27.12.2014 Aufrufe

Die Leistungen im Überblick BAO, SB-R, SB-W, AEB, AEB1, SEB

Die Leistungen im Überblick BAO, SB-R, SB-W, AEB, AEB1, SEB

Die Leistungen im Überblick BAO, SB-R, SB-W, AEB, AEB1, SEB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>BAO</strong>, <strong>SB</strong>-R, <strong>SB</strong>-W, <strong>AEB</strong>, <strong>AEB</strong>1, <strong>SEB</strong><br />

%-uale Ergänzung des Beihilfebemessungssatzes<br />

Top-Platzierungen<br />

unserer Beamtentarife<br />

in folgenden Zeitschriften:<br />

<strong>Die</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Überblick<br />

• „Finanztest“ (Heft 12/2006)<br />

• „Finanztest“ (Heft 10/2003)<br />

• „Capital“ (Nr. 19/2002)<br />

• „Capital“ (Nr. 02/2002)<br />

Be<strong>im</strong> Arzt<br />

Sie können sich den Arzt aussuchen,<br />

dem Sie vertrauen; Ihre Auswahl ist nicht<br />

auf Kassenärzte beschränkt. Selbstverständlich<br />

gilt das auch für Spezialisten -<br />

und zwar ohne Überweisung oder andere<br />

Formalitäten.<br />

Be<strong>im</strong> Heilpraktiker<br />

Auch die Behandlung durch Heilpraktiker<br />

ist selbstverständlich möglich.<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

