Bürgerhaushalt 12 - Bürgerhaushalt Stuttgart
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Aufgaben der Stadt<br />
Die Stadt erfüllt innerhalb eines Haushaltsjahres viele Aufgaben.<br />
Dazu gehören die Bereitstellung von Kindergärten und Schulen,<br />
der Bau und die Unterhaltung von Straßen, die Förderung von<br />
Kultur, Sport und Vereinen, soziale Leistungen, das Gesundheitswesen<br />
und vieles mehr.<br />
Zu vielen Aufgaben ist die Stadt <strong>Stuttgart</strong> gesetzlich verpflichtet,<br />
andere erledigt sie freiwillig. Bei manchen Pflichtaufgaben kann<br />
die Stadt selbst entscheiden, wie diese erfüllt werden, zum Beispiel,<br />
ob die vorzuhaltenden Plätze für Kindertagesstätten in<br />
städtischen oder in Einrichtungen der Kirchen beziehungsweise<br />
sonstiger freier Träger angeboten werden. Bei anderen Pflichtaufgaben,<br />
wie etwa beim Melde- und Personenstandswesen,<br />
bleibt kein Gestaltungsspielraum.<br />
Bei den freiwilligen Aufgaben hingegen gibt es keine gesetzliche<br />
Vorgabe, dass diese von der Stadt wahrgenommen werden,<br />
zum Beispiel der Bau von Schwimmbädern oder die Vorhaltung<br />
von kulturellen Einrichtungen. Gleichwohl sind auch diese<br />
Bestandteil der Daseinsvorsorge und werden von den Bürgerinnen<br />
und Bürgern erwartet. Hier hat die Stadt im Rahmen ihrer<br />
finanziellen Möglichkeiten einen gewissen Spielraum, der vom<br />
Gemeinderat im Rahmen der Haushaltplanberatungen auch<br />
immer wieder genutzt werden kann.<br />
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