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Das SEPA-Lastschriftmandat<br />
Kontrolle durch zwei neue Identifikationsmerkmale<br />
2.<br />
Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der<br />
eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats.<br />
– Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat<br />
vergeben<br />
– Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen<br />
– Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden<br />
(z. B. Vertrags-/Kundennummer)<br />
Wichtig!<br />
!<br />
Bei Festlegung des Aufbaus der Mandatsreferenzen ist zu berücksichtigen,<br />
das einmal widerrufene Mandatsreferenzen im Zahlungsverkehr nicht mehr<br />
in derselben Form verwendet werden können. Der Lastschrifteinreicher muss<br />
nach einem Widerruf mit anschließender Fortführung der Geschäfts-/Vertragsbeziehung<br />
eine neue Mandatsreferenz im Zahlungsverkehr verwenden.<br />
Möchten Sie dennoch das bisherige Kassenzeichen oder die Vertragsnummer o.ä.<br />
als Mandatsreferenz nutzen, ergänzen Sie diese durch einen Zusatz, z.B. „…x1“<br />
29.11.2012<br />
Seite 17