Bürgerhaushalt 12 - Bürgerhaushalt Stuttgart
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schriftlich per Formular oder telefonisch abgegeben werden.<br />
Parallel ist es möglich, die Vorschläge auf der Internetplattform<br />
zu kommentieren und mit anderen Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmern zu diskutieren.<br />
Bearbeiten der Vorschläge<br />
Nach der Vorschlagsphase wird die Internetplattform für einige<br />
Tage geschlossen. Dadurch können auch spät eingegangene<br />
schriftliche Vorschläge auf die Internetplattform übertragen<br />
werden. Doppelte oder ähnliche Vorschläge werden herausgefiltert.<br />
So haben alle Vorschläge die gleiche Chance.<br />
Bewerten: 18. März bis 8. April 2013<br />
Ab dem 18. März 2013 können die Bürgerinnen und Bürger alle<br />
Vorschläge drei Wochen lang bewerten, entweder online über<br />
die Internetplattform oder schriftlich per Formular, allerdings<br />
nicht telefonisch. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht<br />
online teilnehmen und ihre Bewertungen schriftlich abgeben<br />
möchten, liegen während der Bewertungsphase Listen der eingegangenen<br />
Vorschläge zum Bürgerhaushalt in verschiedenen<br />
städtischen Einrichtungen aus, zum Beispiel in Bezirksrathäusern<br />
oder Stadtteilbibliotheken.<br />
Top 100 Vorschläge<br />
Nach dem Beteiligungsverfahren werden die 100 Vorschläge<br />
ermittelt, die von den <strong>Stuttgart</strong>erinnen und <strong>Stuttgart</strong>ern selbst<br />
am höchsten bewertet wurden. Die Verwaltung prüft diese Top<br />
100 anschließend fachlich. Auch die Bezirksbeiräte können<br />
Stellungnahmen zu allen Vorschlägen abgeben, die ihren Bezirk<br />
betreffen. Gleichzeitig kann der Gemeinderat alle eingegangen<br />
Vorschläge einsehen.<br />
Die Ergebnisse der fachlichen Prüfung der Top 100 sowie die<br />
Stellungnahmen der Bezirksbeiräte legt die Verwaltung dem<br />
Gemeinderat im Juli 2013 vor. Dieser entscheidet anschließend<br />
innerhalb der Haushaltsberatungen, welche Vorschläge<br />
geprüft, umgesetzt oder nicht angenommen werden können.<br />
Über diese Beschlüsse und den Stand der Umsetzung informieren<br />
das <strong>Stuttgart</strong>er Amtsblatt und die Internetplattform<br />
www.buergerhaushalt-stuttgart.de<br />
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