Die Leistungen im Ãberblick BAO, SB-R, SB-W, AEB, AEB1, SEB
Die Leistungen im Ãberblick BAO, SB-R, SB-W, AEB, AEB1, SEB
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<strong>Die</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Einzelnen<br />
Tarif <strong>BAO</strong><br />
Ärztliche <strong>Leistungen</strong><br />
<strong>Leistungen</strong> des<br />
Heilpraktikers<br />
Dialysebehandlung<br />
Vorsorgeuntersuchungen<br />
Schutz<strong>im</strong>pfungen<br />
Psychotherapie<br />
Ambulante<br />
Transportkosten<br />
Medikamente<br />
Physikalisch-medizinische<br />
<strong>Leistungen</strong><br />
Hilfsmittel<br />
Für ambulante und zahnärztliche Behandlung<br />
Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ) die <strong>Leistungen</strong> von Ärzten, insbesondere Beratungen,<br />
Besuche einschl. Wegegebühren, Untersuchungen, Sonderleistungen<br />
und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler<br />
Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung<br />
und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung. Wird eine von der<br />
GOÄ abweichende Vergütung vereinbart, besteht Leistungspflicht nur bis<br />
zu den Beträgen, die sich ohne diese Vereinbarung ergeben hätten.<br />
<strong>Die</strong>se Begrenzung entfällt, wenn es sich um eine akute Behandlung <strong>im</strong><br />
Ausland handelt. <strong>Leistungen</strong> des Logopäden werden bis zu den Regelhöchstsätzen<br />
der entsprechenden Leistungsziffern der GOÄ erstattet.<br />
Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige <strong>Leistungen</strong> für wissenschaftlich<br />
anerkannte Heilmethoden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Methoden<br />
und Arzne<strong>im</strong>ittel, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt<br />
haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden<br />
oder Arzne<strong>im</strong>ittel zur Verfügung stehen (z. B. die Schmerzakupunktur,<br />
homöopathische Behandlung, Phytotherapie, Neuraltherapie).<br />
Erstattungsfähig sind die <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Rahmen des Gebührenverzeichnisses<br />
für Heilpraktiker (GebüH); max<strong>im</strong>al bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ.<br />
Erstattet werden die Kosten für teilstationäre Dialysebehandlungen<br />
sowie die Sachkosten für He<strong>im</strong>dialyse.<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche zur Früherkennung<br />
von Krankheiten medizinisch notwendige ambulante Untersuchungen.<br />
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird geleistet, wenn wir das<br />
vorher schriftlich zugesagt haben.<br />
Wir leisten für staatlich empfohlene Einzel- und Mehrfach-Impfungen<br />
bei Säuglingen und Kleinkindern, sowie für Grippe-Schutz-Impfungen,<br />
Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenbiss-<br />
Encephalitis; einschließlich der Aufwendungen für den Impfstoff.<br />
Wir erstatten nach vorheriger Zusage die Kosten für psychotherapeu -<br />
tische Behandlungen, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen<br />
angeordnet und überwacht werden bzw. wenn sie von einem tariflich<br />
anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Bei der Berechnung<br />
der tariflichen Erstattung werden die erstattungsfähigen Kosten für<br />
30 Sitzungen <strong>im</strong> Kalenderjahr zu 100 %, für weitere Sitzungen <strong>im</strong> selben<br />
Kalenderjahr zu 50 % berücksichtigt.<br />
Wegegebühren des Heilbehandlers und Kosten für medizinisch notwendigen<br />
Unfall- und Notfalltransport werden erstattet. Für die Höhe der<br />
Erstattung ist jeweils die Entfernung zum nächst erreichbaren zuständigen<br />
Heilbehandler maßgeblich.<br />
Alle vom Behandler verordneten und wissenschaftlich allgemein anerkannten<br />
Medikamente und Verbandmittel, die Sie in einer Apotheke<br />
beziehen, erhalten Sie von uns erstattet; dazu zählen auch homöopathische<br />
und anthroposophische Arzne<strong>im</strong>ittel und Phytopharmaka.<br />
Erstattungsfähig sind Kosten für Inhalationen, Krankengymnastik,<br />
Übungsbehandlung, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung,<br />
Elektrotherapie, Lichttherapie, die durch Angehörige staatlich<br />
anerkannter Heilberufe durchgeführt werden.<br />
Das sind: Brillen (Gestell mit Gläsern) oder alternativ Kontaktlinsen bis<br />
zu einem Rechnungsbetrag von 100 EUR, außerdem Hörgeräte, Sprechhilfen,<br />
Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe, Gummistrümpfe,<br />
Kunstaugen, Schienenapparate, handbetriebener Krankenfahrstuhl,<br />
Arm- und Beinprothesen, Umstandsleibbinden. Hilfsmittel gleicher<br />
Art werden einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet; diese zeitliche<br />
Begrenzung entfällt für Kinder unter 15 Jahren sowie für Sehhilfen<br />
bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.