Ausschuss für Freizeit-, Breiten - Bremer Fußballverband
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Vereinsservice<br />
„ELENA“: Grundsätze und Ausnahmen<br />
Friedhelm Erlach, Mitglied der DFB-Kommission <strong>für</strong> Steuern und Abgaben,<br />
beschäftigt sich in diesem Vereinsservice mit den Elektronischen<br />
Entgeltsnachweisen („ELENA“), nachdem in der letzten Zeit wiederholt<br />
Unsicherheiten hinsichtlich des ELENA-Verfahrens aufgetreten sind. In dem<br />
folgenden Beitrag wird das Verfahren erläutert und eine <strong>für</strong> die Vereine<br />
wichtige Ausnahmeregelung vorgestellt.<br />
Allgemeines<br />
Arbeitgeber, also grundsätzlich auch Verbände und ggf. Vereine, sind bereits<br />
seit 2010 verpflichtet, alle relevanten Entgeltsdaten <strong>für</strong> ihre Beschäftigten<br />
auf elektronischem Wege an die zentrale Speicherstelle (ZSS) bei der<br />
Deutschen Rentenversicherung Bund in Würzburg zu melden. Für jeden<br />
Beschäftigten wird ein standardisierter Datensatz erstellt und die Daten<br />
werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Die ZSS schickt anschließend<br />
eine Protokollmeldung an den Arbeitgeber. Die Meldungen <strong>für</strong> das<br />
ELENA-Verfahren werden entweder mit den Entgeltsabrechnungen des<br />
Arbeitgebers (Lohn-Software) oder über die Software des Steuerberaters<br />
erstellt. Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die monatlich vorgeschriebene<br />
ELENA-Meldung abzugeben. Die maßgebliche Vorschrift in §<br />
97 Sozialgesetzbuch IV ließ bisher nur eine Ausnahme zu; nämlich wenn<br />
Entgelte ausschließlich <strong>für</strong> eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) in<br />
Kreis <strong>Bremer</strong>haven<br />
„Der Fußball nimmt eine schreckliche Entwicklung“<br />
<strong>Bremer</strong>havener Abteilungsleiter tagten in Wremen<br />
Es war ein kleines Jubiläum, das die Abteilungsleiter der <strong>Bremer</strong>havener Vereine<br />
bei ihrer diesjährigen Arbeitstagung im Marschenhof zu Wremen begingen. Bereits<br />
zum 40. Mal trafen sie sich mit dem Kreisvorstand und zahlreichen Gästen, um sich<br />
zwei Tage lang über den Fußballsport an der Unterweser auszutauschen.<br />
Einer dieser zahlreichen Gäste war Verbandspräsident Björn Fecker, der in einer kurzen<br />
Ansprache den Zusammenhalt zwischen Vereinen und Verband lobend erwähnte.<br />
Auch der neue Kreisvorstand bot <strong>für</strong> Fecker keinen Anlass <strong>für</strong> Verbesserungsvorschläge.<br />
„Wir konnten mit dem Wechsel von Manfred Koßak zu Axel Zielinski keinen<br />
Qualitätsunterschied feststellen“, sagte Fecker. Begeistert zeigte sich Fecker auch<br />
vom 21. Sparkassen-Nordsee-Cup, den er in diesem Jahr erstmals als Präsident<br />
besuchte. Von Seiten des DFB brachte Fecker aktuelle Informationen zur<br />
Regionalligareform mit an die Unterweser und versprach: „Wir werden uns da<strong>für</strong><br />
einsetzen, dass auch <strong>Bremer</strong> Clubs wieder die Möglichkeit bekommen, überregional<br />
Fußball zu spielen, auch wenn sie keine moderne Mehrzweckarena als Spielstätte<br />
vorweisen können.“<br />
Höhepunkt der diesjährigen Tagung war zweifelsohne der Besuch von Werder-<br />
Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer, der den Vereinen zeigte, in welchem Maße sich<br />
der Bundesligist auch außerhalb des Spielfelds sozial engagiert und welch große<br />
24 RUND UM DEN ROLAND | Nr. 2 | 14. März 2011<br />
einem Privathaushalt gezahlt werden.<br />
Ab 2012 wird das ELENA-Verfahren ausgeweitet. Arbeitnehmer müssen über<br />
ein formalisiertes elektronisches Verfahren ihre persönlichen Verhältnisse<br />
nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Behörden oder Gerichte<br />
greifen dann auf die Einkommensdaten zu, die der Arbeitgeber zuvor<br />
monatlich an eine zentrale Stelle gemeldet hatte.<br />
Ausnahmeregelung <strong>für</strong> gemeinnützige Vereine<br />
Nach den zuvor aufgeführten Grundsätzen stellte sich insbesondere <strong>für</strong><br />
viele kleinere Vereine die Frage, ob <strong>für</strong> die große Anzahl der Übungsleiter,<br />
die nur eine Vergütung bis zu 175 Euro pro Monat erhalten, die zudem steuer-<br />
und sozialversicherungsfrei bleibt, eine Meldepflicht besteht.<br />
Auf Initiative von Prof. Geckle, Vorsitzender der DFB-Kommission <strong>für</strong><br />
Steuern und Abgaben, wurde über den Bundesminister <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />
Technologie und im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund, dem GKV und dem Bundeswirtschaftsministerium erreicht, dass <strong>für</strong><br />
Übungsleiter, die ihre Tätigkeit nebenberuflich ausüben, <strong>für</strong> eine gemeinnützige<br />
Organisation tätig sind und nicht mehr als 2.100 Euro jährlich<br />
bekommen, eine Meldepflicht nicht besteht. Werden Vergütungen über den<br />
Freibetrag von monatlich 175 Euro hinaus bezahlt, zum Beispiel über ein<br />
zusätzliches Mini-Job-Verhältnis, ist das ELENA-Verfahren durchzuführen.<br />
Bernd Koop (2.v.l.) und Achim Kohnke (2.v.r.) freuten sich über die Ehrungen,<br />
die ihnen durch Björn Fecker und Wolfgang Schaper (l.) zuteil wurden.