ALLGEMEINE INFORMATIONEN ALLGEMEINE ... - bfi Wien
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WER WIRD GEFÖRDERT?<br />
- Personen mit Hauptwohnsitz in <strong>Wien</strong><br />
- ArbeiterInnen, Angestellte, Vertragsbedienstete<br />
- Geringfügig Beschäftigte<br />
- Freie DienstnehmerInnen nach ASVG<br />
- Neue Selbstständige (Personen, die nach GSVG §2 (1) Zif 4 versichert sind)<br />
- Lehrlinge<br />
- Arbeitslose (beim AMS <strong>Wien</strong> gemeldet)<br />
- Personen, die beruflich wiedereinsteigen möchten<br />
- Personen in Eltern- oder Bildungskarenz<br />
- Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistende und Zivildiener<br />
- SozialhilfeempfängerInnen<br />
- NeuzuwanderInnen mit „Niederlassungsbewilligung beschränkt“<br />
WAS WIRD GEFÖRDERT? Kurs- und Seminarkosten für berufsbezogene<br />
Aus- und Weiterbildung, die der/die AntragstellerIn persönlich zu tragen<br />
hat. Das sind Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren, sofern<br />
die Kosten € 75,00 übersteigen.<br />
Höhe der Förderung: 50 % der Kurskosten, maximal € 200,00. Für Arbeitslose,<br />
KarenzurlauberInnen sowie SozialhilfeempfängerInnen gilt: 50 % der<br />
Kurskosten, maximal € 300,00. Unter gewissen Voraussetzungen kann die<br />
Förderung bis zu € 450,00 betragen.<br />
Der Höchstbetrag kann pro Person in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren<br />
in mehreren Teilbeträgen oder auf einmal in Anspruch genommen<br />
werden. Anträge auf Förderungen müssen spätestens drei Monate nach<br />
erfolgreicher Beendigung der Weiterbildung eingebracht werden. SchülerInnen,<br />
StudentInnen, PensionistInnen, BeamtInnen, Freiberufliche und<br />
Selbstständige sind von der Förderung ausgenommen.<br />
NäHERE INFORmATIONEN und Antragsformulare erhalten Sie unter<br />
Telefon: 01 / 217 48 / 555 oder im Internet: www.waff.at<br />
PisA Plus<br />
PISA Plus fördert <strong>Wien</strong>er ArbeitnehmerInnen, die eine berufsbezogene<br />
Wei ter bildung planen bzw. den Lehr- oder Hauptschulabschluss nachholen<br />
möchten.<br />
WER WIRD GEFÖRDERT?<br />
- In <strong>Wien</strong> gemeldete Berufstätige mit einem Lehrabschluss oder einer<br />
Berufsbildenden Mittleren Schule als höchste Ausbildungsstufe<br />
- Personen, die zu Beginn der Qualifizierung das 40. Lebensjahr vollendet<br />
haben<br />
- Personen mit Auslandsausbildung, die in Österreich nicht anerkannt oder<br />
verwertbar ist<br />
- NeuzuwanderInnen mit „Niederlassungsbewilligung beschränkt“<br />
WAS UND WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT?<br />
- Teilförderung von berufsbezogenen Aus- bzw. Weiterbildungskosten bis<br />
zu € 1.100,00<br />
- Kostenübernahme bis max. € 2.000,00 beim Nachholen eines Lehr- oder<br />
Hauptschulabschlusses.<br />
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG<br />
- Hauptwohnsitz <strong>Wien</strong><br />
- Mindestens ein Beratungsgespräch vor Kursbeginn<br />
- Antragstellung vor Kursbeginn<br />
- Die Kurskosten müssen € 200,00 übersteigen.<br />
Telefonische Erstinformation und Terminvereinbarung:<br />
Telefon: 01 / 217 48 / 555 oder im Internet: www.waff.at<br />
Allgemeine informAtionen<br />
www.<strong>bfi</strong>-wien.at<br />
förderung von PersonAlentWicklung im bereich<br />
interkulturelle komPetenz<br />
Mit der Förderung „Interkulturelle Kompetenz“ unterstützt der waff <strong>Wien</strong>er Unternehmen,<br />
die ihre MitarbeiterInnen im Bereich interkulturelle Kommunikation und<br />
Konfliktlösungsfähigkeit aus- und weiterbilden möchten. Kommunikations-, Handlungs-<br />
und Konfliktlösungsfähigkeiten im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise,<br />
wie z. B.:<br />
Interkulturelle Kommunikationsfähigkeit (z. B. Sprachkurse)<br />
Interkulturelles Management sowie Konfliktmanagement<br />
Führung und Motivation im interkulturellen Kontext<br />
nähere informAtionen:<br />
waff – Personalentwicklung „Interkulturelle Kompetenz“<br />
Nordbahnstraße 36 / 3 / 4. Stock, Zi. 26<br />
1020 <strong>Wien</strong><br />
Telefon: 01 / 217 48 / 212<br />
ingrid.pirkner@waff.at<br />
förderung von innovAtionsvorhAben<br />
Mit der Initiative „Innovationsassistenz“ fördert Sie der waff beim Umsetzen von<br />
Innovationsvorhaben. Was wird gefördert?<br />
Anteilig gefördert werden Personalkosten des/der Innovationsassistenten/-assistentin,<br />
innovationsbezogene Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen sowie<br />
bei Bedarf Beratungskosten.<br />
nähere informAtionen:<br />
waff – Innovationsassistenz<br />
Nordbahnstraße 36 / 3 / 4. Stock, Zi. 26<br />
1020 <strong>Wien</strong><br />
Telefon: 01 / 217 48 / 516<br />
Fax: 217 48 / 222<br />
anita.authried@waff.at<br />
förderung der Ausbildung von lehrAusbilder(inne)n<br />
Der waff fördert die Kosten für die Aus- und Weiterbildung sowie der Prüfungsgebühren:<br />
AusbilderInnenkurs: bis zu € 250,00 pro AusbilderIn<br />
Prüfungsgebühren: bis zu € 100,00 pro AusbilderIn<br />
Sonstige einschlägige Weiterbildung: 50 % der Kurskosten bis zum Höchstbetrag<br />
von € 250,00 je Lehrbetrieb<br />
nähere informAtionen:<br />
waff – Förderung für AusbilderInnen<br />
Nordbahnstraße 36 / 3 / 4. Stock, Zi. 26<br />
1020 <strong>Wien</strong><br />
Telefon: 01 / 217 48 / 624<br />
christine.klein@waff.at<br />
förderungen vom euroPäischen soziAlfonds (esf)<br />
und Ams <strong>Wien</strong><br />
QuAlifizierungsförderung fÜr beschäftigte im rAhmen des esf<br />
(ziel 2)<br />
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen<br />
von ArbeitnehmerInnen. Die Höhe der Förderung beträgt<br />
zwei Drittel, bei Förderung von Frauen ab 45 Jahren drei Viertel der Kursgebühren,<br />
maximal € 10.000,00 pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur<br />
Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.<br />
nähere informAtionen:<br />
Regionale Geschäftsstelle des AMS <strong>Wien</strong>; www.ams.at/wien<br />
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