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Fachpublikation<br />
„Neue Trinkwasserverordnung<br />
eröffnet Betriebs- und Regenwassernutzung<br />
neue Wege„<br />
Guido Th. Pöttgen<br />
Rechtsanwalt<br />
Rechtsanwaltskanzlei Rössl & Pöttgen<br />
Schloßstraße 12<br />
09111 Chemnitz<br />
Tel.: +49 (0) 371- 382770 Fax: 3827738<br />
E-Mail: ragtp@t-online.<strong>de</strong><br />
Enrico Götsch<br />
Öffentlich bestellt und vereidigter<br />
Sachverständiger<br />
Zwönitzer Straße 44<br />
08297 Zwönitz<br />
Tel.: +49 (0) 37754 - 33610 Fax: 336110<br />
E-Mail: enrico.goetsch@gutachten-H 2 O.<strong>de</strong><br />
copy by: www.gutachten-H 2 O.<strong>de</strong> November 2001 Seite 1 von 5
Neue Trinkwasserverordnung eröffnet Betriebs- und<br />
Regenwassernutzung neue Wege<br />
Wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Vergangenheit die Nutzung von „Dachablaufwasser“ noch sehr kritisch beurteilt und wur<strong>de</strong><br />
das Waschen von Wäsche mit Regenwasser kontrovers diskutiert, gehört heute <strong>de</strong>r Einsatz von<br />
Betriebs- und Regenwassernutzungsanlagen neben privaten Haushalten auch in Krankenhäusern und<br />
Kin<strong>de</strong>rtagesstätten bun<strong>de</strong>sweit zum Standard. Durch die neue Trinkwasserverordnung unterstützt die<br />
Bun<strong>de</strong>sregierung die schon 1995 entstan<strong>de</strong>nen Grundten<strong>de</strong>nzen <strong>de</strong>s hessischen Umweltpapiers zur<br />
Regenwassernutzung für öffentliche Gebäu<strong>de</strong>.<br />
Ab <strong>de</strong>m 01.01.2003 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Dies beschloss das<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Gesundheit unter Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates am 16. Februar 2001 durch die<br />
Novellierung <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung (TrinkwV2000). Diese Verordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s regelt einheitlich<br />
für alle Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umgang mit Wasser für <strong>de</strong>n menschlichen Gebrauch und dient <strong>de</strong>r Umsetzung<br />
<strong>de</strong>r vorgehen<strong>de</strong>n EG-Richtlinie 98/83/EG. Ziel dieser Richtlinie ist es europaweit einheitliche Standards<br />
für die Trinkwasserqualität sicherzustellen. Der Verordnungsgeber ist darüber hinaus bemüht mit <strong>de</strong>m<br />
neuen Regelwerk eine weitere Qualitätssteigerung in Deutschland sicher zu stellen, soweit die Richtlinie<br />
<strong>de</strong>n einzelnen Mitgliedstaaten Raum für nationale rechtliche Ausgestaltung lässt. Der<br />
Anwendungsbereich <strong>de</strong>r neuen Trinkwasserverordnung bezieht sich neben <strong>de</strong>m reinen Trinkwasser auch<br />
auf Wasser für <strong>de</strong>n menschlichen Gebrauch und Wasser für Lebensmittel. Dieses wird insbeson<strong>de</strong>re<br />
durch die Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 1 TrinkwV 2000 <strong>de</strong>utlich.<br />
Hiernach ist Wasser für <strong>de</strong>n menschlichen Gebrauch „alles Wasser, im ursprünglichen Zustand o<strong>de</strong>r<br />
nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen o<strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
häuslichen Zwecken bestimmt ist: ....“<br />
Einheit von Trinkwasserverordnung und amtlichem Kommentar<br />
– Weg zur einheitlichen Rechtsanwendung-<br />
Um im weiteren differenziert und unabhängig von unterschiedlichen Interessengruppen <strong>de</strong>m Anwen<strong>de</strong>r,<br />
<strong>de</strong>m Fachinstallationsbetrieb, <strong>de</strong>m Fachplaner o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> Werkzeug und Überblick zu verschaffen<br />
stellt <strong>de</strong>r Verordnungsgeber einen amtlichen Kommentar zur Verfügung.<br />
Dieser ist - entgegen <strong>de</strong>m DIN-Kommentar - nicht „nur“ <strong>als</strong> Empfehlung o<strong>de</strong>r persönliche Interpretation zu<br />