Wir leisten für ambulante Vorsorgeuntersuchungen<br />

- auch über den gesetzlichen<br />

Rahmen hinaus.<br />

Medikamente<br />

Medikamente übernehmen wir ohne<br />

Begrenzung auf Festbeträge.<br />

Physikalisch-medizinische <strong>Leistungen</strong><br />

Das sind z. B. Massagen, Fango (Wärmebehandlung)<br />

oder Krankengymnastik.<br />

Hilfsmittel<br />

Wir erstatten Hilfsmittel, wie z.B. Hör -<br />

geräte, orthopädische Schuhe oder<br />

Krankenfahrstühle.<br />

Brillen und Kontaktlinsen<br />

Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ<br />

Kontaktlinsen erkennen wir bis zu 100,- EUR<br />

an. Mit unseren ambulanten Beihilfe -<br />

ergänzungstarifen schließen bzw. vermindern<br />

wir die Beihilfelücken be<strong>im</strong> Brillengestell<br />

und bei Gläsern bzw. Kontaktlinsen.<br />

Be<strong>im</strong> Zahnarzt<br />

Sie können sich eine hochwertige Zahnversorgung<br />

leisten. Zahnbehandlung<br />

erkennen wir zu 100 % an; Gleiches gilt<br />

bei regelmäßiger Vorsorge auch für Zahnersatz<br />

und Kieferorthopädie.<br />

Bestehende Beihilfelücken bei den zahntechnischen<br />

Material- und Laborkosten<br />

schließen wir mit den Beihilfeergänzungstarifen<br />

<strong>AEB</strong> bzw. <strong>AEB</strong>1. Damit Sie die<br />

höchstmögliche Versorgung bei Zahn -<br />

ersatz und Kiefer orthopädie behalten,<br />

erinnern wir Sie einmal jährlich an Ihre<br />

nötige Kontroll untersuchung.<br />

Im Krankenhaus<br />

Sie haben die freie Krankenhauswahl.<br />

Erstklassigen Komfort bietet Ihnen der<br />

Tarif <strong>SB</strong>-W: Privatärztliche Behandlung<br />

ohne tarifliche Begrenzung auf die<br />

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie<br />

die angenehme Unterbringung <strong>im</strong> Einoder<br />

Zweibettz<strong>im</strong>mer.<br />

Und aus dem Beihilfeergänzungstarif<br />

<strong>SEB</strong> übernehmen wir sogar die Beihilfelücken<br />

bei stationärer Behandlung inkl.<br />

Krankenhaustagegeld, sodass auch <strong>im</strong><br />

Einbettz<strong>im</strong>mer eine 100 %ige Erstattung<br />

möglich ist.<br />

Keine Wartezeiten<br />

Wir verzichten auf sämtliche Wartezeiten.<br />

Beitragsrückerstattung (BRE)<br />

Nehmen Sie keine oder nur geringe<br />

<strong>Leistungen</strong> in Anspruch, erhalten Sie<br />

einen Teil Ihrer Beiträge aus dem Tarif<br />

BA0 zurück. <strong>Die</strong> BRE wird sogar schon<br />

für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns<br />

gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges<br />

Kalenderjahr ist; in diesem Fall<br />

erfolgt eine anteilige Zahlung.<br />

<strong>Die</strong> BRE ist für die SIGNAL Kranken -<br />

versicherung ein wichtiger Bestandteil<br />

der Geschäftspolitik. Es ist deshalb be -<br />

absichtigt, die BRE auch in den nächsten<br />

Jahren beizubehalten, wenn die entsprechenden<br />

Überschüsse vorhanden sind.<br />

<strong>Die</strong> genaue Höhe wird jeweils <strong>im</strong> Jahr<br />

der Auszahlung von der SIGNAL IDUNA<br />

Mitgliedervertretung neu best<strong>im</strong>mt.<br />

<strong>Die</strong> Erstattung erfolgt jeweils mit dem vereinbarten Prozentsatz.


<strong>Die</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Einzelnen<br />

Tarif <strong>BAO</strong><br />

Ärztliche <strong>Leistungen</strong><br />

<strong>Leistungen</strong> des<br />

Heilpraktikers<br />

Dialysebehandlung<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

Schutz<strong>im</strong>pfungen<br />

Psychotherapie<br />

Ambulante<br />

Transportkosten<br />

Medikamente<br />

Physikalisch-medizinische<br />

<strong>Leistungen</strong><br />

Hilfsmittel<br />

Für ambulante und zahnärztliche Behandlung<br />

Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ) die <strong>Leistungen</strong> von Ärzten, insbesondere Beratungen,<br />

Besuche einschl. Wegegebühren, Untersuchungen, Sonderleistungen<br />

und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler<br />

Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung<br />

und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung. Wird eine von der<br />

GOÄ abweichende Vergütung vereinbart, besteht Leistungspflicht nur bis<br />

zu den Beträgen, die sich ohne diese Vereinbarung ergeben hätten.<br />

<strong>Die</strong>se Begrenzung entfällt, wenn es sich um eine akute Behandlung <strong>im</strong><br />

Ausland handelt. <strong>Leistungen</strong> des Logopäden werden bis zu den Regelhöchstsätzen<br />

der entsprechenden Leistungsziffern der GOÄ erstattet.<br />

Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige <strong>Leistungen</strong> für wissenschaftlich<br />

anerkannte Heilmethoden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Methoden<br />

und Arzne<strong>im</strong>ittel, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt<br />

haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden<br />

oder Arzne<strong>im</strong>ittel zur Verfügung stehen (z. B. die Schmerzakupunktur,<br />

homöopathische Behandlung, Phytotherapie, Neuraltherapie).<br />

Erstattungsfähig sind die <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Rahmen des Gebührenverzeichnisses<br />

für Heilpraktiker (GebüH); max<strong>im</strong>al bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ.<br />

