnummer 10<br />

Bahn 6 Startnummer 11 : Startnummer 12<br />

Bahn 7 Startnummer 13 : Startnummer 14 (1. Abstiegsrunde)<br />

Es beginnen bei den Bahnenspielen um den Aufstieg ( Damen )<br />

Bahn 1 Startnummer 1 : Startnummer 2<br />

Bahn 2 Startnummer 3 : Startnummer 4<br />

Bahn 3 Startnummer 5 : Startnummer 6<br />

Bahn 4 Startnummer 7 : Startnummer 8<br />

Bahn 5 Startnummer 9 : Startnummer 10<br />

Bahn 6 Startnummer 11 : Startnummer 12 ( 1. Abstiegsrunde )<br />

Nach jedem der 6 Spiele verbleibt der Sieger auf Bahn 1. Jeder weitere Sieger geht<br />

auf eine Bahn mit niedriger Nummer, jeder Verlierer auf eine Bahn mit höherer<br />

Nummer. Der Verlierer der Bahn 7 bleibt auf dieser.<br />

Bei ungeraden Starterzahlen setzt die letzte Mannschaft auf der Bahn mit der<br />

höchsten Nummer aus und steigt im nächsten Spiel wieder ein.<br />

Bei einem Unentschieden wird jener Mannschaft der Sieg zugesprochen, die in der<br />

Aufstiegsrunde die bessere Platzierung hatte. Diese entspricht der Startnummer.<br />

Das Anspiel beim „Auf und AB-System“ haben die Mannschaft mit den niedrigeren<br />

Startnummern. Das Anspiel im ersten Platzierungsspiel (7) hat die Mannschaft mit<br />

der höheren Startnummer und im zweiten Platzierungsspiel (8) wird es gewechselt.<br />

Bei einem Unentschieden nach Spiel und Stockpunkten wird jener Mannschaft der<br />

Sieg zugesprochen, die in der Aufstiegsrunde die bessere Platzierung hatte. Diese<br />

entspricht der Startnummer.<br />

Die Ergebnisse des 7. und 8. Spieles ergeben für die Mannschaften auf den Bahnen<br />

1 – 7 die Endreihung der Liga.<br />

10


18.2.2.5.3 Abstiegsrunde<br />

Die Absteiger aus der Aufstiegsrunde und die Plätze 2 bis 14 der Abstiegsrunde<br />

spielen in einer Abstiegsrunde in einem „Auf und AB-System“ (Bahnenspiele) 6<br />

Spiele, im Anschluss 2 Spiele zur Ermittlung des jeweiligen Ranges auf den<br />

einzelnen Bahnen.<br />

Je nach Platzierung der Aufstiegsrunde werden die Bahnen 8-14 ( 7-12 Damen )<br />

belegt.<br />

Der Absteiger aus der Aufstiegsrunde bekommt die Startnummer 15 und die<br />

Startnummern 16 -28 ( 14-24 Damen ) werden nach dem aktuellen Stand der<br />

Abstiegsrunde vergeben.<br />

Es Beginnen bei den Bahnenspielen um den Abstieg ( Herren)<br />

Bahn 8 Startnummer 15 : Startnummer 16<br />

Bahn 9 Startnummer 17 : Startnummer 18<br />

Bahn 10 Startnummer 19 : Startnummer 20<br />

Bahn 11 Startnummer 21 : Startnummer 22<br />

Bahn 12 Startnummer 23 : Startnummer 24<br />

Bahn 13 Startnummer 25 : Startnummer 26<br />

Bahn 14 Startnummer 27 : Startnummer 28<br />

Es Beginnen bei den Bahnenspielen um den Abstieg ( Damen)<br />

Bahn 7 Startnummer 13 : Startnummer 14<br />

Bahn 8 Startnummer 15 : Startnummer 16<br />

Bahn 9 Startnummer 17 : Startnummer 18<br />

Bahn 10 Startnummer 19 : Startnummer 20<br />

Bahn 11 Startnummer 21 : Startnummer 22<br />

Bahn 12 Startnummer 23 : Startnummer 24<br />

Nach jedem der 6 Spiele verbleibt der Sieger auf Bahn 8. (Bahn 7 Damen)Jeder<br />

weitere Sieger geht auf eine Bahn mit niedriger Nummer, jeder Verlierer auf eine<br />

Bahn mit höherer Nummer. Der Verlierer der Bahn 14 (12 Damen) bleibt auf dieser.<br />

Bei einem Unentschieden wird jener Mannschaft der Sieg zugesprochen, die in der<br />

Abstiegsrunde die bessere Platzierung hatte. Diese entspricht der Startnummer.<br />

Das Anspiel beim „Auf und AB-System“ hat die Mannschaft mit der niedrigeren<br />

Startnummer. Das Anspiel im ersten Platzierungsspiel (7) hat die Mannschaft mit der<br />

höheren Startnummer und im zweiten Platzierungsspiel (8) wird es gewechselt.<br />

Die Ergebnisse des 7. und 8. Spieles ergeben für die Mannschaften auf den Bahnen<br />

8 - 14 ( 7-12 ) die Endreihung der Liga und schließt sich den Platzierten aus der<br />

Aufstiegsrunde an.<br />

18.2.2.5.4 Allgemeines<br />

Ausgesprochene Strafen vor und zwischen den Spielen , werden im darauf folgenden<br />

Spiel wirksam.<br />

Scheidet eine Mannschaft bei den Bahnenspielen aus, dann rücken die<br />

nachfolgenden Mannschaften unmittelbar nach dem Ausscheiden zu beginnenden<br />

Spiel einen Platz vor.<br />

Eine im Rückstand liegende Mannschaft kann beim 2.Platzierungsspiel (Spiel 8)<br />

beim Schiedsrichtereine vorzeitige Beendigung des Spieles ohne Strafmaß-nahmen<br />

verlangen.Dies muss nach Beendigung einer Kehre erfolgen.<br />

Der Wettbewerbsleiter (Wbl) hat dafür Sorge zu tragen,dass der Auswerter die<br />

Ergebnisse der Qualifikationsrunde dem Wbl oder dem Zuständigen des Auswertungsbüros<br />

elektronisch oder per CD/ Stick innerhalb einer Woche zukommen<br />

lässt, damit dieser ohne weiteren Aufwand die Meisterschaft weiter auswerten kann.<br />

11


Zu den Meisterschaften und Pokalen soll ein Live - Ticker geschalten werden.<br />

Der Durchführer ( Rechenbüro) setzt sich zwei Wochen vor dem Turnier mit dem<br />

Internetbeauftragten der Fachsparte in Verbindung, um eine einwandfreie<br />

Übertragung abzustimmen und zu gewährleisten. Mit eingabe der Mannschaften in<br />

das verwendete Auswertungsprogramm ist zusätzlich der dazugehörige <strong>Kreis</strong>,dem<br />

der Verein angehört,zu erfassen.<br />

Die Kopfzeile der Siegerliste ist nach volgendem Muster zu gestalten:<br />

Bayerischer Eissport-Verband e.V.<br />

Fachsparte Eisstocksport<br />

Regionalliga der Damen auf Eis<br />

am 05. Dezember 2010<br />

in der Karoli-Eissporthalle in Waldkirchen<br />

Durchführer: Verein<br />

18.2.2.5.5 Rahmenbedingungen<br />

Für alle BEV Wettbewerbe auf Winterbahnen ( Oberliga , Bayernliga ,<br />

Regionalliga , und alle Bayernpokale (ausgenommen, Landesliga Damen) sind<br />

Bahnenanzeigetafeln auf jeder Bahn mit den Namen der startenden Vereine<br />

vorgeschrieben. Ebenso sind Stockmarker zur besseren Erkennung der<br />

Mannschaften vorgeschrieben.<br />

Die Siegerehrung findet unmittelbar nach dem Wettbewerb auf dem Eis statt.<br />

Entsprechende Siegerpodeste sind bereit zu stellen. Die zur Verfügung<br />

gestellten Siegernadeln,Medaillien und Pokale sind dann den siegreichen<br />

Mannschaften zu überreichen. Um einen würdigen Rahmen für das Turnier zu<br />

finden ist nach der Überreichung die Bayernhymne als Abschluß der<br />

Veranstaltung abzuspielen.<br />

Der Pressebeauftragte soll dafür Sorge tragen ,dass vor dem Turnier in der<br />

örtlichen Presse auf die Veranstaltung hingewiesen wird und nach beendigung<br />

