Verordnung - Gemeinde Aldrans
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Niederschrift über die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 09.01.2012 Nr. 1<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Aldrans</strong><br />
Beginn: 20.00 Uhr<br />
Anwesend: Vorsitzender: Bürgermeister Adolf Donnemiller<br />
Vizebgm. Dr. Andreas Brugger<br />
die <strong>Gemeinde</strong>räte: DI Christine Allmaier-Flögel, Birgit Eder, Bernhard Garber,<br />
Ing. Gerhard Eisenführer, Thomas Kopriva, Josef Krapf, Franz Muigg,<br />
Ing. Mag. Christoph Niederkofler, Hubert Rösch, Elisabeth Stolz, Andreas<br />
Vollstuber<br />
entschuldigt: GR Eva Loewit, GR Thomas Kopriva<br />
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung des Protokolls;<br />
2. Diskussion und Beschlussfassung für die Erlassung der Flächenwidmung im Bereich<br />
„Oberes Feld – Kinzner/Ambacher“;<br />
3. Dienstbarkeitsvertrag mit der Brenner Basistunnel BBT SE und der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Aldrans</strong>;<br />
4. Bericht der seitens der BH Innsbruck durchgeführten Kassenbestandsaufnahme;<br />
5. Anpassung der <strong>Verordnung</strong> betreffend der einmal jährlichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld);<br />
6. Diskussion und Beschlussfassung betreffend der Tiefgaragenbenützungsgebühren;<br />
7. Diskussion und Beschlussfassung (Finanzierung) des Ankaufes des Grundstückes<br />
86/6 KG <strong>Aldrans</strong> – Barbara Fill (südliche Parzelle beim „Haus des Kindes“);<br />
8. Genehmigung der Überschreitungen 2011;<br />
9. Budget 2012 sowie Mittelfristiger Finanzplan der Jahre 2013 bis 2015;<br />
10. Festlegung, ab welcher Betragshöhe der Unterschied zwischen den vorgeschriebenen<br />
Beträgen (Soll) und den veranschlagten Betrag für die Genehmigung der Jahresrechnung<br />
zu erläutern ist.<br />
11. Anträge, Anfrage, Allfälliges;<br />
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder sowie den Raumplaner<br />
DI Dr. Georg Cernusca und die anwesenden Zuhörer.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag die Tagesordnung um den Punkt 1.1.: „Anstellung der<br />
Gesamtleitung für das Haus des Kindes“ zu erweitern. Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
zu 1.: Das letzte Protokoll wird einstimmig genehmigt.<br />
zu 1.1.: Nach erfolgter Ausschreibung der Stelle für die Gesamtleitung des „Haus des Kindes“<br />
wurde ein Hearing abgehalten. Es hatten sich drei Interessentinnen für diese Stelle beworben,<br />
wobei sich der Kinderbetreuungsausschuss einstimmig für Frau Karolin Schatz, welche seit<br />
13 Jahren das „Eltern-Kind-Zentrum“ in Innsbruck leitet, entschieden hat. Auf Antrag von<br />
GR Birgit Eder beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, dass Frau Karolin Schatz mit<br />
27.2.2012 als Leiterin des „Haus des Kindes“ mit 25 Wochenstunden angestellt wird. Sollte<br />
es erforderlich sein, ist eine Ausweitung dieser Stelle auf 30 Wochenstunden möglich.
