Selbstständige können sich privat krankenversichern - gönnen Sie ...
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Selbstständige können <strong>sich</strong><br />
<strong>privat</strong> krankenver<strong>sich</strong>ern -<br />
gönnen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> dieses Privileg.<br />
Hauptberuflich Selbstständige sind nicht<br />
auf den Grundschutz der gesetzlichen<br />
Krankenver<strong>sich</strong>erung angewiesen.<br />
Seit dem 01. Januar 2009 ist jede Person<br />
in Deutschland verpflichtet, <strong>sich</strong> gegen<br />
Krankheit zu ver<strong>sich</strong>ern. Dies gilt auch für<br />
Selbstständige.<br />
Und selbstverständlich gehört auch die<br />
Pflegever<strong>sich</strong>erung dazu - mit den gleichen<br />
Leistungen wie in der GKV, im Regelfall<br />
nur günstiger.<br />
Selbstständige sind in der gesetzlichen<br />
Krankenver<strong>sich</strong>erung (GKV) grundsätzlich<br />
nicht ver<strong>sich</strong>erungspflichtig; sie gehören<br />
mit einer Vollver<strong>sich</strong>erung in die <strong>privat</strong>e<br />
Krankenver<strong>sich</strong>erung (PKV).<br />
Die SIGNAL IDUNA Krankenver<strong>sich</strong>erung,<br />
als ursprünglich von Selbstständigen<br />
gegründetes und heute berufsständisch<br />
anerkanntes Unternehmen, ist genau der<br />
richtige Krankenver<strong>sich</strong>erungspartner.<br />
Wir haben das richtige Angebot für <strong>Sie</strong><br />
In puncto medizinische Versorgung bieten<br />
wir Ihnen neue Dimensionen. So sind je<br />
nach Tarif u.a. folgende Leistungen möglich:<br />
• freie Wahl von Arzt und Zahnarzt, keine<br />
Beschränkung auf Kassenärzte<br />
• Heilpraktikerbehandlung<br />
• alle wissenschaftlich anerkannten Medikamente,<br />
die Ihnen Ihr Arzt verordnet -<br />
ohne Begrenzung auf Festbeträge<br />
• Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen<br />
Besonders wichtig - das Krankentagegeld<br />
Für Selbstständige ist jede Arbeitsunfähigkeit<br />
mit finanziellen Einbußen verbunden.<br />
Für <strong>Sie</strong> daher besonders wichtig:<br />
eine Krankentagegeld-Ver<strong>sich</strong>erung, die<br />
<strong>Sie</strong> vor Einkommensverlusten schützt<br />
(Näheres entnehmen <strong>Sie</strong> bitte der Rückseite).<br />
• hochwertige Zahnversorgung<br />
• freie Krankenhauswahl, Unterkunft im Einoder<br />
Zweibettzimmer; dazu Chefarzt-<br />
Behandlung<br />
• Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld
Hohe Beiträge in der GKV<br />
Grundsätzlich zahlen Selbstständige<br />
in der GKV den Höchstbeitrag (rund<br />
620 EUR inklusive Pflegever<strong>sich</strong>erung).<br />
Nur bei Nach weis geringerer Einnahmen<br />
ist ein Mindest beitrag möglich. Dieser<br />
liegt bei monatlich rund 300 EUR – ohne<br />
Anspruch auf Krankengeld (dann sind<br />
auch bei Arbeitsunfähigkeit die Beiträge<br />
weiter zu zahlen). Ausschließlich für<br />
Selbstständige, die einen Gründungszuschuss<br />
erhalten, kann der Beitrag bei<br />
sehr geringen Einnahmen unter 300 EUR<br />
liegen. Diese Sonderregelung ist allerdings<br />
längstens für 15 Monate möglich;<br />
danach ist ein höherer Beitrag zu zahlen.<br />
Beachten <strong>Sie</strong> bitte, dass Ihr Einkommen<br />
regelmäßig überprüft wird und der Beitrag<br />
bei gestiegenen Einnahmen jederzeit erhöht<br />
werden kann.<br />
