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Das SEPA-Lastschriftmandat<br />

Kontrolle durch zwei neue Identifikationsmerkmale<br />

2.<br />

Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der<br />

eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats.<br />

– Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat<br />

vergeben<br />

– Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen<br />

– Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden<br />

(z. B. Vertrags-/Kundennummer)<br />

Wichtig!<br />

!<br />

Bei Festlegung des Aufbaus der Mandatsreferenzen ist zu berücksichtigen,<br />

das einmal widerrufene Mandatsreferenzen im Zahlungsverkehr nicht mehr<br />

in derselben Form verwendet werden können. Der Lastschrifteinreicher muss<br />

nach einem Widerruf mit anschließender Fortführung der Geschäfts-/Vertragsbeziehung<br />

eine neue Mandatsreferenz im Zahlungsverkehr verwenden.<br />

Möchten Sie dennoch das bisherige Kassenzeichen oder die Vertragsnummer o.ä.<br />

als Mandatsreferenz nutzen, ergänzen Sie diese durch einen Zusatz, z.B. „…x1“<br />

29.11.2012<br />

Seite 17

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