- 2 -<br />
zu 2.: In der letzten Raumordnungssitzung wurde vor Erlassung der Flächenwidmung im Bereich<br />
„Oberes Feld“ eine rechtmäßige Einbindung der Zufahrtsstraße zur Landesstraße seitens<br />
des Ausschusses gefordert. Auch wurde betreffend einer Umkehrmöglichkeit eine Vereinbarung<br />
getroffen. Diese beiden Urkunden, die einen entsprechenden Flächentausch mit der <strong>Gemeinde</strong><br />
bedingen, liegen unterschrieben dem <strong>Gemeinde</strong>rat heute vor. Somit kann nunmehr die<br />
Widmung ausgesprochen werden. Ergänzend wurden für diese nunmehr vorliegende Planunterlage<br />
Stellungnahmen der Landesstraßenverwaltung (Ing. Josef Knoflach) sowie von DI<br />
Martin Schönherr per Email vorgelegt.<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß § 113 Abs. 3<br />
und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und<br />
§ 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den von DI Dr.<br />
Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> – GZl.: FWP/60/08 vom 25.11.2011 – im Bereich der Grundstücke 112/1,<br />
112/2, 112/3 und 112/4 KG <strong>Aldrans</strong> (Teilflächen) durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufzulegen.<br />
Gleichzeitig wurde gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss<br />
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes einstimmig gefasst.<br />
zu 3.: Die Brenner Basistunnel BBT SE hat um Genehmigung (Dienstbarkeit) für den Verlauf<br />
des Brennerbasistunnels, welcher unterhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> erläuft, an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
gestellt. Für diese Dienstbarkeit wird eine einmalige Entschädigungszahlung entrichtet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, dieser Dienstbarkeit zuzustimmen.<br />
Zu 4.: Die <strong>Gemeinde</strong>prüferin der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck hat am 13. September<br />
2011 eine überörtliche Prüfung der Kassa der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> durchgeführt. Gemäß § 119<br />
Abs. 2 TGO 2011 hat der Bürgermeister das Ergebnis des Berichtes dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorzulegen.<br />
Der Bürgmeister hat diesen Bericht den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates bereits auf digitalem<br />
Wege zur Verfügung gestellt und wird hiermit zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 5.: Seit 14.12.1998 gewährt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> den Bediensteten eine einmalige jährliche<br />
Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Die entsprechende <strong>Verordnung</strong> wurde seitens des<br />
Landes vorgegeben. Die jeweiligen Einheitssätze haben sich seitdem nicht geändert, sodass<br />
nunmehr die Landesregierung eine Anpassung vorgenommen hat. Dies bedeutet, dass die<br />
<strong>Verordnung</strong> seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates neu festzusetzen ist.<br />
Die <strong>Verordnung</strong> lautet wie folgt:<br />
<strong>Verordnung</strong><br />
Aufgrund des § 2 des <strong>Gemeinde</strong>-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt<br />
geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, in Verbindung mit § 48 des Landes-<br />
Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.<br />
33/2011, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung am 09.01.2012 folgende <strong>Verordnung</strong> über die<br />
Gewährung einer einmaligen jährlichen Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) an die Bediensteten<br />
beschlossen:
- 3 -<br />
§ 1<br />
Einmalige jährliche Sonderzahlung<br />
(1) Den <strong>Gemeinde</strong>bediensteten wird eine einmalige jährliche Sonderzahlung (Weihnachts-<br />
