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Selbstständige können sich privat krankenversichern - gönnen Sie ...

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Selbstständige können <strong>sich</strong><br />

<strong>privat</strong> krankenver<strong>sich</strong>ern -<br />

gönnen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> dieses Privileg.<br />

Hauptberuflich Selbstständige sind nicht<br />

auf den Grundschutz der gesetzlichen<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erung angewiesen.<br />

Seit dem 01. Januar 2009 ist jede Person<br />

in Deutschland verpflichtet, <strong>sich</strong> gegen<br />

Krankheit zu ver<strong>sich</strong>ern. Dies gilt auch für<br />

Selbstständige.<br />

Und selbstverständlich gehört auch die<br />

Pflegever<strong>sich</strong>erung dazu - mit den gleichen<br />

Leistungen wie in der GKV, im Regelfall<br />

nur günstiger.<br />

Selbstständige sind in der gesetzlichen<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erung (GKV) grundsätzlich<br />

nicht ver<strong>sich</strong>erungspflichtig; sie gehören<br />

mit einer Vollver<strong>sich</strong>erung in die <strong>privat</strong>e<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erung (PKV).<br />

Die SIGNAL IDUNA Krankenver<strong>sich</strong>erung,<br />

als ursprünglich von Selbstständigen<br />

gegründetes und heute berufsständisch<br />

anerkanntes Unternehmen, ist genau der<br />

richtige Krankenver<strong>sich</strong>erungspartner.<br />

Wir haben das richtige Angebot für <strong>Sie</strong><br />

In puncto medizinische Versorgung bieten<br />

wir Ihnen neue Dimensionen. So sind je<br />

nach Tarif u.a. folgende Leistungen möglich:<br />

• freie Wahl von Arzt und Zahnarzt, keine<br />

Beschränkung auf Kassenärzte<br />

• Heilpraktikerbehandlung<br />

• alle wissenschaftlich anerkannten Medikamente,<br />

die Ihnen Ihr Arzt verordnet -<br />

ohne Begrenzung auf Festbeträge<br />

• Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen<br />

Besonders wichtig - das Krankentagegeld<br />

Für Selbstständige ist jede Arbeitsunfähigkeit<br />

mit finanziellen Einbußen verbunden.<br />

Für <strong>Sie</strong> daher besonders wichtig:<br />

eine Krankentagegeld-Ver<strong>sich</strong>erung, die<br />

<strong>Sie</strong> vor Einkommensverlusten schützt<br />

(Näheres entnehmen <strong>Sie</strong> bitte der Rückseite).<br />

• hochwertige Zahnversorgung<br />

• freie Krankenhauswahl, Unterkunft im Einoder<br />

Zweibettzimmer; dazu Chefarzt-<br />

Behandlung<br />

• Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld


Hohe Beiträge in der GKV<br />

Grundsätzlich zahlen Selbstständige<br />

in der GKV den Höchstbeitrag (rund<br />

620 EUR inklusive Pflegever<strong>sich</strong>erung).<br />

Nur bei Nach weis geringerer Einnahmen<br />

ist ein Mindest beitrag möglich. Dieser<br />

liegt bei monatlich rund 300 EUR – ohne<br />

Anspruch auf Krankengeld (dann sind<br />

auch bei Arbeitsunfähigkeit die Beiträge<br />

weiter zu zahlen). Ausschließlich für<br />

Selbstständige, die einen Gründungszuschuss<br />

erhalten, kann der Beitrag bei<br />

sehr geringen Einnahmen unter 300 EUR<br />

liegen. Diese Sonderregelung ist allerdings<br />

längstens für 15 Monate möglich;<br />

