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Das SEPA-Lastschriftmandat<br />

Kontrolle durch zwei neue Identifikationsmerkmale<br />

1.<br />

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der<br />

Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner<br />

Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen:<br />

ISO-<br />

Ländercode<br />

DE<br />

Quelle: Deutsche Bundesbank<br />

Prüfziffe<br />

r<br />

02<br />

Geschäftsbereichsken<br />

nung<br />

ZZZ<br />

Nationales<br />

Identifikationsmerkmal<br />

01234567890<br />

– Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden:<br />

http://glaeubiger-id.bundesbank.de<br />

– Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen<br />

– Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ)<br />

- Voraussetzung: Lastschriftgläubiger hat seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland<br />

- Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt per E-Mail.<br />

- Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben.<br />

- Sofern mehrere Anträge gestellt werden, wird nur der zuerst gestellte Antrag beachtet.<br />

- Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekt berechneter Prüfziffer lautet DE98ZZZ09999999999<br />

29.11.2012<br />

Seite 12

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