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Prüfungsordnung - der Studienakademie Bautzen

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III. Prüfung <strong>der</strong> praxisbezogenen Studieninhalte (Prüfungsteil B)<br />

§ 20 Art und Umfang <strong>der</strong> Prüfungsleistungen<br />

(1) Die Prüfungsleistungen werden als mündliche Prüfung nach Maßgabe <strong>der</strong> jeweils geltenden<br />

Studienordnung im festgelegten Studienhalbjahr erbracht. Praktische Aufgaben können Teil<br />

<strong>der</strong> Prüfung sein.<br />

(2) Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die bei den Praxispartnern vermittelten<br />

Studieninhalte, wobei die Verknüpfung mit theoriebezogenen Studieninhalten notwendig<br />

und zulässig ist.<br />

(3) Die mündliche Prüfung des Prüfungsteils B zur Diplomvorprüfung dauert in <strong>der</strong> Regel<br />

mindestens 30, höchstens 45 Minuten.<br />

(4) Die mündliche Prüfung des Prüfungsteils B zur Diplomprüfung dauert in <strong>der</strong> Regel<br />

mindestens 45, höchstens 60 Minuten.<br />

§ 21 Durchführung <strong>der</strong> Prüfung<br />

(1) Der Termin <strong>der</strong> mündlichen Prüfung ist dem Studenten vom Prüfungsausschuss mindestens<br />

einen Monat vorher bekannt zu geben.<br />

(2) Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Die Prüfungskommission kann als Gäste Vertreter des<br />

Praxispartners des Prüflings sowie Studenten, die sich zu einem späteren Prüfungstermin<br />

<strong>der</strong> gleichen Prüfungsleistung unterziehen, zulassen, wenn sie ein sachlich begründetes<br />

Interesse darlegen und <strong>der</strong> Prüfling nicht wi<strong>der</strong>spricht. Bei <strong>der</strong> Beratung und Bekanntgabe<br />

des Prüfungsergebnisses ist die Anwesenheit von Gästen nicht zulässig.<br />

(3) Die mündliche Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzenden <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />

abgenommen. Prüfungsfragen, die sich auf geheim zu haltende Inhalte beziehen, sind<br />

unzulässig. Über den Ablauf <strong>der</strong> mündlichen Prüfung ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, in <strong>der</strong><br />

die Besetzung <strong>der</strong> Prüfungskommission, <strong>der</strong> Name des geprüften Studenten, die<br />

wesentlichen Gegenstände und das Gesamtergebnis <strong>der</strong> mündlichen Prüfung sowie<br />

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