danach ist ein höherer Beitrag zu zahlen.<br />

Beachten <strong>Sie</strong> bitte, dass Ihr Einkommen<br />

regelmäßig überprüft wird und der Beitrag<br />

bei gestiegenen Einnahmen jederzeit erhöht<br />

werden kann.<br />

Außerdem besteht die Möglichkeit, unter<br />

bestimmten Voraussetzungen Beitragsnachzahlungen<br />

für bis zu 4 Jahre (in besonders<br />

gravierenden Fällen auch bis zu<br />

30 Jahre) zu verlangen.<br />

Wichtig für Existenzgründer<br />

In den ersten Jahren bietet SIGNAL IDUNA<br />

Existenzgründern eine spezielle Grundab<strong>sich</strong>erung,<br />

die mit einem Optionsrecht<br />

ausgestattet ist.<br />

Dieses Optionsrecht garantiert Ihnen innerhalb<br />

bestimmter Fristen die Wechselmöglichkeit<br />

in eine höherwertige Ab<strong>sich</strong>erung<br />

(bis hin zur First-Class-Ab<strong>sich</strong>erung) – und<br />

zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />

Damit sind <strong>Sie</strong> in den ersten Jahren<br />

Ihrer Selbstständigkeit besonders günstig<br />

ver<strong>sich</strong>ert und haben die beruhigende<br />

Gewissheit, dass <strong>Sie</strong> später – wenn Ihr<br />

Betrieb so richtig läuft – ohne Probleme<br />

den Ver<strong>sich</strong>erungsschutz erhöhen können.<br />

Existenzgründer, die unmittelbar aus<br />

einer Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich<br />

selbstständig tätig werden, können<br />

den so genannten Gründungszuschuss<br />

beantragen. Voraussetzung ist, dass<br />

noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld<br />

I von mindestens 90 Tagen besteht.<br />

Außerdem muss der Gründer bestimmte<br />

fachliche Voraussetzungen erfüllen.<br />

Der Gründungszuschuss wird in zwei<br />

Stufen maximal 15 Monate gezahlt: neun<br />

Monate in Höhe des zuletzt bezogenen<br />

Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR,<br />

weitere sechs Monate ausschließlich<br />

die 300 EUR.<br />

Der Selbstständige, der einen Gründungszuschuss<br />

erhält, wird nicht in der gesetzlichen<br />

Kranken- und Pflegever<strong>sich</strong>erung<br />

ver<strong>sich</strong>erungspflichtig. Somit kann er <strong>sich</strong><br />

– wie jeder andere Selbst ständige auch –<br />

in der PKV vollver<strong>sich</strong>ern. Sollte <strong>sich</strong> der<br />

Existenzgründer mit Gründungszuschuss<br />

in der GKV freiwillig weiterver<strong>sich</strong>ern,<br />

beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage<br />

50 % der Bezugsgröße<br />

(2009: 1.260 EUR).<br />

Zum Vergleich:<br />

Der Einstieg bei SIGNAL IDUNA ist für Männer bereits<br />

ab rund 218 EUR und für Frauen ab rund 269 EUR möglich<br />

(Eintrittsalter 30 Jahre; Tarife <strong>privat</strong>START, EKTG 43/100;<br />

PVN; inkl. Vorsorgezuschlag).


Wann können Selbstständige von der GKV zu SIGNAL IDUNA wechseln?<br />

• bei Beginn einer Selbstständigkeit<br />

– wenn sie unmittelbar vorher freiwillig GKV-ver<strong>sich</strong>ert waren, zum Ende des<br />

übernächsten Monats nach der Kündigungserklärung<br />

– wenn sie unmittelbar vorher in der GKV pflichtver<strong>sich</strong>ert waren, sofort ab<br />

Beginn der Selbstständigkeit<br />

• bei bereits bestehender Selbstständigkeit zum Ende des übernächsten Monats nach<br />

