Schottische Hochlandrinder - Kärntner Rinderzuchtverband
Schottische Hochlandrinder - Kärntner Rinderzuchtverband
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<strong>Schottische</strong> <strong>Hochlandrinder</strong><br />
1. Zuchtrichtlinien<br />
1.1 Zuchtziel<br />
1.2 Genotyp<br />
1.3 Phänotyp<br />
1.4 Grundlagen für Haltung und Zucht<br />
2. Zuständigkeiten<br />
2.1 Züchter<br />
2.1.1 Abstammungssicherung<br />
2.2 Landeskontrollverband<br />
2.2.1 Leistungsprüfung<br />
a) Zuchtleistung<br />
b) Mastleistung<br />
c) praktische Vorgangsweiße<br />
2.2.2 Mitgliedschaft<br />
2.3 <strong>Kärntner</strong> <strong>Rinderzuchtverband</strong><br />
2.3.1 Züchterbeirat<br />
2.3.2 Körung<br />
2.3.2.1 Körschema<br />
2.3.3 Mitgliedschaft<br />
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1. Zuchtrichtlinien<br />
Die verbindliche Grundlage für das Zuchtziel ist, die Rassenbeschreibung des<br />
Hochlandrindes herausgegeben von der „Arbeitsgemeinschaft österreichischer<br />
Fleischrinderzüchter“.<br />
1.1 Zuchtziel<br />
Beibehaltung aller rassetypischen Eigenschaften und Merkmale in der<br />
beschriebenen Originalform. Aus wirtschaftlichen Gründen wird man den etwas<br />
großrahmigeren Typ anstreben. Jede Bemühung aus dem Hochlandrind eine<br />
Intensivrasse zu züchten, ist abzulehnen.<br />
1.2 Genotyp<br />
Das Hochlandrind ist robust, genügsam, anspruchslos, anpassungsfähig, winterhart,<br />
langlebig, relativ spätreif (Erstkalbung mit 33 bis 39 Monaten), aber frohwüchsig,<br />
leichtkalbend mit gutem Muttereigenschaften, gesund, fruchtbar, und<br />
widerstandsfähig. Es bringt Tageszunahmen, die durchschnittlich zwischen 0,4 und<br />
0,8 kg liegen, ist aber nicht mastfähig. Auch minderwertiges Futter wird sehr gut<br />
verwertet. Als extensives Freiland-Fleischrind eignet es sich nicht für die dauernde<br />
Stallhaltung. Im Charakter ist es ruhig, gutmütig, handzahm, jedoch auch<br />
mißtrauisch, mutig und freiheitsliebend.<br />
Es liefert ein fein- und kurzfaseriges, leicht marmoriertes Fleisch mit würzigem<br />
Geschmack. Die Ausschlachtungsergebnisse liegen um 50 %. Zwölf bis fünfzehn<br />
Kälber pro Kuh sind keine Seltenheit.<br />
Stiere werden normalerweise mit 10 bis 18 Monaten geschlechtsreif.<br />
1.3 Phänotyp<br />
Der angestrebte Typ des Hochlandrindes weist einen urwüchsigen, harmonischen<br />
Körperbau mit korrekten Proportionen auf. Es hat ein kurzes Fundament, eine<br />
ausgeprägte Brusttiefe und ist bei geringer Widerristhöhe von durchschnittlich 115<br />
bis 130 cm sehr lang. In den Schultern und im Rücken ist es breit. Die<br />
Keulenbemuskelung ist mäßig bis mittel (Leichte Geburten). Rücken, Schulter und<br />
Brust sind stark bemuskelt.<br />
Weitere Merkmale sind ein gerader Rücken, gut angesetzte, runde und tiefe Rippen<br />
sowie ein breiter Hüftabstand.<br />
Vorder- und Hinterbeine sind kurz und stark mit ausgeprägten geraden Knochen,<br />
wobei die Vorderbeine breitgestellt sind. Die Beine sind stark behaart, die Hufe gut<br />
angesetzt, die Klauen kurz und hart.<br />
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Der Stier erreicht ein Endgewicht mit 6 bis 8 Jahren von durchschnittlich 700-900 kg.<br />
Die Kuh ein solches mit 5 bis 6 Jahren von durchschnittlich 450-600 kg. Die<br />
Geburtsgewichte bewegen sich durchschnittlich zwischen 20 und 30 kg.<br />
Der Kopf ist zwischen den Augen breit, jedoch kurz zwischen Augen und Maul.<br />