Außerdem besteht die Möglichkeit, unter<br />
bestimmten Voraussetzungen Beitragsnachzahlungen<br />
für bis zu 4 Jahre (in besonders<br />
gravierenden Fällen auch bis zu<br />
30 Jahre) zu verlangen.<br />
Wichtig für Existenzgründer<br />
In den ersten Jahren bietet SIGNAL IDUNA<br />
Existenzgründern eine spezielle Grundab<strong>sich</strong>erung,<br />
die mit einem Optionsrecht<br />
ausgestattet ist.<br />
Dieses Optionsrecht garantiert Ihnen innerhalb<br />
bestimmter Fristen die Wechselmöglichkeit<br />
in eine höherwertige Ab<strong>sich</strong>erung<br />
(bis hin zur First-Class-Ab<strong>sich</strong>erung) – und<br />
zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />
Damit sind <strong>Sie</strong> in den ersten Jahren<br />
Ihrer Selbstständigkeit besonders günstig<br />
ver<strong>sich</strong>ert und haben die beruhigende<br />
Gewissheit, dass <strong>Sie</strong> später – wenn Ihr<br />
Betrieb so richtig läuft – ohne Probleme<br />
den Ver<strong>sich</strong>erungsschutz erhöhen können.<br />
Existenzgründer, die unmittelbar aus<br />
einer Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich<br />
selbstständig tätig werden, können<br />
den so genannten Gründungszuschuss<br />
beantragen. Voraussetzung ist, dass<br />
noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld<br />
I von mindestens 90 Tagen besteht.<br />
Außerdem muss der Gründer bestimmte<br />
fachliche Voraussetzungen erfüllen.<br />
Der Gründungszuschuss wird in zwei<br />
Stufen maximal 15 Monate gezahlt: neun<br />
Monate in Höhe des zuletzt bezogenen<br />
Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR,<br />
weitere sechs Monate ausschließlich<br />
die 300 EUR.<br />
Der Selbstständige, der einen Gründungszuschuss<br />
erhält, wird nicht in der gesetzlichen<br />
Kranken- und Pflegever<strong>sich</strong>erung<br />
ver<strong>sich</strong>erungspflichtig. Somit kann er <strong>sich</strong><br />
– wie jeder andere Selbst ständige auch –<br />
in der PKV vollver<strong>sich</strong>ern. Sollte <strong>sich</strong> der<br />
Existenzgründer mit Gründungszuschuss<br />
in der GKV freiwillig weiterver<strong>sich</strong>ern,<br />
beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage<br />
50 % der Bezugsgröße<br />
(2009: 1.260 EUR).<br />
Zum Vergleich:<br />
Der Einstieg bei SIGNAL IDUNA ist für Männer bereits<br />
ab rund 218 EUR und für Frauen ab rund 269 EUR möglich<br />
(Eintrittsalter 30 Jahre; Tarife <strong>privat</strong>START, EKTG 43/100;<br />
PVN; inkl. Vorsorgezuschlag).
Wann können Selbstständige von der GKV zu SIGNAL IDUNA wechseln?<br />
• bei Beginn einer Selbstständigkeit<br />
– wenn sie unmittelbar vorher freiwillig GKV-ver<strong>sich</strong>ert waren, zum Ende des<br />
übernächsten Monats nach der Kündigungserklärung<br />
– wenn sie unmittelbar vorher in der GKV pflichtver<strong>sich</strong>ert waren, sofort ab<br />
Beginn der Selbstständigkeit<br />
• bei bereits bestehender Selbstständigkeit zum Ende des übernächsten Monats nach<br />
der Austrittserklärung<br />
Seit 1. Januar 2009<br />
haben Selbstständige in der<br />
GKV nicht mehr automatisch<br />
Anspruch auf Krankengeld.<br />
<strong>Sie</strong> haben die Wahl, <strong>sich</strong> entweder<br />
gesetzlich oder <strong>privat</strong> gegen<br />
Verdienstausfall abzu<strong>sich</strong>ern.<br />