verstehen. Im Fall einer Bun<strong>de</strong>sverordnung gilt <strong>de</strong>r amtliche Kommentar <strong>als</strong> Ergänzung zu <strong>de</strong>m<br />
bestehen<strong>de</strong>n Gesetzeswerk. Insoweit kann die Verordnung nicht isoliert, son<strong>de</strong>rn ist ausschließlich in<br />
Verbindung mit <strong>de</strong>r Kommentierung zu betrachten.<br />
TrinkwV<br />
§<br />
Kommentar<br />
§<br />
Die Verbindung <strong>de</strong>r Verordnung mit <strong>de</strong>m amtlichen Kommentar ist nicht so eng zu verstehen, <strong>als</strong> dass<br />
<strong>de</strong>r amtliche Kommentar Bestandteil <strong>de</strong>r Verordnung ist. Vielmehr gibt die amtliche Kommentierung in<br />
historisch-teleologischer Sicht einen nicht zu umgehen<strong>de</strong>n Anhaltspunkt für die Regelungsabsicht <strong>de</strong>s<br />
Verordnungsgebers wie<strong>de</strong>r. Der Kommentar wird hinsichtlich <strong>de</strong>r Auslegung immer <strong>de</strong>m Ansinnen <strong>de</strong>r<br />
betreffen<strong>de</strong>n Norm am ehesten gerecht wer<strong>de</strong>n.<br />
Denn an <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Verordnung und <strong>de</strong>r ihr zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Wertentscheidung, wie sie in <strong>de</strong>r<br />
amtlichen Kommentierung zum Ausdruck kommt, ist <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r – letztlich auch die Rechtsprechung<br />
– im Rahmen <strong>de</strong>r Auslegung <strong>de</strong>r Verordnung grundsätzlich gebun<strong>de</strong>n.<br />
Diese Auslegung kommt regelmäßig dann zum Tragen, wenn <strong>de</strong>r mögliche Wortsinn und <strong>de</strong>r<br />
Be<strong>de</strong>utungszusammenhang <strong>de</strong>r Verordnung Raum für verschie<strong>de</strong>ne Auslegungsmöglichkeiten gibt. Zum<br />
copy by: www.gutachten-H 2 O.<strong>de</strong> November 2001 Seite 2 von 5
Beispiel verwen<strong>de</strong>t die Verordnung vielfach <strong>de</strong>n unbestimmten Begriff „Wasser für <strong>de</strong>n menschlichen<br />
Gebrauch“ <strong>de</strong>r eine unterschiedliche Auslegung zulässt.<br />
Dieser Rechtsunsicherheit will <strong>de</strong>r Verordnungsgeber mit <strong>de</strong>r amtlichen Kommentierung vorbeugen in<br />
<strong>de</strong>m er wesentliche Wortbestimmungen näher ausführt.<br />
Die so geschaffene Klarheit ist die Grundlage einer einheitlichen Anwendung <strong>de</strong>r Verordnung.<br />
Standard in <strong>de</strong>r Regenwassernutzung für Wäsche waschen, Toilettenspülung und<br />
Gartenbewässerung<br />
Inhaltlich ermöglicht die neue Verordnung eine differenzierte Betrachtungsweise.<br />
Unter an<strong>de</strong>rem wird in <strong>de</strong>r amtlichen Begründung <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung <strong>de</strong>r Begriff „Wasser für <strong>de</strong>n<br />
menschlichen Gebrauch“ näher <strong>de</strong>finiert.<br />
Im Ergebnis fällt das Einsatzgebiet <strong>de</strong>r Betriebs- und Regenwassernutzung für Toilettenspülung und<br />
Aussenbewässerung nicht unter <strong>de</strong>n Regelungsgehalt <strong>de</strong>r Verordnung. Infolge unterliegen die<br />
vorstehen<strong>de</strong>n Verwendungsbereiche keinerlei Beschränkungen durch diese Bestimmung.<br />
Daraus resultiert, dass in diesen Bereichen die Wasserqualität in aller Regel keine o<strong>de</strong>r nur<br />
vernachlässigbar geringe Auswirkungen auf die Gesundheit <strong>de</strong>s Verbrauchers hat.<br />
Reglements bestehen lediglich für sensible Bereiche wie Krankenhäuser ect., auf welche im weiteren<br />
eingegangen wird.<br />
Wäsche Reinigen mit Betriebs- und Regenwasser<br />
Für <strong>de</strong>n Einsatz zum Reinigen <strong>de</strong>r Wäsche mit Betriebs- und Regenwasser, stellt die Verordnung<br />
ein<strong>de</strong>utige Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Grundsätzlich ist in je<strong>de</strong>m Haushalt Wasser zur Verfügung zu stellen, welches <strong>de</strong>n Ansprüchen<br />
dieser Verordnung gerecht wird. Das be<strong>de</strong>utet, daß je<strong>de</strong>r Verbraucher die Möglichkeit haben muß seine<br />
Wäsche mit Wasser <strong>de</strong>r Qualität „... für <strong>de</strong>n menschlichen Gebrauch“ zu waschen. Dies wird mit <strong>de</strong>n<br />
hohen Ansprüchen bei <strong>de</strong>r Reinigung von Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n – etwa Hand- und Spültüchern – zur<br />
Verhin<strong>de</strong>rung übertragbarer Krankheiten begrün<strong>de</strong>t. Ob daneben <strong>de</strong>r einzelne Verbraucher noch einen<br />
Anschluss nutzt, <strong>de</strong>r Wasser geringer Qualität - etwa aus einer Regenwassernutzungsanlage - liefert,<br />
bleibt seinen eigenen Befin<strong>de</strong>n überlassen. Dazu heißt es in § 2 Abs. 2 Kommentar zur TrinkwV:<br />
„Durch diese Vorschrift soll klargestellt wer<strong>de</strong>n, dass die Qualitätsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verordnung nicht<br />
gelten sollen z.B. für Wasser aus im privaten Bereich eingesetzten Regenwassernutzungsanlagen- und<br />
vergleichbaren Anlagen, wenn diese zusätzlich zu <strong>de</strong>r „normalen“ Wasserversorgung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />
...“<br />
und fortführend im Kommentar zu § 3 Abs. 4:<br />
„Daraus folgt, dass in je<strong>de</strong>m Haushalt die Möglichkeit bestehen muss, zum Waschen <strong>de</strong>r Wäsche<br />
Wasser für <strong>de</strong>n menschlichen Gebrauch zu nutzen.“<br />
Die damit verbun<strong>de</strong>ne freie Wahlmöglichkeit, seine Wäsche mit Betriebs- o<strong>de</strong>r Trinkwasser zu reinigen,<br />
war bisher in dieser Deutlichkeit nicht gegeben*. Diese gilt für je<strong>de</strong>n „Verbraucher“ im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Verordnung, womit insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>de</strong>r Mieter gemeint ist. Dieser hat rechtlich zwar nur einen<br />
begrenzten Einfluss auf <strong>de</strong>n Einbau einer Regenwassernutzungsanlage. Er profitiert jedoch davon wenn<br />
eine solche existiert. Für die Praxis be<strong>de</strong>utet dies, dass neben <strong>de</strong>m Betriebswasseranschluss für die<br />
Waschmaschine auch ein Trinkwasseranschluss zu bestehen hat. Welcher <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Anschlüsse<br />
genutzt wird bleibt <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s Verbraucher überlassen.<br />
*siehe auch Kommentar Bun<strong>de</strong>sministerin Frau Andrea Fischer 2000<br />
copy by: www.regenwater.com/industrie.htm November 2001 Seite 3 von 5
Trinkwasser<br />
Waschmaschine<br />
Betriebswasser<br />
Mit dieser Wertung unterlegt auch die neue Trinkwasserverordnung eines <strong>de</strong>r letzten Gerichtsurteile <strong>de</strong>s<br />
Verwaltungsgerichtes Gera, Az.: 2K 228/98 GE vom 06.Mai 1999. Danach gehört Verwendung von<br />
Regenwasser zum Wäsche waschen, zur Toilettenspülung und zur Gartenbewässerung zum allgemein<br />
anerkannten Stand <strong>de</strong>r Technik.<br />
Regenwassernutzung in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und Kin<strong>de</strong>rtagesstätten führt zur<br />
Verringerung <strong>de</strong>r Betriebsausgaben<br />
Auch unterstützt die neue Trinkwasserverordnung eingeschränkt <strong>de</strong>n Einbau von Betriebs- und<br />
Regenwassernutzungsanlagen in sogenannten „sensiblen Bereichen“ wie Kin<strong>de</strong>rtagesstätten,<br />
Altenpflegeheimen und Krankenhäusern. Anlagen in diesen Bereichen wer<strong>de</strong>n jedoch beson<strong>de</strong>ren<br />
Kontrollen unterzogen.<br />
Damit bestärkt die Bun<strong>de</strong>sregierung die unzählig in <strong>de</strong>r Praxis realisierten Bauvorhaben und unterstützt<br />
<strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>sweiten Vorstoß <strong>de</strong>r hessischen Lan<strong>de</strong>sregierung. Das Lan<strong>de</strong>sministerium für Umwelt,<br />
Energie, Jugend und Familie setzte erstmalig am 8. März 1999 mit <strong>de</strong>r Drucksache 206 (veröffentlicht im<br />
