Arno Dirkers Qualitätsbrände stehen vor ungewisser ... - dirker.de
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PRESSEMITTEILUNG: <strong>Arno</strong> <strong>Dirkers</strong><br />
<strong>Qualitätsbrän<strong>de</strong></strong> <strong>stehen</strong> <strong>vor</strong> <strong>ungewisser</strong> Zukunft<br />
Ein Treffen aller beteiligten Behör<strong>de</strong>n hat heute im Rechtsstreit mit<br />
<strong>Arno</strong> Dirker zu einem ersten Lösungs<strong>vor</strong>schlag geführt. Die<br />
Einschnitte sind für <strong>de</strong>n erfolgreichen E<strong>de</strong>lbrenner jedoch erheblich.<br />
Frankfurt, 27. Juni 2007. <strong>Arno</strong> Dirker hat <strong>vor</strong> kurzem seine Brennerei<br />
verlegt, in ein Gebiet, das momentan noch zu Hessen gehört. Im Zuge<br />
eines lange geplanten Län<strong>de</strong>rtausches soll es jedoch <strong>de</strong>mnächst an<br />
Bayern gehen. Ob er seine Brän<strong>de</strong> und Geiste in Bayern o<strong>de</strong>r Hessen<br />
herstellt, könnte <strong>de</strong>m E<strong>de</strong>lbrenner eigentlich ganz egal sein, wären da nicht<br />
folgen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong>: Beamte <strong>de</strong>r hessischen Monopolverwaltung in Neu<br />
Isenburg hatten ihm die Bauweise eines Brennkessels genehmigt, die auch<br />
auf <strong>de</strong>m neuen Gelän<strong>de</strong> die hohe Qualität seiner Destillate sichern und<br />
einen ungestörten Betriebsablauf garantiert. Sollte <strong>de</strong>r <strong>Dirkers</strong>che Betrieb<br />
nun <strong>de</strong>mnächst unter die Aufsicht <strong>de</strong>s bayerischen Oberzollamts in<br />
Schweinfurt fallen, darf Dirker seine mehrfach prämierten E<strong>de</strong>lbrän<strong>de</strong> nicht<br />
in <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>stillieren, wie sie das qualitativ beste Ergebnis erzielen. Die<br />
Bauweise <strong>de</strong>s Brennkessels, <strong>de</strong>n Dirker auf <strong>de</strong>r Basis seiner 20-jährigen<br />
Brennkarriere hat anfertigen lassen, gefällt <strong>de</strong>n bayerischen Zollbeamten<br />
nicht.<br />
Regeln fern <strong>de</strong>r Realität<br />
Eine weitere Vorschrift, auf <strong>de</strong>r die Schweinfurter Beamten be<strong>stehen</strong>, ist<br />
die „Ein-Tür-Regelung“, welche besagt, dass ein Destillateur in einer<br />
Abfindungsbrennerei nur eine Außentür haben darf, damit er beim<br />
Schwarzbrennen nicht entkommen kann. <strong>Arno</strong> Dirker brennt jedoch nicht<br />
schwarz. Im Gegenteil, er nimmt sämtliche Vorschriften sehr genau und<br />
zahlt seit Anfang <strong>de</strong>r 90er Jahre seine nicht unerhebliche Branntweinsteuer<br />
stets vier Wochen <strong>vor</strong> Frist. „Das waren vom Jahr 2000 bis dato immerhin<br />
cirka 750.000 €, die ich gezahlt habe“, sagt Dirker. Zu<strong>de</strong>m hat er bei <strong>de</strong>r<br />
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„Ein-Tür-Regelung“ brandschutztechnische Be<strong>de</strong>nken und sieht seine fünf<br />
Mitarbeiter im Falle eines Brands gefähr<strong>de</strong>t. Was <strong>de</strong>n passionierten<br />
Unternehmer beson<strong>de</strong>rs trifft, ist die Tatsache, dass er seine<br />
steuerbegünstigte Abfindungsbrennerei nicht – wie im Jahr 2000 bewilligt –<br />
auf das neue Gelän<strong>de</strong> verlegen darf, so dass Abfindungs- und<br />
Verschlussbrennerei nebeneinan<strong>de</strong>r liegen. Nicht nur, dass die Hälfte<br />
seines Unternehmens nun an einem an<strong>de</strong>ren Ort verbleiben muss, er wird<br />
seine Abfindungsbrennerei sogar entwe<strong>de</strong>r stilllegen o<strong>de</strong>r an Dritte<br />
verpachten müssen. Laut Brennereiordnung dürfen nämlich auf ein und<br />
<strong>de</strong>mselben Gelän<strong>de</strong> nicht zwei Brennereien <strong>stehen</strong>. Dass dies jedoch in<br />
vielen <strong>de</strong>utschen Betreiben <strong>de</strong>nnoch <strong>de</strong>r Fall ist, kümmert die<br />
