Christen, Juden und Muslime - Verlag Peter Athmann Nürnberg
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Dort an der Donau hatte sich parallel zur <strong>Nürnberg</strong>er Tagung der Reichstag<br />
versammelt (17. April bis 27. Juli), die oberste reichsständische, allein gesetzgebende<br />
<strong>und</strong> politisch entscheidende Institution des Reiches, <strong>und</strong> war erst nach<br />
Abschluß des <strong>Nürnberg</strong>er Anstandes zu Ende gegangen. Sein Hauptberatungspunkt<br />
war die Frage, wie das Reich die von den mohammedanischen Türken<br />
ausgehende Gefahr abwenden konnte, die 1529 erstmals – erfolglos – Wien<br />
belagert hatten, seitdem das Grenzgebiet zu Ungarn verunsicherten, immer wieder<br />
in Reichsgebiete einfielen <strong>und</strong> einen neuen Feldzug vorbereiteten. Ende August<br />
1532 eroberten sie die Festung Güns südlich von Wien.<br />
Zwischen diesen Regensburger Reichstagsberatungen <strong>und</strong> den gleichzeitigen<br />
<strong>Nürnberg</strong>er Verhandlungen bestand ein enger Zusammenhang, denn die seit 1529<br />
Protestanten genannten lutherischen Reichsstände waren erst zur Bewilligung von<br />
Geld <strong>und</strong> Soldaten zum Einsatz gegen die Türken bereit, als ihnen im <strong>Nürnberg</strong>er<br />
Anstand von kaiserlicher Seite zugesagt worden war, daß „keiner den andern des<br />
glaubens noch sonst keiner andern ursachen halben bevehden, bekriegen,<br />
berauben, fehen, uberziehen, belegern“ <strong>und</strong> daß kein „schloß, steet, merekt,<br />
bevestigung, dorfer, hoff oder weiler (...) mit gewaltiger that frevenlichen“<br />
eingenommen oder „geverlichen mit brandt oder in ander weg“ beschädigt würde.<br />
Außerdem sollten die Prozesse gegen lutherische Reichsstände am Reichskammergericht<br />
ruhen, die aus der Abkehr von der Römischen Kirche entstanden<br />
waren.<br />
Was da im <strong>Nürnberg</strong>er Anstand vom 24. Juli 1532 so konkret angesprochen<br />
war <strong>und</strong> was kurzfristig – gedacht war an eineinhalb Jahre – bis zur Abhaltung<br />
eines Konzils <strong>und</strong> eines darauf folgenden Reichstages gelten sollte, meinte keinen<br />
theologischen Ausgleich zwischen römisch-katholischen <strong>und</strong> lutherischen Überzeugungen,<br />
sondern die Aufrechterhaltung des Reichslandfriedens, die gleichsam<br />
„staatliche“ Garantie von innerem Frieden <strong>und</strong> weltlicher Ordnung. Kaiser<br />
Karl V. sagte den seit 1531 im Schmalkaldischen B<strong>und</strong> zusammengeschlossenen<br />
Protestanten zu, für ein friedliches Nebeneinander von katholischen <strong>und</strong> lutherischen<br />
Reichsständen sorgen <strong>und</strong> seine katholischen Glaubensbrüder darauf verpflichten<br />
zu wollen.<br />
Sicher: Der Kaiser brauchte das Geld auch der lutherischen Reichsstände, um<br />
die Abwehr gegen die Türken finanzieren zu können, <strong>und</strong> er brauchte Frieden im<br />
Reich, denn auf einen gleichzeitigen Krieg nach außen gegen die Türken <strong>und</strong> nach<br />
innen gegen die Protestanten war er nicht vorbereitet. Aber es wäre zu oberflächlich,<br />
den <strong>Nürnberg</strong>er Anstand nur in diesem politischen Kontext zu sehen, denn<br />
er gehört auch in den der Bemühungen um die Wiederherstellung des Friedens<br />
innerhalb der lateinisch-abendländisch-christlichen Religion. Diese Bemühungen<br />
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