- 1 - Arbeitgeber haben einen Anspruch auf den Ausbildungsbonus ...
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DER AUSBILDUNGSBONUS<br />
• <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>haben</strong> <strong>einen</strong> <strong>Anspruch</strong> <strong>auf</strong> <strong>den</strong> <strong>Ausbildungsbonus</strong>, wenn sie <strong>auf</strong> einem zusätzlich<br />
angebotenen Ausbildungsplatz <strong>einen</strong> Altbewerber ohne Schulabschluss oder mit einem<br />
Sonderschulabschluss, einem Hauptschulabschluss oder einem mittleren Schulabschluss<br />
mit einer höchstens ausreichen<strong>den</strong> Abschlussnote in Deutsch oder Mathematik ausbil<strong>den</strong>.<br />
Auch für die zusätzliche Ausbildung eines lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten<br />
jungen Menschen, der im Vorjahr oder früher die allgemein bil<strong>den</strong>de Schule verlassen hat,<br />
erhält der <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>den</strong> <strong>Ausbildungsbonus</strong>.<br />
• Darüber hinaus können <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>den</strong> <strong>Ausbildungsbonus</strong> als Ermessensleistung erhalten,<br />
wenn sie zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze mit einem Altbewerber besetzen, der<br />
über <strong>einen</strong> mittleren Schulabschluss mit besseren Noten als ausreichend in Deutsch und<br />
Mathematik verfügt. Der <strong>Ausbildungsbonus</strong> kann auch für Auszubil<strong>den</strong>de mit höheren<br />
Schulabschlüssen gezahlt wer<strong>den</strong>, wenn sich diese bereits seit mehr als zwei Jahren erfolglos<br />
um eine berufliche Ausbildung bemüht <strong>haben</strong>.<br />
• Der jährliche Zuschuss ist gestaffelt und orientiert sich an der üblichen monatlichen Brutto-<br />
Ausbildungsvergütung<br />
Vergütung<br />
Jährlicher Zuschuss<br />
• unter 500 Euro 4.000 Euro<br />
• 500 bis 750 Euro 5.000 Euro<br />
• über 750 Euro 6.000 Euro<br />
Kontakt: <strong>Arbeitgeber</strong>service der Agentur für Arbeit Saarbrücken, Tel. 01801-664466<br />
FÖRDERPROGRAMM DER SAARLÄNDISCHEN INVESTITIONSKREDITBANK (SIKB)<br />
• Kreditpauschalbetrag von 20.000 € pro Ausbildungsplatz;<br />
• Zinslos während der gesamten L<strong>auf</strong>zeit;<br />
• Rückzahlung in 12 Quartalsraten;<br />
• Voraussetzung: Ausbildung in einem anerkannten Beruf, erstmalige Ausbildung.<br />
Kontakt: Tel.: 0180 – 5630330; www.sikb.de<br />
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LANDESPROGRAMM „AUSBILDUNG JETZT“<br />
• Fortsetzung der Berufsausbildung für Auszubil<strong>den</strong>de, die infolge von Konkurs/Insolvenz<br />
oder Schließung des Erstausbildungsbetriebes ihre Ausbildung dort nicht been<strong>den</strong> können.<br />
• Antragsberechtigt: Natürliche oder juristische Personen, die mit einem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>einen</strong><br />
Ausbildungsvertrag abschließen und damit eine unterbrochene Ausbildung fortsetzen.<br />
• Es wird eine einmalige Zuwendung von 1.200 € gewährt. Beträgt die Restausbildungszeit<br />
12 Monate oder weniger, dann verringert sich die Zuwendung <strong>auf</strong> 800 €.<br />
Kontakt: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Referat E/4 Berufliche Erstausbildung,<br />
Tel.: 0681-501-3800; www.wirtschaft.saarland.de<br />
LANDESPROGRAMM „AUSBILDUNG JETZT“<br />
• Zusätzliche Ausbildungsplätze für schwer vermittelbare Jugendliche unter 25 Jahren mit<br />
unterdurchschnittlichem Schulabschluss;<br />
• Antragsberechtigt: Unternehmen mit Firmensitz im Saarland und Bildungsträger;<br />
• Voraussetzung: Ausbildung in einem anerkannten Beruf;<br />
• Unternehmen erhalten <strong>einen</strong> einmaligen Zuschuss von max. 1.600 € je Ausbildungsvertrag.<br />
Kontakt: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Referat E/4 Berufliche Erstausbildung,<br />
Tel.: 0681-501-3800; www.wirtschaft.saarland.de<br />
„PROFUND“ FÖRDERPROGRAMM DER ARBEITSGEMEINSCHAFT SAARBRÜCKEN (ARGE)<br />
• Ausbildung im Dualen System mit einem einmaligen Zuschuss der ARGE Saarbrücken an<br />
das Unternehmen je nach Fallgestaltung in Höhe von bis zu 5.000 €<br />
oder<br />
• Durchführung des 2. und 3. Lehrjahres im Unternehmen im Zusammenwirken mit einem<br />
Bildungsträger (die Ausbildungsvergütung trägt die ARGE).<br />
Kontakt: ARGE Saarbrücken, Tel. 0681-97038-3737<br />
EQ – „EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG “<br />
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist Teil des Paktes für Ausbildung. Bundesregierung und<br />
Wirtschaft wollen mit diesem Programm Jugendlichen bis 25 Jahre, die auch nach <strong>den</strong> bundesweiten<br />
Nachvermittlungsaktionen ohne Ausbildungsplatz geblieben sind, eine Perspektive<br />
bieten. Die Bundesregierung fördert deshalb in diesen Fällen ausbildungsvorbereitende Praktika<br />
mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten durch <strong>einen</strong> Zuschuss von 192 € zum (Netto-) Unterhalt<br />
