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Christen, Juden und Muslime - Verlag Peter Athmann Nürnberg

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Dort an der Donau hatte sich parallel zur <strong>Nürnberg</strong>er Tagung der Reichstag<br />

versammelt (17. April bis 27. Juli), die oberste reichsständische, allein gesetzgebende<br />

<strong>und</strong> politisch entscheidende Institution des Reiches, <strong>und</strong> war erst nach<br />

Abschluß des <strong>Nürnberg</strong>er Anstandes zu Ende gegangen. Sein Hauptberatungspunkt<br />

war die Frage, wie das Reich die von den mohammedanischen Türken<br />

ausgehende Gefahr abwenden konnte, die 1529 erstmals – erfolglos – Wien<br />

belagert hatten, seitdem das Grenzgebiet zu Ungarn verunsicherten, immer wieder<br />

in Reichsgebiete einfielen <strong>und</strong> einen neuen Feldzug vorbereiteten. Ende August<br />

1532 eroberten sie die Festung Güns südlich von Wien.<br />

Zwischen diesen Regensburger Reichstagsberatungen <strong>und</strong> den gleichzeitigen<br />

<strong>Nürnberg</strong>er Verhandlungen bestand ein enger Zusammenhang, denn die seit 1529<br />

Protestanten genannten lutherischen Reichsstände waren erst zur Bewilligung von<br />

Geld <strong>und</strong> Soldaten zum Einsatz gegen die Türken bereit, als ihnen im <strong>Nürnberg</strong>er<br />

Anstand von kaiserlicher Seite zugesagt worden war, daß „keiner den andern des<br />

glaubens noch sonst keiner andern ursachen halben bevehden, bekriegen,<br />

berauben, fehen, uberziehen, belegern“ <strong>und</strong> daß kein „schloß, steet, merekt,<br />

bevestigung, dorfer, hoff oder weiler (...) mit gewaltiger that frevenlichen“<br />

eingenommen oder „geverlichen mit brandt oder in ander weg“ beschädigt würde.<br />

Außerdem sollten die Prozesse gegen lutherische Reichsstände am Reichskammergericht<br />

ruhen, die aus der Abkehr von der Römischen Kirche entstanden<br />

waren.<br />

Was da im <strong>Nürnberg</strong>er Anstand vom 24. Juli 1532 so konkret angesprochen<br />

war <strong>und</strong> was kurzfristig – gedacht war an eineinhalb Jahre – bis zur Abhaltung<br />

eines Konzils <strong>und</strong> eines darauf folgenden Reichstages gelten sollte, meinte keinen<br />

theologischen Ausgleich zwischen römisch-katholischen <strong>und</strong> lutherischen Überzeugungen,<br />

sondern die Aufrechterhaltung des Reichslandfriedens, die gleichsam<br />

„staatliche“ Garantie von innerem Frieden <strong>und</strong> weltlicher Ordnung. Kaiser<br />

Karl V. sagte den seit 1531 im Schmalkaldischen B<strong>und</strong> zusammengeschlossenen<br />

Protestanten zu, für ein friedliches Nebeneinander von katholischen <strong>und</strong> lutherischen<br />

Reichsständen sorgen <strong>und</strong> seine katholischen Glaubensbrüder darauf verpflichten<br />

zu wollen.<br />

Sicher: Der Kaiser brauchte das Geld auch der lutherischen Reichsstände, um<br />

die Abwehr gegen die Türken finanzieren zu können, <strong>und</strong> er brauchte Frieden im<br />

Reich, denn auf einen gleichzeitigen Krieg nach außen gegen die Türken <strong>und</strong> nach<br />

innen gegen die Protestanten war er nicht vorbereitet. Aber es wäre zu oberflächlich,<br />

den <strong>Nürnberg</strong>er Anstand nur in diesem politischen Kontext zu sehen, denn<br />

er gehört auch in den der Bemühungen um die Wiederherstellung des Friedens<br />

innerhalb der lateinisch-abendländisch-christlichen Religion. Diese Bemühungen<br />

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