Die Leistungen im Ãberblick BAO, SB-R, SB-W, AEB, AEB1, SEB
Die Leistungen im Ãberblick BAO, SB-R, SB-W, AEB, AEB1, SEB
Die Leistungen im Ãberblick BAO, SB-R, SB-W, AEB, AEB1, SEB
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<strong>BAO</strong>, <strong>SB</strong>-R, <strong>SB</strong>-W, <strong>AEB</strong>, <strong>AEB</strong>1, <strong>SEB</strong><br />
%-uale Ergänzung des Beihilfebemessungssatzes<br />
Top-Platzierungen<br />
unserer Beamtentarife<br />
in folgenden Zeitschriften:<br />
<strong>Die</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Überblick<br />
• „Finanztest“ (Heft 12/2006)<br />
• „Finanztest“ (Heft 10/2003)<br />
• „Capital“ (Nr. 19/2002)<br />
• „Capital“ (Nr. 02/2002)<br />
Be<strong>im</strong> Arzt<br />
Sie können sich den Arzt aussuchen,<br />
dem Sie vertrauen; Ihre Auswahl ist nicht<br />
auf Kassenärzte beschränkt. Selbstverständlich<br />
gilt das auch für Spezialisten -<br />
und zwar ohne Überweisung oder andere<br />
Formalitäten.<br />
Be<strong>im</strong> Heilpraktiker<br />
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker<br />
ist selbstverständlich möglich.<br />
Vorsorgeuntersuchungen<br />
Wir leisten für ambulante Vorsorgeuntersuchungen<br />
- auch über den gesetzlichen<br />
Rahmen hinaus.<br />
Medikamente<br />
Medikamente übernehmen wir ohne<br />
Begrenzung auf Festbeträge.<br />
Physikalisch-medizinische <strong>Leistungen</strong><br />
Das sind z. B. Massagen, Fango (Wärmebehandlung)<br />
oder Krankengymnastik.<br />
Hilfsmittel<br />
Wir erstatten Hilfsmittel, wie z.B. Hör -<br />
geräte, orthopädische Schuhe oder<br />
Krankenfahrstühle.<br />
Brillen und Kontaktlinsen<br />
Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ<br />
Kontaktlinsen erkennen wir bis zu 100,- EUR<br />
an. Mit unseren ambulanten Beihilfe -<br />
ergänzungstarifen schließen bzw. vermindern<br />
wir die Beihilfelücken be<strong>im</strong> Brillengestell<br />
und bei Gläsern bzw. Kontaktlinsen.<br />
Be<strong>im</strong> Zahnarzt<br />
Sie können sich eine hochwertige Zahnversorgung<br />
leisten. Zahnbehandlung<br />
erkennen wir zu 100 % an; Gleiches gilt<br />
bei regelmäßiger Vorsorge auch für Zahnersatz<br />
und Kieferorthopädie.<br />
Bestehende Beihilfelücken bei den zahntechnischen<br />
Material- und Laborkosten<br />
schließen wir mit den Beihilfeergänzungstarifen<br />
<strong>AEB</strong> bzw. <strong>AEB</strong>1. Damit Sie die<br />
höchstmögliche Versorgung bei Zahn -<br />
ersatz und Kiefer orthopädie behalten,<br />
erinnern wir Sie einmal jährlich an Ihre<br />
nötige Kontroll untersuchung.<br />
Im Krankenhaus<br />
Sie haben die freie Krankenhauswahl.<br />
Erstklassigen Komfort bietet Ihnen der<br />
Tarif <strong>SB</strong>-W: Privatärztliche Behandlung<br />
ohne tarifliche Begrenzung auf die<br />
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie<br />
die angenehme Unterbringung <strong>im</strong> Einoder<br />
Zweibettz<strong>im</strong>mer.<br />
Und aus dem Beihilfeergänzungstarif<br />
<strong>SEB</strong> übernehmen wir sogar die Beihilfelücken<br />
bei stationärer Behandlung inkl.<br />
Krankenhaustagegeld, sodass auch <strong>im</strong><br />
Einbettz<strong>im</strong>mer eine 100 %ige Erstattung<br />
möglich ist.<br />
Keine Wartezeiten<br />
Wir verzichten auf sämtliche Wartezeiten.<br />
Beitragsrückerstattung (BRE)<br />
Nehmen Sie keine oder nur geringe<br />