Erstattet werden die Kosten für teilstationäre Dialysebehandlungen<br />

sowie die Sachkosten für He<strong>im</strong>dialyse.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche zur Früherkennung<br />

von Krankheiten medizinisch notwendige ambulante Untersuchungen.<br />

Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird geleistet, wenn wir das<br />

vorher schriftlich zugesagt haben.<br />

Wir leisten für staatlich empfohlene Einzel- und Mehrfach-Impfungen<br />

bei Säuglingen und Kleinkindern, sowie für Grippe-Schutz-Impfungen,<br />

Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenbiss-<br />

Encephalitis; einschließlich der Aufwendungen für den Impfstoff.<br />

Wir erstatten nach vorheriger Zusage die Kosten für psychotherapeu -<br />

tische Behandlungen, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen<br />

angeordnet und überwacht werden bzw. wenn sie von einem tariflich<br />

anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Bei der Berechnung<br />

der tariflichen Erstattung werden die erstattungsfähigen Kosten für<br />

30 Sitzungen <strong>im</strong> Kalenderjahr zu 100 %, für weitere Sitzungen <strong>im</strong> selben<br />

Kalenderjahr zu 50 % berücksichtigt.<br />

Wegegebühren des Heilbehandlers und Kosten für medizinisch notwendigen<br />

Unfall- und Notfalltransport werden erstattet. Für die Höhe der<br />

Erstattung ist jeweils die Entfernung zum nächst erreichbaren zuständigen<br />

Heilbehandler maßgeblich.<br />

Alle vom Behandler verordneten und wissenschaftlich allgemein anerkannten<br />

Medikamente und Verbandmittel, die Sie in einer Apotheke<br />

beziehen, erhalten Sie von uns erstattet; dazu zählen auch homöopathische<br />

und anthroposophische Arzne<strong>im</strong>ittel und Phytopharmaka.<br />

Erstattungsfähig sind Kosten für Inhalationen, Krankengymnastik,<br />

Übungsbehandlung, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung,<br />

Elektrotherapie, Lichttherapie, die durch Angehörige staatlich<br />

anerkannter Heilberufe durchgeführt werden.<br />

Das sind: Brillen (Gestell mit Gläsern) oder alternativ Kontaktlinsen bis<br />

zu einem Rechnungsbetrag von 100 EUR, außerdem Hörgeräte, Sprechhilfen,<br />

Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe, Gummistrümpfe,<br />

Kunstaugen, Schienenapparate, handbetriebener Krankenfahrstuhl,<br />

Arm- und Beinprothesen, Umstandsleibbinden. Hilfsmittel gleicher<br />

Art werden einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet; diese zeitliche<br />

Begrenzung entfällt für Kinder unter 15 Jahren sowie für Sehhilfen<br />

bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.


Zahnärztliche Behandlung,<br />

Zahnprophylaxe<br />

Zahnersatz und<br />

kieferorthopädische<br />

Maßnahmen *<br />

Zahnersatz und kieferorthopädische<br />

Maßnahmen infolge<br />

eines Unfalls *<br />

Wir erstatten bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

(GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundund<br />

Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektion und ähnliche kleine Eingriffe.<br />

Bis zum Höchstsatz der geltenden GOZ sind 60 % der Kosten (hierzu zählen auch Einzelkronen<br />

und Einlagefüllungen) erstattungsfähig. <strong>Die</strong>ser Tarif honoriert speziell die Zahn -<br />

vorsorge, so dass Sie durch jährliche Kontrolluntersuchungen be<strong>im</strong> Zahnarzt den erstattungsfähigen<br />

%-Satz in 20 %-Schritten auf max. 100 % steigern können. Voraussetzung<br />

ist, dass sich aus der Kontrolluntersuchung keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt bzw.<br />

dass ein behandlungsbedürftiges Gebiss <strong>im</strong> selben Jahr vollständig saniert wird. <strong>Die</strong><br />

erste Kontrolluntersuchung ist <strong>im</strong> Folgejahr nach Versicherungsbeginn erforderlich. Der<br />

erstattungsfähige Prozentsatz kann dann <strong>im</strong> darauf folgenden Jahr steigen. Der erstattungsfähige<br />

