Prüfungsordnung - der Studienakademie Bautzen
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III. Prüfung <strong>der</strong> praxisbezogenen Studieninhalte (Prüfungsteil B)<br />
§ 20 Art und Umfang <strong>der</strong> Prüfungsleistungen<br />
(1) Die Prüfungsleistungen werden als mündliche Prüfung nach Maßgabe <strong>der</strong> jeweils geltenden<br />
Studienordnung im festgelegten Studienhalbjahr erbracht. Praktische Aufgaben können Teil<br />
<strong>der</strong> Prüfung sein.<br />
(2) Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die bei den Praxispartnern vermittelten<br />
Studieninhalte, wobei die Verknüpfung mit theoriebezogenen Studieninhalten notwendig<br />
und zulässig ist.<br />
(3) Die mündliche Prüfung des Prüfungsteils B zur Diplomvorprüfung dauert in <strong>der</strong> Regel<br />
mindestens 30, höchstens 45 Minuten.<br />
(4) Die mündliche Prüfung des Prüfungsteils B zur Diplomprüfung dauert in <strong>der</strong> Regel<br />
mindestens 45, höchstens 60 Minuten.<br />
§ 21 Durchführung <strong>der</strong> Prüfung<br />
(1) Der Termin <strong>der</strong> mündlichen Prüfung ist dem Studenten vom Prüfungsausschuss mindestens<br />
einen Monat vorher bekannt zu geben.<br />
(2) Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Die Prüfungskommission kann als Gäste Vertreter des<br />
Praxispartners des Prüflings sowie Studenten, die sich zu einem späteren Prüfungstermin<br />
<strong>der</strong> gleichen Prüfungsleistung unterziehen, zulassen, wenn sie ein sachlich begründetes<br />
Interesse darlegen und <strong>der</strong> Prüfling nicht wi<strong>der</strong>spricht. Bei <strong>der</strong> Beratung und Bekanntgabe<br />
des Prüfungsergebnisses ist die Anwesenheit von Gästen nicht zulässig.<br />
(3) Die mündliche Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzenden <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />
abgenommen. Prüfungsfragen, die sich auf geheim zu haltende Inhalte beziehen, sind<br />
unzulässig. Über den Ablauf <strong>der</strong> mündlichen Prüfung ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, in <strong>der</strong><br />
die Besetzung <strong>der</strong> Prüfungskommission, <strong>der</strong> Name des geprüften Studenten, die<br />
wesentlichen Gegenstände und das Gesamtergebnis <strong>der</strong> mündlichen Prüfung sowie<br />
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