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lesen - Amt Mittelholstein

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<strong>Amt</strong> Hanerau-Hademarschen<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

Planfeststellung nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die<br />

Errichtung einer 110-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Heide und dem<br />

Umspannwerk Pöschendorf<br />

Wesentlicher Inhalt der Planung ist:<br />

� Errichtung einer 110-kV-Freileitung Heide–Pöschendorf zwischen den beiden<br />

Umspannwerken Heide und Pöschendorf mit einer Länge von ca. 32 km mit 97 neuen<br />

Masten<br />

� Erweiterung des UW Heide<br />

� Anschluss der bestehenden 110-kV-Freileitung Abzweig Hademarschen<br />

� Neubau des 380/110-kV-Umspannwerks Pöschendorf als Verknüpfungspunkt mit der<br />

380-kV-Leitung Wilster-Audorf<br />

� Neubau eines Abzweigmastes innerhalb der bestehenden 380-kV-Leitung Wilster Audorf<br />

mit Anschluss an das Umspannwerk Pöschendorf<br />

� Ausbau der Gemeindestraße der Gemeinde Pöschendorf ab Ecke<br />

Dorfstraße/Tannenkoppel bis zur privaten Zufahrt zum Umspannwerk auf einer Länge<br />

von ca. 560 m<br />

� Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanes (LBP)<br />

sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen oder<br />

Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Stadt Heide, der Gemeinde Nordhastedt<br />

(<strong>Amt</strong> Kirchspielslandgemeinde Heider Umland), Gemeinden Arkebek, Albersdorf, Schafstedt,<br />

Meldorf (<strong>Amt</strong> Mitteldithmarschen), Gemeinden Bendorf, Bornholt (<strong>Amt</strong> Hanerau-<br />

Hademarschen), Gemeinden Bokhorst, Aasbüttel, Siezbüttel, Hadenfeld, Schenefeld,<br />

Pöschendorf, Vaale (<strong>Amt</strong> Schenefeld), Gemeinde Heiligenstedten (<strong>Amt</strong> Itzehoe-Land),<br />

Gemeinde Tellingstedt (<strong>Amt</strong> Kirchspielslandgemeinden Eider).<br />

I. Die E.ON Netz GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat für das Bauvorhaben<br />

ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt.<br />

Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlichrechtlichen<br />

Beziehungen zwischen der Vorhabensträgerin (E.ON Netz GmbH) und den<br />

Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.<br />

II. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens führt der Landesbetrieb Straßenbau und<br />

Verkehr, Betriebssitz Kiel, das Anhörungsverfahren als zuständige Anhörungsbehörde<br />

durch, in dem die für und gegen den Plan sprechenden Gründe deutlich gemacht werden<br />

sollen.<br />

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen zur Einsichtnahme aus in der Zeit<br />

vom 19. Januar 2009 bis einschließlich 19. Februar 2009<br />

in der folgenden Stadt und den folgenden Ämtern:


Stadt Heide<br />

Postelweg 1, Zimmer 708, 25746 Heide<br />

Mo – Fr: 8.00 – 12.00 h, Mo – Do: 14.00 – 16.30 h<br />

<strong>Amt</strong> Kirchspielslandgemeinde Heider Umland<br />

Kirchspielsweg 6, Zimmer O.21, 25746 Heide<br />

Mo – Fr: 8.00 – 12.00 h; Di, Do: 14.00 – 16.00 h,<br />

außerdem nach telef. Vereinbarung (T.: 0481/605-61) für Di: 16.00 – 18.00 h<br />

<strong>Amt</strong> Mitteldithmarschen<br />

Zingelstraße 1, Zimmer 21, 25704 Meldorf<br />

Mo, Di, Mi, Fr: 8.00 - 12.00 h; Do: 7.00 h bis 17.00 h<br />

<strong>Amt</strong> Hanerau-Hademarschen über Verwaltungsgemeinschaft <strong>Mittelholstein</strong><br />

Am Markt 15, Zimmer 18, 24594 Hohenwestedt<br />

Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00 h; Do: 14.00 - 18.00 h,<br />

außerdem nach telef. Vereinbarung (T.: 04871/36-310) für Di: 14.00 bis 16.00 h und Mi:<br />

8.00 h bis 12.00 h<br />

<strong>Amt</strong> Schenefeld<br />

Mühlenstraße 2, Zimmer 26, 25560 Schenefeld<br />

Mo, Di, Do, Fr: 8.00 – 12.00 h; Do: 14 – 18, außerdem nach telef. Vereinbarung (T.:<br />