<strong>Leistungen</strong> in Anspruch, erhalten Sie<br />
einen Teil Ihrer Beiträge aus dem Tarif<br />
BA0 zurück. <strong>Die</strong> BRE wird sogar schon<br />
für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns<br />
gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges<br />
Kalenderjahr ist; in diesem Fall<br />
erfolgt eine anteilige Zahlung.<br />
<strong>Die</strong> BRE ist für die SIGNAL Kranken -<br />
versicherung ein wichtiger Bestandteil<br />
der Geschäftspolitik. Es ist deshalb be -<br />
absichtigt, die BRE auch in den nächsten<br />
Jahren beizubehalten, wenn die entsprechenden<br />
Überschüsse vorhanden sind.<br />
<strong>Die</strong> genaue Höhe wird jeweils <strong>im</strong> Jahr<br />
der Auszahlung von der SIGNAL IDUNA<br />
Mitgliedervertretung neu best<strong>im</strong>mt.<br />
<strong>Die</strong> Erstattung erfolgt jeweils mit dem vereinbarten Prozentsatz.
<strong>Die</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Einzelnen<br />
Tarif <strong>BAO</strong><br />
Ärztliche <strong>Leistungen</strong><br />
<strong>Leistungen</strong> des<br />
Heilpraktikers<br />
Dialysebehandlung<br />
Vorsorgeuntersuchungen<br />
Schutz<strong>im</strong>pfungen<br />
Psychotherapie<br />
Ambulante<br />
Transportkosten<br />
Medikamente<br />
Physikalisch-medizinische<br />
<strong>Leistungen</strong><br />
Hilfsmittel<br />
Für ambulante und zahnärztliche Behandlung<br />
Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ) die <strong>Leistungen</strong> von Ärzten, insbesondere Beratungen,<br />
Besuche einschl. Wegegebühren, Untersuchungen, Sonderleistungen<br />
und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler<br />
Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung<br />
und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung. Wird eine von der<br />
GOÄ abweichende Vergütung vereinbart, besteht Leistungspflicht nur bis<br />
zu den Beträgen, die sich ohne diese Vereinbarung ergeben hätten.<br />
<strong>Die</strong>se Begrenzung entfällt, wenn es sich um eine akute Behandlung <strong>im</strong><br />
Ausland handelt. <strong>Leistungen</strong> des Logopäden werden bis zu den Regelhöchstsätzen<br />
der entsprechenden Leistungsziffern der GOÄ erstattet.<br />
Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige <strong>Leistungen</strong> für wissenschaftlich<br />
anerkannte Heilmethoden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Methoden<br />
und Arzne<strong>im</strong>ittel, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt<br />
haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden<br />
oder Arzne<strong>im</strong>ittel zur Verfügung stehen (z. B. die Schmerzakupunktur,<br />
homöopathische Behandlung, Phytotherapie, Neuraltherapie).<br />
Erstattungsfähig sind die <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Rahmen des Gebührenverzeichnisses<br />
für Heilpraktiker (GebüH); max<strong>im</strong>al bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ.<br />
Erstattet werden die Kosten für teilstationäre Dialysebehandlungen<br />
sowie die Sachkosten für He<strong>im</strong>dialyse.<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche zur Früherkennung<br />
von Krankheiten medizinisch notwendige ambulante Untersuchungen.<br />
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird geleistet, wenn wir das<br />
vorher schriftlich zugesagt haben.<br />
Wir leisten für staatlich empfohlene Einzel- und Mehrfach-Impfungen<br />