geld) gewährt. Das Weihnachtsgeld beträgt<br />
a) für Alleinverdiener im Sinne der einkommensteuerrechtlichen<br />
Vorschriften ............................................................................................. € 139,--<br />
b) für Nichtalleinverdiener im Sinne der einkommensteuerrechtlichen<br />
Vorschriften ............................................................................................. € 73,--<br />
c) für Kinder, für die dem betroffenen <strong>Gemeinde</strong>bediensteten die Kinderzulage gebührt<br />
oder unter der Voraussetzung, dass nicht eine andere Person die Kinderzulage oder<br />
eine der Kinderzulage vergleichbare Leistung bezieht, gebühren würde,<br />
für das erste Kind.................................................................................... € 180,--<br />
für das zweite Kind................................................................................. € 215,--<br />
für jedes weitere Kind............................................................................. € 265,--<br />
(2) Das Weihnachtsgeld gebührt, wenn der <strong>Gemeinde</strong>bedienstete für den Monat Dezember<br />
Anspruch auf den Monatsbezug bzw. das Monatsentgelt hat. Das Weihnachtsgeld gebührt<br />
auch, wenn der <strong>Gemeinde</strong>bedienstete für den Monat Dezember nach § 2 lit. e des Landes-<br />
beamtengesetz 1998 bzw. nach § 2 lit. b des Tiroler Vertragsbedienstetengesetzes wegen<br />
der Ableistung eines Präsenzdienstes nur Anspruch auf einen Teil des Monatsbezuges<br />
bzw. des Monatsentgeltes hat. <strong>Gemeinde</strong>bedienstete, die aus anderen als den vorhin genannten<br />
Gründen nicht das ganze Kalenderjahr hindurch Anspruch auf Monatsbezüge<br />
bzw. Monatsentgelte haben, erhalten den entsprechenden Teil des Weihnachtsgeldes. Dabei<br />
gebührt für jeden Kalendertag, für den ein Anspruch auf den Monatsbezug bzw. das<br />
Monatsentgelt besteht, 1/360 des Weihnachtsgeldes.<br />
(3) Das Weihnachtsgeld gebührt unter den gleichen Voraussetzungen auch Empfängern von<br />
Ruhe- und Versorgungsgenüssen sowie Empfängern von Versorgungsgeld und von Unterhaltsbeiträgen.<br />
Für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen tritt an die Stelle des<br />
im Abs. 2 genannten Bezuges der jeweilige pensionsrechtliche Anspruch.<br />
(4) Das Weihnachtsgeld ist mit dem Monatsbezug bzw. Monatsentgelt bzw. mit dem im Abs.<br />
3 genannten pensionsrechtlichen Anspruch für den Monat Dezember auszuzahlen.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Verordnung</strong> tritt mit 01.12.2011in Kraft.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig obige <strong>Verordnung</strong> rückwirkend mit 1.12.2011.<br />
Zu 6.: Der <strong>Gemeinde</strong>rat hatte festgesetzt, dass die Mieter bzw. <strong>Gemeinde</strong>bediensteten, die<br />
einen Parkplatz benötigen, diesen um € 30,-- je Monat in der Tiefgarage erhalten. Dies betrifft<br />
auch Lehrpersonen der Volks- und Musikschule. In einem gemeinsamen Schreiben der Lehrpersonen<br />
und der Mitarbeiterinnen des „Haus des Kindes“ wird nun beim <strong>Gemeinde</strong>rat um<br />
eine Reduktion dieser Kosten gebeten. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kommt nach kurzer Diskussion einstimmig<br />
zu dem Beschluss, dass diese Kosten weiterhin mit € 30,-- im Monat zu entrichten<br />
sind.
- 4 -<br />
Zusammengefasst sind in der Tiefgarage (incl MWSt.) folgende Gebühren zu entrichten:<br />
Dauerparker: € 60,-- incl. MWSt. pro Monat Maximal 10 Plätze werden vergeben<br />
Mieter/Bedienstete: € 30,-- incl. MWSt. pro Monat<br />
Benützungsghebühr: 1. Stunde gratis, anschließend € 0,50 je halbe Stunde (incl. MWSt)<br />
Nachtgebühr: max. € 2,50 (incl. MWSt.) für den Zeitraum von 19 Uhr bis 7 Uhr<br />