der Veranstaltung ein Bericht in der Zeitung erscheint.<br />

18.2.2.6.0 Die Landesligen, Bezirksoberligen, Bezirksligen, und Bezirksklassen<br />

Herrenspielbetrieb (Winterbahnen) unterstehen den Bezirken .<br />

18.2.2.6.11 <strong>Kreis</strong>ligen und Klassen<br />

18.2.3 Damen (Sommerbahnen) Kl. Stärke<br />

18.2.3.1 Bayernliga (Bayerische Meisterschaft) 15<br />

18.2.3.2 Oberliga Nord (Bezirk I,V,VI) 15<br />

18.2.3.3 Oberliga Süd (Bezirk II,III,IV) 15<br />

18.2.3.4 Landesliga Nord (Bezirk I,V,VI) 15<br />

18.2.3.5 Landesliga Süd (Bezirk II,III,IV) 15<br />

18.2.3.6 Bezirksoberligen, Bezirksligen und Bezirksklassen<br />

18.2.3.7 <strong>Kreis</strong>ligen und Klassen (Nur nach Bedarf)<br />

18.2.4 Herren (Sommerbahnen) Kl.Stärke<br />

18.2.4.0 Regionalliga Bayern (Bayerische Meisterschaft) 27<br />

18.2.4.1 Bayernliga Nord (Bezirk I,V,VI) 15<br />

18.2.4.2 Bayernliga Süd (Bezirk II,III,IV) 15<br />

18.2.4.3 Oberliga Ost/Ost (Bezirk I, <strong>Kreis</strong> <strong>100</strong>,102,103,104,107) 15<br />

12


18.2.4.4 Oberliga Ost/West(Bezirk I, <strong>Kreis</strong> 101,105,106,108) 15<br />

18.2.4.5 Oberliga Nord (Bezirk V,VI) 15<br />

18.2.4.6 Oberliga Süd (Bezirk II) 15<br />

18.2.4.7 Oberliga Mitte (Bezirk III) 15<br />

18.2.4.8 Oberliga West (Bezirk IV) 15<br />

18.2.4.9 Die Landesligen, Bezirksoberligen, Bezirksligen, und Bezirksklassen<br />

Herrenspielbetrieb (Sommerbahnen) unterstehen den Bezirken .Die<br />

Aufstiegsregelung Bleibt unberührt.<br />

18.2.5 Jugend U19 und U16 (Winterbahnen)<br />

18.2.5.1 Außer der Bayerischen Meisterschaft, die jährlich im Verhältnis der im Vorjahr<br />

aktiven Jugendmannschaften in den Bezirken und <strong>Kreis</strong>en (jede Mannschaft<br />

zählt nur einmal) zusammengestellt wird, werden nur Bezirksmeisterschaft<br />

und <strong>Kreis</strong>meisterschaften ausgetragen. Die Meisterschaft wird in 2 Gruppen<br />

mit je 11 Mannschaften und Endspiel durchgeführt.<br />

18.2.6 Junioren U23 (Winterbahnen)<br />

18.2.6.1 Bayerische Meisterschaft. Zusammensetzung wie 18.2.5.1 Klassenstärke 1<br />

Gruppe mit 11 Mannschaften und Endspiel.<br />

18.2.7 Schüler U14 (Winterbahnen)<br />

18.2.7.1 Bayerische Meisterschaft. Zusammensetzung wie 18.2.5.1 Klassenstärke 2<br />

Gruppen je 9 Mannschaften mit Endspiel.<br />

18.3 Zielwettbewerb (Winterbahnen, Junioren und Jugend auch Sommer)<br />

18.3.1 Damen und Herren (nur Einzelwertung)<br />

18.3.1.1 Klasse „A“ (Bayerische Meisterschaft)<br />

Je 28 Teilnehmer. Die Aufsteiger aus der „B“ Klasse sind von der<br />

Startgeldzahlung befreit.<br />

18.3.1.2.0 Klasse „B“ mit je 42 Teilnehmern. Die „B“ Klassen werden jährlich mit 15<br />

Aufsteigern aus den Bezirken aufgefüllt. Zur Abstellungsschlüssel-<br />

Berechnung aus den Bezirken wird bei den Herren die Anzahl der Vereine<br />

(Meldung zum 01.01. des Vorjahres) und bei den Damen die Anzahl der<br />

aktiven Mannschaften der Wintersaison des Vorjahres im Verhältnis<br />

berücksichtigt .Die weiteren 15 Startplätze werden anhand der in der<br />

aktuellen Saison erzielten Ergebnisse vergeben.Die Bezirks-sportwarte<br />

senden die Ergebnislisten aus den Bezirks-Zielwettbewerben an den BEV<br />

Sportwart der dann die restlichen 15 Startplätze anhand der erzielten<br />

Ergebnisse des ersten Durchganges vergibt.<br />

18.3.1.2 Bezirksklassen der Damen und Herren.<br />

18.3.1.4 <strong>Kreis</strong>klassen der Damen und Herren.<br />

13


18.3.2 Jugend „U19“ und „U16“ in getrennten Spielklassen, „männlich“ bzw.<br />

„weiblich“. Die Jugendlichen sind in die Spielklassen „U19“ und „U16“<br />

unterteilt. Außer den Bayerischen Meisterschaften, die im Verhältnis der im<br />

Vorjahr in den Bezirken aktiven Teilnehmern jährlich neu zusammenzustellen<br />

sind, werden nur Bezirks- und <strong>Kreis</strong>klassen ausgespielt. Ein Mehrfachstart in<br />

den Jugendklassen U14, U16 und U19 ist nicht möglich. Klassenstärke „U19“<br />

bis „U14“ „männlich“ je 25 Starter, „weiblich“ je 15 Starter. 2 Starter zusätzlich<br />

je Altersklasse für den Fachwart zum Setzen in Absprache mit den Trainern.<br />

Startrecht pro Altersklasse wie folgt:<br />

Bezirk Starter m Starter w<br />

I 3 1<br />

I I 3 1<br />

III 2 1<br />

IV 2 1<br />

V 2 1<br />

VI 2 1<br />

11 m Teilnehmer und 9 w Teilnehmer haben Startrecht nach Punkten.<br />

Gewertet werden die Punkte die bei der Bezirksmeisterschaft erreicht wurden<br />

und zwar bei Doppelrunden die der ersten Runde. Die Ergebnisse sind<br />

binnen acht Tagen nach dem Wettbewerb dem LJW zur Bestimmung der<br />

Qualifikanten zur Bayerischen Meisterschaft für die weiteren Startplätze zu<br />

übermitteln.<br />

Die Siegerehrung findet nach Altersklassen getrennt unmittelbar im<br />

Anschluss an den Wettbewerb statt.<br />

18.3.3 Junioren „U23“ „männlich“ und „weiblich“ in getrennten Spielklassen.<br />

Zusammenstellung wie 18.3.2. Klassenstärke „U23“ „männlich“ 25 Starter,<br />

„weiblich“ 15 Starter. 2 Starter zusätzlich für den Fachwart zum Setzen in<br />

Absprache mit den Trainern.<br />

18.3.4 Schüler „U14“ in getrennten Spielklassen, „männlich“ bzw. „weiblich“.<br />

Zusammenstellung wie 18.3.2.Bei den Bayerischen Meisterschaften muss<br />

ausschließlich, auch als Zielstock, der Schülerstock verwendet werden. 2<br />

Starter zusätzlich für den Fachwart zum Setzen in Absprache mit den<br />

Trainern.<br />

18.3.5 Doppelstarts sind bei den Zielwettbewerben „U19“, „U16“ und „U14“ nicht<br />

erlaubt.<br />

18.3.5.1 Doppelstarts oder Mehrfachstart im Zielwettbewerb der Spielklasse U23 w zur<br />

Damenspielklasse sowie in der U23 m zur Herrenspielklasse sind zugelassen.<br />

18.4 Weitenwettbewerb (Winterbahnen)<br />

18.4.1 Herren (Stockkörper Typ P ) Damen (Stockkörper Typ E )<br />

18.4.1.1 Klasse „A“(Bayerische Meisterschaft) max. 25 Starter<br />

18.4.1.2 Klasse „B“, max. 32 Starter<br />

18.4.2 Jugend„U16“max. 20 Starter(siehe Härtefälle33.2.3; Stockkörper TypE)<br />

18.4.2.1 Weibliche Jugend U19 (Stockkörper Typ E )<br />

18.4.3 Jugend „U19“, max. 20 Starter. ( Stockkörper Typ P )<br />

18.4.4 Junioren „U23“, max. 20 Starter. ( Stockkörper Typ P )<br />

14


18.4.5 Senioren „Ü40“ und „Ü50“, max.30 Gesamtstarter.(Sonderrunde mit<br />

getrennter Wertung; Stockkörper Typ E )<br />

18.4.6 Im Weitenwettbewerb sind in den Herrenklassen Doppelstarts möglich und<br />

zwar: Junioren bzw. Senioren in den Herrenklassen. Jeder Doppelstart ist nur<br />

möglich, wenn durch die erforderliche Qualifikation Startrecht für die weitere<br />

Spielklasse erworben wurde. Doppelstarts von Jugendlichen „U16“ bzw.<br />

„U19“ sind nur in der jeweils nächst höheren Altersklasse erlaubt. Das<br />

Startrecht muss durch Qualifikation erworben werden.<br />

19 Nichtantreten bei Meisterschaften<br />

19.1 Mannschaftsspiel:<br />

19.1.1 Startet eine Mannschaft bei einer Meisterschaft nicht, so muss sie 2<br />

Spielklassen absteigen. Beteiligt sie sich auch im folgenden Jahr bei der<br />

Meisterschaft in der tieferen Spielklasse nicht, dann steigt sie in die unterste<br />

<strong>Kreis</strong>spielklasse ab.<br />

19.1.2<br />

Bei unentschuldigtem Nichtantreten erfolgt Anzeige durch den WBL beim<br />

Sportgericht. Der Verein ist zur Startgeldzahlung verpflichtet.<br />

19.1.3 Grundsätzlich gibt es keinen Entschuldigungsgrund, der die Folgen beim<br />

Nichtantreten aussetzt. Aus der Spielklasse, die den Zwangsabsteiger<br />

aufnimmt, steigt eine Mannschaft mehr auf, als der Regelaufstieg vorschreibt.<br />