bei Säuglingen und Kleinkindern, sowie für Grippe-Schutz-Impfungen,<br />
Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenbiss-<br />
Encephalitis; einschließlich der Aufwendungen für den Impfstoff.<br />
Wir erstatten nach vorheriger Zusage die Kosten für psychotherapeu -<br />
tische Behandlungen, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen<br />
angeordnet und überwacht werden bzw. wenn sie von einem tariflich<br />
anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Bei der Berechnung<br />
der tariflichen Erstattung werden die erstattungsfähigen Kosten für<br />
30 Sitzungen <strong>im</strong> Kalenderjahr zu 100 %, für weitere Sitzungen <strong>im</strong> selben<br />
Kalenderjahr zu 50 % berücksichtigt.<br />
Wegegebühren des Heilbehandlers und Kosten für medizinisch notwendigen<br />
Unfall- und Notfalltransport werden erstattet. Für die Höhe der<br />
Erstattung ist jeweils die Entfernung zum nächst erreichbaren zuständigen<br />
Heilbehandler maßgeblich.<br />
Alle vom Behandler verordneten und wissenschaftlich allgemein anerkannten<br />
Medikamente und Verbandmittel, die Sie in einer Apotheke<br />
beziehen, erhalten Sie von uns erstattet; dazu zählen auch homöopathische<br />
und anthroposophische Arzne<strong>im</strong>ittel und Phytopharmaka.<br />
Erstattungsfähig sind Kosten für Inhalationen, Krankengymnastik,<br />
Übungsbehandlung, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung,<br />
Elektrotherapie, Lichttherapie, die durch Angehörige staatlich<br />
anerkannter Heilberufe durchgeführt werden.<br />
Das sind: Brillen (Gestell mit Gläsern) oder alternativ Kontaktlinsen bis<br />
zu einem Rechnungsbetrag von 100 EUR, außerdem Hörgeräte, Sprechhilfen,<br />
Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe, Gummistrümpfe,<br />
Kunstaugen, Schienenapparate, handbetriebener Krankenfahrstuhl,<br />
Arm- und Beinprothesen, Umstandsleibbinden. Hilfsmittel gleicher<br />
Art werden einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet; diese zeitliche<br />
Begrenzung entfällt für Kinder unter 15 Jahren sowie für Sehhilfen<br />
bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Zahnärztliche Behandlung,<br />
Zahnprophylaxe<br />
Zahnersatz und<br />
kieferorthopädische<br />
Maßnahmen *<br />
Zahnersatz und kieferorthopädische<br />
Maßnahmen infolge<br />
eines Unfalls *<br />
Wir erstatten bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
(GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundund<br />
Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektion und ähnliche kleine Eingriffe.<br />
Bis zum Höchstsatz der geltenden GOZ sind 60 % der Kosten (hierzu zählen auch Einzelkronen<br />
und Einlagefüllungen) erstattungsfähig. <strong>Die</strong>ser Tarif honoriert speziell die Zahn -<br />
vorsorge, so dass Sie durch jährliche Kontrolluntersuchungen be<strong>im</strong> Zahnarzt den erstattungsfähigen<br />
%-Satz in 20 %-Schritten auf max. 100 % steigern können. Voraussetzung<br />
ist, dass sich aus der Kontrolluntersuchung keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt bzw.<br />
dass ein behandlungsbedürftiges Gebiss <strong>im</strong> selben Jahr vollständig saniert wird. <strong>Die</strong><br />
erste Kontrolluntersuchung ist <strong>im</strong> Folgejahr nach Versicherungsbeginn erforderlich. Der<br />
erstattungsfähige Prozentsatz kann dann <strong>im</strong> darauf folgenden Jahr steigen. Der erstattungsfähige<br />