zu 7.: Die Grundeigentümerin Barbara Fill hat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> das Kaufangebot für<br />
den Kauf ihres Grundstückes südlich des „Haus des Kindes“, wo die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> ein<br />
Vorkaufsrecht hat, unterbreitet. Der Kaufpreis wurde pauschal mit € 450.000,-- vereinbart.<br />
Für die Finanzierung wurden 4 Darlehensangebote eingeholt, wobei die Hypo Tirol Bank AG<br />
als Bestbieter hervorgeht. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt somit einstimmig, für den Ankauf des<br />
Grundstückes folgendes Darlehen bei der Hypo Tirol Bank AG aufzunehmen:<br />
Darlehen: € 450.000,--<br />
Laufzeit: 10 Jahre – vorzeitige Rückzahlung jederzeit möglich<br />
Zinssatz: 3-Monats-Euribor<br />
Aufschlag: 0,800 %, ohne Rundung<br />
Bearbeitung: keine<br />
Tilgung: in halbjährlichen Raten<br />
Die Darlehensaufnahme wurde auch im Budget 2012 veranschlagt.<br />
zu 8.: Folgende angefallene Überschreitungen werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorgelegt:<br />
Bezeichnung Ansatz Überschreitung Noch zu erwarten Genehmigung<br />
Flächenwidmungsplan € 10.000 € 3.968 € 500 € 3.468<br />
Vermessungskosten € 5.000 € 21.199,41 € 1.000 € 22.199,41<br />
Anschaffung Messkluppe € 0,00 € 2.776,80 € 0,00 € 2.776,80<br />
Entgelt Leasing € 62.000 € 2.064,97 € 0,00 € 2.064,97<br />
Brennstoffe Schule € 12.200 € 1.042,27 € 0,00 € 1.042,27<br />
Zinsen Aufl. Sparbuch € 500 € 2.626,28 € 0,00 € 2.626,28<br />
Einr. Haus des Kindes € 1.000 € 408,24 € 0,00 € 408,24<br />
Strom Haus des Kindes € 0,00 € 2.391,50 € 0,00 € 2.391,50<br />
KEST Aufl. Sparbuch € 200,00 € 842,09 € 0,00 € 842,09<br />
TIGAS Haus des Kindes € 0,00 € 1.126,64 € 0,00 € 1.126,64<br />
Mittagessen Haus des K. € 2.200 € 491,29 € 0,00 € 491,29<br />
Reinigungsfirma € 0,00 € 4.699,46 € 1.700,00 € 6.399,46<br />
Kinderkrippe Gebrauchsg. € 2.200 € 691,50 € 0,00 € 691,50<br />
Lohnkosten Krippe € 37.600 € 27.207,60 € 0,00 € 27.207,60<br />
Lohnkosten Hort € 52.600 € 7.973,03 € 0,00 € 7.973,03<br />
Seminare, Kursgebühren € 1.500 € 710,96 € 0,00 € 710,96<br />
Strom Sportplatz € 4.500 € 427,41 € 0,00 € 427,41<br />
Schuldenzinsen Hypo € 2.900 € 712,30 € 0,00 € 712,30<br />
Musikschule € 43.000 € 6.370,60 € 0,00 € 6.370,60<br />
Pflegegeldbeitrag € 28.100 € 10.139 € 0,00 € 10.139<br />
Sozialhilfebeitrag € 64.000 € 6.015 € 0,00 € 6.015<br />
Behindertenbeitrag € 99.600 € 31.835 € 0,00 € 31.835<br />
Seniorenbetreuung € 4.000 € 908,09 € 0,00 € 908,09<br />
Jugenwohlfahrtsbeitrag € 22.200 € 2.227 € 0,00 € 2.227
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Ausbau <strong>Gemeinde</strong>straßen € 120.000 € 26.754,37 € 1.000 € 27.754,37<br />
Lohnkonten Arbeiter € 136.900 € 13.200,92 € 0,00 € 13.200,92<br />
Wildbachverbauung € 5.000 € 5.780,56 € 0,00 € 5.780,56<br />
Weiterleitung Komm-ST. € 27.000 € 13.961,39 € 0,00 € 13.961,39<br />
Weiterl. Erschl.W+K € 0,00 € 3.124,25 € 0,00 € 3.124,25<br />
Streusalz/Streusand € 7.000 € 3.242,29 € 0,00 € 3.242,29<br />
Instandh. Schneepflug € 2.000 € 978,99 € 0,00 € 978,99<br />
Ausbau Urnengräber € 0,00 € 1.980 € 0,00 € 1.980<br />
Grundkauf € 60.000 € 6.043,80 € 0,00 € 6.043,80<br />
Ausbau Wasserleitung € 40.000 € 104.367,21 € 1.000 € 105.367,21<br />
Wasserzähler € 2.000 € 1.540,30 € 0,00 € 1.540,30<br />
Instandh. Wasserbehälter € 4.000 € 3.252,93 € 0,00 € 3.252,93<br />
Müllratgeber € 0,00 € 1.800 € 0,00 € 1.800<br />
Strom <strong>Gemeinde</strong>zentrum € 6.100 € 1.556,44 € 0,00 € 1.556,44<br />
Instandh. Heizung € 2.000 € 655,04 € 0,00 € 655,04<br />
Versicherung Gde. Haus € 12.100 € 689,28 € 0,00 € 689,28<br />
Finanzamt – Jahreserkl. € 1.300 € 1.684,368 € 0,00 € 1.684,38<br />
Der Antrag des Bürgermeisters, obige Überschreitungsliste zu genehmigen, wird einstimmig<br />
