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Bürgerhaushalt 12 - Bürgerhaushalt Stuttgart

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Aufgaben der Stadt<br />

Die Stadt erfüllt innerhalb eines Haushaltsjahres viele Aufgaben.<br />

Dazu gehören die Bereitstellung von Kindergärten und Schulen,<br />

der Bau und die Unterhaltung von Straßen, die Förderung von<br />

Kultur, Sport und Vereinen, soziale Leistungen, das Gesundheitswesen<br />

und vieles mehr.<br />

Zu vielen Aufgaben ist die Stadt <strong>Stuttgart</strong> gesetzlich verpflichtet,<br />

andere erledigt sie freiwillig. Bei manchen Pflichtaufgaben kann<br />

die Stadt selbst entscheiden, wie diese erfüllt werden, zum Beispiel,<br />

ob die vorzuhaltenden Plätze für Kindertagesstätten in<br />

städtischen oder in Einrichtungen der Kirchen beziehungsweise<br />

sonstiger freier Träger angeboten werden. Bei anderen Pflichtaufgaben,<br />

wie etwa beim Melde- und Personenstandswesen,<br />

bleibt kein Gestaltungsspielraum.<br />

Bei den freiwilligen Aufgaben hingegen gibt es keine gesetzliche<br />

Vorgabe, dass diese von der Stadt wahrgenommen werden,<br />

zum Beispiel der Bau von Schwimmbädern oder die Vorhaltung<br />

von kulturellen Einrichtungen. Gleichwohl sind auch diese<br />

Bestandteil der Daseinsvorsorge und werden von den Bürgerinnen<br />

und Bürgern erwartet. Hier hat die Stadt im Rahmen ihrer<br />

finanziellen Möglichkeiten einen gewissen Spielraum, der vom<br />

Gemeinderat im Rahmen der Haushaltplanberatungen auch<br />

immer wieder genutzt werden kann.<br />

20<br />

www.buergerhaushalt-stuttgart.de

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