Rechnungsbetrag lässt sich auch ab Versicherungsbeginn auf 100 % erhöhen,<br />
wenn Sie bei Antragstellung einen zahnärztlichen Befundbericht vorlegen, aus dem sich<br />
keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt.<br />
Unterbleibt die jährliche Vorsorgeuntersuchung be<strong>im</strong> Zahnarzt, sinkt der erstattungs -<br />
fähige Rechnungsbetrag <strong>im</strong> Folgejahr um 20 %-Punkte, min<strong>im</strong>al auf 60 %-Punkte.<br />
Bis zum Höchstsatz der geltenden GOZ sind 100 % der Kosten (hierzu zählen auch<br />
Einzelkronen und Einlagefüllungen) erstattungsfähig.<br />
Material- und Laborkosten *<br />
Gesondert berechnungsfähige Material- und Laborkosten werden bis zu den Sätzen des<br />
„Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische <strong>Leistungen</strong>“ anerkannt.<br />
* <strong>Die</strong> Erstattung halbiert sich für Beträge über 2.750 EUR, wenn vor Beginn der Behandlung kein Heil- und Kostenplan eingereicht wird.<br />
Tarif <strong>SB</strong>-R<br />
Allgemeine<br />
Krankenhausleistungen<br />
Stationäre<br />
Transportkosten<br />
Für stationäre Behandlung (Regelleistungen)<br />
Wir erstatten Ihnen die Kosten für medizinisch notwendige stationäre oder teilstationäre<br />
Heilbehandlungen, eine Entbindung <strong>im</strong> Krankenhaus oder <strong>im</strong> Entbindungshe<strong>im</strong>.<br />
Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir die Transportkosten zum und vom<br />
Krankenhaus, auch aus dem Ausland (Auslandsrücktransport). Bei Tod <strong>im</strong> Ausland<br />
erstatten wir max. 11.000 EUR für die Überführung oder die Bestattung am Sterbeort.<br />
Tarif <strong>SB</strong>-W<br />
Wahlleistung “Arzt”<br />
Wahlleistung<br />
„Ein- und Zweibettz<strong>im</strong>mer“<br />
Ersatz-<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Stationäre<br />
Transportkosten<br />
Tarife <strong>AEB</strong> / R-<strong>AEB</strong><br />
bzw. <strong>AEB</strong>1 / R-<strong>AEB</strong>1*<br />
Für stationäre Behandlung (Wahlleistungen)<br />
Wir übernehmen die gesondert berechenbaren wahlärztlichen <strong>Leistungen</strong>, ohne tarifliche<br />
Begrenzung auf die GOÄ.<br />
Wir bezahlen Ihnen die Mehrkosten für die Unterbringung in einem gesondert berechenbaren<br />
Ein- oder Zweibettz<strong>im</strong>mer.<br />
Falls Sie uns einmal nicht in Anspruch nehmen, zahlen wir lhnen ein Krankenhaustagegeld;<br />
es beträgt bei Verzicht auf die Wahlleistungen Arzt und Ein- bzw. Zweibettz<strong>im</strong>mer<br />
32 EUR x versicherter %-Satz.<br />
Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir die Transportkosten zum und vom<br />
Krankenhaus, auch aus dem Ausland (Auslandsrücktransport).<br />
Zum Ausgleich ambulanter Beihilfeeinschränkungen<br />
Sehhilfen<br />
Heilpraktiker<br />
Heilbehandlung bei<br />
Auslandsreisen<br />
Schutz<strong>im</strong>pfungen<br />
Heilkuren bzw.<br />
Sanatoriumsaufenthalte<br />
Zahnersatz<br />
Wir schließen Ihre Beihilfelücke für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen,<br />
wenn die Beihilfe hierzu eine entsprechende Vorleistung erbringt. Brillengestelle<br />
erkennen wir bis zu 130 EUR Rechnungsbetrag an, für Brillengläser und Kontaktlinsen<br />
leisten wir ohne betragsmäßige Begrenzung. Ohne Vorleistung der Beihilfe erhalten<br />
Sie die <strong>Leistungen</strong> auch, wenn eine Änderung Ihrer Sehfähigkeit um mindestens<br />