stattgegeben.<br />
zu 9.: Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates haben den Entwurf des Budgets 2012 sowie den<br />
Mittelfristigen Finanzplan der Jahre 2013 bis 2015 per Email übermittelt bekommen. Das<br />
Budget 2012 wurde genauso wie 2011 unter der Prämisse erstellt, dass die Finanzierung des<br />
Haus des Kindes im Vordergrund steht. Betreffend das Haus des Kindes wird mitteilen, dass<br />
das Land Tirol den für 2012 vorgesehenen Zuschuss von € 100.000,-- erfreulicherweise Mitte<br />
Dezember bereits zur Anweisung gebracht hatte. Der Restzuschuss aus dem <strong>Gemeinde</strong>ausgleichsfonds<br />
wir erst im Jahre 2012 nach Vorlage der Gesamtabrechnung ausbezahlt, daher<br />
befindet sich diese Position noch im AO Haushalt. Die Restrechnungen des Haus des Kindes<br />
sind zur Gänze vorhanden und werden nach dem Zahlungsziel in der Kassenskontofrist aus<br />
dem Rechnungsergebnis 2011 bezahlt.<br />
Der Budgetansatz für Straßensanierungsarbeiten beträgt nach Rücksprache mit GR Ing.<br />
Gerhard Eisenführer für Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Dr.-Karl-Ott-Straße, Aste und<br />
der Weg zum Prockenhof bei ca. € 50.000,--.<br />
Die Einnahmen aus den Beiträgen für Erschließung, Kanal- und Wasser wurden wie bisher<br />
niedrig geschätzt. Aus diesen Positionen wird sich aber sicher ein Reserveposten für das laufende<br />
Budget 2012 ergeben.<br />
Durch die Übersiedlung des Kindergartens werden die Räumlichkeiten im <strong>Gemeinde</strong>haus frei,<br />
sodass im Jänner der Gebäudenutzungsausschuss sich zu einer Sitzung zusammenfinden sollte<br />
und über die Themen „Ausbau Schützenraum, Bücherei, Sprengelarzt und Raum für Landjugend“<br />
befinden sollte um ein Konzept zu erstellen. Für das Jahr 2012 wurde daher eine Position<br />
von € 100.000,-- aufgenommen. Als Termin wird der Montag, 23.1.2012 – 19 Uhr – fixiert.<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
Ordentlicher Haushalt € 3,735.700 € 3,735.700<br />
Außerordentlicher Haushalt € 517.000 € 517.000<br />
Summe € 4,252.700 € 4,252.700<br />
Der Antrag des Bürgermeisters, das Budget 2012 sowie den Mittelfristigen Finanzplan<br />
der Jahre 2013 bis 2015 zu genehmigen, wird einstimmig angenommen.
- 6 -<br />
zu 10.: Die Festlegung, ab welcher Betragshöhe der Unterschied zwischen den vorgeschriebenen<br />
Beträgen (Soll) und den veranschlagten Betrag für die Genehmigung der Jahresrechnung<br />
zu erläutern ist, wird auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig wieder mit € 10.000,-- beschlossen.<br />
zu 11.:<br />
� Der Bürgermeister berichtet dass derzeit 5 Wohnungen im Projekt „Römerfeld“ frei<br />
geworden sind. Es sind seitens der GHS noch mit ein paar Wohnungsinteressenten, die<br />
eine Wohnung zugewiesen bekommen haben, das Einvernehmen (Anzahlungsleistung,<br />
Wohnbauförderung) abzuklären. Sodann werden alle frei gewordenen Wohnungen in<br />
<strong>Aldrans</strong> Aktuell ausgeschrieben und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Vergabe vorgelegt.<br />
� Der Bürgermeister berichtet weiters, dass die Stromerlöse des Kraftwerkes Schreyerbach<br />
insgesamt € 34.256,-- erwirtschaftete, wobei dies für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> einen<br />
Anteil von € 13.702,-- entspricht.<br />
� Der Bürgermeister teilt mit, dass der Jugendrau im Durchschnitt von 16 Jugendlichen<br />
pro Öffnungstag besucht wurde.<br />
� Im Auftrag von Dekan Dominik lädt der Bürgermeister zum Neujahrstreffen am So,<br />
15.1.2012 in den Pfarrsaal ein.<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Bürgermeister die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
um 22:00 Uhr.<br />
Schriftführer: Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: