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Sachverhaltsdarstellung - Die Grünen Gmunden

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<strong>Sachverhaltsdarstellung</strong> Seebahnhofareal – Hotel Lacus Felix 12<br />

Alle Tagesordnungspunkte betreffend:<br />

Seitens der Gemeinde war von Anfang an der ausschließliche Weiterverkauf an Asamer vorgesehen.<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde fungierte in gewisser Weise als Makler. Eine objektive öffentliche<br />

Ausschreibung war nie angedacht.<br />

<strong>Die</strong> bestehenden Belastungen („Hürden“) werden in weiterer Folge schrittweise auf Kosten<br />

der öffentlichen Hand aus dem Weg geräumt.<br />

Es wird auf den Prüfbericht 2008/6 des Rechnungshofes und die weitere Entwicklung verwiesen.<br />

9. VEREINBARUNG<br />

Fixiert Weiterverkauf an Asamer und verpflichtet zur Hotelerrichtung der Hotelanlage „Lacus<br />

Felix“. Im Falle eines Verstoßes wird eine wertgesicherte Konventionalstrafe in Höhe von<br />

€ 2.000.000,- vereinbart.<br />

Obwohl diese Hotelanlage bis dato nicht errichtet wurde, wurde dieses Vermögensrecht bisher<br />

nicht geltend gemacht.<br />

10. RAHMENVEREINBARUNG (ALT) VOM 7.03.2007<br />

<strong>Die</strong> Rahmenvereinbarung (alt) fixiert den Kauf des Seebahnhofareals durch den Verein zur<br />

Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG im Flächenausmaß von<br />

insgesamt 24.021 m² und die zwingende Errichtung einer Hotelanlage. Sie wurde vom Gemeinderat<br />

am 07.03.2007 mehrheitlich beschlossen.<br />

Ad 2.: Der Weiterverkauf von 12.687 m² zu einem Preis von € 1.581.863,32 an Herrn KR<br />

Hans Asamer wurde in Form einer Optionsvereinbarung abgeschlossen, welche von Seiten<br />

des Vereins zur Förderung der Infrastuktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG ausgeübt<br />

werden kann und am 31.12.2008 erlischt. Der Weiterverkauf ist verpflichtend, wenn eine<br />

rechtskräftige Baubewilligung für die Hotelanlage „Lacus Felix“ vorliegt.<br />

KR Hans Asamer räumt in diesem Vertrag dem Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Stadtgemeinde GmbH & Co KG das Vor- und Wiederkaufsrecht ein, falls nicht bis spätesten<br />

…. (kein Datum angegeben) die Hotelanlage errichtet wird.<br />

Der Kritik des Rechnungshofes und dem vorliegende Gutachten Grundstücksbewertung –<br />

Buchberger Rechtsanwalts KG ist zu entnehmen, dass die Grundstücke zu einem Bruchteil<br />

des wahren Wertes weiter verkauft wurden.<br />

Stand 13. Mai 2013<br />

<strong>Sachverhaltsdarstellung</strong> Endfassung Pressekonferenz.doc

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