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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ALLGEMEINE ... - bfi Wien

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www.<strong>bfi</strong>-wien.at<br />

Iv<br />

Allgemeine informAtionen<br />

frech – frAuen ergreifen chAncen<br />

Kostenlose Beratung und Information für Frauen in Beschäftigung<br />

1020, Nordbahnstraße 36<br />

Erstinformation und Terminvereinbarung:<br />

Telefon: 01 / 217 48 / 555 oder im Internet: www.waff.at<br />

novA kArenz<br />

Kostenlose Beratung und Information für beschäftigte Frauen und Männer<br />

vor, während und nach der Karenz (auch Pflegekarenz).<br />

1020, Nordbahnstraße 36<br />

Erstinformation und Terminvereinbarung:<br />

Telefon: 01 / 217 48 / 555 oder im Internet: www.waff.at<br />

berAtungszentrum fÜr beruf und Weiterbildung<br />

Kostenlose Beratung und Information für <strong>Wien</strong>er ArbeitnehmerInnen<br />

1020, Nordbahnstraße 36<br />

Erstinformation und Terminvereinbarung:<br />

Telefon: 01 / 217 48 / 555 oder im Internet: www.waff.at<br />

förderProgrAmme der bundesländer<br />

Nützen Sie für Ihre privaten Bildungsausgaben die Förderprogramme der<br />

Bundesländer.<br />

nähere informAtionen über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe<br />

erhalten Sie bei:<br />

nö bildungsförderung<br />

Amt der NÖ Landesregierung – Abt. Allgemeine Förderung – Arbeitnehmerförderung<br />

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1<br />

ArbeitnehmerInnenhotline: Telefon: 02742 / 9005 / 9555<br />

E-Mail: bildungsförderung@noel.gv.at<br />

www.noe.gv.at<br />

burgenländische bildungsförderung<br />

QuAlifikAtionsförderung im burgenlAnd<br />

der burgenländischen lAndesregierung<br />

Abteilung 6, Hauptreferat Soziales<br />

7000 Eisenstadt, Europaplatz 1<br />

Telefon: 02682 / 600 / 2286<br />

www.bgld.gv.at<br />

bildungsfreibetrAg<br />

Nützen Sie steuerliche Vorteile durch Inanspruchnahme des Bildungsfreibetrages<br />

(BIF).<br />

nähere informAtionen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.<br />

bildungsdArlehen<br />

Das Bausparkassengesetz sieht vor, dass ein Bauspardarlehen auch für<br />

Aus- und Weiterbildung sowie damit verbundene Nebenkosten gewährt<br />

werden kann. Flexible Auszahlungs- und Rückzahlungsmodelle und die<br />

Fixzinsgarantie im ersten Jahr sowie die Hochzinsabsicherung sind nur<br />

einige der Vorteile des Bildungsdarlehens bei Wüstenrot.<br />

Ihre Ansprechpartner: Norbert Hochenauer, Telefon: 0664 / 251 64 35 und<br />

Dieter Hölzl, Telefon: 0664 / 858 03 03<br />

QuAlifizierungsverbÜnde <strong>Wien</strong><br />

Die vom AMS und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Qualifizierungsberatung<br />

unterstützt den Aufbau von Qualifizierungsverbünden. Ein Qualifizierungsverbund<br />

(QV) ist ein Netzwerk von mindestens drei Unternehmen (mind.<br />

50 % KMU), um gemeinsam und unter besonderer Berücksichtigung des „Productive<br />

Ageing-Ansatzes“ bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen<br />

zu planen und umzusetzen. Nach erfolgter kostenloser Beratung ist<br />

eine Förderung der Weiterbildungen für die Beschäftigten möglich. Die Höhe der<br />

Förderung beträgt zwei Drittel der Kurskosten, für Frauen über 45 Jahre werden<br />

drei Viertel der Kursgebühren gefördert.<br />

nähere informAtionen:<br />

AMS <strong>Wien</strong>, Telefon: 01 / 878 71 / 0; www.ams.at/wien<br />

förderung fÜr lehrbetriebe<br />

zWischen- und Überbetriebliche AusbildungsmAßnAhmen fÜr<br />

lehrlinge<br />

Gefördert werden berufsbezogene Zusatzausbildungen sowie vorgeschriebene und<br />

freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen. Außerdem Vorbereitungskurse auf die<br />

Lehrabschlussprüfung sowie Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne<br />

Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit. Es werden 75 %<br />

der Seminarkosten oder maximal € 1.000,00 pro Lehrling über die gesamte Ausbildungszeit<br />

gefördert.<br />

Weiterbildung fÜr lehrAusbilder(innen)<br />

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für AusbilderInnen, die den Umgang<br />

mit Lehrlingen betreffen. Die Förderungshöhe beträgt 75 % der Seminarkosten<br />

oder jährlich maximal € 1.000,00 pro AusbilderIn.<br />

nähere informAtionen:<br />

www.lehre-foerdern.at<br />

http://www.bmukk.gv.at/schulen/bw/bm/berufsmatura.xml<br />

http://www.<strong>bfi</strong>-wien.or.at/firmenseminare/lehrausbildung/berufsmatura.html<br />

steuerliche AbsetzbArkeit<br />

von bildungskosten<br />

Aus- und Weiterbildungskosten sind für Unternehmen als Betriebskosten absetzbar.<br />

Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie stellen weitere Möglichkeiten der<br />

steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten dar. Diese Informationen stellen<br />

nur eine grobe Information dar. Für Detailinformationen kontaktieren Sie bitte<br />

Ihr zuständiges Finanzamt.<br />

externer bildungsfreibetrAg<br />

Um Investitionen in die Weiterbildung der MitarbeiterInnen steuerlich zu fördern,<br />

wurde der Bildungsfreibetrag für externe Ausbildungskosten geschaffen. Das<br />

Höchst ausmaß des externen Bildungsfreibetrages beträgt für angefallene Aufwendungen<br />

20 %.<br />

bildungsPrämie<br />

Alternativ zum externen Bildungsfreibetrag können Aufwendungen für außerbetriebliche<br />

Aus- und Weiterbildung im Rahmen einer Bildungsprämie in Höhe von<br />

6 % berücksichtigt werden.<br />

nähere informAtionen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.<br />

V3_<strong>ALLGEMEINE</strong>R TEIL_I-XVI_kkk_20091117.indd 4 24.11.2009 9:27:05 Uhr<br />

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<strong>Wien</strong><br />

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