04892/80-8936) für Mo, Di, Mi: 8.00 – 12.00 h<br />

<strong>Amt</strong> Itzehoe-Land<br />

Margerete-Steiff-Weg 3, Zimmer 25, 25524 Itzehoe<br />

Mo, Di, Do, Fr: 8.00 – 12.00; Di: 13.00 – 18.00 h; Do: 14.00 – 16.00 h,<br />

außerdem nach telef. Vereinbarung (T. 04821/7388-0 oder –31) für Mi: 8.00 – 12.00 h<br />

<strong>Amt</strong> Kirchspielslandgemeinden Eider<br />

Außenstelle Tellingstedt, Teichstraße 1, Zimmer 8, 25782 Tellingstedt<br />

Mo, Di, Fr: 8.00 - 12.00 h; Do: 8.00 - 12.30 h u. 13.30 - 17.00 h,<br />

außerdem nach telef. Vereinbarung unter Tel.: 04836/990-19<br />

Ausgelegt werden auch die entscheidungserheblichen Unterlagen über die<br />

Umweltauswirkungen. Dies sind hier der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), die<br />

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), der avifaunistische Fachbeitrag, Flora-Fauna-<br />

Habitat-Vorprüfungen und die Prüfung der Artenschutzbelange.<br />

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und im<br />

Grunderwerbsverzeichnis die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt. Auf<br />

Verlangen kann dem Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage seines<br />

Personalausweises / Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden.<br />

Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.<br />

1) Jede Person, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt wird, kann bis<br />

einschließlich 19. März 2009 schriftlich zum Aktenzeichen LS4011–663.42–2-3 oder<br />

zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben bei dem<br />

• Bürgermeister der Stadt Heide (Anschrift siehe oben)<br />

• <strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es Kirschspielslandgemeinde Heider Umland (Anschrift<br />

siehe oben)


• <strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es Mitteldithmarschen, Hindenburgstraße 18, 25704<br />

Meldorf<br />

• <strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es Hanerau-Hademarschen (Anschrift siehe oben)<br />

• <strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es Schenefeld (Anschrift siehe oben)<br />

• <strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es Itzehoe-Land (Anschrift siehe oben)<br />

• <strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-<br />

Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt<br />

oder<br />

• Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel, -<br />

Anhörungsbehörde-, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel.<br />

Zur Fristwahrung ist maßgeblich der Eingang bei einer der o. a. Behörden.<br />

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner<br />

Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Eingangsbestätigung des<br />

Einwendungsschreibens erfolgt nicht. Die Einwendungen werden zur Vorbereitung<br />

des Erörterungstermins in Kopie an den Antragssteller und die<br />

Planfeststellungsbehörde weitergeleitet.<br />

Einwendungen gegen den Plan sind nach Ablauf der Einwendungsfrist<br />

ausgeschlossen (§ 43a Nr. 7 Satz 1 und Satz 2 EnWG). Die Ausschlussfrist gilt auch<br />

für die Stellungnahmen und Einwendungen der nach Naturschutzrecht oder dem<br />

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen.<br />

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten<br />

unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden<br />

(gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein<br />

Unterzeichner mit Namen und Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen<br />

Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

2) Fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch<br />

örtlich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.<br />

Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem Termin<br />

gesondert benachrichtigt. Dies gilt auch für die nach Naturschutzrecht oder dem<br />

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen, wenn sie fristgerecht<br />

Stellung genommen haben. Wenn mehr als 300 Benachrichtigungen vorzunehmen<br />

sind, können diese durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die<br />

Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten (§ 43a Nr. 5 Satz 1 EnWG).<br />

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist<br />

durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der<br />

Anhörungsbehörde zu geben ist.<br />

Beim Ausbleiben eines Einwenders im Erörterungstermin kann auch ohne ihn<br />

verhandelt werden. In diesem Fall gelten die Einwendungen als aufrechterhalten.<br />

Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen,<br />

Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten<br />

können nicht erstattet werden.<br />

3) Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrensverfahrens<br />

durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Planfeststellungsbehörde ist der<br />

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Betriebssitz Kiel, -Planfeststellungsbehörde-.<br />

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch amtliche<br />

Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen<br />

sind.<br />

4) Für das beantragte Vorhaben wurde gemäß § 3a UVPG die Verpflichtung zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt. Die Nummern 1 bis 4<br />

gelten deshalb für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des<br />

Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1, 1a des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend.


5) Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsverfahren dem<br />

Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem<br />

gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.<br />

6) Vom Beginn der Planauslegung tritt die Veränderungssperre nach § 44 a Abs. 1<br />

EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabensträger<br />

(E.ON Netz GmbH ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen (Anlage<br />

14 der Planunterlage) zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).<br />

Kiel, den 11.12.2008<br />

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr<br />

Schleswig-Holstein<br />

Betriebssitz Kiel, - Anhörungsbehörde -<br />

gez.<br />

Schleier<br />

Hohenwestedt, den 23.12.2008<br />

<strong>Amt</strong> Hanerau-Hademarschen<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrag<br />

gez. Petra Peters

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