ZU DEN JAHRGÃNGEN 5/1983 u. 6/1984 ZU DEN JAHRGÃNGEN ...
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§ 6 Der Vorstand<br />
1. Der Vorstand besteht aus 5 Personen, nämlich aus dem<br />
Vorsitzenden, dem Rechnungsführer,<br />
dem Schriftführer,<br />
dem Geschäftsführer und dem Beisitzer. Er gibt sich<br />
eine<br />
Geschäftsordnung.<br />
2. Der Verein wird im Sinne des § 26 (2) BGB durch den<br />
Vorsitzenden oder den Geschäftsführer vertreten.<br />
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf<br />
die Dauer von 3 Jahren gewählt.<br />
4. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.<br />
5. Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzun<br />
gen sind vom Schriftführer Protokolle zu führen, die<br />
von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem<br />
Schriftführer zu unterzeichnen sind.<br />
§ 7 Finanzielle Mittel<br />
1. Der Verein finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen,<br />
Spenden und Zuwendungen Dritter.<br />
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen<br />
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in ihrer<br />
Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen des Vereins<br />
erhalten.<br />
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der<br />
Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig<br />
hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
4. Das Vereinsvermögen wird vom Vorstand verwaltet. Bei<br />
Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall<br />
seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen dem<br />
"Heimatverband für den Kreis Steinburg" zu, der es<br />
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige<br />
Zwecke zu verwenden hat.<br />
§ 8 Rechnungsprüfung<br />
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
2. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen zwei<br />
Rechnungsprüfer. Ihr Bericht ist der Mitgliederversammlung<br />
vorzulegen.<br />
§ 9 Auflösung des Vereins<br />
1. Für die Auflösung des Vereins bedarf es einfacher<br />
Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Mitglie<br />
derversammlung.<br />
XXVI