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- 1 - Arbeitgeber haben einen Anspruch auf den Ausbildungsbonus ...

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DER AUSBILDUNGSBONUS<br />

• <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>haben</strong> <strong>einen</strong> <strong>Anspruch</strong> <strong>auf</strong> <strong>den</strong> <strong>Ausbildungsbonus</strong>, wenn sie <strong>auf</strong> einem zusätzlich<br />

angebotenen Ausbildungsplatz <strong>einen</strong> Altbewerber ohne Schulabschluss oder mit einem<br />

Sonderschulabschluss, einem Hauptschulabschluss oder einem mittleren Schulabschluss<br />

mit einer höchstens ausreichen<strong>den</strong> Abschlussnote in Deutsch oder Mathematik ausbil<strong>den</strong>.<br />

Auch für die zusätzliche Ausbildung eines lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten<br />

jungen Menschen, der im Vorjahr oder früher die allgemein bil<strong>den</strong>de Schule verlassen hat,<br />

erhält der <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>den</strong> <strong>Ausbildungsbonus</strong>.<br />

• Darüber hinaus können <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>den</strong> <strong>Ausbildungsbonus</strong> als Ermessensleistung erhalten,<br />

wenn sie zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze mit einem Altbewerber besetzen, der<br />

über <strong>einen</strong> mittleren Schulabschluss mit besseren Noten als ausreichend in Deutsch und<br />

Mathematik verfügt. Der <strong>Ausbildungsbonus</strong> kann auch für Auszubil<strong>den</strong>de mit höheren<br />

Schulabschlüssen gezahlt wer<strong>den</strong>, wenn sich diese bereits seit mehr als zwei Jahren erfolglos<br />

um eine berufliche Ausbildung bemüht <strong>haben</strong>.<br />

• Der jährliche Zuschuss ist gestaffelt und orientiert sich an der üblichen monatlichen Brutto-<br />

Ausbildungsvergütung<br />

Vergütung<br />

Jährlicher Zuschuss<br />

• unter 500 Euro 4.000 Euro<br />

• 500 bis 750 Euro 5.000 Euro<br />

• über 750 Euro 6.000 Euro<br />

Kontakt: <strong>Arbeitgeber</strong>service der Agentur für Arbeit Saarbrücken, Tel. 01801-664466<br />

FÖRDERPROGRAMM DER SAARLÄNDISCHEN INVESTITIONSKREDITBANK (SIKB)<br />

• Kreditpauschalbetrag von 20.000 € pro Ausbildungsplatz;<br />

• Zinslos während der gesamten L<strong>auf</strong>zeit;<br />

• Rückzahlung in 12 Quartalsraten;<br />

• Voraussetzung: Ausbildung in einem anerkannten Beruf, erstmalige Ausbildung.<br />

Kontakt: Tel.: 0180 – 5630330; www.sikb.de<br />

- 1 -


LANDESPROGRAMM „AUSBILDUNG JETZT“<br />

• Fortsetzung der Berufsausbildung für Auszubil<strong>den</strong>de, die infolge von Konkurs/Insolvenz<br />

oder Schließung des Erstausbildungsbetriebes ihre Ausbildung dort nicht been<strong>den</strong> können.<br />

• Antragsberechtigt: Natürliche oder juristische Personen, die mit einem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>einen</strong><br />

Ausbildungsvertrag abschließen und damit eine unterbrochene Ausbildung fortsetzen.<br />

• Es wird eine einmalige Zuwendung von 1.200 € gewährt. Beträgt die Restausbildungszeit<br />

12 Monate oder weniger, dann verringert sich die Zuwendung <strong>auf</strong> 800 €.<br />

Kontakt: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Referat E/4 Berufliche Erstausbildung,<br />

Tel.: 0681-501-3800; www.wirtschaft.saarland.de<br />

LANDESPROGRAMM „AUSBILDUNG JETZT“<br />

• Zusätzliche Ausbildungsplätze für schwer vermittelbare Jugendliche unter 25 Jahren mit<br />

unterdurchschnittlichem Schulabschluss;<br />

• Antragsberechtigt: Unternehmen mit Firmensitz im Saarland und Bildungsträger;<br />

• Voraussetzung: Ausbildung in einem anerkannten Beruf;<br />

• Unternehmen erhalten <strong>einen</strong> einmaligen Zuschuss von max. 1.600 € je Ausbildungsvertrag.<br />

Kontakt: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Referat E/4 Berufliche Erstausbildung,<br />

Tel.: 0681-501-3800; www.wirtschaft.saarland.de<br />

„PROFUND“ FÖRDERPROGRAMM DER ARBEITSGEMEINSCHAFT SAARBRÜCKEN (ARGE)<br />

• Ausbildung im Dualen System mit einem einmaligen Zuschuss der ARGE Saarbrücken an<br />

das Unternehmen je nach Fallgestaltung in Höhe von bis zu 5.000 €<br />

oder<br />

• Durchführung des 2. und 3. Lehrjahres im Unternehmen im Zusammenwirken mit einem<br />

Bildungsträger (die Ausbildungsvergütung trägt die ARGE).<br />

Kontakt: ARGE Saarbrücken, Tel. 0681-97038-3737<br />

EQ – „EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG “<br />

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist Teil des Paktes für Ausbildung. Bundesregierung und<br />

Wirtschaft wollen mit diesem Programm Jugendlichen bis 25 Jahre, die auch nach <strong>den</strong> bundesweiten<br />