Zwischen Augen und Maul bildet er ein gleichschenkeliges Dreieck. Das Maul ist von<br />
der Seite gesehen kurz, von vorne breit. Der Kopf soll in einem angemessenen<br />
Verhältnis zu den Körperproportionen stehen. Der Haarschopf zwischen den Augen<br />
soll breit, lang und buschig sein. Die Augen sind groß, strahlend, lebhaft und<br />
ausdrucksvoll. Sie spiegeln den Mut des Tieres wieder.<br />
Die Hörner sollen symmetrisch, stark und glatt sein. Die Ohren sind buschig behaart.<br />
Das Fell ist im Winter üppig, langhaarig, dicht und nur leicht gewellt. Sämtliche<br />
Farben von schwarz, dunkelbraun, hellbraun, rot, beige, bis gelb und weiß sind<br />
möglich und zulässig.<br />
1.4 Grundlagen von Haltung und Zucht<br />
Das Hochlandrind hat ein sehr breites Einsatzspektrum. Dies bedingt Unterschiede<br />
im angestrebten Typ, der von den natürlichen Gegebenheiten, der Futtergrundlage<br />
und Haltungsform beeinflusst wird. Ausgewachsene Kühe sollen eine Widerristhöhe<br />
ab mind. 110 cm, Stiere eine solche von mind. 115 cm aufweisen.<br />
Aufgrund der Spätreife der Rasse soll die Erstbelegung von weiblichen Zuchttieren<br />
nicht unter einem Alter von 24 Monaten erfolgen. Wünschenswert ist eine<br />
Erstbelegung zwischen 26 und 28 Monaten.<br />
Das Hochlandrind muß rassen- und eigenschaftsgerecht gehalten werden. Darunter<br />
versteht man ganzjährige Freiland – Mutterkuhhaltung und möglichst ganzjährigem<br />
Weidegang bzw. ausreichenden Auslauf. Für Zuchttiere ist Mastfutter nicht<br />
notwendig und unwirtschaftlich. Das Hochlandrind ist wegen der qualitätsmindernden<br />
Verfettungsgefahr nicht mastfähig. Zu üppige Fütterung und Bewegungsarmut<br />
können außerdem zu Problemabkalbungen führen. Anzustreben ist eine starke<br />
Bemuskelung von Schulter, Rücken und Brust. Die rassetypische geringe<br />
Keulenbemuskelung muß wegen der damit im Zusammenhang stehenden leichten<br />
Geburten erhalten bleiben.<br />
Empfindliche Tiere, schlechte Futterverwerter, schwerkalbende Kühe, sowie alle<br />
Exemplare die im Exterieur nicht dem ursprünglichen Typ des Hochlandrindes<br />
entsprechen, sind für die Zucht ungeeignet. Anzustreben sind genügsame, robuste,<br />
fruchtbare, leichtkalbende Tiere mit guten Mutter- und Weideeigenschaften, die bei<br />
rassetypischer Haltung eine gute Entwicklung zeigen und in der Lage sind, bei guten<br />
Ausschlachtungsergebnissen das für das richtig gehaltene Hochlandrind typische<br />
Qualitätsfleisch zu liefern.<br />
Zur Reinzucht zugelassen sind nur Tiere mit gültigen Abstammungsnachweisen bzw.<br />
angekörte Stiere. Näheres ist den Körrichtlinien für Hochland Stiere zu entnehmen.<br />
Für in Österreich geborene Tiere haben ausländische Zertifikate keine Gültigkeit.<br />
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2. Zuständigkeiten<br />
2.1 Züchter<br />
Für die Anerkennung als Züchter ist die Mitgliedschaft beim Landeskontrollverband<br />
und dem <strong>Kärntner</strong> <strong>Rinderzuchtverband</strong> vorgeschrieben.<br />
Der Züchter ist für die Richtigkeit folgender Daten verantwortlich:<br />
Beleg- bzw. Besamungsdaten, Abkalbedaten, Geburtsgewicht, Kennzeichnung,<br />
Abstammung, Zu- und Abgangsdatum.<br />
2.1.1 Abstammungssicherung<br />
Jeder Züchter hat die Verpflichtung ein Sprungverzeichnis zu führen.<br />
Sprungverzeichnisse sind zum Selbstkostenpreis von EURO 12,00 netto beim<br />