19.1.4 Diese Abstiegsregelung hat auch für die Bundesligen Süd Gültigkeit.<br />

19.2 Einzelmeisterschaften:<br />

19.2.1 Tritt ein Einzelspieler bei einer Meisterschaft nicht an, so steigt er ab. Der<br />

Verein ist zur Startgeldzahlung verpflichtet. Bei unentschuldigtem<br />

Nichtantreten erfolgt Anzeige durch den WBL beim Sportgericht.<br />

20 Klassenstärke bei den Bayernpokalen.<br />

20.1 Mannschaftsspiel (Winter- und Sommerbahnen)<br />

20.1.1 Bayernpokal Herren: 2 Gruppen mit je 13 Mannschaften mit Platzierungs-<br />

Endspiele bis Platz 10 (1. bis 5. je Gruppe) Winter und Sommer<br />

20.1.2 Bayernpokal Damen: 2 Gruppen mit je 11 Mannschaften mit Platzierungs-<br />

Endspiele bis Platz 10 (1 .bis 5. je Gruppe) Winter Platzierungs-Endspiele<br />

bis Platz 4 (1. und 2. je Gruppe) Sommer<br />

20.1.3 Bayernpokal Mixed: 2 Gruppen mit je 11 Mannschaften mit Platzierungs-<br />

Endspiele bis Platz 10 (1. bis 5. je Gruppe) Winter Platzierungs-Endspiele bis<br />

Platz 4 (1. und 2. je Gruppe) Sommer.<br />

15


Bei obengenannten Bayernpokalen erfolgt die Gruppenzuordnung nach den<br />

Platzierungen bei den Meisterschaften (Gruppe rot gerade, Gruppe schwarz<br />

ungerade Plätze). Für die Gruppenzuordnung beim Mixedpokal ist die<br />

Meisterschaftsplatzierung der Damen maßgebend. Wenn von einem Verein<br />

zwei Mannschaften Startrecht haben, werden sie verschiedenen<br />

Spielgruppen zugeordnet.<br />

20.1.4 Bayernpokal Seniorinnen „Ü50“: 13 Mannschaften. Das Startrecht wird nach<br />

dem Meldeeingang erteilt. Vereinsmannschaften haben bis zum Meldeschluss<br />

Vorrang (wird nur auf Winterbahnen durchgeführt).<br />

20.1.5 Bayernpokal Senioren „Ü50“: 2 Gruppen mit je 13 Mannschaften mit<br />

Platzierungs-Endspiele bis Platz 10 (1. bis 5. je Gruppe).Winter Platzierungs-<br />

Endspiele bis Platz 4 ( 1. und 2. je Gruppe). Sommer<br />

20.1.6 Bayernpokal Senioren „Ü60“ (Sonderrunde): 15 Starter oder 2 Gruppen bis je<br />

9 Mannschaften und Endspiele. Dieser Bayernpokal ist eine Sonderrunde.<br />

Blaue Laufsohlen dürfen nicht gespielt werden. Startrecht wird nach<br />

Meldeeingang erteilt. Vereinsmannschaften haben bis zum Meldeschluss<br />

Vorrang (wird nur auf Winterbahnen durchgeführt).<br />

20.1.7 Bayernpokal Jugend: U19 2 Gruppen mit je 11 Mannschaften mit Platzierungsendspiele<br />

bis Platz 10 (1. bis 5. je Gruppe). (Sommer)<br />

20.1.8 Bayernpokal Jugend: U16 2 Gruppen mit je 11 Mannschaften mit Platzierungsendspiele<br />

bis Platz 10 (1. bis 5. je Gruppe). (Sommer)<br />

20.1.9 Bayernpokal Junioren: 11 Mannschaften .<br />

Mit Endspielen. (Sommer)<br />

20.1.10 Bayernpokal Schüler: 2 Gruppen mit je 9 Mannschaften und Endspiel .<br />

( Sommer )<br />

20.2 Weitenwettbewerb (Sommerbahnen)<br />

20.2.1 Bayernpokal Herren und Damen (Mannschafts- und Einzelwertung)<br />

20.2.2 Bayernpokal Jugend (Mannschafts- und Einzelwertung)<br />

20.2.3 Bayernpokal Junioren (Mannschafts-und Einzelwertung)<br />

20.2.4 Abstellung der Einzelspieler und Mannschaften. Die Spielklasse Herren, U23,<br />

U19 und U16 werden jährlich neu zusammen gestellt. Sie müssen vom<br />

Fachwart jährlich im Verhältnis der Spieler in den Bezirken gebildet werden,<br />

die im Vorjahr bei den Bezirkspokalen teilgenommen haben. Alle Bezirke<br />

starten mit einer Mannschaft bestehend aus mindestens 3 Spielern. Dadurch<br />

können die Klassenstärken leicht erhöht sein, da die Bezirke mit weniger als 3<br />

Startern (lt. Verteilerschlüssel) auf 3 Spieler aufgestockt werden. In der<br />

Klasse U14 stellt jeder Bezirk 3 Starter. Dort wird keine Mannschaftswertung<br />

durchgeführt.<br />

16


20.2.4.1 Klassenstärken:<br />

Herren 25 Starter – lt. Verteilerschlüssel ( Stockkörper Typ P)<br />

Junioren U23 20 Starter – lt. Verteilerschlüssel ( Stockkörper Typ P)<br />

Jugend U19 20 Starter – lt. Verteilerschlüssel ( Stockkörper Typ P)<br />

Jugend U16 20 Starter – lt. Verteilerschlüssel ( Stockkörper Typ E)<br />

Schüler U14 18 Starter – je Bezirk 3 Starter (Stockkörper Typ E)<br />

Damen 12 Starter jeder Bezirk stellt 2 Starterinnen (Stockkörper Typ E )<br />

Jugend weiblich U19<br />

(Stockkörper Typ E )<br />

12 Starter jeder Bezirk stellt 2 Starterinnen<br />

Bei einer Mindermeldung von unter 5 Starterinnen entfällt der jeweilige<br />

Wettberwerb<br />

20.2.5 Mannschaftswertung:<br />

Jeder Spieler hat für die Mannschaftswertung 5 Versuche. Die Bestweite<br />

der 3 erfolgreichsten Spieler einer Mannschaft ergeben die<br />

Gesamtweite.<br />

20.2.6 Finale (Einzelwertung)<br />

Beim Finale haben die 12 Spieler mit der Bestweite des Mannschaftswettbewerbes<br />

Startrecht. Das Finale der Herren, U23, U19, U16<br />

und U14 wird im 12er-KO-System ausgetragen.<br />

21 Startrecht<br />

21.1 In jeder fest zusammengestellten Spielklasse haben diejenigen Mannschaften<br />

und Einzelspieler Startrecht, die sich für diese Klasse qualifiziert haben.<br />

21.2 Die Spielklassen der Schüler, Jugend, Junioren und Senioren, die jährlich<br />

neu zusammengesetzt werden, müssen vom Fachwart jährlich im Verhältnis<br />

der Mannschaften in den Bezirken gebildet werden, die im Vorjahr bei den<br />

Meisterschaften teilgenommen haben.<br />

21.3 Tagesturniere sind für Jugendmannschaften auf 15 Mannschaften<br />

beschränkt.<br />

Zweitagesturniere für Jugendmannschaften sind auf max. 27 Mannschaften<br />

begrenzt.<br />

Schüler dürfen nur Tagesturniere mit max.11 Mannschaften in zwei Gruppen<br />

mit Finale durchführen.<br />

21.4 Solange keine weibliche Jugendspielklasse besteht, können weibliche und<br />

gemischte Jugendmannschaften bis einschließlich Deutscher Meisterschaft<br />

am männlichen Jugendspielbetrieb unter gleichen Bedingungen teilnehmen<br />

(33.1.6).<br />

21.5 Jede Jugend- bzw. Schülermannschaft und jeder Einzelspieler der Jugendund<br />

Schülerklasse haben bei Meisterschaften und Pokalwettbewerben<br />

grundsätzlich mit einem volljährigen Betreuer anzutreten, der beim WBL mit<br />

angemeldet werden muss.<br />

17


21.6 Schüler dürfen keine WLS Nr. 25 und Nr. 26 bzw. SLS Nr. 15<br />

verwenden.Jugend U 16/ U19 dürfen keinen Stockkörper mit der<br />

Gewichtsklasse M verwenden.<br />

21.7 Jeder Verein kann entsprechend seiner Spielstärke in den verschiedenen<br />

Spielklassen auf Landesebene vertreten sein.<br />

21.8 Zweite und weitere Mannschaften eines Vereines können in allen Ligen<br />

starten. Die Anzahl der Mannschaften eines Vereines in einer Liga ist nicht<br />

begrenzt.<br />

21.9 In Seniorinnen- und Senioren-Wettbewerben „Ü50“ (außer<br />

Weitenwettbewerb) sind nur Sportlerinnen und Sportler spielberechtigt, die<br />

am 1.Oktober des Kalenderjahres 50 Jahre und älter sind. Maßgebend ist<br />

der 1. Oktober vor der Wintersaison eines Spieljahres. Für die anschließende<br />