des Praktikanten und übernimmt die entsprechen<strong>den</strong> Gesamtsozialversicherungsbeiträge in<br />
Höhe von 102 €. Gleiches gilt auch generell für Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße<br />
über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.<br />
EQ bietet verschie<strong>den</strong>e Vorteile:<br />
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• Betriebe können <strong>den</strong> potenziellen Nachwuchs kennen lernen und jenseits des Schulzeugnisses<br />
auswählen;<br />
• Es entstehen Einstiegsmöglichkeiten für Betriebe, die bisher nicht ausgebildet <strong>haben</strong>;<br />
• Für die Tätigkeitsbereiche des Praktikanten bestehen flexible Gestaltungsmöglichkeiten;<br />
• Es bieten sich Chancen für benachteiligte Jugendliche und die Möglichkeiten des Imagegewinns<br />
für das Unternehmen.<br />
Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss eines Praktikumvertrages zwischen dem<br />
<strong>Arbeitgeber</strong> und dem Jugendlichen sowie die Beantragung bei der örtlich zuständigen Agentur<br />
für Arbeit oder ARGE.<br />
Kontakt: <strong>Arbeitgeber</strong>service Agentur für Arbeit/ARGE Saarbrücken, Tel. 01801-664466<br />
AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFEN (abH)<br />
Sie dienen dazu, <strong>den</strong> Erfolg einer betrieblichen Berufsausbildung durch Stützunterricht und sozialpädagogische<br />
Begleitung zu sichern.<br />
Das Spektrum der Angebote umfasst:<br />
• Stützunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemein bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Fächern (z. B. Deutsch,<br />
Mathematik, Sozialkunde);<br />
• Aufarbeitung der Berufsschulinhalte;<br />
• gezielte Lernberatung, individuelle Gesprächsangebote;<br />
• Sprachförderung ausländischer Jugendlicher und junger Aussiedler;<br />
• Einzelfallhilfe und Gruppenberatung, Training zum Verhalten bei Prüfungen, bei Konflikten<br />
im Betrieb und bei der Bewerbung um <strong>einen</strong> Arbeitsplatz;<br />
• Unterstützung im Umgang mit Behör<strong>den</strong>, Herstellung von Kontakten zu Beratungsstellen;<br />
• Hilfen bei der Freizeitgestaltung.<br />
Kontakt: <strong>Arbeitgeber</strong>service Agentur für Arbeit /ARGE Saarbrücken, Tel. 01801-664466<br />
Weitere Leistungen der Agentur für Arbeit/ ARGE Saarbrücken<br />
Hier handelt es sich um Eingliederungsleistungen für besondere Personengruppen wie Ungelernte,<br />
behinderte Menschen, alleinerziehende Frauen, Menschen mit multiplen Problemlagen, ältere<br />
Menschen.<br />
Sie dienen dazu, <strong>den</strong> Übergang bzw. die Eingliederung in <strong>den</strong> Arbeitsmarkt zu begleiten und zu<br />
ermöglichen.<br />
Kontakt: <strong>Arbeitgeber</strong>service Agentur für Arbeit/ARGE Saarbrücken, Tel. 01801-664466<br />
PROGRAMM „JOB 4000“<br />
Chancen <strong>auf</strong> dem Arbeitsmarkt setzen vor allem Arbeitsplätze und - für junge behinderte Menschen<br />
- Ausbildungsplätze voraus. Außerdem bedarf es häufig einer zielgerichteten Unterstützung<br />
beim Übergang schwerbehinderter Jugendlicher von der Schule <strong>auf</strong> <strong>den</strong> allgem<strong>einen</strong> Arbeitsmarkt.<br />
Daher gründet das Programm <strong>auf</strong> <strong>den</strong> drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung.<br />
Mit dem Programm wird zugleich die Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag<br />
vom 11. November 2005 umgesetzt, wonach die berufliche Integration von Menschen mit<br />
Behinderung intensiviert und mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für behinderte<br />
Menschen geschaffen wer<strong>den</strong> sollen. <strong>Arbeitgeber</strong>, die <strong>einen</strong> zusätzlichen Ausbildungsplatz für<br />
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schwerbehinderte Jugendliche schaffen, erhalten vom Integrationsamt eine Prämie von bis zu<br />
3.000 Euro. Nach Abschluss der Ausbildung und Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges<br />
Arbeitsverhältnis gibt es eine weitere Prämie von bis zu 5.000 Euro.<br />
Kontakt: Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz - Integrationsamt -<br />
Tel.: 0681-9978-239; http://www.integrationsamt-saarland.de/kontakt.html<br />
UNTERSTÜTZUNG BEI DER BILDUNG VON AUSBILDUNGSVERBÜNDEN UND KOOPERATIONS-<br />
AUSBILDUNGEN<br />
• Wir unterstützen Unternehmen die über Restkapazitäten zur beruflichen Ausbildung verfügen<br />
organisatorisch bei der Schaffung eines kompletten Ausbildungsplatzes in Kooperation<br />
bzw. im Verbund mit einem zweiten Unternehmen.<br />
Landeshauptstadt Saarbrücken<br />
Amt für Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarkt<br />
@ wifoe@saarbruecken.de<br />
Service Arbeitsmarkt und Ausbildung<br />
Gerhard Sauter und Frank Schindler<br />
Rathaus St. Johann, 66104 Saarbrücken<br />
0681-905-1534 oder -1942<br />
0681-905-1605<br />
@ gerhard.sauter@saarbruecken.de<br />
frank.schindler@saarbruecken.de<br />
Stand: 25.08.08<br />
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