0,5 Dioptrien vorliegt. Ansonsten besteht ein Erstattungsanspruch nach drei<br />
Kalenderjahren.<br />
Wir schließen Ihre Beihilfelücke bei Heilpraktikerbehandlung bis zum Höchstsatz des<br />
Gebührenverzeichnisses.<br />
Wir schließen lhre Beihilfelücke für ambulante Heilbehandlung bei Auslandsreisen bis zu<br />
einer Dauer von 8 Wochen je Reise. Ist die Rückreise aus medizinischen Gründen ausgeschlossen,<br />
leisten wir auch über diesen Zeitraum hinaus, längstens aber für 3 Monate.<br />
Wir schließen Ihre Beihilfelücke für Schutz<strong>im</strong>pfungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit Auslandsreisen.<br />
Wir zahlen Ihnen für von der Beihilfe anerkannte Kur- bzw. Sanatoriums aufenthalte ein<br />
Tagegeld. Es beträgt bei ambulanten Kuren 15,60 EUR x versicherter %-Satz, bei<br />
Sanatoriumsaufenthalten 31,20 EUR x versicherter %-Satz.<br />
Wir schließen die Beihilfelücke bei den besonders berechneten Material- und Laborkosten<br />
(einschließlich Edelmetalle und Keramikverblendungen) sowie bei Einzelkronen und Inlays;<br />
Honorarkosten sind nicht Gegenstand dieses Ergänzungstarifes.<br />
* Aufgrund der speziellen Beihilfelücken ist der Tarif <strong>AEB</strong>1 / R-<strong>AEB</strong>1 aktuell nur zu den Beihilfe vorschriften Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg,<br />
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein versicherbar.
Tarif R-<strong>SEB</strong><br />
Wahlleistung „Arzt“<br />
Wahlleistung<br />
„Einbettz<strong>im</strong>mer“<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Auslandsrücktransport<br />
Zum Ausgleich stationärer Beihilfeeinschränkungen<br />
Wir übernehmen die von der Beihilfe nicht anerkannten Aufwendungen<br />
für den Privatarzt. Soweit Beihilfevorschriften eine Selbstbeteiligung<br />
vorsehen, gehört diese nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen.<br />
Wir übernehmen die von der Beihilfe nicht anerkannten Differenzkosten<br />
zwischen Ein- und Zweibettz<strong>im</strong>mer.<br />
Wir zahlen ohne Kostennachweis ein Krankenhaustagegeld. Es beträgt<br />
15,60 EUR x versicherter %-Satz.<br />
Wir übernehmen die von der Beihilfe nicht gedeckten Aufwendungen für<br />
medizinisch notwendige Auslandsrücktransporte.<br />
Tarif R-EKH<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Wir zahlen Ihnen für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes ein<br />
Tagegeld in vereinbarter Höhe, zeitlich unbegrenzt - natürlich bar<br />
und steuerfrei. Im Tarif R-EKH kennen wir keine Wartezeiten.<br />
Tarif EKUR<br />
Kurtagegeld<br />
Wir zahlen Ihnen für jeden Tag eines ambulanten oder stationären Kuraufenthaltes<br />
- max. für 30 Tage innerhalb von 3 Kalenderjahren - das<br />
tarifliche Kurtagegeld. <strong>Die</strong> Wartezeiten entfallen, wenn gleichzeitig die<br />
Tarife R-BA0 A/R-BA0 S und R-<strong>SB</strong>-R abgeschlossen werden.<br />
Tarife PVB, PVB-Z<br />
<strong>Leistungen</strong> für die<br />
häusliche Pflege<br />
Pflegepflichtversicherung<br />
• Erstattung je nach Grad der Pflegebedürftigkeit:<br />
- 420 EUR in Stufe I<br />
- 980 EUR in Stufe II<br />
- 1.470 EUR in Stufe III<br />
in besonderen Einzelfällen bis 1.918 EUR<br />
• Pflegegeld je nach Grad der Pflegebedürftigkeit:<br />
- 215 EUR in Stufe I<br />
- 420 EUR in Stufe II<br />
- 675 EUR in Stufe III<br />
<strong>Leistungen</strong> auch bei Verhinderung einer Pflegeperson, für Pflegehilfsmittel<br />