Entscheidungsträger im Fall Dirker wenig. Zu<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong> er sein<br />
Abfindungsbrennrecht verlieren, sobald er die neue Verschlussbrennerei in<br />
Betrieb nimmt, <strong>de</strong>nn ein Gewerbetreiben<strong>de</strong>r darf keine zwei Brennrechte<br />
besitzen. „Ich muss nun die Brennerei, die sich auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> meiner<br />
Eltern befin<strong>de</strong>t, an eine frem<strong>de</strong> Person verpachten und habe kein<br />
Mitspracherecht mehr, was die Brandherstellung o<strong>de</strong>r irgend eine an<strong>de</strong>re<br />
wirtschaftliche Entscheidung betrifft“, erklärt Dirker.<br />
Ein Schildbürgerstreich<br />
Aber Dirker kämpft gegen <strong>de</strong>n Amtsschimmel und hofft, dass am En<strong>de</strong><br />
alles gut wird. Aus Protest hat er am 1. März 2007 seinen Erstwohnsitz auf<br />
<strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s neuen Betriebes angemel<strong>de</strong>t. Er nimmt an, dass er<br />
dadurch <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rtausch verhin<strong>de</strong>rn kann und sein Grundstück in<br />
Hessen bleibt. Die zuständige Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong> macht ihm da<br />
allerdings wenig Hoffnung. Der Län<strong>de</strong>rtausch sei beschlossene Sache und<br />
zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aufzuhalten, so die Beamten. „Ich möchte<br />
lediglich, dass ich die mir im Jahr 2000 zugesagten Baumaßnahmen<br />
umsetzen und meine Brän<strong>de</strong> in bester Qualität herstellen kann“, for<strong>de</strong>rt<br />
Dirker. „Mein Betrieb kann in je<strong>de</strong>m Jahr zehn Prozent Umsatzzuwachs<br />
einfahren, meine Produkte wur<strong>de</strong>n mit zahlreichen Medaillen prämiert und<br />
ich sorge nebenbei auch noch dafür, dass das heimische Obst verwertet<br />
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wird und zahlreiche Menschen in Lohn und Brot <strong>stehen</strong>.“ Aber diese<br />
Argumente zählen bei <strong>de</strong>n Beamten nicht.<br />
Neue Wege gehen<br />
Dirker kann nicht ver<strong>stehen</strong>, warum in seiner Brennerei auf unpraktikablen<br />
Amt<strong>vor</strong>schriften bestan<strong>de</strong>n wird, wenn es außer<strong>de</strong>m zahlreiche<br />
Brennereien in Deutschland gibt, bei <strong>de</strong>nen diese Vorschriften nicht<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n müssen. „Das <strong>de</strong>utsche Brennrecht ist extrem<br />
restriktiv“, sagt er, „es ist scha<strong>de</strong>, dass einem so viele Vorschriften die<br />
Arbeit erschweren“. Sollte <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rtausch in geplanter Weise vollzogen<br />
wer<strong>de</strong>n und sein Betrieb in Zukunft <strong>de</strong>r Aufsicht <strong>de</strong>s Schweinfurter<br />
Zollamtes unter<strong>stehen</strong>, will Dirker seinen Betrieb schließen. „Ich verlasse<br />
meine Heimat zwar ungern, aber ich habe viele Anfragen aus aller Welt<br />
und kann mir gut <strong>vor</strong>stellen, dass ich hier alles verkaufe und mich zum<br />
Beispiel in China nie<strong>de</strong>rlasse“, sagt Dirker. Seine Fangemein<strong>de</strong>, zu <strong>de</strong>r<br />
unter an<strong>de</strong>rem auch die besten Köche Deutschlands zählen, wäre sicher<br />
sehr traurig über diesen Verlust.<br />
Adresse:<br />
E<strong>de</strong>lbrennerei A.-J. Dirker<br />
Alzenauer Strasse 108, 63776 Mömbris<br />
Tel: 0 60 29-77 11, Fax: 0 60 29-77 44<br />
E-Mail: info@<strong>dirker</strong>.<strong>de</strong>, Web: www.<strong>dirker</strong>.<strong>de</strong><br />
Pressekontakt:<br />
Gourmet Network<br />
Cornelia Zeiger, Susanne Drexler<br />
Hamburger Allee 45<br />
60486 Frankfurt<br />
Fon. (0) 69 - 71 91 36 - 36, -61<br />
Fax. (0) 69 - 71 91 36 - 51<br />
info@gourmetnetwork.<strong>de</strong><br />
www.gourmetnetwork.<strong>de</strong><br />
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