Einladung Sondersitzung - Gemeinde Pöcking
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<strong>Gemeinde</strong> Pöcking Pöcking, 15. Juli 2013<br />
E i n l a d u n g<br />
zur öffentlichen <strong>Sondersitzung</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates am Montag, den<br />
22. Juli 2013,im Sitzungssaal des Rathauses.<br />
Die Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses beginnt um 19:00 Uhr<br />
TAGESORDNUNG:<br />
1. Zulassung der Vertreter des Bürgerbegehrens zur Teilnahme (Rederecht) an der Sitzung<br />
zu TOP 2. im Sinne des § 27 Abs. 5 Satz 2 der Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Pöcking<br />
2. Bürgerentscheid „Erhaltung öffentlicher Wege in Maising“;<br />
- Rechtliche Stellungnahme des von der <strong>Gemeinde</strong> beauftragten Rechtsanwaltes Ulrich<br />
Numberger<br />
3. Antrag GRM Rudolf Grießer und Christoph Plathner;<br />
- Vollzug des Bürgerentscheids „Erhaltung öffentlicher Wege“ vom 20.01.2013<br />
- Weiteres Vorgehen nach der Zerstörung des Brückensteges durch Anton und Anke<br />
Klostermeier<br />
Erläuterung zu TOP 2.:<br />
Das Bürgerbegehren „Erhaltung öffentlicher Wege“ hatte mit Bürgerentscheid vom<br />
20.01.2013 Erfolg. Über folgende Fragestellung wurde entschieden: „Wollen Sie, dass die<br />
<strong>Gemeinde</strong> die historischen Fußwege zwischen Maising und Pöcking erhält? (Keine<br />
Einziehung des Kirchen- und Schulweges, Bestandsverzeichnis für beschränkt öffentliche<br />
Wege der <strong>Gemeinde</strong> Pöcking Blatt Nr. 12 und keine Teileinziehung des Schlagfeldweges,<br />
Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege der <strong>Gemeinde</strong> Pöcking Blatt Nr.<br />
30)“. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hatte daraufhin mit Bekanntmachung vom 28.01.2013 die<br />
Bekanntmachung über die Einziehung der Wege zurückgenommen, damit ist keine<br />
Einziehung der Wege erfolgt. Aufgrund der komplexen Rechtslage und der fehlerhaften bzw.<br />
unvollständigen Eintragungen der Wegewidmungen der seinerzeit selbständigen <strong>Gemeinde</strong><br />
Maising aus dem Jahre 1961, hat die <strong>Gemeinde</strong> Pöcking zur tatsächlichen<br />
Wiederherstellung und Erhaltung der Wege, in Abstimmung mit den Vertretern des<br />
Bürgerbegehrens, einen spezialisierten Fachanwalt im Bereich des Straßen- und<br />
Wegerechtes beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Dieser Fachanwalt ist Herr<br />
Ulrich Numberger von der Kanzlei Messerschmidt – Dr. Niedermeier und Partner, München.<br />
Herr Rechtsanwalt Numberger ist einer der Autoren des Kommentars zum Bayer. Straßenund<br />
Wegegesetz „Zeitler“.
Seite 2 der <strong>Einladung</strong> zur <strong>Sondersitzung</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates am 22.Juli 2013<br />
Nach Austausch mit der <strong>Gemeinde</strong> hat der Vertreter des Bürgerbegehrens Herr Rieger mit<br />
Telefonat vom 26.02.13, Herrn Rechtsanwalt Numberger vorgeschlagen, dies wurde auf<br />
schriftliche Nachfrage von Herrn Rieger mit Mail vom 01.03.13 seitens der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung bestätigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Beauftragung der<br />
Kanzlei mit einstimmigen Beschluss am 12.03.13 zugestimmt. Aus Gründen der Transparenz<br />
war für die Vertreter des Bürgerbegehrens, Herr Rieger, bei den gemeinsamen<br />
Besprechungen mit dem Fachanwalt dabei. Neben den gemeindlichen Akten wurden<br />
sämtliche Rechtsauffassungen der Vertreter des Bürgerbegehrens Herrn Rechtsanwalt<br />
Numberger zur rechtlichen Würdigung weitergegeben. Die rechtliche Stellungnahme zur<br />
Erledigung des Bürgerentscheids wird von Herrn Rechtsanwalt Numberger in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorgetragen.<br />
Rainer Schnitzler<br />
Erster Bürgermeister