und für Kurzzeitpflege<br />
<strong>Leistungen</strong> für die<br />
stationäre Pflege<br />
Erstattung der Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen in Pflegehe<strong>im</strong>en<br />
bis zu 1.470 EUR (<strong>im</strong> Einzelfall bis zu 1.750 EUR) je Kalendermonat.<br />
Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte selbst zahlen.<br />
Zu den <strong>Leistungen</strong> der privaten Pflegepflichtversicherung zählt auch die<br />
soziale Sicherung der Pflegepersonen (gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung)<br />
sowie Pflegekurse für Angehörige.<br />
<strong>Die</strong> Beträge für Pflegesachleistungen, Pflegegeld und stationäre<br />
Pflege gelten ab dem 01.07.2008.
Tarife<br />
PflegeUNFALL, PflegeSTART,<br />
PflegePLUS, PflegeTOP<br />
Pflegetagegeld<br />
Pflegetagegeldleistung<br />
Wir zahlen Ihnen – je nach Pflegestufe und versichertem Tarif – das<br />
vereinbarte Tagegeld bar und steuerfrei aus.<br />
PflegeUNFALL PflegeSTART PflegePLUS PflegeTOP<br />
Pflegestufe I 30 % bei Unfall 30 % bei Unfall 30 % bei Unfall 30 %<br />
Pflegestufe II 70 % bei Unfall 70 % bei Unfall 70 % 70 %<br />
Pflegestufe III 100 % bei Unfall 100 % 100 % 100 %<br />
Einmalzahlung bei<br />
erstmaliger<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III wird zusätzlich<br />
zum Pflegetagegeld eine Einmalzahlung in Höhe des 90fachen des vereinbarten<br />
Pflegetagegeldsatzes gezahlt. Im Tarif PflegeUNFALL muss die<br />
Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entstanden sein.<br />
Beitragsbefreiung<br />
Solange Sie <strong>Leistungen</strong> der Pflegestufe III aus unseren Pflege-Tagegeld-<br />
Tarifen erhalten, müssen Sie hierfür keine Beiträge zahlen. Im Tarif<br />
PflegeUNFALL muss die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entstanden<br />
sein.<br />
Assistanceleistungen<br />
Ist die versicherte Person in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit<br />
derart beeinträchtigt, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig<br />
wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe<br />
bedarf, so besteht ab einem versicherten Tagegeldsatz von 35 EUR<br />
ein Anspruch auf best<strong>im</strong>mte Pflegeassistance- und Kostenübernahmeleistungen.<br />
<strong>Die</strong> detaillierten <strong>Leistungen</strong> regelt das tarifliche Leistungs verzeichnis.<br />
Betreuungsgeld für<br />
Menschen mit erheblich<br />
eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
(Demenz)<br />
(gilt nicht für PflegeUNFALL)<br />
Besteht Anspruch auf Betreuungsleistung nach § 45b SGB XI zahlen wir<br />
ein Betreuungsgeld. <strong>Die</strong>s beträgt pro 1 Euro versichertem Tagessatz 1%<br />
des SGB XI Betreuungsgeldes.<br />
Optionsrecht für<br />
PflegeSTART, PflegePLUS<br />
Nach Ablauf von 60 Monaten und erneut nach Ablauf von 120 Monaten<br />
besteht die Möglichkeit in den PflegePLUS und PflegeTOP umzustellen.<br />
Optionsrecht für PflegeTOP<br />
Wir garantieren die Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der sozialen<br />
oder privaten Pflegeversicherung, die in Reaktion auf in Kraft tretende<br />
Reformen der <strong>Leistungen</strong> in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung<br />
vom Versicherer eingeführt werden.<br />
Dynamik<br />
(nicht für PflegeUNFALL)<br />
Zwischen dem 20. und 70. Lebensjahr alle drei Jahre um 10 %.