Nachvermittlungsaktionen ohne Ausbildungsplatz geblieben sind, eine Perspektive<br />

bieten. Die Bundesregierung fördert deshalb in diesen Fällen ausbildungsvorbereitende Praktika<br />

mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten durch <strong>einen</strong> Zuschuss von 192 € zum (Netto-) Unterhalt<br />

des Praktikanten und übernimmt die entsprechen<strong>den</strong> Gesamtsozialversicherungsbeiträge in<br />

Höhe von 102 €. Gleiches gilt auch generell für Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße<br />

über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.<br />

EQ bietet verschie<strong>den</strong>e Vorteile:<br />

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• Betriebe können <strong>den</strong> potenziellen Nachwuchs kennen lernen und jenseits des Schulzeugnisses<br />

auswählen;<br />

• Es entstehen Einstiegsmöglichkeiten für Betriebe, die bisher nicht ausgebildet <strong>haben</strong>;<br />

• Für die Tätigkeitsbereiche des Praktikanten bestehen flexible Gestaltungsmöglichkeiten;<br />

• Es bieten sich Chancen für benachteiligte Jugendliche und die Möglichkeiten des Imagegewinns<br />

für das Unternehmen.<br />

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss eines Praktikumvertrages zwischen dem<br />

<strong>Arbeitgeber</strong> und dem Jugendlichen sowie die Beantragung bei der örtlich zuständigen Agentur<br />

für Arbeit oder ARGE.<br />

Kontakt: <strong>Arbeitgeber</strong>service Agentur für Arbeit/ARGE Saarbrücken, Tel. 01801-664466<br />

AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFEN (abH)<br />

Sie dienen dazu, <strong>den</strong> Erfolg einer betrieblichen Berufsausbildung durch Stützunterricht und sozialpädagogische<br />

Begleitung zu sichern.<br />

Das Spektrum der Angebote umfasst:<br />

• Stützunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemein bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Fächern (z. B. Deutsch,<br />

Mathematik, Sozialkunde);<br />

• Aufarbeitung der Berufsschulinhalte;<br />

• gezielte Lernberatung, individuelle Gesprächsangebote;<br />

• Sprachförderung ausländischer Jugendlicher und junger Aussiedler;<br />

• Einzelfallhilfe und Gruppenberatung, Training zum Verhalten bei Prüfungen, bei Konflikten<br />

im Betrieb und bei der Bewerbung um <strong>einen</strong> Arbeitsplatz;<br />

• Unterstützung im Umgang mit Behör<strong>den</strong>, Herstellung von Kontakten zu Beratungsstellen;<br />

• Hilfen bei der Freizeitgestaltung.<br />

Kontakt: <strong>Arbeitgeber</strong>service Agentur für Arbeit /ARGE Saarbrücken, Tel. 01801-664466<br />

Weitere Leistungen der Agentur für Arbeit/ ARGE Saarbrücken<br />

Hier handelt es sich um Eingliederungsleistungen für besondere Personengruppen wie Ungelernte,<br />

behinderte Menschen, alleinerziehende Frauen, Menschen mit multiplen Problemlagen, ältere<br />

Menschen.<br />

Sie dienen dazu, <strong>den</strong> Übergang bzw. die Eingliederung in <strong>den</strong> Arbeitsmarkt zu begleiten und zu<br />

ermöglichen.<br />

Kontakt: <strong>Arbeitgeber</strong>service Agentur für Arbeit/ARGE Saarbrücken, Tel. 01801-664466<br />

PROGRAMM „JOB 4000“<br />

Chancen <strong>auf</strong> dem Arbeitsmarkt setzen vor allem Arbeitsplätze und - für junge behinderte Menschen<br />

- Ausbildungsplätze voraus. Außerdem bedarf es häufig einer zielgerichteten Unterstützung<br />

beim Übergang schwerbehinderter Jugendlicher von der Schule <strong>auf</strong> <strong>den</strong> allgem<strong>einen</strong> Arbeitsmarkt.<br />

Daher gründet das Programm <strong>auf</strong> <strong>den</strong> drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung.<br />

Mit dem Programm wird zugleich die Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag<br />

vom 11. November 2005 umgesetzt, wonach die berufliche Integration von Menschen mit<br />

Behinderung intensiviert und mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für behinderte<br />

Menschen geschaffen wer<strong>den</strong> sollen. <strong>Arbeitgeber</strong>, die <strong>einen</strong> zusätzlichen Ausbildungsplatz für<br />

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schwerbehinderte Jugendliche schaffen, erhalten vom Integrationsamt eine Prämie von bis zu<br />

3.000 Euro. Nach Abschluss der Ausbildung und Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Arbeitsverhältnis gibt es eine weitere Prämie von bis zu 5.000 Euro.<br />

Kontakt: Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz - Integrationsamt -<br />

Tel.: 0681-9978-239; http://www.integrationsamt-saarland.de/kontakt.html<br />

UNTERSTÜTZUNG BEI DER BILDUNG VON AUSBILDUNGSVERBÜNDEN UND KOOPERATIONS-<br />

AUSBILDUNGEN<br />

• Wir unterstützen Unternehmen die über Restkapazitäten zur beruflichen Ausbildung verfügen<br />

organisatorisch bei der Schaffung eines kompletten Ausbildungsplatzes in Kooperation<br />

bzw. im Verbund mit einem zweiten Unternehmen.<br />

Landeshauptstadt Saarbrücken<br />

Amt für Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarkt<br />

@ wifoe@saarbruecken.de<br />

Service Arbeitsmarkt und Ausbildung<br />

Gerhard Sauter und Frank Schindler<br />

Rathaus St. Johann, 66104 Saarbrücken<br />

0681-905-1534 oder -1942<br />

0681-905-1605<br />

@ gerhard.sauter@saarbruecken.de<br />

frank.schindler@saarbruecken.de<br />

Stand: 25.08.08<br />

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