Kundmachung - Gemeinde Windhaag bei Perg
Kundmachung - Gemeinde Windhaag bei Perg
Kundmachung - Gemeinde Windhaag bei Perg
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ZAHL: PRÄS-2-2/2012 AMTLICHE MITTEILUNGEN WINDHAAG,13. MÄRZ 2012<br />
GEMEINDERATSSITZUNG 9. FEBRUAR 2012<br />
<strong>Kundmachung</strong><br />
gemäß § 94 Abs. 6 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 über Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
in der Sitzung am Donnerstag, 9. Februar 2012.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat im Jahr 2012 seine zweite Sitzung abgehalten.<br />
Nachstehende Beschlüsse werden öffentlich kundgemacht:<br />
1) Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 25, „Holzer“;<br />
Die Einleitung des Umwidmungsverfahrens Nr. 25 „Holzer“ wurde beschlossen.<br />
2) Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 26, „Zuderstorfer-Hos“;<br />
Die Einleitung des Umwidmungsverfahrens Nr. 26 „Zuderstorfer-Hos“ wurde beschlossen.<br />
3) Flächenwidmungsplan / ÖEK Überar<strong>bei</strong>tung;<br />
Die eingelangten Widmungsansuchen wurden vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis genommen.<br />
4) Allfälliges;<br />
1
GEMEINDERATSSITZUNG 8. MÄRZ 2012<br />
<strong>Kundmachung</strong><br />
gemäß § 94 Abs. 6 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 über Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
in der Sitzung am Donnerstag, 8. März 2012.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat im Jahr 2012 seine dritte Sitzung abgehalten.<br />
Nachstehende Beschlüsse werden öffentlich kundgemacht:<br />
1) Prüfungsausschuss;<br />
Der Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 5. März 2012 wurde vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis genommen.<br />
2) Rechnungsabschluss 2011;<br />
Das Haushaltsjahr 2011 schließt im Rechnungsabschluss im ordentlichen Haushalt mit einem<br />
Fehlbetrag von € 248.786,20 ab. Das Minus hat sich gegenüber dem Nachtragsvoranschlag<br />
2011 um € 9.013,80 verringert. Die Vorhaben im außerordentlichen Haushalt<br />
schließen als Gesamtsumme mit einem Fehlbetrag von € 57.467,80 ab. Der<br />
Rechnungsabschluss 2011 wurde vollinhaltlich beschlossen.<br />
3) Nachtragsvoranschlag 2011;<br />
Der Bericht der Aufsichtsbehörde (BH <strong>Perg</strong>) über die Überprüfung des<br />
Nachtragsvoranschlages 2011 wurde zur Kenntnis genommen.<br />
4) VFI <strong>Windhaag</strong> <strong>bei</strong> <strong>Perg</strong>, Rechnungsabschluss 2011;<br />
Der Rechnungsabschluss der VFI <strong>Windhaag</strong> <strong>bei</strong> <strong>Perg</strong> & Co KG wurde zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
5) Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 24, „Vogeltenn-Hausberg“;<br />
Die Änderung Nr. 24 „Vogeltenn-Hausberg“ wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen.<br />
6) Flächenwidmungsplan Nr. 2, Bebauungsplan Nr. 11, „Irreiter-Wählamt“;<br />
Der Bebauungsplan Nr. 11 „Irreiter-Wählamt“ wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen.<br />
7) Winterdienst;<br />
Eine Vereinbarung bezüglich des Winterdienstes wurde mit der <strong>Gemeinde</strong> Rechberg<br />
beschlossen.<br />
8) L1423 Münzbacher Straße - Rückbau;<br />