Rechnungsbetrag lässt sich auch ab Versicherungsbeginn auf 100 % erhöhen,<br />

wenn Sie bei Antragstellung einen zahnärztlichen Befundbericht vorlegen, aus dem sich<br />

keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt.<br />

Unterbleibt die jährliche Vorsorgeuntersuchung be<strong>im</strong> Zahnarzt, sinkt der erstattungs -<br />

fähige Rechnungsbetrag <strong>im</strong> Folgejahr um 20 %-Punkte, min<strong>im</strong>al auf 60 %-Punkte.<br />

Bis zum Höchstsatz der geltenden GOZ sind 100 % der Kosten (hierzu zählen auch<br />

Einzelkronen und Einlagefüllungen) erstattungsfähig.<br />

Material- und Laborkosten *<br />

Gesondert berechnungsfähige Material- und Laborkosten werden bis zu den Sätzen des<br />

„Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische <strong>Leistungen</strong>“ anerkannt.<br />

* <strong>Die</strong> Erstattung halbiert sich für Beträge über 2.750 EUR, wenn vor Beginn der Behandlung kein Heil- und Kostenplan eingereicht wird.<br />

Tarif <strong>SB</strong>-R<br />

Allgemeine<br />

Krankenhausleistungen<br />

Stationäre<br />

Transportkosten<br />

Für stationäre Behandlung (Regelleistungen)<br />

Wir erstatten Ihnen die Kosten für medizinisch notwendige stationäre oder teilstationäre<br />

Heilbehandlungen, eine Entbindung <strong>im</strong> Krankenhaus oder <strong>im</strong> Entbindungshe<strong>im</strong>.<br />

Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir die Transportkosten zum und vom<br />

Krankenhaus, auch aus dem Ausland (Auslandsrücktransport). Bei Tod <strong>im</strong> Ausland<br />

erstatten wir max. 11.000 EUR für die Überführung oder die Bestattung am Sterbeort.<br />

Tarif <strong>SB</strong>-W<br />

Wahlleistung “Arzt”<br />

Wahlleistung<br />

„Ein- und Zweibettz<strong>im</strong>mer“<br />

Ersatz-<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Stationäre<br />

Transportkosten<br />

Tarife <strong>AEB</strong> / R-<strong>AEB</strong><br />

bzw. <strong>AEB</strong>1 / R-<strong>AEB</strong>1*<br />

Für stationäre Behandlung (Wahlleistungen)<br />

Wir übernehmen die gesondert berechenbaren wahlärztlichen <strong>Leistungen</strong>, ohne tarifliche<br />

Begrenzung auf die GOÄ.<br />

Wir bezahlen Ihnen die Mehrkosten für die Unterbringung in einem gesondert berechenbaren<br />

Ein- oder Zweibettz<strong>im</strong>mer.<br />

Falls Sie uns einmal nicht in Anspruch nehmen, zahlen wir lhnen ein Krankenhaustagegeld;<br />

es beträgt bei Verzicht auf die Wahlleistungen Arzt und Ein- bzw. Zweibettz<strong>im</strong>mer<br />

32 EUR x versicherter %-Satz.<br />

Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir die Transportkosten zum und vom<br />

Krankenhaus, auch aus dem Ausland (Auslandsrücktransport).<br />

Zum Ausgleich ambulanter Beihilfeeinschränkungen<br />

Sehhilfen<br />

Heilpraktiker<br />

Heilbehandlung bei<br />

Auslandsreisen<br />

Schutz<strong>im</strong>pfungen<br />

Heilkuren bzw.<br />

Sanatoriumsaufenthalte<br />

Zahnersatz<br />

Wir schließen Ihre Beihilfelücke für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen,<br />

wenn die Beihilfe hierzu eine entsprechende Vorleistung erbringt. Brillengestelle<br />

erkennen wir bis zu 130 EUR Rechnungsbetrag an, für Brillengläser und Kontaktlinsen<br />

leisten wir ohne betragsmäßige Begrenzung. Ohne Vorleistung der Beihilfe erhalten<br />

