Satzung des Deutschen Doggen-Club 1888 e.V. - Deutscher ...
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Über solche Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst während der Hauptversammlung<br />
gestellt werden, beschließt die Hauptversammlung.<br />
Abschnitt IV. – <strong>Club</strong>organe<br />
11<br />
§ 21 Hauptvorstand<br />
1. Der Hauptvorstand besteht aus:<br />
1. dem 1. Vorsitzenden<br />
2. dem 2. Vorsitzenden, der Vertreter <strong>des</strong> 1. Vorsitzenden ist<br />
3. dem Hauptgeschäftsführer<br />
4. dem Kassenverwalter<br />
5. dem Zuchtleiter, der das Zuchtbuch führt.<br />
2. Vorstand im Sinne <strong>des</strong> § 26 Abs. 2 <strong>des</strong> Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der 1. und der 2.<br />
Vorsitzende. Beide können einzeln handeln. Der 2. Vorsitzende ist nur berechtigt zu handeln, wenn<br />
der 1. Vorsitzende verhindert ist. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.<br />
3. Der Hauptvorstand bestimmt den jeweiligen Delegierten, der den DDC in der Eu.-DDC – Delegierten-<br />
Versammlung vertritt.<br />
4. Der Hauptvorstand ist das Führungsorgan <strong>des</strong> <strong>Club</strong>s, soweit nicht die Hauptversammlung zuständig<br />
ist. Er führt die Geschäfte <strong>des</strong> Vereins und ist für alle Angelegenheiten <strong>des</strong> DDC zuständig, soweit sie<br />
nicht durch die <strong>Satzung</strong> oder eine <strong>Club</strong>ordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br />
5. Er fasst seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen und ist beschlussfähig, wenn<br />
min<strong>des</strong>tens drei Vorstandsmitglieder, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende, anwesend sind.<br />
Bei Beschlussfassungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei<br />
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme <strong>des</strong> Vorsitzenden.<br />
6. Die Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden, bei <strong>des</strong>sen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden<br />
geleitet.<br />
7. Von jeder Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. In dieser Niederschrift ist der Ort, die<br />
Zeit und die Teilnehmer der Sitzung sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten. Soweit es sich um<br />
Beschlüsse wesentlichen Inhaltes handelt, sind diese dem Wortlaut nach festzuhalten.<br />
8. Der Hauptgeschäftsführer ist Leiter der Hauptgeschäftsstelle. Ihm sind von allen<br />
Vorstandsmitgliedern Abschriften der wichtigen Schriftstücke zuzuleiten. Er führt die Akten <strong>des</strong> <strong>Club</strong>s.<br />
Als Schriftleiter ist er für die Veröffentlichungen in der <strong>Club</strong>zeitschrift verantwortlich, solange der<br />
Hauptvorstand nicht ein anderes Vorstandsmitglied zum Schriftleiter bestellt.<br />
9. Ernennung eines Ehrenvorsitzenden/Ehrenvorstandsmitglie<strong>des</strong><br />
- er sollte ein langjähriges Mitglied <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> sein, der sich stets für die Belange der<br />
<strong>Deutschen</strong> Dogge und <strong>des</strong> <strong>Club</strong>s eingesetzt hat<br />
- er soll beratende Funktion haben.<br />
§ 22 Erweiterter Vorstand<br />
1. Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem Hauptvorstand und den 1. Vorsitzenden der<br />
Lan<strong>des</strong>gruppen oder <strong>des</strong>sen Vertretern gem. § 52 Abs. 3.<br />
Er ist für die nach dieser <strong>Satzung</strong> bestimmten Aufgaben zuständig:<br />
1. Abberufung und Nachwahl von Mitgliedern <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> (§ 23)<br />
2. Vorgriffe auf künftige Einnahmen (§ 25 (3.)<br />
3. Vorlage der Prüfungsberichte (§ 28)