Die Verordnung über die Einreihung der ehemaligen Münzbacher Straße im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Windhaag</strong> wurde in eine <strong>Gemeinde</strong>straße wurde beschlossen.<br />
9) Wasserversorgungsanlage BA 03 - Sanierung;<br />
Beschluss des Fördervertrages mit Finanzierungsplan.<br />
10) Darlehensaufnahme; Wasserversorgungsanlage BA 03 - Sanierung;<br />
Aufnahme eines Landesdarlehens für die Sanierung der Wasserversorgungsanlage in der<br />
Höhe von EUR 34.000,-- ; Beschluss des Schuldscheines – Beschluss.<br />
11) Darlehensaufnahme; Wasserversorgungsanlage BA 03 - Sanierung;<br />
Aufnahme eines Darlehens für die Sanierung der Wasserversorgungsanlage in der Höhe<br />
von EUR 816.000,-- – Beschluss.<br />
12) Allfälliges;<br />
2
HEIZKOSTENZUSCHUSS 2011/2012<br />
Die oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2011/12 wieder die Gewährung eines<br />
Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.<br />
Folgende Richtlinien gelten:<br />
Der Zuschuss für die Beheizung einer Wohnung - gleichgültig mit welchem Energieträger – beträgt<br />
140 Euro bzw. 70 Euro (<strong>bei</strong> Überschreitung der festgelegten Einkommensgrenze um bis zu maximal<br />
50 Euro). Es muss sich <strong>bei</strong> dieser Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln, welcher in OÖ. liegt.<br />
Die Gewährung eines Zuschusses ist von der Summe der monatlichen Nettoeinkommen aller<br />
tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen abhängig:<br />
Alleinstehende Person: € 814,82<br />
Ehepaar/Lebensgem.: € 1.221,68<br />
Je Kind: € 154,79<br />
Als Einkommen zählt u.a.: Ar<strong>bei</strong>tslohn, Pension inkl. Ausgleichzulage, Zusatzrenten, erhaltene<br />
Unterhaltszahlungen (Alimente), Unterhaltsvorschlüsse, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,<br />
Vermietung und Verpachtung, Kinderbetreuungsgeld, Familienunterhalt/Wohnkosten<strong>bei</strong>hilfe nach<br />
dem Heeresgebühren/Zivildienstgesetz, Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung, Notstandshilfe, Unfallrenten;<br />
vom Einkommen in Abzug zu bringen sind allenfalls zu bezahlende Unterhaltsleistungen für<br />
geschiedene Ehepartner.<br />
Nicht als Einkommen zählt u.a.: Sonderzahlungen, Familien<strong>bei</strong>hilfe einschließlich des<br />
Kinderabsetzbetrages, Pflegegeld, Wohn<strong>bei</strong>hilfe, von Lehrlingsentschädigungen ein Freibetrag von<br />
€ 189,89.<br />
Bei der antragstellenden Person muss ein eigener Haushalt<br />
vorliegen. Leben mehrere Personen in einem Haus, liegen<br />
getrennte Haushalte nur soweit vor, als diese Personen in jew.<br />
abgeschlossenen Wohneinheiten (Küche, Wohn/Schlafraum,<br />
Sanitäreinheit) leben.<br />
Heizkostenzuschuss wird nur jenen Personen gewährt, die<br />
auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Für<br />
Personen, <strong>bei</strong> denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre<br />
Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B.: im Rahmen eines<br />
Übergabevertrages), gibt es keinen Heizkostenzuschuss. In diesem<br />
Sinne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen<br />
Energiequellen abdecken können.<br />
Antragstellung bis 13. April 2012 im <strong>Gemeinde</strong>amt.<br />