Sommersaison ist der 1. Oktober des Vorjahres maßgebend.<br />

21.10 Beim Weitenwettbewerb der Senioren sind Spieler spielberechtigt, die am<br />

Stichtag : 1.Oktober 40 bzw. 50 Jahre und älter sind.<br />

21.11 In den Pokalwettbewerben dürfen alle Mannschaften eines Vereines starten,<br />

die sich dafür qualifiziert haben.<br />

21.12 Bayernpokal im Weitenwettbewerb siehe 20.2 . Solange der Bayernpokal als<br />

Qualifikation für die DESV Rangliste dient, kann er als offener Wettbewerb<br />

für den DESV Bereich ausgeschrieben werden. Die Teilnehmer der<br />

außerbayerischen Spieler wird auf 3 Spieler je Klasse begrenzt.<br />

22 Einsatz der Spieler<br />

22.1 Jeder Spieler (Spielerin) darf im Mannschaftsspiel nur je ein mal in einer<br />

Saison auf Winter- und auch auf Sommerbahnen in Meisterschaftsklassen<br />

der Herren (Damen) starten.<br />

22.2 Starten Jugendliche, Junioren und Senioren in einem Wettbewerb ihrer<br />

Klassen, so können sie unter den Bedingungen von 22.1 in der Herren- bzw.<br />

Damenmannschaft ihres Vereines ebenfalls starten.<br />

22.2.1 Startrecht von Jugendlichen in Herrenmannschaften. Bei Meisterschaften und<br />

Verbandspokalen in der Herrenspielklasse können pro Mannschaft fünf<br />

Jugendspieler ohne Begrenzung der Anzahl der Spiele eingesetzt werden.<br />

Der Einsatz von Schülern „U14“ und Jugendspielerinnen „U16“/“U19“ ist nicht<br />

gestattet.<br />

22.2.2 Startrecht von Jugendlichen in Juniorenmannschaften. Bei Meisterschaften<br />

und Verbandspokalen in der Juniorenspielklasse können pro Mannschaft<br />

max. 5 Jugendspieler ohne Begrenzung der Spiele eingesetzt werden. Der<br />

Einsatz von Schülern „U14“ ist nicht gestattet.<br />

18


22.2.3 Startrecht von Schülern in Jugendmannschaften. Die Anzahl der Starter und<br />

auch der Spiele, bei denen sie mitwirken, ist nicht beschränkt.<br />

22.2.4 Startrecht von Jugendmannschaften in Herren- und Junioren-spielklassen.<br />

Eine komplette Jugendmannschaft kann in der Herren- und Juniorenklasse<br />

nur eingesetzt werden, wenn ein volljähriger Betreuer beim WBL angemeldet<br />

wird. Jugendspielerinnen dürfen bei den Herren nicht starten.<br />

22.2.5 Einsatz von Jugendspielerinnen in Damen- bzw. Mixedmannschaften. Die<br />

Zahl der jugendlichen Starterinnen ist nicht beschränkt. Schülerinnen „U14“<br />

haben kein Startrecht. Schülerinnen und Schülern „U14“ kann ein<br />

Sonderspielrecht für den BEV-Bereich in ihren Erwachsenen Spielklassen<br />

nach der Vollendung des 13. Lebensjahres auf Antrag vom Landesobmann<br />

erteilt werden. Schüler mit Sonderspielrecht müssen beim Einsatz in Damen,<br />

Herren oder Mixedmannschaften einen Stockkörper der Gewichtsklasse L<br />

oder P verwenden die Gewichtsklasse E ist hier verboten. Eine<br />

Einschränkung in Verbindung der Laufsohlen ist hier nicht gegeben.<br />

22.3 Meisterschaftsbestätigung im Spielerpass. Der Einsatz eines Spielers<br />

(Spielerin) in einer Herren- bzw. Damenspielklasse ist vom Wettbewerbsleiter<br />

im Spielerpass zu bestätigen. Die Eintragung hat in der vorgesehenen Spalte<br />

„Meisterschaftsteilnahme“ zu erfolgen. Bei den Pässen ist die Nummerierung<br />

der Felder unbedingt zu beachten. Es dürfen nur Stempel verwendet werden,<br />

die in die vorgesehenen Felder passen (Lebensdauer der Pässe). Wird die<br />

Meisterschaftsteilnahme im Pass nicht eingetragen, ist der WBL zu bestrafen.<br />

22.4 Bei einer Meisterschaft, die in Mehrfachrunden ausgetragen wird, können<br />

nach einer Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur nächsten Runde<br />

max. 5 neue, startberechtigte Spieler eingesetzt werden.<br />

22.5 Muss eine Meisterschaft abgebrochen und kann sie am gleichen<br />

Wochenende nicht beendet werden, können bei der Fortsetzung zu einem<br />

neuen Termin max. 5 neue Spieler eingesetzt werden, die spielberechtigt<br />

sind. Der Einsatz von Spielern einer weiteren Mannschaft eines Vereins, die<br />

bei der gleichen Meisterschaft vor dem Abbruch startete, ist in einer anderen<br />

Mannschaft nicht erlaubt.<br />

23 Auswechselspieler<br />

23.1 Um Startrecht zu erhalten, müssen in der Startkarte Mannschaftsspiel 4<br />

Aktive eingetragen werden. Wird der Auswechselspieler ebenfalls bei der<br />

Anmeldung eingetragen und sein Pass abgegeben, dann kann kein weiterer<br />

Spieler in die Mannschaft genommen werden. Ist der Auswechselspieler<br />

noch nicht eingetragen, so muß sich dieser vor dem Einsatz beim<br />

Schiedsrichter melden und dabei seinen Pass abgeben. Der WBL ergänzt die<br />

Startkarte. Der Auswechselspieler kann nach jedem Spiel in die Mannschaft<br />

genommen werden. Beim Einsatz des Auswechselspielers ohne vorherige<br />

Passabgabe wird der Spieler nach Regel 704g der IER, jedoch auch ohne<br />

vorausgegangene Verwarnung mit einer „Kleinen Strafe“ bestraft. Wird ein<br />

weiterer Spieler eingesetzt, obwohl bereits 5 (Mixed 6) Spieler eingetragen<br />

sind, erfolgt eine sofortige Disqualifikation der Mannschaft. Bei<br />

Mixedmannschaften können eine Dame und ein Herr eingewechselt werden,<br />

jedoch nur im Wechsel gegen eine Dame bzw. einen Herren.<br />

19


24 Startpässe und Vereinswechsel<br />

24.1 Ohne gültigen Startpass kann kein Spieler Startrecht erhalten.<br />

24.2 Kann der Spielerpass aus einem vertretbaren Grund nicht vorgelegt werden,<br />

so ist an den Schiedsrichter eine Gebühr von 6,50 € zu zahlen. Der Spieler<br />

muss jedoch seine Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen. Ist das<br />

nicht der Fall, so darf er nicht zum Wettbewerb zugelassen werden. Der<br />

Mannschaftsführer muss beim Fehlen des Startpasses auf der Startkarte<br />

bestätigen, dass der Spieler für den betreffenden Verein startberechtigt ist.<br />

Innerhalb einer Woche muss der Verein durch Vorlage des Passes beim WBL<br />

den Nachweis des Startrechtes erbringen. Stellt sich heraus, dass kein<br />

Startrecht vorlag, erfolgt Bestrafung durch das Sportgericht. Wird der<br />

Spielerpass bis zum Wettbewerbsende vorgelegt, so wird die Gebühr von<br />

6,50 € vom SR rückerstattet<br />

24.3 Die Spielerpässe (siehe auch 23) müssen zusammen mit der Startkarte vor<br />

Beginn des Wettbewerbes abgegeben und im Wettbewerbsbüro in<br />

Verwahrung genommen werden. Durch den WBL werden bei<br />

Meisterschaften im Damen- und Herrenbereich die Meisterschaftsteilnahmen<br />

ein gestempelt. Der Schiedsrichter überprüft die Wettbewerbsteilnehmer vor<br />

und während des Wettbewerbes. Bei der Siegerehrung sind die Pässe an die<br />

Mannschaften bzw. Einzelspieler zurückzugeben.<br />

24.4 Unleserliche Pässe oder solche, die außer den Meisterschaftsbestätigungen<br />

andere Eintragungen oder Änderungen aufweisen sind<br />

ungültig. Diese ungültigen Pässe sind vom SR bzw. WBL der DESV –<br />

Passstelle mit Begründung zu melden, da die DESV – Passstelle verpflichtet<br />

ist ungültige Spielerpässe von Amts wegen einzuziehen ( § 2 Abs. 4<br />

Passordnung). Bei Pässen mit nicht mehr identitätsgerechtem Lichtbild ist<br />

dieses vom SR bzw. WBL zu beanstanden. Das Lichtbild im Spielerpass<br />

muss vom Verein ohne Passneubeantragung entfernt und durch ein neues<br />

ersetzt werden. Es ist unbedingt auf eine klar ersichtliche Neueinstempelung<br />

zu achten (§ 2 Abs.2.3 Passordnung ). Pässe können nureinbehalten<br />

werden, wenn sie als Beweismittel für ein Sportgerichtsverfahren erforderlich<br />

sind. Der Einzug ist dem Verein zu bestätigen.<br />

24.5 Passumschreibeanträge für den Sommerspielbetrieb müssen bis spätestens<br />

30. April und Umschreibungen für den Winterspielbetrieb müssen bis<br />

spätestens 30. September eines Kalenderjahres mit allen Unterlagen bei der<br />

Passstelle der DESV eingegangen sein. Bei eingeschriebenem Brief genügt<br />

der Poststempel (kein Freistempler) mit gleichem Datum zur Bearbeitung. Die<br />