Besonders wichtig:<br />
das richtige Krankentagegeld<br />
Gut zu wissen, dass das<br />
Krankentagegeld bei<br />
SIGNAL IDUNA vertraglich<br />
garantiert ist.<br />
Das Krankentagegeld soll Ersatz für das<br />
bei Arbeitsunfähigkeit ausfallende Nettoeinkommen<br />
sein. Seine Bedeutung wird<br />
in der Praxis oft unterschätzt.<br />
Denn Selbstständige verzichten häufig<br />
auf die Ab<strong>sich</strong>erung des Krankentagegeldes<br />
nach dem Motto: „Ich werde<br />
schon nicht krank“.<br />
Fehlt jedoch das Krankentagegeld oder<br />
ist es zu niedrig, kann eine längere<br />
Krankheit oder eine länger andauernde<br />
Unfallfolge die finanzielle Existenz gefährden.<br />
Anhand der Berechnungsbeispiele auf der<br />
nächsten Seite können <strong>Sie</strong> Ihren individuellen<br />
Bedarf optimal ermitteln.<br />
Bei Einkommenssteigerungen können<br />
<strong>Sie</strong> das Krankentagegeld innerhalb von<br />
2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
erhöhen.<br />
Die echten Leis tungsbeispiele aus unserer<br />
Praxis zeigen auf der nächsten Seite eindrucksvoll,<br />
wie wichtig gerade die<br />
Ab<strong>sich</strong>erung des Verdienstausfalls ist.<br />
Wichtig:<br />
Das Krankentagegeld von SIGNAL IDUNA<br />
ist komplett steuerfrei. Anders ist es in<br />
der gesetzlichen Krankenver<strong>sich</strong>erung:<br />
dort ist zwar das Krankengeld selbst<br />
steuerfrei, es erhöht aber die zu zahlenden<br />
Steuern auf eventuelle andere Einkünfte<br />
im selben Kalenderjahr (so genannter<br />
Progressionsvorbehalt).
Beispiel zur Krankentagegeld-Berechnung<br />
Beispielrechnung *<br />
Selbstständiger mit monatlich 6.000 EUR Umsatz<br />
und 2.000 EUR Betriebsausgaben:<br />
Ihr persönlicher<br />
Krankentagegeldbedarf<br />
Gewinn **<br />
(Umsatz abzüglich Betriebsausgaben)<br />
davon 75 %<br />
(25 % pauschaler Abzug für Steuern)<br />
Tagessatz rund<br />
(36.000 EUR geteilt durch 360 Tage)<br />
empfohlenes SIGNAL IDUNA<br />
Krankentagegeld<br />
48.000,00 EUR<br />
36.000,00 EUR<br />
100,00 EUR<br />
100,00 EUR<br />
* Mit entsprechendem Nachweis sind auch höhere Ab<strong>sich</strong>erungen möglich.<br />
** Bei Selbstständigen gilt als Arbeitseinkommen der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2.1 des Einkommensteuergesetzes.<br />
Beispiele aus der SIGNAL IDUNA-Praxis<br />
Krankheit:<br />
Herzinfarkt<br />
Dauer der<br />
Arbeitsunfähigkeit: 1.108 Tage<br />
SIGNAL IDUNA Tarif: EKTG 8<br />
täglich vereinbartes<br />
Krankentagegeld: 100 EUR<br />
gesamte Zahlung: 110.100 EUR<br />
Krankheit:<br />
Arthritis<br />
Dauer der<br />
Arbeitsunfähigkeit: 873 Tage<br />
SIGNAL IDUNA Tarif: EKTG 43<br />
täglich vereinbartes<br />
Krankentagegeld: 115 EUR<br />
gesamte Zahlung: 95.565 EUR<br />
Krankheit:<br />
Unterschenkelbruch<br />
Dauer der<br />
Arbeitsunfähigkeit: 1.065 Tage<br />
SIGNAL IDUNA Tarif: EKTG 8<br />
täglich vereinbartes<br />
Krankentagegeld: 50 EUR<br />
gesamte Zahlung: 52.900 EUR<br />
Krankheit:<br />
Schleudertrauma<br />
Dauer der<br />
Arbeitsunfähigkeit: 920 Tage<br />
SIGNAL IDUNA Tarif: EKTG 43<br />
täglich vereinbartes<br />
Krankentagegeld: 100 EUR<br />
gesamte Zahlung: 87.800 EUR<br />
Fazit: Ohne Krankentagegeld ist die Existenz eines Selbstständigen nachhaltig gefährdet.<br />
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