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SCIC-RPT DB Bek3_ ab 01.08.2012 - Bahn

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1.14 Ausg<strong>ab</strong>e von Fahrkarten zum ermäßigten Fahrpreis, Geltungsdauer<br />

Inh<strong>ab</strong>ern von InterRail Global-Pässen mit Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Deutschland kann innerhalb<br />

der Geltungsdauer ihres Passes für die <strong>DB</strong>-Strecke von Abgangsbahnhof bis Grenze bzw. von Abgangsbahnhof<br />

bis Flughafen eine Fahrkarte für einfache oder Hin- und Rückfahrt mit 25% Ermäßigung für<br />

die 1. Klasse (sofern der InterRail-Pass auf die 1. Klasse lautet) bzw. für die 2. Klasse (sofern er auf die 2.<br />

Klasse lautet) für die jeweils gewählte Produktklasse (ICE, EC/IC, Nahverkehr) ausgegeben werden. Kinder<br />

zwischen 6 und 14 Jahren erhalten zusätzlich eine Ermäßigung von 50% auf den ermäßigten Fahrpreis für<br />

Erwachsene.<br />

Inh<strong>ab</strong>ern von InterRail Global-Pässen, die ihren dauerhaften Wohnsitz (seit mindestens 6 Monaten) außerhalb<br />

Deutschlands genommen h<strong>ab</strong>en und eine ermäßigte Fahrkarte für ihre Heimatbahn wünschen, können<br />

diese nicht bei der <strong>DB</strong> erhalten. Sie sind an Verkaufsstellen der jeweiligen <strong>Bahn</strong> erhältlich.<br />

Die Geltungsdauer der Fahrkarten zum ermäßigten Fahrpreis richtet sich nach dem Tarif, nach dem sie ausgegeben<br />

sind; sie endet jedoch spätestens am letzten Geltungstag des vorgelegten Inter Rail Global-<br />

Passes.<br />

1.15 Übergang in die 1. Wagenklasse<br />

Der Übergang in die 1. Klasse ist zugelassen. Für die in der 1. Klasse zurückzulegende Strecke wird der<br />

Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider Klassen erhoben. Bei Benutzung<br />

zuschlagpflichtiger Züge ist außerdem der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen.<br />

1.16 Fahrgastrechte<br />

Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen (bzw. anderen Verkehrsmitteln der am Angebot beteiligten <strong>Bahn</strong>en<br />

und Schifffahrtslinien) in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten Ankunft von mindestens<br />

60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung.<br />

Entschädigung bei InterRail Global-Pässen<br />

Für die InterRail Global Pässe wird die Entschädigung anhand des gezahlten Fahrpreises und der genutzten<br />

Tage nach einem besonderen Berechnungsverfahren ermittelt.<br />

Anträge auf Entschädigung per Post sind zu richten an:<br />

EURAIL Group G.I.E.<br />

P.O. Box 2112<br />

3500 GC Utrecht<br />

Niederlande<br />

Das besondere Formular kann unter: www.eurailgroup.com/compensation.aspx heruntergeladen werden.<br />

Entschädigung bei InterRail One Country-Pässen<br />

Für InterRail One Country Pässe wird bei mindestens 2 Verspätungsfällen von mindestens 60 Minuten pro<br />

Fall eine pauschale Entschädigung von 10,00 EUR – un<strong>ab</strong>hängig von der Klasse, auf die der Pass lautet –<br />

gewährt.<br />

Die Anträge sind über das Fahrgastrechte-Formular zu richten an das:<br />

Servicecenter Fahrgastrechte<br />

D-60647 Frankfurt am Main<br />

Sie erhalten das Formular im Zug, am <strong>DB</strong> Service Point, im <strong>DB</strong> Reisezentrum oder als Online-Formular unter<br />

www.bahn.de/fahrgastrechte.<br />

<strong>SCIC</strong>-<strong>RPT</strong> <strong>DB</strong><br />

11.12.2011<br />

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