<strong>Kärntner</strong> <strong>Rinderzuchtverband</strong> unter der Tel. Nr. 04212 / 2215 DW 11-15 erhältlich.<br />
Praktische Vorgangsweise:<br />
‣ Füllen Sie die Sprungkarte vollständig aus.<br />
‣ Füllen Sie für jede belegte Kuh oder Kalbin eine Sprungkarte aus.<br />
‣ Geben Sie das Datum des Natursprunges oder einen Belegzeitraum möglichst<br />
genau an.<br />
‣ Bei Leihstieren hat der Besitzer des Stieres die Sprungkarte zu unterschreiben.<br />
‣ Die Durchschrift ist an den Besitzer des Leihstieres auszuhändigen.<br />
‣ Abstammungen können nur aufgrund der Eintragungen ins Sprungverzeichnis<br />
anerkannt werden.<br />
2.2 Landeskontrollverband<br />
Der/die Angestellte des Landeskontrollverbandes ist zuständig für die<br />
Leistungsprüfung, die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Kälber,<br />
die Weiterleitung der Geburtsmeldung (Lebensnummer, Geburtsdatum,<br />
Geburtsgewicht, Abstammung) an die Datenverarbeitungsstelle der<br />
Züchterorganisation. Der /die Angestellte hat die Verpflichtung jeden Betrieb<br />
mindestens 2-mal / Jahr zu besuchen<br />
2.2.1 Leistungsprüfung<br />
Die Leistungsprüfung erfolgt grundsätzlich als Eigenleistungsprüfung und/oder<br />
Nachkommenprüfung im Feld. Grundlagen der Leistungsprüfung sind die Eintragung<br />
im Stallbuch, die Kennzeichnung und die Wiegungen. Die Wiegungen sind für alle<br />
Fleischrinderrassen verpflichtend.<br />
Im Rahmen der Leistungsprüfung sind Zucht- und Mastleistung zu erheben:<br />
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a) Zuchtleistung:<br />
+ Fruchtbarkeit (Erstkalbealter, Zwischenkalbezeit, Geburtsverlauf, Geburtsgewicht)<br />
+ Muttereigenschaften (Anzahl geborener Kälber, Aufzuchtquote)<br />
+ Aufzuchtleistung (Absetzgewicht)<br />
b) Mastleistung:<br />
+ Tageszunahmen (Eigen- und Nachkommensleistung)<br />
c) Praktische Vorgangsweise<br />
Das Geburtsdatum, das Geburtsgewicht und der Geburtsverlauf sind vom<br />
Züchter zu ermitteln und aufzuschreiben.<br />
Beurteilung Geburtsverlauf:<br />
1 Leichtgeburt (ohne Hilfe)<br />
2 Normalgeburt (Hilfe von 1 Person)<br />
3 Schwergeburt (Hilfe von mehr als 1 Person oder mechanische<br />
Geburtshilfe)<br />
4 Kaiserschnitt<br />
5 Embryotomie<br />
Das Kalb ist entsprechend der Tierkennzeichnungsverordnung zu markieren. Die<br />
Geburtsmeldung an die TKZ-Erfassungsstelle hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen.<br />
Die Angaben in der Geburtsmeldung bzw. die Aufzeichnungen des Züchters sind in<br />
Übereinstimmung mit den Daten im Stallbuch bzw. am Sprungschein die Grundlage<br />
der Abstammungsanerkennung. Die für die Zucht relevanten Daten werden dann<br />
vom Kontrollorgan erfasst.<br />
Wiegungen<br />
Die Feldprüfung umfasst eine zweimalige Wiegung unter Aufsicht des<br />
Kontrollverbandes. Für diese Wiegungen muss der Züchter das Kontrollorgan<br />
rechtzeitig verständigen. Die Wiegungen sollen schwerpunktmäßig im Herbst und im<br />
Frühjahr erfolgen. Es werden folgende Gewichte festgestellt:<br />
1) Das 200-Tage (Absetzgewicht):<br />
Es gibt Auskunft über die Wüchsigkeit des Kalbes und die Aufzuchtleistung der<br />
Mutter. Es kann frühestens am 80 und spätestens am 280 Lebenstag festgestellt<br />
werden.<br />
2) Das 365-Tage (Jahresgewicht):<br />
Dies ist das Kriterium für die zu erwartende Mastleistung. Das 365 Tage Gewicht ist<br />
ab dem 281. Lebenstag feststellbar.<br />