Startberechtigung erfolgt frühestens zum 01.April bzw. 01.Oktober.<br />

24.6 Bei Vereinswechsel mit nachgewiesener Änderung (Vorlage einer<br />

Bestätigung für Ab- und Anmeldung durch die amtliche Meldebehörde) des<br />

ständigen Wohnsitzes des Spielers (Hauptwohnsitz), kann der Spieler nach<br />

einer Sperrfrist von 5 Wochen (gerechnet vom Datum der Anmeldung am<br />

neuen Wohnsitz) für einen anderen Verein spielberechtigt werden. Diese<br />

Regelung mit Wechselmöglichkeit während des ganzen Jahres kann nur in<br />

Anspruch genommen werden, wenn seit der Anmeldung am neuen Wohnort<br />

erst ein normaler Wechsel (30.April bzw. 30.September) möglich war.<br />

20


24.7 Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettbewerbes. Die Durchführung der<br />

Siegerehrung soll keinesfalls verzögert werden. Die Pässe werden erst zum<br />

Ende des Wettbewerbes d.h. bei der Siegerehrung ausgegeben.<br />

25 Auf- und Abstiegsregelung (Winterbahnen)<br />

25.1 Herrenspielklassen<br />

25.1.0 Die Landesligen unterstehen den Bezirken und sind somit die höchsten<br />

Ligen der Bezirke die Aufstiegsregelung bleibt unberührt.<br />

25.1.1 Bundesliga Süd(DESV Region Süd)<br />

Teilnehmer an der Deutschen Meisterschaft je nach Zulassung durch den<br />

DESV (z.Z. 6 Mannschaften).<br />

Absteiger: 6 in die Regionalliga Bayern.<br />

25.1.2 Regionalliga Bayern<br />

Aufsteiger: 6 in die Bundesliga Süd.<br />

Absteiger: 8 in die zuständigen Bayernligen.<br />

25.1.3 Bayernliga Nord<br />

Aufsteiger: 4 in die Regionalliga Bayern.<br />

Abstieg:gleitend .<br />

25.1.4 Bayernliga Süd<br />

Aufsteiger: 4 in die Regionalliga Bayern.<br />

Abstieg:gleitend<br />

25.1.5 Oberliga Ost<br />

Aufsteiger: 5 in die Bayernliga Nord.<br />

Abstieg:gleitend.<br />

25.1.6 Oberliga Nord<br />

Aufsteiger: 3 in die Bayernliga Nord.<br />

Abstieg:gleitend.<br />

25.1.7 Oberliga Süd<br />

Aufsteiger: 3 in die Bayernliga Süd.<br />

Abstieg:gleitend.<br />

25.1.8 Oberliga West<br />

Aufsteiger: 3 in die Bayernliga Süd.<br />

.<br />

25.1.9 Oberliga Mitte<br />

Aufsteiger: 3 in die Bayernliga Süd.<br />

Abstieg:gleitend .<br />

25.1.10 Aufsteiger aus den Bezirken in die zuständigen Oberligen<br />

Abstieg:gleitend<br />

Bezirk Aufsteiger Bezirk Aufsteiger<br />

I 4+4 II 4+4<br />

V/VI 7 III 3+3<br />

I V 3+3<br />

25.2 Damenspielklassen (Winterbahnen)<br />

25.2.1 Bundesliga Süd(DESV Region Süd) Teilnehmer<br />

an der Deutschen Meisterschaft je nach Zulassung durch den DESV (z.Z. 5<br />

Mannschaften).<br />

Absteiger: 5 in die Regionalliga Bayern.<br />

21


25.2.2 Regionalliga Bayern<br />

Aufsteiger: 5 in die Bundesliga Süd.<br />

Absteiger: 5 in die Bayernliga.<br />

25.2.3 Bayernliga<br />

Aufsteiger: 5 in die Regionalliga Bayern.<br />

Abstieg:gleitend .<br />

25.2.4 Oberliga Nord<br />

Aufsteiger: 3 in die Bayernliga.<br />

Abstieg:gleitend .<br />

25.2.5 Oberliga Süd<br />

Aufsteiger: 3 in die Bayernliga.<br />

Abstieg:gleitend .<br />

25.2.6 Landesliga Nord<br />

Aufsteiger: 3 in die Oberliga Nord.<br />

Abstieg:gleitend .<br />

25.2.7 Landesliga Süd<br />

Aufsteiger: 3 in die Oberliga Süd.<br />

Abstieg:gleitend .<br />

25.2.8 Aufsteiger aus den Bezirken in die zuständigen Landesligen:<br />

Bezirk Aufsteiger Bezirk Aufsteiger<br />

I 2 II 2<br />

V 1 III 1<br />

VI 1 IV 1<br />

26 Auf- und Abstiegsregelung (Sommerbahnen)<br />

26.1 Damenspielklassen (Sommerbahnen)<br />

26.1.1 Bayernliga<br />

Teilnehmer an der Deutschen Meisterschaft je nach Zulassung durch den<br />

DESV (z.Z. 5 Mannschaften).<br />

Absteiger: 6 in die zuständigen Oberligen.<br />

26.1.2 Oberliga Nord<br />

Aufsteiger: 3 in die Bayernliga.<br />

Absteiger: (3) in die Landesliga Nord.<br />

26.1.3 Oberliga Süd<br />

Aufsteiger: 3 in die Bayernliga.<br />

Absteiger: (3) in die Landesliga Süd.<br />

26.1.4 Landesliga Nord<br />

Aufsteiger: 3 in die Oberliga Nord.<br />

Absteiger: (6) in die zuständigen Bezirksoberligen.<br />

26.1.5 Landesliga Süd<br />

Aufsteiger: 3 in die Oberliga Süd.<br />

Absteiger: (6) in die zuständigen Bezirksoberligen.<br />

22


26.1.6 Aufsteiger aus den Bezirken in die zuständigen Landesligen:<br />

Bezirk Aufsteiger Bezirk Aufsteiger<br />

I 3 II 2<br />

V 1 III 2<br />

VI 2 IV 2<br />

26.2 Herrenspielklassen (Sommerbahnen)<br />

26.2.1 Regionalliga<br />

Teilnehmer an der Deutschen Meisterschaft je nach Zulassung durch den<br />

DESV (z.Z. 5 Mannschaften).<br />

Absteiger: 6 in die zuständigen Bayernligen.<br />

26.2.2 Bayernliga Nord<br />

Aufsteiger: 3 in die Regionalliga.<br />

Absteiger: (6) in die zuständigen Oberligen.<br />

26.2.3 Bayernliga Süd<br />

Aufsteiger: 3 in die Regionalliga.<br />

Absteiger: (6) in die zuständigen Oberligen.<br />

26.2.4 Oberliga Ost/Ost<br />

Aufsteiger: 2 in die Bayernliga Nord.<br />

Absteiger: (4) in die Landesliga Ost/Ost.<br />

26.2.5 Oberliga Ost/West<br />

Aufsteiger: 2 in die Bayernliga Nord.<br />

Absteiger: (4) in die Landesliga Ost/West.<br />

26.2.6 Oberliga Nord<br />

Aufsteiger: 2 in die Bayernliga Nord.<br />

Absteiger: (4) in die Landesliga Nord.<br />

26.2.7 Oberliga Süd<br />

Aufsteiger: 2 in die Bayernliga Süd.<br />

Absteiger: (4) in die zuständigen Landesligen Süd.<br />

26.2.8 Oberliga Mitte<br />

Aufsteiger: 2 in die Bayernliga Süd.<br />

Absteiger: (4) in die zuständigen Landesligen Mitte<br />

26.2.9 Oberliga West<br />

Aufsteiger: 2 in die Bayernliga Süd.<br />

Absteiger: (4) in die Landesliga West.<br />

26.2.10 Landesliga Ost/Ost<br />

Aufsteiger: 4 in die Oberliga Ost/Ost.<br />

Absteiger: (4) in die zuständigen Bezirksoberligen<br />

26.2.11 Landesliga Ost/West<br />

Aufsteiger: 4 in die Oberliga Ost/West.<br />

Absteiger: (4) in die zuständigen Bezirksoberligen<br />

26.2.12 Landesliga Nord<br />

Aufsteiger: 4 in die Oberliga Nord.<br />

Absteiger: (5) in die zuständigen Bezirksoberligen<br />

26.2.13 Landesliga Süd/Süd<br />

Aufsteiger: 2 in die Oberliga Süd<br />

Absteiger: (5) in die zuständige Bezirksoberliga<br />

23


26.2.14 Landesliga Süd/Nord<br />

Aufsteiger: 2 in die Oberliga Süd.<br />

Absteiger: (4) in die zuständige Bezirksoberliga.<br />

26.2.15 Landesliga Mitte/Süd<br />

Aufsteiger: 2 in die Oberliga Mitte.<br />

Absteiger: (4) in die zuständigen Bezirksoberligen.<br />

26.2.16 Landesliga Mitte/Nord<br />

Aufsteiger: 2 in die Oberliga Mitte.<br />