Sie die <strong>Leistungen</strong> auch, wenn eine Änderung Ihrer Sehfähigkeit um mindestens<br />

0,5 Dioptrien vorliegt. Ansonsten besteht ein Erstattungsanspruch nach drei<br />

Kalenderjahren.<br />

Wir schließen Ihre Beihilfelücke bei Heilpraktikerbehandlung bis zum Höchstsatz des<br />

Gebührenverzeichnisses.<br />

Wir schließen lhre Beihilfelücke für ambulante Heilbehandlung bei Auslandsreisen bis zu<br />

einer Dauer von 8 Wochen je Reise. Ist die Rückreise aus medizinischen Gründen ausgeschlossen,<br />

leisten wir auch über diesen Zeitraum hinaus, längstens aber für 3 Monate.<br />

Wir schließen Ihre Beihilfelücke für Schutz<strong>im</strong>pfungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit Auslandsreisen.<br />

Wir zahlen Ihnen für von der Beihilfe anerkannte Kur- bzw. Sanatoriums aufenthalte ein<br />

Tagegeld. Es beträgt bei ambulanten Kuren 15,60 EUR x versicherter %-Satz, bei<br />

Sanatoriumsaufenthalten 31,20 EUR x versicherter %-Satz.<br />

Wir schließen die Beihilfelücke bei den besonders berechneten Material- und Laborkosten<br />

(einschließlich Edelmetalle und Keramikverblendungen) sowie bei Einzelkronen und Inlays;<br />

Honorarkosten sind nicht Gegenstand dieses Ergänzungstarifes.<br />

* Aufgrund der speziellen Beihilfelücken ist der Tarif <strong>AEB</strong>1 / R-<strong>AEB</strong>1 aktuell nur zu den Beihilfe vorschriften Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg,<br />

Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein versicherbar.


Tarif R-<strong>SEB</strong><br />

Wahlleistung „Arzt“<br />

Wahlleistung<br />

„Einbettz<strong>im</strong>mer“<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Auslandsrücktransport<br />

Zum Ausgleich stationärer Beihilfeeinschränkungen<br />

Wir übernehmen die von der Beihilfe nicht anerkannten Aufwendungen<br />

für den Privatarzt. Soweit Beihilfevorschriften eine Selbstbeteiligung<br />

vorsehen, gehört diese nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen.<br />

Wir übernehmen die von der Beihilfe nicht anerkannten Differenzkosten<br />

zwischen Ein- und Zweibettz<strong>im</strong>mer.<br />

Wir zahlen ohne Kostennachweis ein Krankenhaustagegeld. Es beträgt<br />

15,60 EUR x versicherter %-Satz.<br />

Wir übernehmen die von der Beihilfe nicht gedeckten Aufwendungen für<br />

medizinisch notwendige Auslandsrücktransporte.<br />

Tarif R-EKH<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Wir zahlen Ihnen für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes ein<br />

Tagegeld in vereinbarter Höhe, zeitlich unbegrenzt - natürlich bar<br />

und steuerfrei. Im Tarif R-EKH kennen wir keine Wartezeiten.<br />

Tarif EKUR<br />

Kurtagegeld<br />

Wir zahlen Ihnen für jeden Tag eines ambulanten oder stationären Kuraufenthaltes<br />

- max. für 30 Tage innerhalb von 3 Kalenderjahren - das<br />

tarifliche Kurtagegeld. <strong>Die</strong> Wartezeiten entfallen, wenn gleichzeitig die<br />