2.2.2 Mitgliedschaft:<br />
Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt unter der Tel. Nr.: 0463 / 5850 1540.<br />
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2.3 <strong>Kärntner</strong> <strong>Rinderzuchtverband</strong><br />
Der Zuchtverband ist zuständig für die ordnungsgemäße Führung des Zuchtbuches,<br />
die Körung, die Ausstellung von Zuchtbescheinigungen, die Überwachung der<br />
Zuchtbuchordnung und Erstellung und Durchführung des Zuchtprogramms.<br />
2.3.1 Züchterbeirat<br />
Der Züchterbeirat besteht aus 5 Züchtern und dem Geschäftsführer des <strong>Kärntner</strong><br />
<strong>Rinderzuchtverband</strong>es. Die Mitglieder des Züchterbeirates werden alle 4 Jahre im<br />
Rahmen der Generalversammlung gewählt.<br />
Der Züchterbeirat entscheidet über alle züchterischen Fragen und beschließt<br />
Richtlinien und Maßnahmen welche zur Durchführung eines Zuchtprogramms<br />
notwendig sind.<br />
2.3.2 Körung<br />
‣ Die verbindliche Grundlage für diese Körrichtlinien ist die Rassenbeschreibung<br />
des Hochlandrindes, herausgegeben von der „Arbeitsgemeinschaft<br />
österreichischer Fleischrinderzüchter“, aus welcher auch das Zuchtziel ersichtlich<br />
ist.<br />
‣ Das Mindestalter für die Körung beträgt 12 Monate. Es wird empfohlen, Stiere<br />
erst ab einem Alter von 18 Monaten anzukören.<br />
‣ Der anzukörende Stier muss einen Abstammungsnachweis einer anerkannten inoder<br />
ausländischen Institution (autorisierte Züchtervereinigung,<br />
Tierzuchtabteilung der Landes- Landwirtschaftskammer) haben, in welchem die<br />
Eltern- und Großelterntiere eingetragen sind. Weiters muss eine dauerhafte<br />
Markierung bzw. Kennzeichnung des Stieres zum Nachweis seiner Identität<br />
vorhanden sein (Ohrmarke bzw. seit 01.01.1998 EU – Ohrmarken auf beiden<br />
Ohren). Für in Österreich geborene Tiere haben ausländische Zertifikate keine<br />
Gültigkeit.<br />
‣ Die Stiere werden in die Klassen IIa bis IIIa eingestuft.<br />
‣ Stiere der Klasse IIIa dürfen für Zuchtzwecke nicht verwendet werden. Deren<br />
Nachzucht ist ausschließlich für die Fleischgewinnung zu verwenden.<br />
‣ Die Körung erfolgt an 5 Körterminen pro Jahr und im Rahmen der<br />
Fleischrindermesse. Die Körtermine werden in der Zeitung des <strong>Kärntner</strong><br />
<strong>Rinderzuchtverband</strong>es veröffentlicht. Körwünsche sind rechtzeitig beim Verband<br />
zu melden!<br />
‣ Die Zuchtstiere werden nach folgenden Kriterien bewertet.(siehe Bewertungsblatt)<br />
a) Rahmen Noten von 1 bis 9<br />
b) Bemuskelung Noten von 1 bis 9<br />
c) Äußere Erscheinung Noten von 1 bis 9<br />
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2.3.3 Bewertungschema<br />
Bei der Körung von männlichen Zuchtrindern werden bei den Kriterien Rahmen,<br />
Bemuskelung und Äußere Erscheinung folgende Einzelmerkmale berücksichtigt.<br />
a) Rahmen<br />
‣ Größe: Gedrungen im Körperbau, kurzes Fundament, Widerrist- Kreuzbeinhöhe<br />
(geringe Bedeutung)<br />
‣ Länge: Sehr lange Tiere gefordert, Mittelhandlänge, Körperlänge, (große<br />
Bedeutung)<br />
‣ Breite: Sehr gute Breite gefordert in Schulter und Rücken,(große Bedeutung)<br />
‣ Tiefe: Ausgeprägte Tiefe gefordert, gleichmäßiger Bau (große Bedeutung)<br />
‣ Becken: Vor allem Beckenlänge, leicht geneigt, Verjüngung, Breite (mittlere<br />
Bedeutung)<br />
b) Bemuskelung<br />
‣ Schulterbreite: Starke Bemuskelung in Schulter – große Breite gefordert (große<br />
