18.04.2014 Aufrufe

ZU DEN JAHRGÄNGEN 5/1983 u. 6/1984 ZU DEN JAHRGÄNGEN ...

ZU DEN JAHRGÄNGEN 5/1983 u. 6/1984 ZU DEN JAHRGÄNGEN ...

ZU DEN JAHRGÄNGEN 5/1983 u. 6/1984 ZU DEN JAHRGÄNGEN ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

die Agrargeschichte der holsteinischen Eibmarschen<br />

in allen ihren Bereichen zu erforschen. ...<br />

3. Die Forschungsergebnisse sind in geeigneter Form zu<br />

publizieren. Der Verein gibt die Zeitschrift "Archiv<br />

für Agrargeschichte der holsteinischen Eibmarschen"<br />

heraus. Mit der Herausgabe dürfen keine wirtschaftli<br />

chen Gewinne<br />

erzielt werden.<br />

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in<br />

erster Linie<br />

eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

§ 3 Mitgliedschaft<br />

1. Mitglied kann jede natürliche Person und jede Korpo<br />

ration werden.<br />

2. Der Aufnahmeantrag ist an der Vorstand zu richten,<br />

der über die Aufnahme<br />

entscheidet.<br />

3. Der Austritt kann jederzeit an den Vorstand erklärt<br />

werden.<br />

4-. Jedes Mitglied erhält die Publikationen des Vereins<br />

kostenlos.<br />

5. Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird durch die Mit<br />

gliederversammlung festgelegt.<br />

§ 4- Organe<br />

1. Die ürgane des Vereins sind die Mitgliederversammlung<br />

und der Vorstand.<br />

§ 5 Die Mitgliederversammlung<br />

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen,<br />

wenn es das Interesse des Vereins erfordert. Mitglieder<br />

versammlungen müssen mindestens einmal jährlich statt<br />

finden.<br />

2. Die Mitglieder werden zur Mitgliederversammlung minde<br />

stens 14- Tage vorher unter Bekanntgabe des Tagesordnungs<br />

vorschlages schriftlich eingeladen.<br />

3. Jede ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung<br />

ist<br />

beschlußfähig.<br />

4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden<br />

Mitglieder gefaßt.<br />

5. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und<br />

kontrolliert die<br />

Geschäftsführung.<br />

XXV

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!