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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ALLGEMEINE ... - bfi Wien

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WER WIRD GEFÖRDERT?<br />

- Personen mit Hauptwohnsitz in <strong>Wien</strong><br />

- ArbeiterInnen, Angestellte, Vertragsbedienstete<br />

- Geringfügig Beschäftigte<br />

- Freie DienstnehmerInnen nach ASVG<br />

- Neue Selbstständige (Personen, die nach GSVG §2 (1) Zif 4 versichert sind)<br />

- Lehrlinge<br />

- Arbeitslose (beim AMS <strong>Wien</strong> gemeldet)<br />

- Personen, die beruflich wiedereinsteigen möchten<br />

- Personen in Eltern- oder Bildungskarenz<br />

- Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistende und Zivildiener<br />

- SozialhilfeempfängerInnen<br />

- NeuzuwanderInnen mit „Niederlassungsbewilligung beschränkt“<br />

WAS WIRD GEFÖRDERT? Kurs- und Seminarkosten für berufsbezogene<br />

Aus- und Weiterbildung, die der/die AntragstellerIn persönlich zu tragen<br />

hat. Das sind Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren, sofern<br />

die Kosten € 75,00 übersteigen.<br />

Höhe der Förderung: 50 % der Kurskosten, maximal € 200,00. Für Arbeitslose,<br />

KarenzurlauberInnen sowie SozialhilfeempfängerInnen gilt: 50 % der<br />

Kurskosten, maximal € 300,00. Unter gewissen Voraussetzungen kann die<br />

Förderung bis zu € 450,00 betragen.<br />

Der Höchstbetrag kann pro Person in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren<br />

in mehreren Teilbeträgen oder auf einmal in Anspruch genommen<br />

werden. Anträge auf Förderungen müssen spätestens drei Monate nach<br />

erfolgreicher Beendigung der Weiterbildung eingebracht werden. SchülerInnen,<br />

StudentInnen, PensionistInnen, BeamtInnen, Freiberufliche und<br />

Selbstständige sind von der Förderung ausgenommen.<br />

NäHERE INFORmATIONEN und Antragsformulare erhalten Sie unter<br />

Telefon: 01 / 217 48 / 555 oder im Internet: www.waff.at<br />

PisA Plus<br />

PISA Plus fördert <strong>Wien</strong>er ArbeitnehmerInnen, die eine berufsbezogene<br />

Wei ter bildung planen bzw. den Lehr- oder Hauptschulabschluss nachholen<br />

möchten.<br />

WER WIRD GEFÖRDERT?<br />

- In <strong>Wien</strong> gemeldete Berufstätige mit einem Lehrabschluss oder einer<br />

Berufsbildenden Mittleren Schule als höchste Ausbildungsstufe<br />

- Personen, die zu Beginn der Qualifizierung das 40. Lebensjahr vollendet<br />

haben<br />

- Personen mit Auslandsausbildung, die in Österreich nicht anerkannt oder<br />

verwertbar ist<br />

- NeuzuwanderInnen mit „Niederlassungsbewilligung beschränkt“<br />

WAS UND WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT?<br />

- Teilförderung von berufsbezogenen Aus- bzw. Weiterbildungskosten bis<br />

zu € 1.100,00<br />

- Kostenübernahme bis max. € 2.000,00 beim Nachholen eines Lehr- oder<br />

Hauptschulabschlusses.<br />

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG<br />

- Hauptwohnsitz <strong>Wien</strong><br />

- Mindestens ein Beratungsgespräch vor Kursbeginn<br />

- Antragstellung vor Kursbeginn<br />

- Die Kurskosten müssen € 200,00 übersteigen.<br />

Telefonische Erstinformation und Terminvereinbarung:<br />

Telefon: 01 / 217 48 / 555 oder im Internet: www.waff.at<br />

Allgemeine informAtionen<br />

www.<strong>bfi</strong>-wien.at<br />

förderung von PersonAlentWicklung im bereich<br />

interkulturelle komPetenz<br />

Mit der Förderung „Interkulturelle Kompetenz“ unterstützt der waff <strong>Wien</strong>er Unternehmen,<br />

die ihre MitarbeiterInnen im Bereich interkulturelle Kommunikation und<br />

Konfliktlösungsfähigkeit aus- und weiterbilden möchten. Kommunikations-, Handlungs-<br />

und Konfliktlösungsfähigkeiten im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise,<br />

wie z. B.:<br />

Interkulturelle Kommunikationsfähigkeit (z. B. Sprachkurse)<br />

Interkulturelles Management sowie Konfliktmanagement<br />

Führung und Motivation im interkulturellen Kontext<br />

nähere informAtionen:<br />

waff – Personalentwicklung „Interkulturelle Kompetenz“<br />

Nordbahnstraße 36 / 3 / 4. Stock, Zi. 26<br />

1020 <strong>Wien</strong><br />

Telefon: 01 / 217 48 / 212<br />

ingrid.pirkner@waff.at<br />

förderung von innovAtionsvorhAben<br />

Mit der Initiative „Innovationsassistenz“ fördert Sie der waff beim Umsetzen von<br />

Innovationsvorhaben. Was wird gefördert?<br />

Anteilig gefördert werden Personalkosten des/der Innovationsassistenten/-assistentin,<br />

innovationsbezogene Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen sowie<br />

bei Bedarf Beratungskosten.<br />

nähere informAtionen:<br />

waff – Innovationsassistenz<br />

Nordbahnstraße 36 / 3 / 4. Stock, Zi. 26<br />

1020 <strong>Wien</strong><br />

Telefon: 01 / 217 48 / 516<br />

Fax: 217 48 / 222<br />

anita.authried@waff.at<br />

förderung der Ausbildung von lehrAusbilder(inne)n<br />

Der waff fördert die Kosten für die Aus- und Weiterbildung sowie der Prüfungsgebühren:<br />

AusbilderInnenkurs: bis zu € 250,00 pro AusbilderIn<br />

Prüfungsgebühren: bis zu € 100,00 pro AusbilderIn<br />

Sonstige einschlägige Weiterbildung: 50 % der Kurskosten bis zum Höchstbetrag<br />

von € 250,00 je Lehrbetrieb<br />

nähere informAtionen:<br />

waff – Förderung für AusbilderInnen<br />

Nordbahnstraße 36 / 3 / 4. Stock, Zi. 26<br />

1020 <strong>Wien</strong><br />

Telefon: 01 / 217 48 / 624<br />

christine.klein@waff.at<br />

förderungen vom euroPäischen soziAlfonds (esf)<br />

und Ams <strong>Wien</strong><br />

QuAlifizierungsförderung fÜr beschäftigte im rAhmen des esf<br />

(ziel 2)<br />

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen<br />

von ArbeitnehmerInnen. Die Höhe der Förderung beträgt<br />

zwei Drittel, bei Förderung von Frauen ab 45 Jahren drei Viertel der Kursgebühren,<br />

maximal € 10.000,00 pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur<br />

Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.<br />

nähere informAtionen:<br />

Regionale Geschäftsstelle des AMS <strong>Wien</strong>; www.ams.at/wien<br />

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III

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