Mitzubringen sind die Einkommensnachweise und gegebenenfalls der Übergabevertrag.<br />
ERHÖHUNG DER LANDESVERWALTUNGSABGABE<br />
Per 1. Jänner 2012 wurde die Landesverwaltungsabgabe durch Verordnung des Landes OÖ erhöht.<br />
Durch diese Erhöhung sind die Kosten für einen Staatsbürgerschaftsnachweis auf<br />
€ 44,60 gestiegen.<br />
Für Kinder bis 2 Jahre ist die (erstmalige) Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises jedoch<br />
nach wie vor kostenfrei.<br />
3
FEUERBESCHAU<br />
Wir ersuchen alle Liegenschaftseigentümer, <strong>bei</strong> deren Objekten die „FEUERPOLIZEILICHE<br />
ÜBERPRÜFUNG“ (Feuerbeschau) durchgeführt wurde und da<strong>bei</strong> Mängel festgestellt wurden, die<br />
Mängelbehebung zu melden.<br />
Bei rechtzeitiger Meldung muss seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Windhaag</strong> <strong>bei</strong> <strong>Perg</strong> keine Nachbeschau<br />
mehr durchgeführt werden.<br />
So ersparen Sie sich Gebühren, da die Nachbeschau kostenpflichtig ist.<br />
HUNDESACHKUNDE (LT. OÖ. HUNDEHALTEGESETZ)<br />
Datum: MITTWOCH, 18. APRIL 2012<br />
Uhrzeit:<br />
Ort:<br />
Vortragende:<br />
19.00 Uhr<br />
Teilnahmegeb.: € 20,00<br />
Infos:<br />
Vereinsheim <strong>Perg</strong><br />
Dr. med. vet Daniela Wöckinger<br />
ÖKV-Trainerin, Margit Guttmann<br />
Internet: www.hundeschule perg.at<br />
E-Mail: hundeschuleperg@aon.at<br />
Anmeldung: Tel. Nr. 0650/415 03 44<br />
AB 2013 – FÜHRERSCHEINE NUR MEHR BEFRISTET<br />
Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine der Klassen A oder B sind 15 Jahre gültig. Bei<br />
der Erneuerung von Führerscheinen wird in Österreich keine Überprüfung des<br />
Gesundheitszustandes vorgenommen auch nicht <strong>bei</strong> Kfz-Lenkerinnen und -Lenkern, die älter als<br />
50 Jahre sind. Österreich setzt hier auf freiwillige Gesundheitschecks. Ebenso sind keine zusätzlichen<br />
Auffrischungskurse für Kfz-Lenkerinnen und -Lenker, die älter als 50 Jahre sind,<br />
vorgesehen.<br />
Jetzt bereits umtauschen:<br />
Wer einen Umtausch plant und Wartezeiten vermeiden will, sollte daher<br />
bereits jetzt seinen Papierführerschein gegen die Karte eintauschen. Alle<br />
bis 18. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier und<br />
Scheckkarten-Führerscheine) sind bis Anfang 2033 gültig,<br />
Führerscheine ab 2013 nur noch 15 Jahre. Bis spätestens Anfang<br />
2033 müssen dann alle unbefristeten Führerscheine gegen befristete getauscht werden.<br />
So einfach geht der Umtausch:<br />
Der Umtausch kann <strong>bei</strong> allen Führerscheinbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder<br />
Bundespolizeidirektionen), unabhängig vom eigenen Wohnsitz, beantragt werden.<br />
Mitzunehmen ist ein aktuelles Foto. Die Gebühr beträgt EUR 49,50. Der neue Führerschein wird<br />
innerhalb von fünf Tagen per Post an jede gewünschte Adresse in Österreich zugestellt.<br />
Weitere Informationen zum Führerschein gibt es im Internet unter<br />
www.scheckkartenführerschein.at<br />
4
REISEPÄSSE<br />
Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass!<br />
Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern sind ab Juni 2012 nicht mehr gültig – jedes Kind<br />