Unser Vorschlag für Sie und Ihre Familie<br />
Er gilt für den Versicherungsbeginn<br />
Monat / Jahr<br />
Name<br />
Name<br />
Name<br />
Name<br />
Geburtsdatum<br />
Geburtsdatum<br />
Geburtsdatum<br />
Geburtsdatum<br />
<strong>BAO</strong>*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>BAO</strong>*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>BAO</strong>*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>BAO</strong>*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SB</strong>-R*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SB</strong>-R*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SB</strong>-R*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SB</strong>-R*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SB</strong>-W*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SB</strong>-W*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SB</strong>-W*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SB</strong>-W*<br />
Erstattungs-<br />
%-Satz<br />
Beitrag in EUR<br />
PVB<br />
PVB-Z<br />
(Altbestandsrechte gemäß<br />
§ 110 Abs. 1 SGB XI)<br />
Beitrag<br />
Grundabsicherung<br />
Beitrag in EUR<br />
Beitrag in EUR<br />
PVB<br />
PVB-Z<br />
(Altbestandsrechte gemäß<br />
§ 110 Abs. 1 SGB XI)<br />
Beitrag<br />
Grundabsicherung<br />
Beitrag in EUR<br />
Beitrag in EUR<br />
PVB<br />
PVB-Z<br />
(Altbestandsrechte gemäß<br />
§ 110 Abs. 1 SGB XI)<br />
Beitrag<br />
Grundabsicherung<br />
Beitrag in EUR<br />
Beitrag in EUR<br />
PVB<br />
PVB-Z<br />
(Altbestandsrechte gemäß<br />
§ 110 Abs. 1 SGB XI)<br />
Beitrag<br />
Grundabsicherung<br />
Beitrag in EUR<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>AEB</strong>*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>AEB</strong>*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>AEB</strong>*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>AEB</strong>*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>AEB</strong>1*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>AEB</strong>1*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>AEB</strong>1*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>AEB</strong>1*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SEB</strong>*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SEB</strong>*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SEB</strong>*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
<strong>SEB</strong>*<br />
Beihilfe bemessungssatz<br />
Beitrag in EUR<br />
Tagessatz<br />
Beitrag in EUR<br />
Tagessatz<br />
Beitrag in EUR<br />
Tagessatz<br />
Beitrag in EUR<br />
Tagessatz<br />
Beitrag in EUR<br />
EKH<br />
EKH<br />
EKH<br />
EKH<br />
Beitrag<br />
Komfortabsicherung<br />
Beitrag in EUR<br />
Beitrag<br />
Komfortabsicherung<br />
Beitrag in EUR<br />
Beitrag<br />
Komfortabsicherung<br />
Beitrag in EUR<br />
Beitrag<br />
Komfortabsicherung<br />
Beitrag in EUR<br />
Gesamt-<br />
Monatsbeitrag<br />
EUR<br />
Beitragsrückerstattung<br />
EUR<br />
* Für diese Tarife wird der 10%ige Vorsorgezuschlag erhoben. <strong>Die</strong>s gilt nicht für die 20V-Tarifstufen sowie die Tarife <strong>SB</strong>-W und <strong>SEB</strong> als reine Zusatzversicherung.<br />
<strong>Die</strong>ser Prospekt enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.<br />
1741003 Sep08