08.04.2014 Aufrufe

Credit Spezial

Credit Spezial

Credit Spezial

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Österreich xx<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen für Anleiheemissionen in Österreich:<br />

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Begebung von Anleihen in Österreich sind:<br />

• Schutznormen (Anlegerschutz), unter anderem<br />

- Kapitalmarktgesetz<br />

- Börsegesetz<br />

- Wertpapieraufsichtsgesetz<br />

- Konsumentenschutzgesetz<br />

- Kuratorengesetz<br />

• Gesellschaftsrechtliche Gesetze und <strong>Spezial</strong>gesetze, unter anderem<br />

- Aktiengesetz, GmbH-Gesetz<br />

- Bankwesengesetz<br />

- Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

• Abwicklungstechnische Normen, unter anderem<br />

- Depotgesetz<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen der CSD.Austria<br />

• Steuerliche Bestimmungen, unter anderem<br />

- Einkommensteuergesetz<br />

- Körperschaftsteuergesetz<br />

- Kapitalverkehrssteuergesetz<br />

Dazu kommen noch die die direkt anwendbaren Normen des EU-Rechts.<br />

2. Rechtliche Ausgestaltung von Anleiheemissionen<br />

Anleihen sind in großer Stückzahl begebene gleichartige Wertpapiere mit einheitlichen Bedingungen, unter welchen<br />

sich der Emittent bei Fälligkeit zur Zahlung von Kapital und Zinsen an den Eigentümer des Wertpapiers gegen Vorlage<br />

des Originals verpflichtet. Sie werden auch Schuldverschreibungen genannt.<br />

Kapitalmarktfähige Anleihen werden in der Regel als Inhaberpapiere begeben, welche den Anspruch des Inhabers<br />

auf die Zahlung von Kapital und Zinsen unter der Anleihe verbriefen. Es handelt sich dabei um vollwertige Wertpapiere,<br />

sodass der Grundsatz gilt: Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Das heißt, zur Geltendmachung<br />

der verbrieften Forderungen ist derjenige berechtigt, dem das Eigentum am Wertpapier zusteht. Der Übergang<br />

der Forderungen aus dem Wertpapier erfolgt durch Übereignung des Wertpapiers. Für die Geltendmachung<br />

der Rechte aus dem Wertpapier ist dessen Vorlage im Original bei der angegebenen Zahlstelle erforderlich.<br />

Die Verbriefung kapitalmarktfähiger Anleihen erfolgt in der Regel durch Sammelurkunden gemäß § 24 Depotgesetz<br />

(DepotG – BGBl. 1969/424 in der geltenden Fassung), die sämtliche Stücke der einzelnen Anleihenemission vertreten.<br />

Diese Sammelurkunde wird in der Regel bei der Wertpapiersammelbank – in Österreich die Oesterreichische<br />

Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB oder CSD.Austria) – oder bei der Zahlstelle hinterlegt. Die CSD.Austria vergibt<br />

auch die für die Abwicklung von Anleihen erforderliche Wertpapierkennnummer.<br />

Der Eigentumserwerb an und die Eigentumsübertragung von einzelnen Stücken an einer in einer Sammelurkunde<br />

verbrieften Anleihe erfolgt gemäß den Bestimmungen des DepotG durch Buchung auf bei Kreditinstituten geführten<br />

Wertpapierdepots der jeweiligen Investoren. Der jeweilige Inhaber des Wertpapierdepots ist im Ausmaß der von ihm<br />

auf dem Wertpapierdepot bei seinem Kreditinstitut gehaltenen Stückzahl Miteigentümer an der Sammelurkunde über<br />

die Anleihe. Die Einzelverbriefung von Stücken ist ausgeschlossen.<br />

Die Anleihebedingungen enthalten neben den Bestimmungen zur Rückzahlung und Verzinsung der Anleihe meist<br />

auch Zusicherungen und Informations-, Veröffentlichungs- sowie andere Nebenverpflichtungen des Emittenten. Aus<br />

wichtigem Grund steht den Inhabern der Schuldverschreibungen auch das Recht zur vorzeitigen Fälligstellung der<br />

Anleihe zu. Diese wichtigen Gründe sind in den Anleihebedingungen meist näher ausgeführt. Falls die Anleihen auch<br />

durch Verbraucher gezeichnet oder sonst von Verbrauchern erworben werden können, so sind bei der Aufstellung<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!