benötigt dann einen eigenen Reisepass für Auslandsreisen.<br />
Im Juni 2012 verlieren alle noch bestehenden Kindermiteintragungen ihre Gültigkeit. Bereits<br />
jetzt sollte man daran denken, dass für die Urlaubsreise 2012 jedes Kind einen eigenen Reisepass<br />
braucht.<br />
Ab 15. Juni 2012: Kinderreisepass mit Chip<br />
Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern und jeder – also auch<br />
jedes Kind – bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit<br />
Chip: € 30,00).<br />
Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem<br />
Datum werden diese automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind<br />
<strong>bei</strong> einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem<br />
sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass der Eltern gilt<br />
bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.<br />
Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:<br />
• Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer<br />
zwei Jahre (gratis).<br />
• Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass<br />
für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden (Kosten € 30,00).<br />
• Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger<br />
Gültigkeit ausgestellt (Kosten € 75,90).<br />
Unterlagen zur Beantragung:<br />
• 1 Passbild (nach Passbildkriterien)<br />
• Geburtsurkunde<br />
• Staatsbürgerschaftsnachweis<br />
• Pass der Eltern (falls Kinder miteingetragen waren)<br />
• abgezählter Geldbetrag<br />
Verschiedene Einreisebestimmungen<br />
Innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums sind prinzipiell Reisedokumente – also entweder ein<br />
gültiger Reisepass oder ein Personalausweis – mitzuführen. Ein Führerschein ist kein gültiges<br />
Reisedokument! Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar<br />
und ist strafbar.<br />
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise<br />
über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die<br />
Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen. Insbesondere<br />
außerhalb des Schengen-Raums können die Einreisebestimmungen<br />
sehr unterschiedlich sein. So verlangen einige Staaten, dass der<br />
Reisepass mindestens sechs Monate über die Wiederausreise<br />
hinaus gültig sein muss. Infos unter www.bmeia.gv.at - Länder– und<br />
Reiseinformation (gewünschtes Land eingeben - „Reiseinformation“<br />
auswählen).<br />
5
GESUNDE GEMEINDE - REZEPTE FÜR EIN KOCHBUCH WERDEN GESUCHT<br />
Der Ar<strong>bei</strong>tskreis Gesunde <strong>Gemeinde</strong> hat sich heuer zum Ziel gesetzt ein kleines, aber feines<br />
Kochbuch herauszugeben. So möchten wir alle <strong>Windhaag</strong>erinnen und <strong>Windhaag</strong>er recht herzlich<br />
bitten uns ein erprobtes Rezept oder vielleicht sogar Lieblingsrezept zukommen zu lassen.<br />
Gesucht werden Rezepte aller Art von der Vorspeise bis zur Nachspeise oder auch zum Einkochen<br />
usw.<br />
Wir bitten um Abgabe bis 30. April 2012 per E-Mail, Stick oder einfach<br />
am <strong>Gemeinde</strong>amt vor<strong>bei</strong> bringen.<br />
Damit eine ansprechende Gestaltung des Kochbuches möglich ist,<br />
würden wir ein Foto der Speise und auch der Köchin benötigen.<br />