Absteiger: (4) in die zuständigen Bezirksoberligen.<br />

26.2.17 Landesliga West<br />

Aufsteiger: 4 in die Oberliga West.<br />

Absteiger: (4) in die zuständigen Bezirksoberligen.<br />

26.2.18 Aufsteiger aus den Bezirken in die zuständigen Landesligen:<br />

Bezirk Aufsteiger Bezirk Aufsteiger<br />

I 4 + 4 II 4+4<br />

V 2 III 4+4<br />

VI 3 IV 4<br />

27 Auf- und Abstiegsregelung (allgemein)<br />

27.1 Der Auf- und Abstieg innerhalb der Bezirke und <strong>Kreis</strong>e wird von diesen selbst<br />

geregelt.<br />

27.2 In allen fest gebildeten Spielklassen wird mit gleitendem Abstieg gespielt<br />

(siehe auch 27.7). Wenn demnach in eine Spielklasse mehr Aufsteiger als<br />

Absteiger vorgesehen sind, so müssen aus dieser Spielklasse soviel<br />

Mannschaften mehr absteigen, als die Differenz zwischen Absteiger und<br />

Aufsteiger ergibt.<br />

27.3 Der Auf- und Abstieg wird nach durchgeführter Meisterschaft erst im<br />

kommenden Jahr wirksam.<br />

27.4 Tritt eine Mannschaft zu einer Meisterschaft nicht an, so muss sie absteigen,<br />

auch wenn kein Absteiger vorgesehen wäre. (siehe auch 19.1)<br />

27.5 Absteigen muss auch eine Mannschaft, wenn sie nach den Bestimmungen<br />

der IER ausscheidet oder ausgeschlossen wird.<br />

27.6 Für den Fall, dass mehr Mannschaften nach 27.4 und 27.5 die Teilnahme<br />

verwehrt ist, als abzusteigen hätten, müssen alle absteigen. Es steigen in<br />

diesem Fall mehr Mannschaften in diese Spielklasse auf.<br />

27.7 Ergibt sich nach Abschluss der Meisterschaft einer Klasse der Fall, dass die<br />

festgesetzte Zahl der Aufsteiger von den Absteigern nicht erreicht wird, so<br />

steigen weniger ab (siehe auch 27.2).<br />

27.8 Zieht vor dem 15.09. (Winterspielbetrieb) bzw. 01.03. (Sommerspielbetrieb)<br />

ein Verein seine Mannschaft von den Verbandsmeisterschaften zurück, so<br />

verbleibt der letzte Absteiger in der Spielklasse. Diese Regelung wird auch<br />

angewandt, wenn nach 19.1 Mannschaften ausscheiden müssen.<br />

24


27.9 Regelung innerhalb der Klassen nach erfolgter Ausschreibung.<br />

27.9.1 Zieht nach dem 15.09. bzw. 01.03 ein Verein seine Mannschaft vom<br />

Meisterschaftsspielbetrieb zurück, so wird nicht mehr aufgefüllt und die Liga<br />

reduziert durchgespielt.<br />

27.9.2 Kann eine höhere Liga wegen des Rücktritts von Mannschaften deshalb nicht<br />

mehr aufgefüllt werden, weil die nächstfolgende Liga bereits ausgeschrieben<br />

ist, so wird wie unter 27.9.1 verfahren. Der Verein ist jedoch zur<br />

Startgeldzahlung aller Runden verpflichtet, wenn nicht mehr aufgefüllt werden<br />

kann.<br />

28 Teilnehmerregelung bei den Pokalwettbewerben<br />

28.1 Die Bezirke stellen im Verhältnis ihrer im Bezirk gemeldeten Vereine zu den<br />

Pokalwettbewerben der Herren ab. Maßgebend sind die Vereinszahlen der<br />

Vorjahresmeldung an den Verband. Später folgende Änderungen werden<br />

nicht berücksichtigt. Bei den Damen, im Mixed, bei den Junioren, der Jugend,<br />

den Schülern und den Senioren werden nur die aktiven Mannschaften des<br />

Vorjahres berücksichtigt. Es zählen alle Mannschaften, die am <strong>Kreis</strong>-bzw.<br />

Bezirks- und Bayernpokal des Vorjahres teilgenommen haben. Jede<br />

Mannschaft zählt nur einmal. Ergebnislisten sind vorzulegen.<br />

28.1.1<br />

Die Fachwarte errechnen die Abstellungszahlen bei der Fachwartetagung<br />

und übernehmen sie ins Protokoll.<br />

28.2 Spielgemeinschaften können im Damenbereich für Pokalwettbewerbe<br />

gebildet werden.<br />

Spielgemeinschaften sind nur in einem <strong>Kreis</strong> möglich. Diese<br />

Spielgemeinschaft muss während der Passumschreibezeiten September –<br />

April für Winter- bzw. Sommersaison jährlich gesondert beantragt werden.<br />

28.2.0 Die Spielgemeinschaft startet unter dem Namen Spielgemeinschaft Verein A-<br />

Verein B. Ein Einzelstart eines der beiden Vereine unter seinem<br />

Vereinsnamen ist nicht möglich. Ein Doppelstart im Pokalwettbewerb ist als<br />

Spielgemeinschaft möglich.<br />

28.2.1 Die Genehmigung erteilt der zuständige <strong>Kreis</strong>obmann.<br />

28.3 Spielgemeinschaften können im Schüler,Jugend und Juniorenbereich gebildet<br />

werden.<br />

28.3.0 Spielgemeinschaften sind nur in einem <strong>Kreis</strong> möglich und für die<br />

dazugehörige Altersklasse zu beantragen.<br />

28.3.1 Beispiel: Spielgemeinschaft U 14 Verein A mit Verein B<br />

Diese Spielgemeinschaft muss während der Passumschreibezeiten<br />

September – April für Winter- bzw. Sommersaison jährlich gesondert<br />

beantragt werden.<br />

28.3.2 Die Genehmigung ist unabhängig der Menge der vorhandenen Pässe der<br />

beantragenden Vereine.<br />

28.3.4 Die Genehmigung erteilt der zuständige <strong>Kreis</strong>obmann.<br />

28.3.4 Ausnahme Bezirk V. Im Bezirk V ist eine Spielgemeinschaft im Jugendbereich<br />

kreisübergreifend erlaubt. (Spielgemeinschaft Bezirksauswahl)<br />

Die Genehmigung erteilt der zuständige Bezirksobmann Bezirk V.<br />

25


28.3.5 Spielgemeinschaften kreisübergreifend werden nur nach vorheriger<br />

Genehmigung des BEV-Jugendwartes und des Landesobmannes in<br />

Ausnahmefällen, bei besonderen Härtefällen zugelassen.<br />

28.3.6 Spielgemeinschaften im Jugendbereich sind bei allen Pokal und<br />

Meisterschaftswettbewerben je nach Qualifikation startberechtigt.<br />

28.3.7 Die Spielgemeinschaft startet unter dem Namen Spielgemeinschaft Verein<br />

A.Verein B. Ein Einzelstart eines der beiden Vereine unter seinem<br />

Vereinsnamen ist in der beantragten Spielklasse nicht möglich. Ein<br />

Doppelstart in der beantragten Spielklasse ist als Spielgeimeinschaft möglich<br />

28.4 Wird in einem Jahr ein Kontingent nicht voll in Anspruch genommen, so darf<br />

in der kommenden Saison der betreffende Bezirk nur mit so vielen<br />

Mannschaften starten, wie im Vorjahreswettbewerb angetreten sind. Ein<br />

weiteres Jahr später erhält der Bezirk wieder das ihm zustehende Kontingent.<br />

28.5 Die jeweils zusammengesetzten Gruppen lösen sich nach Durchführung des<br />

Wettbewerbes auf.<br />

28.6 Bei Pokalwettbewerben hat der Durchführer Startrecht (nicht bei Seniorinnen<br />

“Ü50“)<br />

28.7 Hat der Durchführer keine Mannschaft der auszutragenden<br />

Wettbewerbsklasse, so kann auf <strong>Kreis</strong>- bzw. Bezirksebene über diesen<br />

