Vorschlag und Diskussion neue Organisation ... - Bürchen Tourismus
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2.1.8 Umwelt / Kultur<br />
<strong>Organisation</strong> VR<br />
Wir halten Sorge zur Umwelt <strong>und</strong> betreiben einen sinn- <strong>und</strong> massvollen Natur- <strong>und</strong><br />
Landschaftsschutz.<br />
Kulturelle <strong>und</strong> sportliche Veranstaltungen in <strong>und</strong> um <strong>Bürchen</strong>, Unterbäch <strong>und</strong> Törbel<br />
finden in angepasster Form unsere Unterstützung.<br />
2.2 Gr<strong>und</strong>sätzliches zur <strong>Organisation</strong><br />
Dieses Reglement ist gestützt auf Art. 627 <strong>und</strong> 716b OR sowie auf Art. 21 bis 26 der<br />
Statuten der MBB AG <strong>und</strong> Art. 25 bis 32 der Statuten von <strong>Bürchen</strong>-Unterbäch<br />
<strong>Tourismus</strong> erlassen worden. Es regelt die Aufgaben <strong>und</strong> Befugnisse<br />
- des Verwaltungsrates <strong>und</strong> des Vorstandes<br />
- des Verwaltungsrats- <strong>und</strong> Vereins-Präsidenten<br />
- der Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
2.2.1 Der Verwaltungsrat <strong>und</strong> der Vorstand<br />
1.1. Der VR-Vorstand besteht aus 5 oder mehr Mitgliedern. Die Amtsdauer für jedes<br />
Mitglied beträgt 4 Jahre.<br />
Die Gemeinde <strong>Bürchen</strong> hat Anrecht auf je ein Sitz im VR der MBB AG <strong>und</strong> im<br />
Vorstand von <strong>Bürchen</strong>-Unterbäch <strong>Tourismus</strong>, die Gemeinde Törbel ein Sitz im VR<br />
der MBB AG <strong>und</strong> die Gemeinde Unterbäch ein Sitz im Vorstand von <strong>Bürchen</strong>-<br />
Unterbäch <strong>Tourismus</strong>. Gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> unter Vorbehalt der Zustimmung an den<br />
Generalversammlungen werden sämtliche gewählten Mitglieder des VR der MBB AG<br />
<strong>und</strong> des Vorstands von <strong>Bürchen</strong>-Unterbäch <strong>Tourismus</strong> jeweils der anderen<br />
<strong>Organisation</strong> als VR- bzw. Vorstandsmitglieder vorgeschlagen.<br />
Er wählt aus seiner Mitte bis zu zwei Vizepräsidenten, die Mitglieder der GL <strong>und</strong><br />
allenfalls Delegierte / Arbeitsgruppen für besondere Tätigkeiten / Kommissionen.<br />
1.2. Der VR –Vorstand tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber 4mal<br />
jährlich. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates / Vorstand hat das Recht eine<br />
ausserordentliche Sitzung einzuberufen.<br />
1.3. Die Einberufung zu den Sitzungen erfolgt per E-Mail mindestens zehn Tage im<br />
voraus. Die Sitzungstermine der vier obligatorischen Sitzungen werden an der 1.<br />
Sitzung nach der GV der MBB AG festgelegt.<br />
1.4. Der Unternehmensleiter <strong>und</strong> der Betriebskoordinator nehmen an den Sitzungen<br />
mit beratender Stimme teil.<br />
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