Wir bitten um Eure Mithilfe und freuen uns auf<br />
zahlreiche Rezepte.<br />
PGA GESUNDHEITSTIPP<br />
Mut zur Veränderung<br />
Das Leben verlangt uns Veränderungen ab, ob wir wollen oder nicht. So<br />
selbstverständlich Veränderungen auch sind, sie fordern uns auch immer<br />
wieder heraus. Meistens bedeutet ein Kurswechsel im Leben, dass wir alte<br />
Sicherheiten aufgeben und Bewährtes loslassen müssen. Das erfordert<br />
natürlich einiges an Mut!<br />
Aber nur wenn wir uns aus unserer Komfortzone herausbewegen, ist es<br />
möglich auch persönlich zu wachsen und davon zu profitieren.<br />
Auch im Laufe unseres Berufslebens stehen wir immer wieder vor den Fragen:<br />
• Wie geht es weiter?<br />
• Worin liegen meine Stärken und meine Talente?<br />
• Was macht mir wirklich Spaß und was mache ich nur aus Pflichtbewusstsein?<br />
• Soll ich mir eine neue Herausforderung suchen und/oder mich in einem bestimmten<br />
Bereich weiterbilden?<br />
Manches (Berufs-)Ziel, das wir verfolgen, ist ohnehin manchmal gar nicht unser eigenes. Wir<br />
verdanken es dem Vorbild unserer Eltern oder dem ständigen Vergleich mit Freunden, Nachbarn<br />
und Kollegen. In solchen Fällen rackern wir uns fleißig ab, setzen uns unter andauernden<br />
Leistungsdruck und tun Dinge, die uns selber vielleicht gar nicht glücklich machen, sondern viel<br />
mehr nur unserem übersteigerten Ego entspringen. Dadurch geraten wir in Konflikt, was oft<br />
wiederum Krankheit zu Folge hat (zB. Burn-Out). Und genau diese Erkrankung bzw. der daraus<br />
resultierende Schmerz zwingt uns dann regelrecht zum Nachdenken und weist uns in die richtigen<br />
Bahnen.<br />
Am besten also lassen wir es gar nicht so weit kommen und fangen<br />
bereits heute damit an, unsere eigentlichen Bedürfnisse zu erforschen!<br />
Denn schließlich haben wir doch alle ein großes gemeinsames Ziel: Ein<br />
glückliches und zufriedenes Leben zu führen!<br />
6
MOBITIPP - SEMESTERKARTE<br />
Regionalverkehr OÖ<br />
Zum Kauf einer OÖVV Semesterkarte sind Studierende gemäß §3 Studienförderungsgesetz 1992<br />
berechtigt, die zu Beginn der Gültigkeit das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die<br />
OÖVV Semesterkarte wird für die Relation zwischen Wohnort und Studienort ausgegeben.<br />
Die Gültigkeit der OÖVV Semesterkarte für Studierende mit Wohn- und Studienort in OÖ beträgt<br />
5 Monate und richtet sich nach dem Tag des Semesterbeginns.<br />
Für die Preisberechnung einer OÖVV Semesterkarte für den Regionalverkehr wird der Tarif einer<br />
entsprechenden Monatskarte herangezogen und mit 4 multipliziert. Dieser Betrag wird um 40%<br />
ermäßigt. Die Ermäßigung wird von Bund und Land OÖ getragen. Der 5. Monat ist ein Bonusmonat<br />
und kostenlos. Die Bestellung von OÖVV Semesterkarten für den Regionalverkehr kann direkt im<br />
OÖVV Kundencenter, 4020 Linz, Volksgartenstraße 22 erfolgen oder mittels Bestellformular auf<br />
dem Postwege. Bestellformulare sind unter www.ooevv.at zum Download bereit gestellt.<br />
OÖVV Semesterkarten werden im OÖVV Kundencenter direkt ausgefolgt, bzw. werden zugesandt.<br />
Für die Ausfolgung sind folgende Unterlagen erforderlich: Nachweis über die Bezahlung,<br />
Meldezettel, Inskriptionsbestätigung u. 1 Passfoto<br />