Startplatz verfügt werden.<br />

29 Auffüllen bei Wettbewerben<br />

29.1 Bei Meisterschaften darf bei Nichtantreten von Mannschaften nicht aufgefüllt<br />

werden.<br />

29.2 Bei Verbandspokalturnieren ist ein Auffüllen in folgender Reihenfolge<br />

möglich:<br />

a) Nachrücken aus dem Bezirk, aus welchem die Mannschaft ausgefallen ist.<br />

b) Aus anderen Bezirken, wenn der oben genannte Bezirk keine Auffüller<br />

mehr hat (Teilnehmersperre siehe 28.3).<br />

30 Neugegründete Vereine<br />

30.1 Jeder durch den BLSV neu aufgenommene Stocksportverein bzw. neu<br />

gemeldete Eisstocksportsparte eines Vereines tritt mit seinen Mannschaften<br />

in der untersten Spielklasse des zuständigen <strong>Kreis</strong>es an.Spielerpässe können<br />

von der DESV-Passstelle erst ausgefertigt werden, wenn die Aufnahme im<br />

„Bayernsport“ bereits veröffentlicht wurde.<br />

31 Vereinsauflösung und Vereinsfusion<br />

31.1 Bei Vereins- bzw. Spartenauflösung scheiden die Mannschaften aus den<br />

Spielgruppen aus. Für die Ausscheider verbleiben Absteiger in den<br />

Spielklassen. Diese Umgruppierung kann jedoch nur bis zur<br />

Meisterschaftsausschreibung erfolgen.<br />

26


31.2 Bei einer Fusion zweier bzw. mehrerer bestehender Vereine bzw.<br />

Eisstocksportsparten, ist der daraus entstehende Verein bzw. Sparte in der<br />

ranghöheren Klasse spielberechtigt. Weitere Mannschaften dieses Vereines<br />

bzw. der Sparte nehmen die Plätze in den verschiedenen Spielklassen ein.<br />

Voraussetzung für diese Umgruppierung ist, dass sich einer der<br />

fusionierenden Vereine oder die Sparte Eisstocksport eines Großvereines<br />

auflöst. Löst bei einem Zusammenschluss, wie oben, ein Verein nur seine<br />

Damen-, Herren-, Junioren-, Jugend- oder Schülerabteilung auf, so ist dies<br />

im betroffenen Bereich einer Vereinsauflösung gleichzusetzen. Eine Fusion<br />

bzw. Vereins- oder Spartenauflösung muss durch die Übersendung der<br />

entsprechenden Versammlungsprotokolle beim BEV bewiesen werden. Erst<br />

nach Veröffentlichung im „Bayernsport“ kann nach § 7 der DESV-<br />

Passordnung sofortiges Spielrecht erteilt werden.<br />

32 Sommerpause Entfällt<br />

33 Einzelmeisterschaften<br />

33.1 Zielwettbewerb (keine Mannschaftswertung)<br />

Bayerische Meisterschaften im Zielwettbewerb werden bei den Damen und<br />

Herren in festen Klassen, bei den Junioren „U23“, bei der Jugend „U19“ und<br />

„U16“ und den Schülern „U14“ in jährlich neu zusammen gesetzten Klassen<br />

durchgeführt.<br />

33.1.1 „A“ Klasse Damen (Bayerische Meisterschaft)<br />

28 Teilnehmer (siehe auch 19.2).<br />

Die Teilnehmer bei der Deutschen Meisterschaft, z.Z.11, werden aus dieser<br />

Spielklasse abgestellt.<br />

Absteiger: (12) in die „B“ Klasse.<br />

Es steigen so viele Teilnehmer ab, dass 16 in der Spielklasse verbleiben.<br />

33.1.2 „A“ Klasse Herren (Bayerische Meisterschaft)<br />

Durchführung wie 33.1.1.<br />

33.1.3 „B“ Klasse Damen 42 Teilnehmer<br />

Zusammensetzung: Absteiger aus der „A“ Klasse des Vorjahres und 30<br />

Aufsteiger aus den diesjährigen Bezirksmeisterschaften. Wenn erforderlich,<br />

wird die Spielklasse durch vermehrten Aufstieg auf die Sollstärke<br />

gebracht.Die Aufsteigerzahlen aus den Bezirken werden nach 28.1 mit 28.3<br />

festgelegt. Aufsteiger min. 12 in die „A“ Klasse dieser Saison. Durch<br />

Vermehrung des Aufstieges wird die „A“ Klasse auf Sollstärke gebracht. Die<br />

restlichen Teilnehmer der „B“ Klasse steigen in die Bezirke ab.<br />

33.1.4 „B“ Klasse Herren (Durchführung wie 33.1.3)<br />

33.1.5 Bayerische Meisterschaft der Junioren „U23“ „männlich“ 25 Teilnehmer.<br />

Zusammensetzung nach 28.1 mit 28.3.<br />

33.1.5.1 Bayerische Meisterschaft der Junioren „U23“ „weiblich“ 15 Teilnehmer.<br />

Zusammensetzung nach 28.1 mit 28.3.<br />

33.1.6 Bayerische Meisterschaft der Jugend „U16“ und „U19“„männlich“, je 25<br />

Teilnehmer. Zusammensetzung nach 28.1 mit 28.3.<br />

33.1.6.1 Bayerische Meisterschaft der Jugend „U16“ und „U19“„weiblich“, je 15<br />

Teilnehmer. Zusammensetzung nach 28.1 mit 28.3.<br />

27


33.1.6.2 Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft:<br />

Aus den Spielklassen Junioren und U19 „männlich“ und „weiblich“ erhalten<br />

insgesamt je 7 Aktive Startrecht bei der Deutschen Meisterschaft. Aus der<br />

Spielklasse U16 „männlich“ und „weiblich“ erhalten insgesamt 7 Aktive<br />

Startrecht bei der Deutschen Meisterschaft. Die Abstellung „männlich“ /<br />

„weiblich“ erfolgt nach den erreichten Punktezahlen bei den Bayerischen<br />

Meisterschaften der jeweiligen Altersklasse (gemeinsame Wertung).<br />

33.1.7 Bayerische Meisterschaft der Schüler „U14“ „männlich“. 25 Teilnehmer.<br />

Zusammensetzung wie 28.1 mit 28.3.<br />

33.1.7.1 Bayerische Meisterschaft der Schüler „U14“ „weiblich“. 15 Teilnehmer.<br />

Zusammensetzung wie 28.1 mit 28.3.<br />

33.1.7.2 Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft:<br />

Aus der Spielklasse „U14 männlich“ 2 Aktive und „weiblich“ 1 Aktive<br />

Startrecht in der Spielklasse „U16“ bei der Deutschen Meisterschaft.<br />

33.2 Weitenwettbewerb (bei den Meisterschaften keine Mannschaftswertung)<br />

Bayerische Meisterschaften werden bei den Herren in festen Klassen mit<br />

gleitendem Abstieg, bei den Junioren „U23“, bei der Jugend „U19“, bei der<br />

Jugend „U16“ und bei den Senioren „Ü40“ und „Ü50“ in jährlich neu<br />

zusammengestellten Gruppen durchgeführt. Im Weitenwettbewerb sind<br />

Doppelstarts möglich (siehe 18.4.6.).<br />

33.2.1 „A“ Klasse Herren (Bayerische Meisterschaft)<br />

Aus dieser Spielklasse erfolgt die Abstellung zur Deutschen Meisterschaft.<br />

(z.Z. 10 bis max. 13) Sollstärke der Bayerischen „A“ Klasse: 25 Starter.<br />

Abstieg: Von den aktiven Teilnehmern verbleiben 15 in der „A“ Klasse.<br />

33.2.2 „B“ Klasse Herren<br />

Soll-Klassenstärke: 32 Starter. 10 Aufsteiger in die „A“ Klasse. Die Aufsteiger<br />

haben in der gleichen Saison in der Meisterschaft der „A“ Klasse Startrecht.<br />

Abstieg: Mit den „A“ Klassenabsteigern verbleiben 15 aktive<br />

Meisterschaftsteilnehmer in der „B“ Klasse des folgenden Jahres. Aus den<br />

Bezirken kommen 17 Aufsteiger nach folgendem Schlüssel: Bezirk I/3<br />

Aufsteiger, II/4, III/2, IV/2, V/2, VI/2. Die restlichen 2 Startplätze werden vom<br />

BEV-Fachwart in Absprache mit den Bezirksfachwarten an die Bezirke III, IV,<br />

V, oder VI vergeben.<br />

33.2.3 Bayerische Meisterschaft der Junioren „U23“,<br />

Jugend „U19“ und Jugend „U16“.<br />

Klassenstärke einschließlich nachnominierter Härtefälle max.20 Starter in<br />

allen 3 Altersgruppen. Jeder Bezirk stellt 3 Starter. Wenn Bezirke ihre<br />

Kontingente nicht erfüllen können, entscheidet der BEV-Fachwart, der BEV-<br />

Jugendtrainer, der BEV-Jugendwart und die be-troffenen Bezirksfachwarte<br />

der starken Bezirke über die Nominierung. Die Spielklassen werden jährlich<br />

neu zusammengestellt. Zur Deutschen Meisterschaft werden z.Z. in allen 3<br />

Altersklassen 10 bis max. 13 Starter zugelassen.<br />

28


33.2.4 Bayerische Meisterschaft der Senioren „Ü40“ und „Ü50“.Diese<br />

Sonderspielklasse wird jährlich neu gebildet. Klassenstärke max. 30<br />

Gesamtstarter. Jeder Bezirk stellt 5 Starter. Bei Mindermeldung dürfen die<br />

starken Bezirke mit max. 3 zusätzlichen Startern pro Bezirk auffüllen.<br />

33.2.5 Bayernpokal der Herren, U23, U19, U16 und U14 (Sommerbahnen)<br />

Mannschafts- und Einzelwertung (siehe 20.2 ff).<br />

Die Abstellung zum Ländervergleich U19 und U16 erfolgt z.Z. aus den<br />

Vorrunden der Bayernpokale.<br />

33.2.6 Nach den Meisterschaften lösen sich alle Spielklassen außer die<br />

Herrenklassen „A“ und „B“ auf.<br />

33.2.7 Die Weitenwettbewerbsmeisterschaften sind getrennt von den<br />

Mannschaftsmeisterschaften durchzuführen.<br />

33.2.8 Bei den Startlisten sind die einzelnen Gruppen getrennt auszulosen.<br />

33.3 Vereinswechsel von Einzelspielerinnen und Spielern. Bei einem<br />

Vereinswechsel behält der Spieler sein persönliches Startrecht in den festen<br />