Bedeutung)<br />
‣ Schulter/Rücken: Starke Bemuskelung des Rückens, entsprechende Breite<br />
gefordert (große Bedeutung)<br />
‣ Hinterviertel: Gesamteindruck des Hinterviertels, Höhe, Länge und Breite,<br />
Bemuskelung (wenig Bedeutung)<br />
‣ Breite/Keule: Geringe Bemuskelung der Keule – geringe Breite<br />
(wenig Bedeutung)<br />
‣ Behosung: Geringe Behosung ist rassetypisch(wenig Bedeutung)<br />
c) Äußere Erscheinung<br />
‣ Kopf: Dreiecksform, Breite zwischen den Augen, kurz zwischen Augen und Maul,<br />
breites Maul, lebhafte ausdrucksvolle Augen, lange Hörner. Anfangs waagrecht –<br />
dann nach oben oder unten gebogen, dunkle Spitzen (mittlere Bedeutung)<br />
‣ Schulter: Die Schulter soll geschlossen und kompakt wirken<br />
(mittlere Bedeutung)<br />
‣ Rücken: Der Rücken soll gerade sein und harmonisch verlaufen<br />
(große Bedeutung)<br />
‣ Vorderfüße: Gefordert wird eine korrekte Beinstellung, kurze Beine (große<br />
Bedeutung)<br />
‣ Hinterfüße: Gefordert wird eine korrekte Beinstellung, kurze Beine (große<br />
Bedeutung)<br />
‣ Sprunggelenk: Trockene Gelenke werden gefordert<br />
(große Bedeutung)<br />
‣ Fesseln/Klauen: Kurze, harte Klauen werden gefordert, die Fesseln sollen<br />
korrekt sein – nicht durchtreten<br />
(große Bedeutung)<br />
‣ Euter/Zitzen: Das Euter soll gut anliegen, voll ausgebildet sein, Zitzen sollen<br />
korrekt sein (nicht derb)<br />
(große Bedeutung)<br />
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‣ Haut/Haar: Haarfarbe ist ohne Bedeutung, im Sommer verdünntes oder kurzes<br />
Haar möglich, Kahlheit ist negativ<br />
(mittlere Bedeutung)<br />
‣ Typ/Form: Urwüchsig, robust, würdevoll, gedrungen, harmonischer Kopf und<br />
Körper in angemessenem Verhältnis, ausgesprochene Länge, gute Breite der<br />
Tiere, ausgeprägte Tiefe, kurzes Fundament, (sehr große Bedeutung)<br />
2.3.4 Mitgliedschaft<br />
Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt unter der Tel.Nr.: 04212 /2215<br />
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Körblatt Fleischrinder<br />
Arge<br />
Fleischrinder<br />
Stier Nummer: AT<br />
Stier Name:<br />
Rasse: <strong>Schottische</strong>s Hochlandrind<br />
Besitzer:<br />
RAHMEN BEMUSKELUNG<br />
Geburtsdatum:<br />
Kördatum:<br />
Tageszunahme 200 Tage:<br />
Tageszunahme 365 Tage:<br />
Beurteiler:<br />
ÄUSSERE ERSCHEINUNG<br />
Größe Schulter Kopf Sprunggelenk<br />
Länge Rücken Schulter Fessel/Klauen<br />
Breite Lende Rücken Haut/Haar<br />
Tiefe Keulenbreite Vorderfüße Typ/Form<br />
Becken Keulenrundung Hinterfüße<br />
Keulenlänge<br />
cm KH<br />
Rahmen gesamt Bemuskelung gesamt Äußere Erscheinung gesamt<br />
INDEXPUNKTE 100<br />
Rahmen Note 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Punkte -4 -2 0 +2 +4 +6 +8<br />
Bemuskelung Note 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Punkte -6 -3 0 +3 +6 +9 +12<br />
Äußere Note 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Erscheinung Punkte max 3 a 0 +3 +6 +9 +12<br />
Die Mindestnote in Rahmen, Bemuskelung und Äußere Erscheinung für<br />
die Bewertung muss mindestens 3 betragen, sonst ist der Stier nicht<br />
körfähig.<br />
Wird ein Stier in der äußeren Erscheinung mit 3 oder 4 benotet ist die<br />
Körklasse unabhängig von der Punktezahl 3a<br />
Punkte<br />
Bis 99<br />
A E < 5<br />
100-119<br />
ab 120<br />
Klasse<br />
3a<br />
3a<br />
2b<br />
2a<br />
9