Eine Rückerstattung von OÖVV Semesterkarten ist nicht möglich. Für nicht in Anspruch<br />
genommene Gültigkeitszeiten kann kein Ersatz geleistet werden.<br />
Kontakt: MobiTipp <strong>Perg</strong> – Die Nahverkehrsinfo Mühlviertel, Linzerstraße 2, 4320 <strong>Perg</strong>, Telefon<br />
07262 53853 www.perg.mobitipp.atemail: office@perg.mobitipp.at<br />
TREFFPUNKT EHRENAMT<br />
Das zurückliegende Jahr 2011 war auch das Europäische<br />
"Jahr des Ehrenamts", das all jenen Menschen gewidmet wurde, die in ihrer<br />
Freizeit unentgeltlich und mit großem Engagement viele Stunden Ar<strong>bei</strong>t in den<br />
Dienst der Allgemeinheit stellen.<br />
Oft stellen sich für freiwillige Mitar<strong>bei</strong>terinnen und Mitar<strong>bei</strong>ter und die Organisationen, für die sie<br />
tätig sind, Fragen im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Als zentrale Anlaufstelle<br />
für diese Fragen und allgemeine Informationen zum Thema "Ehrenamt" wurde im November 2011<br />
der "Treffpunkt Ehrenamt" in der Bezirkshauptmannschaft <strong>Perg</strong> eröffnet.<br />
Der neue "Treffpunkt Ehrenamt" ergänzt die bestehende "Börse Ehrenamt", die schon bisher eine<br />
Plattform bildete, über die sich Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen und<br />
Organisationen, die ehrenamtliche Mitar<strong>bei</strong>ter/innen suchen, vernetzen können.<br />
Der Treffpunkt Ehrenamt ist innerhalb der BH <strong>Perg</strong> in der Bürgerservicestelle angesiedelt. Die<br />
Mitar<strong>bei</strong>ter/innen des Treffpunkts Ehrenamt stehen Interessierten für Auskünfte zum Thema<br />
"Ehrenamt" gerne innerhalb der Parteienverkehrszeiten zur Verfügung, bieten<br />
Informationsmaterial (insb. das Vereinshandbuch), allgemeine Informationen zum Thema<br />
"Ehrenamt" und kennen auch die kompetenten Ansprechpartner für Spezialfragen.<br />
Ansprechpartner/innen: Mitar<strong>bei</strong>ter/innen der Bürgerservicestelle, Telefon: 07262/551-460; 461;<br />
462; 463 bzw. 464, E-Mail: bh-pe.post@ooe.gv.at, Homepage: www.bh-perg.gv.at<br />
Wir freuen uns, dass wir mit der Einrichtung des Treffpunkts Ehrenamt alle freiwillig Tätigen und<br />
deren Organisationen im Bezirk <strong>Perg</strong> <strong>bei</strong> ihren wertvollen Leistungen für das Gemeinwohl<br />
zukünftig noch besser unterstützen können.<br />
7
GRATULATION<br />
Herr Martin Grammer, Pflegerstraße 5 wurde der Titel<br />
Master of Science (M.Sc.)<br />
verliehen.<br />
Die Sponsion fand am 14. Oktober 2011 im Landhaus Linz, Steinerner Saal, statt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> gratuliert sehr herzlich!<br />
VERANSTALTUNGSKALENDER WINDHAAG BEI PERG MÄRZ 2012<br />
15.03. Seniorenmesse und anschließend JHV, GH Holzer<br />
Sprechstunde für soziale Angelegenheiten, Leopoldine Wahl, Sozialreferentin, GH Holzer<br />
17.03. Tennis Wintercup Herren A, UTC <strong>Windhaag</strong> : Unterweißenb./Weitersf., 12:00 Uhr, Arena B.Zell<br />
FF Jahresvollversammlung, 20:00 Uhr, GH Holzer<br />
18.03. Liebstattsonntag<br />
Pfarrgemeinderatswahl<br />
20.03. Senioren Turnen und Tanzen, 16:00 Uhr, Turnsaal<br />
24.03. Sandkistenfüllaktion, ÖAAB<br />
Tennis WintercupDamen, UTC <strong>Windhaag</strong> : Bad Zell A, 12:00 Uhr, Arena B.Zell<br />