Staatsanzeiger <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen) rechtliche Standards für sensible Bereiche wie Kin<strong>de</strong>rtagesstätten,<br />
Altenwohnheime und Schulen.<br />
Im Rahmen dieser neuen Öffnung <strong>de</strong>r Verordnung heißt es in <strong>de</strong>r amtlichen Kommentierung zu § 3 Nr. 1<br />
TrinkwV:<br />
„Soweit Wasser für solche Zwecke (Toilettenspülung und Bewässerung von Außenanlagen – Anmerk ung<br />
<strong>de</strong>s Autors) in Einrichtungen verwen<strong>de</strong>t wird, in <strong>de</strong>nen ein beson<strong>de</strong>res Schutzbedürfnis für die<br />
Betroffenen besteht (z.B. Krankenhäuser, Kin<strong>de</strong>rtagesstätten, Altenheime) muss sicher gestellt sein,<br />
dass die Verwendung keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit mit sich bringt. Diese<br />
Einrichtungen unterliegen nach § 18, Abs. 1 <strong>de</strong>r Überwachung durch das Gesundheitsamt.“<br />
Lei<strong>de</strong>r wird <strong>de</strong>r exekutiven Behör<strong>de</strong> wie z.B. <strong>de</strong>m Gesundheitsamt, kein Werkzeug in die Hand gegeben,<br />
eine solche Überwachung von Regenwassernutzungsanlage zu realisieren. In diesem Zusammenhang<br />
kann <strong>de</strong>r Amtsleitung nur empfohlen wer<strong>de</strong>n, sich ebenfalls an <strong>de</strong>m vorstehen<strong>de</strong>n Regelwerk <strong>de</strong>s<br />
hessischen Ministeriums anzulehnen. Dies stellt ein sehr ausführlich Richtlinie mit vorgefertigten<br />
Prüflisten dar, welche sich seit Jahren praktisch bewährt haben.<br />
Die neuen staatlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben sind aus Sicht eines je<strong>de</strong>n öffentlichen<br />
Betreibers zu begrüßen. Letztendlich erhält <strong>de</strong>r Betreiber durch die Unterstützung <strong>de</strong>r staatlichen<br />
Aufsicht eine zusätzliche Sicherheit für <strong>de</strong>n Betrieb seiner Anlage.<br />
copy by: www.regenwater.com/industrie.htm November 2001 Seite 4 von 5
Neue Wege in <strong>de</strong>r Regenwassernutzung zum autarken Wasserhaushalt<br />
Mit <strong>de</strong>r im vergangenen Jahr verabschie<strong>de</strong>ten Trinkwasserverordnung beschreitet die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
neue Wege in <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Wasseraufkommen und <strong>de</strong>ren Verwendung.<br />
Selbst <strong>de</strong>r Technologie <strong>de</strong>r autarken Wasserversorgung, wie sie seit Jahrtausen<strong>de</strong>n weltweit auf<br />
einfachstem Niveau genutzt wird, steht <strong>de</strong>r Verordnungsgeber offen gegenüber.<br />
Regenwasserzisterne in Mittelamerika Regenwasserzisterne mit 80.000 m 3<br />
Quelle: Enrico Götsch<br />
Quelle: Enrico Götsch<br />
Unter diesem fortschrittlichen Gedanken heißt es in <strong>de</strong>r amtlichen Kommentierung zu § 2, Abs.2<br />
TrinkwV:<br />
„... Damit wird jedoch auch zum Ausdruck gebracht, dass die Qualitätsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verordnung<br />
zum Beispiel dann gelten wür<strong>de</strong>n, wenn eine Regenwassernutzung o<strong>de</strong>r vergleichbare Anlagen anstelle<br />
einer Wasserversorgungsanlage nach § 3, Nr.2 verwen<strong>de</strong>t wür<strong>de</strong>.“<br />
Im Hinblick auf die rasante Entwicklung in <strong>de</strong>r Betriebs- und Regenwassernutzung ist es schon heute<br />
durch selbstreinigen<strong>de</strong> und nahezu wartungsfreie Filter möglich, sehr gute Wasserqualitäten zu<br />
erreichen.<br />
C-Class-Filter im Reinigungszustand<br />
Quelle: GEP Industrie-Systeme<br />
Auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser neuen Technologie ergibt sich die Chance, <strong>de</strong>n folgerichtigen Schritt von<br />
Betriebswasser zum aufbereiteten Trinkwasser zu vollziehen.<br />
Der amtliche Kommentar, die neue Trinkwasserverordnung o<strong>de</strong>r aufgeführte Gerichtsurteile können unter<br />
www.regenwater.com/industrie.htm eingesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
copy by: www.regenwater.com/industrie.htm November 2001 Seite 5 von 5