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ZU DEN JAHRGÄNGEN 5/1983 u. 6/1984 ZU DEN JAHRGÄNGEN ...

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§ 6 Der Vorstand<br />

1. Der Vorstand besteht aus 5 Personen, nämlich aus dem<br />

Vorsitzenden, dem Rechnungsführer,<br />

dem Schriftführer,<br />

dem Geschäftsführer und dem Beisitzer. Er gibt sich<br />

eine<br />

Geschäftsordnung.<br />

2. Der Verein wird im Sinne des § 26 (2) BGB durch den<br />

Vorsitzenden oder den Geschäftsführer vertreten.<br />

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf<br />

die Dauer von 3 Jahren gewählt.<br />

4. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.<br />

5. Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzun<br />

gen sind vom Schriftführer Protokolle zu führen, die<br />

von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem<br />

Schriftführer zu unterzeichnen sind.<br />

§ 7 Finanzielle Mittel<br />

1. Der Verein finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen,<br />

Spenden und Zuwendungen Dritter.<br />

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen<br />

Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in ihrer<br />

Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen des Vereins<br />

erhalten.<br />

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der<br />

Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig<br />

hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

4. Das Vereinsvermögen wird vom Vorstand verwaltet. Bei<br />

Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall<br />

seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen dem<br />

"Heimatverband für den Kreis Steinburg" zu, der es<br />

unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige<br />

Zwecke zu verwenden hat.<br />

§ 8 Rechnungsprüfung<br />

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen zwei<br />

Rechnungsprüfer. Ihr Bericht ist der Mitgliederversammlung<br />

vorzulegen.<br />

§ 9 Auflösung des Vereins<br />

1. Für die Auflösung des Vereins bedarf es einfacher<br />

Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Mitglie<br />

derversammlung.<br />

XXVI

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