JHV Kulturverein, 20:00 Uhr, GH Holzer<br />
25.03. Palmbesenverkauf der Goldhaubengruppe, 8-11:00 Uhr, Ortsplatz<br />
Musikermesse, 9:30 Uhr, Pfarrkirche<br />
FHS: <strong>Windhaag</strong> – Neumarkt i. M., 16:30 Uhr<br />
27.03. Senioren Turnen und Tanzen, 16:00 Uhr, Turnsaal<br />
28.03. Seniorenwanderung<br />
30.03. JHV UTC <strong>Windhaag</strong>, 20:00 Uhr, GH Holzer<br />
31.03. FF-Frühjahrsübung, 14:00 Uhr<br />
Wintercup Meisterschaftsabschlussfeier, 19:30 Uhr, Arena Bad Zell<br />
JHV Bürgergarde, 20:00 Uhr, GH Holzer<br />
Ihr Bürgermeister<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WINDHAAG BEI PERG<br />
Enzmilnerplatz 3 Tel.: 07264/4255-0<br />
4322 <strong>Windhaag</strong> <strong>bei</strong> <strong>Perg</strong> Fax.: 07264/4255-22<br />
E-Mail: gemeinde@windhaag-perg.at<br />
FÜR DEN INHALT:<br />
LAYOUT:<br />
Bgm. Ignaz Knoll, Al. Georg Dolzer<br />
Karin Schwaiger<br />
Homepage: www.windhaag-perg.at<br />
8
ENERGIESPARTIPPS BEIM KOCHEN<br />
Überlisten Sie Ihren inneren Schweinehund und sparen Sie eine Menge wertvoller Energie - indem<br />
Sie ganz einfach ein paar Ihrer Gewohnheiten ändern und bewusster mit Energie umgehen.<br />
DIE GRÖSSE VON TOPF UND HERDPLATTE SOLLTE ZUSAMMENPASSEN!<br />
Ist der Topfdurchmesser nur 3 cm kleiner als jener der Herdplatte, verschwenden Sie bis zu 30 %<br />
Energie.<br />
IMMER MIT DECKEL KOCHEN!<br />
Kochen Sie immer mit einem passenden Deckel und öffnen Sie diesen so selten wie möglich.<br />
Kochen ohne Deckel verbraucht bis zu dreimal mehr Energie!<br />
HERDPLATTE FRÜHER ABDREHEN!<br />
Schalten Sie nach dem Ankochen rechtzeitig auf die erforderliche Dauertemperatur zurück.<br />
Drehen Sie die Kochplatte nicht erst dann ab, wenn Sie den Topf vom Herd nehmen, sondern<br />
nutzen Sie die Nachwärme.<br />
NUR PLAN AUFLIEGENDE TÖPFE UND PFANNEN VERWENDEN!<br />
Überprüfen Sie, ob die Bodenfläche noch plan aufliegt. Zeigt sich ein Spalt von mehr als 1 mm,<br />
sollten Sie den Topf auf dem E-Herd nicht mehr verwenden.<br />
DAMPFDRUCKKOCHTOPF VERWENDEN!<br />
Kochen Sie Gerichte mit langer Garzeit im Kelomat. Durch die verkürzte Garzeit sparen Sie Energie.<br />
FERTIGGERICHTE IM TOPF ERWÄRMEN!<br />
Erwärmen Sie Fertiggerichte (Dosen) im Topf statt im Wasserbad. Das geht schneller und spart<br />
Energie.<br />
MIT WENIG WASSER KOCHEN!<br />
Verwenden Sie zum Kochen von Nudeln etc. nur so viel Wasser, wie Sie tatsächlich brauchen.<br />
SPEZIALGERÄTE VERWENDEN!<br />
Benutzen Sie Spezialgeräte wie Eierkocher, Wasserkocher und Toaster.<br />
Diese verbrauchen durch ihre kompakte Bauweise weniger Strom als Herd oder Backrohr.<br />
GERÄTE ÖFTER ENTKALKEN!<br />
Wasserkocher, Kaffeemaschinen etc. sollten Sie regelmäßig entkalken. Nur 1 mm Kalkablagerung<br />
bewirkt bereits eine um 10 % schlechtere Wärmeübertragung.<br />
MIKROWELLE NICHT ZUM AUFTAUEN VERWENDEN!<br />
Effizienter ist es, Gefrorenes im Kühlschrank langsam auftauen zu lassen. Falls Sie etwas in der<br />
Mikrowelle auftauen müssen, tun sie dies auf kleinstmöglicher Stufe.<br />
BACKROHR SPARSAM EINSETZEN!<br />
Heizen Sie das Backrohr nicht vor, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist. Schalten Sie es<br />
5 -10 Minuten vor Ende der Backzeit ab und nutzen Sie die verbleibende Restwärme. Bei<br />
