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Die Leistungen im Überblick BAO, SB-R, SB-W, AEB, AEB1, SEB

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<strong>Die</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Einzelnen<br />

Tarif <strong>BAO</strong><br />

Ärztliche <strong>Leistungen</strong><br />

<strong>Leistungen</strong> des<br />

Heilpraktikers<br />

Dialysebehandlung<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

Schutz<strong>im</strong>pfungen<br />

Psychotherapie<br />

Ambulante<br />

Transportkosten<br />

Medikamente<br />

Physikalisch-medizinische<br />

<strong>Leistungen</strong><br />

Hilfsmittel<br />

Für ambulante und zahnärztliche Behandlung<br />

Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ) die <strong>Leistungen</strong> von Ärzten, insbesondere Beratungen,<br />

Besuche einschl. Wegegebühren, Untersuchungen, Sonderleistungen<br />

und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler<br />

Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung<br />

und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung. Wird eine von der<br />

GOÄ abweichende Vergütung vereinbart, besteht Leistungspflicht nur bis<br />

zu den Beträgen, die sich ohne diese Vereinbarung ergeben hätten.<br />

<strong>Die</strong>se Begrenzung entfällt, wenn es sich um eine akute Behandlung <strong>im</strong><br />

Ausland handelt. <strong>Leistungen</strong> des Logopäden werden bis zu den Regelhöchstsätzen<br />

der entsprechenden Leistungsziffern der GOÄ erstattet.<br />

Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige <strong>Leistungen</strong> für wissenschaftlich<br />

anerkannte Heilmethoden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Methoden<br />

und Arzne<strong>im</strong>ittel, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt<br />

haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden<br />

oder Arzne<strong>im</strong>ittel zur Verfügung stehen (z. B. die Schmerzakupunktur,<br />

homöopathische Behandlung, Phytotherapie, Neuraltherapie).<br />

Erstattungsfähig sind die <strong>Leistungen</strong> <strong>im</strong> Rahmen des Gebührenverzeichnisses<br />

für Heilpraktiker (GebüH); max<strong>im</strong>al bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ.<br />

Erstattet werden die Kosten für teilstationäre Dialysebehandlungen<br />

sowie die Sachkosten für He<strong>im</strong>dialyse.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche zur Früherkennung<br />

von Krankheiten medizinisch notwendige ambulante Untersuchungen.<br />

Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird geleistet, wenn wir das<br />

vorher schriftlich zugesagt haben.<br />

Wir leisten für staatlich empfohlene Einzel- und Mehrfach-Impfungen<br />

bei Säuglingen und Kleinkindern, sowie für Grippe-Schutz-Impfungen,<br />

Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenbiss-<br />

Encephalitis; einschließlich der Aufwendungen für den Impfstoff.<br />

Wir erstatten nach vorheriger Zusage die Kosten für psychotherapeu -<br />

tische Behandlungen, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen<br />

angeordnet und überwacht werden bzw. wenn sie von einem tariflich<br />

anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Bei der Berechnung<br />

der tariflichen Erstattung werden die erstattungsfähigen Kosten für<br />

30 Sitzungen <strong>im</strong> Kalenderjahr zu 100 %, für weitere Sitzungen <strong>im</strong> selben<br />

Kalenderjahr zu 50 % berücksichtigt.<br />

Wegegebühren des Heilbehandlers und Kosten für medizinisch notwendigen<br />

Unfall- und Notfalltransport werden erstattet. Für die Höhe der<br />

Erstattung ist jeweils die Entfernung zum nächst erreichbaren zuständigen<br />

Heilbehandler maßgeblich.<br />

Alle vom Behandler verordneten und wissenschaftlich allgemein anerkannten<br />

Medikamente und Verbandmittel, die Sie in einer Apotheke<br />

beziehen, erhalten Sie von uns erstattet; dazu zählen auch homöopathische<br />

und anthroposophische Arzne<strong>im</strong>ittel und Phytopharmaka.<br />

Erstattungsfähig sind Kosten für Inhalationen, Krankengymnastik,<br />

Übungsbehandlung, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung,<br />

Elektrotherapie, Lichttherapie, die durch Angehörige staatlich<br />

anerkannter Heilberufe durchgeführt werden.<br />

Das sind: Brillen (Gestell mit Gläsern) oder alternativ Kontaktlinsen bis<br />

zu einem Rechnungsbetrag von 100 EUR, außerdem Hörgeräte, Sprechhilfen,<br />

Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe, Gummistrümpfe,<br />

Kunstaugen, Schienenapparate, handbetriebener Krankenfahrstuhl,<br />

Arm- und Beinprothesen, Umstandsleibbinden. Hilfsmittel gleicher<br />

Art werden einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet; diese zeitliche<br />

Begrenzung entfällt für Kinder unter 15 Jahren sowie für Sehhilfen<br />

bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.

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