der Austrittserklärung<br />

Seit 1. Januar 2009<br />

haben Selbstständige in der<br />

GKV nicht mehr automatisch<br />

Anspruch auf Krankengeld.<br />

<strong>Sie</strong> haben die Wahl, <strong>sich</strong> entweder<br />

gesetzlich oder <strong>privat</strong> gegen<br />

Verdienstausfall abzu<strong>sich</strong>ern.<br />

Besonders wichtig:<br />

das richtige Krankentagegeld<br />

Gut zu wissen, dass das<br />

Krankentagegeld bei<br />

SIGNAL IDUNA vertraglich<br />

garantiert ist.<br />

Das Krankentagegeld soll Ersatz für das<br />

bei Arbeitsunfähigkeit ausfallende Nettoeinkommen<br />

sein. Seine Bedeutung wird<br />

in der Praxis oft unterschätzt.<br />

Denn Selbstständige verzichten häufig<br />

auf die Ab<strong>sich</strong>erung des Krankentagegeldes<br />

nach dem Motto: „Ich werde<br />

schon nicht krank“.<br />

Fehlt jedoch das Krankentagegeld oder<br />

ist es zu niedrig, kann eine längere<br />

Krankheit oder eine länger andauernde<br />

Unfallfolge die finanzielle Existenz gefährden.<br />

Anhand der Berechnungsbeispiele auf der<br />

nächsten Seite können <strong>Sie</strong> Ihren individuellen<br />

Bedarf optimal ermitteln.<br />

Bei Einkommenssteigerungen können<br />

<strong>Sie</strong> das Krankentagegeld innerhalb von<br />

2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

erhöhen.<br />

Die echten Leis tungsbeispiele aus unserer<br />

Praxis zeigen auf der nächsten Seite eindrucksvoll,<br />

wie wichtig gerade die<br />

Ab<strong>sich</strong>erung des Verdienstausfalls ist.<br />

Wichtig:<br />

Das Krankentagegeld von SIGNAL IDUNA<br />

ist komplett steuerfrei. Anders ist es in<br />

der gesetzlichen Krankenver<strong>sich</strong>erung:<br />

dort ist zwar das Krankengeld selbst<br />

steuerfrei, es erhöht aber die zu zahlenden<br />

Steuern auf eventuelle andere Einkünfte<br />

im selben Kalenderjahr (so genannter<br />

Progressionsvorbehalt).


Beispiel zur Krankentagegeld-Berechnung<br />

Beispielrechnung *<br />

Selbstständiger mit monatlich 6.000 EUR Umsatz<br />

und 2.000 EUR Betriebsausgaben:<br />

Ihr persönlicher<br />

Krankentagegeldbedarf<br />

Gewinn **<br />

(Umsatz abzüglich Betriebsausgaben)<br />

davon 75 %<br />

(25 % pauschaler Abzug für Steuern)<br />

Tagessatz rund<br />

(36.000 EUR geteilt durch 360 Tage)<br />

empfohlenes SIGNAL IDUNA<br />

Krankentagegeld<br />

48.000,00 EUR<br />

36.000,00 EUR<br />

100,00 EUR<br />

100,00 EUR<br />

* Mit entsprechendem Nachweis sind auch höhere Ab<strong>sich</strong>erungen möglich.<br />

** Bei Selbstständigen gilt als Arbeitseinkommen der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2.1 des Einkommensteuergesetzes.<br />

Beispiele aus der SIGNAL IDUNA-Praxis<br />

Krankheit:<br />

Herzinfarkt<br />

Dauer der<br />

Arbeitsunfähigkeit: 1.108 Tage<br />

SIGNAL IDUNA Tarif: EKTG 8<br />

täglich vereinbartes<br />

Krankentagegeld: 100 EUR<br />

gesamte Zahlung: 110.100 EUR<br />

Krankheit:<br />

Arthritis<br />

Dauer der<br />

Arbeitsunfähigkeit: 873 Tage<br />

SIGNAL IDUNA Tarif: EKTG 43<br />

täglich vereinbartes<br />

Krankentagegeld: 115 EUR<br />

gesamte Zahlung: 95.565 EUR<br />

Krankheit:<br />

Unterschenkelbruch<br />

Dauer der<br />

Arbeitsunfähigkeit: 1.065 Tage<br />

SIGNAL IDUNA Tarif: EKTG 8<br />

täglich vereinbartes<br />

Krankentagegeld: 50 EUR<br />

gesamte Zahlung: 52.900 EUR<br />

Krankheit:<br />

Schleudertrauma<br />

Dauer der<br />

Arbeitsunfähigkeit: 920 Tage<br />

SIGNAL IDUNA Tarif: EKTG 43<br />

täglich vereinbartes<br />

Krankentagegeld: 100 EUR<br />

gesamte Zahlung: 87.800 EUR<br />

Fazit: Ohne Krankentagegeld ist die Existenz eines Selbstständigen nachhaltig gefährdet.<br />

1720301 Mrz09

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