Heißluftbetrieb können Sie die Temperatur um ca. 20° C niedriger einstellen als <strong>bei</strong> Ober- und<br />
Unterhitze. Dunkle Metallformen verkürzen die Brat- und Backdauer, Keramikformen verlängern<br />
sie. Durch gleichzeitiges Garen und Backen von mehreren Kuchen oder Gerichten im Backrohr<br />
sparen Sie Zeit und Energie.<br />
Quelle: Energie AG<br />
NICHT IN DEN HAUSMÜLL<br />
Energiesparlampen sind ein großer Fortschritt <strong>bei</strong>m Energieverbrauch, haben aber noch einige<br />
Nachteile. Zum Beispiel manche Schadstoffe. Energiesparlampen gehören keinesfalls in den<br />
Hausmüll, auch nicht in den Glascontainer. Man sollte sie entweder zu einer Altstoff- bzw.<br />
Problemstoffsammelstelle bringen oder dem Händler zurückgeben. In Österreich gibt es eine<br />
Rücknahmeverpflichtung des Händlers, wenn der Kunde eine neue Lampe kauft.<br />
9
FÜHRERSCHEIN WEG – WIR MACHEN SIE WIEDER MOBIL<br />
In der Bezirkshauptstadt <strong>Perg</strong> hilft der Verein „Gute Fahrt“ Lenkern, welchen der Führerschein<br />
entzogen wurde. Unser Kursleiter, Herr Mag. Josef Martl, ist für Sie in dieser Region im Einsatz. Die<br />
Kurse finden jeden Monat statt. Die vier Kursabende (ein Abend pro Woche) dauern jeweils 3 1/4<br />
Stunden.<br />
Regelmäßig Kurse in:<br />
PERG:<br />
Linz:<br />
Fahrschule Nefischer, Dirnbergerstr 42, 4320 <strong>Perg</strong><br />
Zentrale „Gute Fahrt“, Kreuzstraße 4, 4040 Linz<br />
Kursanmeldung gebührenfrei: 0800/800 118 (bis 22.00 Uhr) oder<br />
www.gutefahrt.at; kontakt@gutefahrt.at<br />
GUTE FAHRT, Kreuzstraße 4, 4040 Linz, www.gutefahrt.at, kontakt@gutefahrt.at,<br />
Tel.: 0732/908308-0, Fax: 0732/700526<br />
MITTEILUNG DES BUSUNTERNEHMEN KILLINGER<br />
Krankentransporte<br />
Vertragspartner aller Kassen<br />
Ob ins Krankenhaus zur Kontrolle, zur Kur…<br />
Gerne bringen wir Sie ruhig und umsichtig an Ihr Ziel!<br />
Anmeldung im Büro unter (+43) 07264 4852-0<br />
oder in dringenden Fällen (+43) 0664 1534222<br />
STELLENAUSSCHREIBUNG SHV PERG<br />
Wir suchen für Bezirksalten- und Pflegeheime<br />
Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester(pfleger) (Funktionslaufbahn: GD 16)<br />
Fachsozialbetreuer(in) – A (Funktionslaufbahn: GD 18)<br />
Heimhelfer(in) (Funktionslaufbahn: GD 21)<br />
Bewerbungsbögen und nähere Informationen erhalten Sie <strong>bei</strong>m Sozialhilfeverband <strong>Perg</strong>,<br />
4320 <strong>Perg</strong>, Dirnbergerstraße 11, 07262/551 DW 327 Fr. Aigner bzw. DW 322 Hr. Karlinger oder<br />
unter www.shv.perg.at Bewerbungsfrist: 30. März 2012<br />
SANDKISTENFÜLLAKTION ÖAAB<br />
Der Frühling zieht ins Land und somit erwacht wieder alles aus dem Winterschlaf. So<br />
auch die eine oder andere Sandkiste. Das ÖAAB-Team wird aus diesem Grund<br />
wieder eine Sandkistenfüllaktion in <strong>Windhaag</strong> starten.<br />
Am Samstag, 24. März 2012 werden alle Sandkisten aus dem Winterschlaf geweckt<br />
und mit frischem Sand ausgestattet.<br />
Anmeldungen für die Sandkistenfüllaktion bitte an:<br />
• Reiter Herbert (0664/927 19 96)<br />
• Trauner Georg (0650/616 86 86) oder<br />
• Unterauer Peter (0664/135 92 66).<br />
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