Tarife R-BA0 A/R-BA0 S und R-<strong>SB</strong>-R abgeschlossen werden.<br />

Tarife PVB, PVB-Z<br />

<strong>Leistungen</strong> für die<br />

häusliche Pflege<br />

Pflegepflichtversicherung<br />

• Erstattung je nach Grad der Pflegebedürftigkeit:<br />

- 420 EUR in Stufe I<br />

- 980 EUR in Stufe II<br />

- 1.470 EUR in Stufe III<br />

in besonderen Einzelfällen bis 1.918 EUR<br />

• Pflegegeld je nach Grad der Pflegebedürftigkeit:<br />

- 215 EUR in Stufe I<br />

- 420 EUR in Stufe II<br />

- 675 EUR in Stufe III<br />

<strong>Leistungen</strong> auch bei Verhinderung einer Pflegeperson, für Pflegehilfsmittel<br />

und für Kurzzeitpflege<br />

<strong>Leistungen</strong> für die<br />

stationäre Pflege<br />

Erstattung der Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen in Pflegehe<strong>im</strong>en<br />

bis zu 1.470 EUR (<strong>im</strong> Einzelfall bis zu 1.750 EUR) je Kalendermonat.<br />

Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte selbst zahlen.<br />

Zu den <strong>Leistungen</strong> der privaten Pflegepflichtversicherung zählt auch die<br />

soziale Sicherung der Pflegepersonen (gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung)<br />

sowie Pflegekurse für Angehörige.<br />

<strong>Die</strong> Beträge für Pflegesachleistungen, Pflegegeld und stationäre<br />

Pflege gelten ab dem 01.07.2008.


Tarife<br />

PflegeUNFALL, PflegeSTART,<br />

PflegePLUS, PflegeTOP<br />

Pflegetagegeld<br />

Pflegetagegeldleistung<br />

Wir zahlen Ihnen – je nach Pflegestufe und versichertem Tarif – das<br />

vereinbarte Tagegeld bar und steuerfrei aus.<br />

PflegeUNFALL PflegeSTART PflegePLUS PflegeTOP<br />

Pflegestufe I 30 % bei Unfall 30 % bei Unfall 30 % bei Unfall 30 %<br />

Pflegestufe II 70 % bei Unfall 70 % bei Unfall 70 % 70 %<br />

Pflegestufe III 100 % bei Unfall 100 % 100 % 100 %<br />

Einmalzahlung bei<br />

erstmaliger<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III wird zusätzlich<br />

zum Pflegetagegeld eine Einmalzahlung in Höhe des 90fachen des vereinbarten<br />

Pflegetagegeldsatzes gezahlt. Im Tarif PflegeUNFALL muss die<br />

Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entstanden sein.<br />

Beitragsbefreiung<br />

Solange Sie <strong>Leistungen</strong> der Pflegestufe III aus unseren Pflege-Tagegeld-<br />

Tarifen erhalten, müssen Sie hierfür keine Beiträge zahlen. Im Tarif<br />

PflegeUNFALL muss die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entstanden<br />

sein.<br />

Assistanceleistungen<br />

Ist die versicherte Person in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit<br />

derart beeinträchtigt, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig<br />

wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe<br />

bedarf, so besteht ab einem versicherten Tagegeldsatz von 35 EUR<br />

ein Anspruch auf best<strong>im</strong>mte Pflegeassistance- und Kostenübernahmeleistungen.<br />

<strong>Die</strong> detaillierten <strong>Leistungen</strong> regelt das tarifliche Leistungs verzeichnis.<br />

Betreuungsgeld für<br />

Menschen mit erheblich<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

(Demenz)<br />

(gilt nicht für PflegeUNFALL)<br />

Besteht Anspruch auf Betreuungsleistung nach § 45b SGB XI zahlen wir<br />

ein Betreuungsgeld. <strong>Die</strong>s beträgt pro 1 Euro versichertem Tagessatz 1%<br />

des SGB XI Betreuungsgeldes.<br />

Optionsrecht für<br />

PflegeSTART, PflegePLUS<br />

Nach Ablauf von 60 Monaten und erneut nach Ablauf von 120 Monaten<br />

besteht die Möglichkeit in den PflegePLUS und PflegeTOP umzustellen.<br />

Optionsrecht für PflegeTOP<br />

Wir garantieren die Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der sozialen<br />

oder privaten Pflegeversicherung, die in Reaktion auf in Kraft tretende<br />

Reformen der <strong>Leistungen</strong> in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung<br />

vom Versicherer eingeführt werden.<br />

Dynamik<br />

(nicht für PflegeUNFALL)<br />

Zwischen dem 20. und 70. Lebensjahr alle drei Jahre um 10 %.