Meisterschaftsklassen.<br />

34 Turnierbegriffsbestimmungen<br />

34.1 Siehe Spielordnung der IFI Gruppe 5 und 6.<br />

35 Turniergenehmigung (Vereinsturniere)<br />

35.1 Die Vereine melden die Turniere schriftlich beim zuständigen<br />

<strong>Kreis</strong>schiedsrichter-Obmann an. Eine Ausschreibung, die den Namen des<br />

Wettbewerbsleiters enthält, ist mit der Anmeldung einzusenden.<br />

35.2 Dieser kann alle Arten von Turnieren, einschließlich auf internationaler<br />

Ebene, genehmigen.<br />

35.3 Durch den Schiedsrichter-Obmann wird ein Schiedsrichter eingeteilt.<br />

35.4 Vereine dürfen keinesfalls Turniere durchführen die nicht genehmigt wurden<br />

bzw. für die keine Turniergenehmigung beantragt wurde. Ebenso ist es nicht<br />

erlaubt, dass Mannschaften von Vereinen, die beim BEV gemeldet sind, an<br />

nichtgenehmigten Turnieren teilnehmen. Alle Vergehen gegen die<br />

Genehmigungspflicht werden von den zuständigen Sportgerichten verfolgt.<br />

Kommunale- und Behörden-Meisterschaften bzw. Pokale sind von dieser<br />

Regelung nicht betroffen.<br />

36 Turnierbeschickung<br />

36.1 Die Anzahl der Teilnehmer richtet sich nach § 608 der Spielordnung der IFI<br />

(siehe auch 21.3).<br />

36.2 Es dürfen in einer Mannschaft nur Spielerinnen und Spieler starten, die<br />

Spielrecht für den gleichen Verein haben. Dies gilt auch für Mixed-<br />

Mannschaften.<br />

36.3 Im Bereich des BEV sind folgende Turniere (Freundschaftsturniere) nach Art<br />

der Ausschreibung erlaubt.<br />

Herren Turniere: Spielrecht nur Herren und Jugend männlich<br />

Herren AH Turniere: Spielrecht für Herren Senioren<br />

Damen Turniere: Spielrecht nur Damen und Jugend weiblich<br />

Damen Seniorinnen Turniere: Spielrecht für Damen Seniorinnen<br />

Jugendturniere: Je Altersklasse.<br />

Solo-Duo bzw.Trio: Spielrecht wie Damen oder Herrenturniere.<br />

Mixed Turniere. 2 Damen – 2 Herren<br />

Freie Turniere. Startrecht für alle Formen der Zusammensetzung.<br />

Nicht erlaubt sind: Duo, Einzel oder Trio<br />

Mannschaften bei freien Turnieren.<br />

29


Bei freien Turnieren können Damen und Herren unterschiedliche<br />

Oberbekleidung tragen (Herren einheitlich – Damen einheitlich)<br />

Bei freien Turnieren ist bei den Startkarten genauso zu<br />

verfahren wie bei Mixed Turnieren.<br />

36.4 Auswahlmannschaften können an Vereinsturnieren teilnehmen, wenn der<br />

Veranstalter einverstanden ist und der jeweilige Verein die Spieler freigibt. Sie<br />

dürfen nicht unter einem Vereinsnamen starten.<br />

Auswahlmannschaften werden vom <strong>Kreis</strong>obmann genehmigt aus dessen<br />

<strong>Kreis</strong> der Verein stammt, welcher eine Auswahlmannschaft beantragt. Das<br />

dafür auszufüllende Formblatt ist nach Turnierende vom Turnierschiedsrichter<br />

an den zuständigen KSO weiterzuleiten. Der KSO ist verpflichtet die<br />

genehmigte Auswahlmannschaft nach Datum und Spielart aufzulisten und auf<br />

Verlangen seinem Bezirksobmann bzw. dem Landesobmann zur Prüfung<br />

vorzulegen.<br />

Beim Einsatz von Spielern, die nicht dem BEV angehören, muss das<br />

Einverständnis der Landesobmänner vorgelegt werden. Die Genehmigung<br />

kann nur der DESV-Sportwart erteilen (DESVAuswahl Bayern/Hessen). Aus<br />

der Genehmigung muss klar hervorgehen, welche Spieler starten und für<br />

welches Vereinsturnier die Genehmigung erteilt wurde.<br />

37 Wettbewerbsleiter (siehe IER - Abschnitt 6/602)<br />

37.1 Dem Wettbewerbsleiter obliegt die Betreuung der Liga bzw.<br />

Einzelmeisterschaft und der organisatorische Ablauf des Wettbewerbes.<br />

37.2 Die Wettbewerbsleiter der Meisterschaft und Verbandspokale werden von der<br />

TK bestimmt.<br />

37.3 Bei Vereinsturnieren kann er dem veranstaltenden Verein angehören. Er<br />

muss auf der Turniergenehmigungs-Ausschreibung namentlich aufgeführt<br />

sein.<br />

37.4 Der Wettbewerbsleiter muss ein Schiedsrichter sein. Eine aktive Beteiligung<br />

des WBL am Wettbewerb ist ausgeschlossen.<br />

38 Schiedsrichter (siehe IER Abschnitt 6/604)<br />

38.1 Dem Schiedsrichter obliegt die Überwachung der Durchführung von<br />

Wettbewerben nach den Regeln der IER.<br />

38.2 Eine Tatsachenentscheidung des SR ist endgültig.<br />

38.3 Die Rechte und Pflichten des SR sind in der IER und in den SR-Ordnungen<br />

der DESV bzw. des BEV, Sparte Eisstocksport festgelegt.<br />

38.4 Die Schiedsrichter werden zu den Wettbewerben von den zuständigen SR-<br />

Obmännern eingeteilt. Eine aktive Beteiligung des SR am Wettbewerb ist<br />

ausgeschlossen.<br />

39 Austragungsstätten von Meisterschaften<br />

39.1 Alle Bayerischen Meisterschaften und Verbandspokale, außer<br />

Weitenwettbewerb, werden auf Winterbahnen und auch auf Sommerbahnen<br />

in Hallen durchgeführt (siehe 5.1 mit 6.2.6).<br />

30


40 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften<br />

40.1 Die Abstellung zu den Deutschen Meisterschaften im Mannschaftsspiel der<br />

Damen und Herren erfolgt aus der jeweiligen Bundesliga Süd<br />

(Winterbahnen), zu allen anderen Meisterschaften aus den Bayerischen<br />

Meisterschaften. Die Anzahl der Teilnehmer richtet sich nach den<br />

Zulassungsschlüsseln des DESV.<br />

41 Teilnahme an Deutschen Pokalen<br />

41.1 Die Abstellung zu den Deutschen Pokalen auf Winterbahnen erfolgt aus den<br />

jeweiligen Bayern-Pokalen. Die Anzahl der Teilnehmer richtet sich nach dem<br />

Abstellungsschlüssel des DESV.<br />

Bei Deutschen Pokalen hat der Pokalverteidiger Startrecht. Wenn<br />

Mannschaften fehlen, kann der LEV Bayern (Region Süd) nach den<br />

Bestimmungen der DESV-Spielordnung auffüllen.<br />

42 Länderkämpfe<br />

42.1 Zu den Länderkämpfen des BEV werden bayerische Mannschaften oder<br />

Einzelspieler aus den Landeswettbewerben abgestellt.<br />

42.2 Für Länderkämpfe ist gemäß § 505 der Spielordnung der IFI, deren<br />

Genehmigung einzuholen.<br />

43 Auslandsstart<br />

43.1 Eine Genehmigung für Vereinsmannschaften ist nicht erforderlich.<br />

43.2 Bei Unfällen und außergewöhnlichen Ereignissen ist der Verband sofort zu<br />

verständigen. Haftung besteht nur im Rahmen der BLSV-Versicherung.<br />

43.3 Verhält sich eine Mannschaft oder ein Einzelspieler im Ausland unsportlich<br />

und zeigt dies der Durchführer an, so kann die weitere<br />

Auslandsstartgenehmigung für den Verein oder den Einzelspieler entzogen<br />

werden.<br />

Diese Ausführungsbestimmung zur Spielordnung der IFI für den Bayerischen<br />

Eissport-Verband wurde in der Sitzung der Technischen Kommission am<br />

16.9.2000 in Neutraubling beschlossen. Sie sind für die Sparte Eisstocksport<br />

im BEV maßgebend.<br />

Alle Änderungen der Ausführungsbestimmungen die bis zur 71. TK-Sitzung<br />

am 27.03.2010 beschlossen wurden sind eingearbeitet.<br />

Planegg, im September 2010 ( Stand: 17.09.2010 )<br />

(Franz Gattinger)<br />

Landesobmann<br />

31

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