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Satzung des Deutschen Doggen-Club 1888 e.V. - Deutscher ...

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Über solche Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst während der Hauptversammlung<br />

gestellt werden, beschließt die Hauptversammlung.<br />

Abschnitt IV. – <strong>Club</strong>organe<br />

11<br />

§ 21 Hauptvorstand<br />

1. Der Hauptvorstand besteht aus:<br />

1. dem 1. Vorsitzenden<br />

2. dem 2. Vorsitzenden, der Vertreter <strong>des</strong> 1. Vorsitzenden ist<br />

3. dem Hauptgeschäftsführer<br />

4. dem Kassenverwalter<br />

5. dem Zuchtleiter, der das Zuchtbuch führt.<br />

2. Vorstand im Sinne <strong>des</strong> § 26 Abs. 2 <strong>des</strong> Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der 1. und der 2.<br />

Vorsitzende. Beide können einzeln handeln. Der 2. Vorsitzende ist nur berechtigt zu handeln, wenn<br />

der 1. Vorsitzende verhindert ist. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.<br />

3. Der Hauptvorstand bestimmt den jeweiligen Delegierten, der den DDC in der Eu.-DDC – Delegierten-<br />

Versammlung vertritt.<br />

4. Der Hauptvorstand ist das Führungsorgan <strong>des</strong> <strong>Club</strong>s, soweit nicht die Hauptversammlung zuständig<br />

ist. Er führt die Geschäfte <strong>des</strong> Vereins und ist für alle Angelegenheiten <strong>des</strong> DDC zuständig, soweit sie<br />

nicht durch die <strong>Satzung</strong> oder eine <strong>Club</strong>ordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br />

5. Er fasst seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen und ist beschlussfähig, wenn<br />

min<strong>des</strong>tens drei Vorstandsmitglieder, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende, anwesend sind.<br />

Bei Beschlussfassungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme <strong>des</strong> Vorsitzenden.<br />

6. Die Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden, bei <strong>des</strong>sen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden<br />

geleitet.<br />

7. Von jeder Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. In dieser Niederschrift ist der Ort, die<br />

Zeit und die Teilnehmer der Sitzung sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten. Soweit es sich um<br />

Beschlüsse wesentlichen Inhaltes handelt, sind diese dem Wortlaut nach festzuhalten.<br />

8. Der Hauptgeschäftsführer ist Leiter der Hauptgeschäftsstelle. Ihm sind von allen<br />

Vorstandsmitgliedern Abschriften der wichtigen Schriftstücke zuzuleiten. Er führt die Akten <strong>des</strong> <strong>Club</strong>s.<br />

Als Schriftleiter ist er für die Veröffentlichungen in der <strong>Club</strong>zeitschrift verantwortlich, solange der<br />

Hauptvorstand nicht ein anderes Vorstandsmitglied zum Schriftleiter bestellt.<br />

9. Ernennung eines Ehrenvorsitzenden/Ehrenvorstandsmitglie<strong>des</strong><br />

- er sollte ein langjähriges Mitglied <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> sein, der sich stets für die Belange der<br />

<strong>Deutschen</strong> Dogge und <strong>des</strong> <strong>Club</strong>s eingesetzt hat<br />

- er soll beratende Funktion haben.<br />

§ 22 Erweiterter Vorstand<br />

1. Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem Hauptvorstand und den 1. Vorsitzenden der<br />

Lan<strong>des</strong>gruppen oder <strong>des</strong>sen Vertretern gem. § 52 Abs. 3.<br />

Er ist für die nach dieser <strong>Satzung</strong> bestimmten Aufgaben zuständig:<br />

1. Abberufung und Nachwahl von Mitgliedern <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> (§ 23)<br />

2. Vorgriffe auf künftige Einnahmen (§ 25 (3.)<br />

3. Vorlage der Prüfungsberichte (§ 28)

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