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Prüfungsordnung - der Studienakademie Bautzen

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§ 26 Staatliche Bezeichnungen<br />

V. Bezeichnung <strong>der</strong> Abschlüsse<br />

Aufgrund des erfolgreich abgeschlossenen Studiums verleiht <strong>der</strong> Freistaat Sachsen Diplome<br />

mit <strong>der</strong> Bezeichnung "Diplom-Ingenieur (Berufsakademie)", Kurzform "Dipl.-Ing. (BA)", "Diplom-<br />

Wirtschaftsingenieur (Berufsakademie)", Kurzform "Dipl.-Wirtsch.-Ing. (BA)", "Diplom-<br />

Betriebswirt (Berufsakademie)", Kurzform "Dipl.-Betriebswirt (BA)", „Diplom-Sozialpädagoge<br />

(Berufsakademie)“, Kurzform „Dipl.-Soz. Päd. (BA)“, “Diplom-Wirtschaftsinformatiker<br />

(Berufsakademie)“, Kurzform „Dipl.-Wirtschaftsinf. (BA)“, „Diplom-Informatiker<br />

(Berufsakademie)“, Kurzform „Dipl.-Inf. (BA)“ entsprechend den Festlegungen in den<br />

Studienordnungen.<br />

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