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Ausschuss für Freizeit-, Breiten - Bremer Fußballverband

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Vereinsservice<br />

„ELENA“: Grundsätze und Ausnahmen<br />

Friedhelm Erlach, Mitglied der DFB-Kommission <strong>für</strong> Steuern und Abgaben,<br />

beschäftigt sich in diesem Vereinsservice mit den Elektronischen<br />

Entgeltsnachweisen („ELENA“), nachdem in der letzten Zeit wiederholt<br />

Unsicherheiten hinsichtlich des ELENA-Verfahrens aufgetreten sind. In dem<br />

folgenden Beitrag wird das Verfahren erläutert und eine <strong>für</strong> die Vereine<br />

wichtige Ausnahmeregelung vorgestellt.<br />

Allgemeines<br />

Arbeitgeber, also grundsätzlich auch Verbände und ggf. Vereine, sind bereits<br />

seit 2010 verpflichtet, alle relevanten Entgeltsdaten <strong>für</strong> ihre Beschäftigten<br />

auf elektronischem Wege an die zentrale Speicherstelle (ZSS) bei der<br />

Deutschen Rentenversicherung Bund in Würzburg zu melden. Für jeden<br />

Beschäftigten wird ein standardisierter Datensatz erstellt und die Daten<br />

werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Die ZSS schickt anschließend<br />

eine Protokollmeldung an den Arbeitgeber. Die Meldungen <strong>für</strong> das<br />

ELENA-Verfahren werden entweder mit den Entgeltsabrechnungen des<br />

Arbeitgebers (Lohn-Software) oder über die Software des Steuerberaters<br />

erstellt. Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die monatlich vorgeschriebene<br />

ELENA-Meldung abzugeben. Die maßgebliche Vorschrift in §<br />

97 Sozialgesetzbuch IV ließ bisher nur eine Ausnahme zu; nämlich wenn<br />

Entgelte ausschließlich <strong>für</strong> eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) in<br />

Kreis <strong>Bremer</strong>haven<br />

„Der Fußball nimmt eine schreckliche Entwicklung“<br />

<strong>Bremer</strong>havener Abteilungsleiter tagten in Wremen<br />

Es war ein kleines Jubiläum, das die Abteilungsleiter der <strong>Bremer</strong>havener Vereine<br />

bei ihrer diesjährigen Arbeitstagung im Marschenhof zu Wremen begingen. Bereits<br />

zum 40. Mal trafen sie sich mit dem Kreisvorstand und zahlreichen Gästen, um sich<br />

zwei Tage lang über den Fußballsport an der Unterweser auszutauschen.<br />

Einer dieser zahlreichen Gäste war Verbandspräsident Björn Fecker, der in einer kurzen<br />

Ansprache den Zusammenhalt zwischen Vereinen und Verband lobend erwähnte.<br />

Auch der neue Kreisvorstand bot <strong>für</strong> Fecker keinen Anlass <strong>für</strong> Verbesserungsvorschläge.<br />

„Wir konnten mit dem Wechsel von Manfred Koßak zu Axel Zielinski keinen<br />

Qualitätsunterschied feststellen“, sagte Fecker. Begeistert zeigte sich Fecker auch<br />

vom 21. Sparkassen-Nordsee-Cup, den er in diesem Jahr erstmals als Präsident<br />

besuchte. Von Seiten des DFB brachte Fecker aktuelle Informationen zur<br />

Regionalligareform mit an die Unterweser und versprach: „Wir werden uns da<strong>für</strong><br />

einsetzen, dass auch <strong>Bremer</strong> Clubs wieder die Möglichkeit bekommen, überregional<br />

Fußball zu spielen, auch wenn sie keine moderne Mehrzweckarena als Spielstätte<br />

vorweisen können.“<br />

Höhepunkt der diesjährigen Tagung war zweifelsohne der Besuch von Werder-<br />

Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer, der den Vereinen zeigte, in welchem Maße sich<br />

der Bundesligist auch außerhalb des Spielfelds sozial engagiert und welch große<br />

24 RUND UM DEN ROLAND | Nr. 2 | 14. März 2011<br />

einem Privathaushalt gezahlt werden.<br />

Ab 2012 wird das ELENA-Verfahren ausgeweitet. Arbeitnehmer müssen über<br />

ein formalisiertes elektronisches Verfahren ihre persönlichen Verhältnisse<br />

nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Behörden oder Gerichte<br />

greifen dann auf die Einkommensdaten zu, die der Arbeitgeber zuvor<br />

monatlich an eine zentrale Stelle gemeldet hatte.<br />

Ausnahmeregelung <strong>für</strong> gemeinnützige Vereine<br />

Nach den zuvor aufgeführten Grundsätzen stellte sich insbesondere <strong>für</strong><br />

viele kleinere Vereine die Frage, ob <strong>für</strong> die große Anzahl der Übungsleiter,<br />

die nur eine Vergütung bis zu 175 Euro pro Monat erhalten, die zudem steuer-<br />

und sozialversicherungsfrei bleibt, eine Meldepflicht besteht.<br />

Auf Initiative von Prof. Geckle, Vorsitzender der DFB-Kommission <strong>für</strong><br />

Steuern und Abgaben, wurde über den Bundesminister <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />

Technologie und im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund, dem GKV und dem Bundeswirtschaftsministerium erreicht, dass <strong>für</strong><br />

Übungsleiter, die ihre Tätigkeit nebenberuflich ausüben, <strong>für</strong> eine gemeinnützige<br />

Organisation tätig sind und nicht mehr als 2.100 Euro jährlich<br />

bekommen, eine Meldepflicht nicht besteht. Werden Vergütungen über den<br />

Freibetrag von monatlich 175 Euro hinaus bezahlt, zum Beispiel über ein<br />

zusätzliches Mini-Job-Verhältnis, ist das ELENA-Verfahren durchzuführen.<br />

Bernd Koop (2.v.l.) und Achim Kohnke (2.v.r.) freuten sich über die Ehrungen,<br />

die ihnen durch Björn Fecker und Wolfgang Schaper (l.) zuteil wurden.

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