Unser Vorschlag für Sie und Ihre Familie<br />

Er gilt für den Versicherungsbeginn<br />

Monat / Jahr<br />

Name<br />

Name<br />

Name<br />

Name<br />

Geburtsdatum<br />

Geburtsdatum<br />

Geburtsdatum<br />

Geburtsdatum<br />

<strong>BAO</strong>*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>BAO</strong>*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>BAO</strong>*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>BAO</strong>*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SB</strong>-R*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SB</strong>-R*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SB</strong>-R*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SB</strong>-R*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SB</strong>-W*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SB</strong>-W*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SB</strong>-W*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SB</strong>-W*<br />

Erstattungs-<br />

%-Satz<br />

Beitrag in EUR<br />

PVB<br />

PVB-Z<br />

(Altbestandsrechte gemäß<br />

§ 110 Abs. 1 SGB XI)<br />

Beitrag<br />

Grundabsicherung<br />

Beitrag in EUR<br />

Beitrag in EUR<br />

PVB<br />

PVB-Z<br />

(Altbestandsrechte gemäß<br />

§ 110 Abs. 1 SGB XI)<br />

Beitrag<br />

Grundabsicherung<br />

Beitrag in EUR<br />

Beitrag in EUR<br />

PVB<br />

PVB-Z<br />

(Altbestandsrechte gemäß<br />

§ 110 Abs. 1 SGB XI)<br />

Beitrag<br />

Grundabsicherung<br />

Beitrag in EUR<br />

Beitrag in EUR<br />

PVB<br />

PVB-Z<br />

(Altbestandsrechte gemäß<br />

§ 110 Abs. 1 SGB XI)<br />

Beitrag<br />

Grundabsicherung<br />

Beitrag in EUR<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>AEB</strong>*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>AEB</strong>*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>AEB</strong>*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>AEB</strong>*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>AEB</strong>1*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>AEB</strong>1*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>AEB</strong>1*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>AEB</strong>1*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SEB</strong>*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SEB</strong>*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SEB</strong>*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

<strong>SEB</strong>*<br />

Beihilfe bemessungssatz<br />

Beitrag in EUR<br />

Tagessatz<br />

Beitrag in EUR<br />

Tagessatz<br />

Beitrag in EUR<br />

Tagessatz<br />

Beitrag in EUR<br />

Tagessatz<br />

Beitrag in EUR<br />

EKH<br />

EKH<br />

EKH<br />

EKH<br />

Beitrag<br />

Komfortabsicherung<br />

Beitrag in EUR<br />

Beitrag<br />

Komfortabsicherung<br />

Beitrag in EUR<br />

Beitrag<br />

Komfortabsicherung<br />

Beitrag in EUR<br />

Beitrag<br />

Komfortabsicherung<br />

Beitrag in EUR<br />

Gesamt-<br />

Monatsbeitrag<br />

EUR<br />

Beitragsrückerstattung<br />

EUR<br />

* Für diese Tarife wird der 10%ige Vorsorgezuschlag erhoben. <strong>Die</strong>s gilt nicht für die 20V-Tarifstufen sowie die Tarife <strong>SB</strong>-W und <strong>SEB</strong> als reine Zusatzversicherung.<br />

<strong>Die</strong>ser Prospekt enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.<br />

1741003 Sep08

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!