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Bürgerhaushalt 12 - Bürgerhaushalt Stuttgart

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schriftlich per Formular oder telefonisch abgegeben werden.<br />

Parallel ist es möglich, die Vorschläge auf der Internetplattform<br />

zu kommentieren und mit anderen Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmern zu diskutieren.<br />

Bearbeiten der Vorschläge<br />

Nach der Vorschlagsphase wird die Internetplattform für einige<br />

Tage geschlossen. Dadurch können auch spät eingegangene<br />

schriftliche Vorschläge auf die Internetplattform übertragen<br />

werden. Doppelte oder ähnliche Vorschläge werden herausgefiltert.<br />

So haben alle Vorschläge die gleiche Chance.<br />

Bewerten: 18. März bis 8. April 2013<br />

Ab dem 18. März 2013 können die Bürgerinnen und Bürger alle<br />

Vorschläge drei Wochen lang bewerten, entweder online über<br />

die Internetplattform oder schriftlich per Formular, allerdings<br />

nicht telefonisch. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht<br />

online teilnehmen und ihre Bewertungen schriftlich abgeben<br />

möchten, liegen während der Bewertungsphase Listen der eingegangenen<br />

Vorschläge zum Bürgerhaushalt in verschiedenen<br />

städtischen Einrichtungen aus, zum Beispiel in Bezirksrathäusern<br />

oder Stadtteilbibliotheken.<br />

Top 100 Vorschläge<br />

Nach dem Beteiligungsverfahren werden die 100 Vorschläge<br />

ermittelt, die von den <strong>Stuttgart</strong>erinnen und <strong>Stuttgart</strong>ern selbst<br />

am höchsten bewertet wurden. Die Verwaltung prüft diese Top<br />

100 anschließend fachlich. Auch die Bezirksbeiräte können<br />

Stellungnahmen zu allen Vorschlägen abgeben, die ihren Bezirk<br />

betreffen. Gleichzeitig kann der Gemeinderat alle eingegangen<br />

Vorschläge einsehen.<br />

Die Ergebnisse der fachlichen Prüfung der Top 100 sowie die<br />

Stellungnahmen der Bezirksbeiräte legt die Verwaltung dem<br />

Gemeinderat im Juli 2013 vor. Dieser entscheidet anschließend<br />

innerhalb der Haushaltsberatungen, welche Vorschläge<br />

geprüft, umgesetzt oder nicht angenommen werden können.<br />

Über diese Beschlüsse und den Stand der Umsetzung informieren<br />

das <strong>Stuttgart</strong>er Amtsblatt und die Internetplattform<br />

www.buergerhaushalt-stuttgart.de<br />

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