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KULTURGUT DIGITAL NUTZBAR MACHEN. - Wikimedia Deutschland

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*<br />

* Eines der Wikipedia-Prinzipien<br />

Die Himmelsscheibe von Nebra, aus der Bronzezeit<br />

Bild von Dbachmann, CC-BY-SA 3.0, http://bit.ly/Nebra_H<br />

Die aufgehende Erde über dem Mondhorizont, aufgenommen mit einer Hasselblad<br />

500 während der Apollo-8-Mission am 24. Dezember 1968: Eine Ikone<br />

des 20. Jahrhunderts. Das Bild dokumentiert einen der mutigsten Schritte der<br />

Menschheit. Und es gehört nicht etwa der NASA, sondern ist gemeinfrei. Es<br />

kann also beliebig verbreitet und sogar verändert werden.<br />

Eine der wichtigsten Regeln der Wikipedia lautet: Be bold – sei mutig. Sie ist die<br />

Grundlage für den Erfolg der Enzyklopädie. Wenn es darum geht, Bilder aus den<br />

Sammlungen online zugänglich zu machen, geht es auch darum, mutig zu sein.<br />

Denn mit der Freigabe eines Bildes verliert man in mancher Hinsicht die Kontrolle<br />

über den Kontext, in dem das Bild erscheint, und man verliert manchmal<br />

Einnahmen aus der Verwertung der Bildrechte. Aber man gewinnt neue Besucher,<br />

neue Interpretationen und neue Unterstützer.<br />

Die Nutzungsbedingungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten werden<br />

über Lizenzverträge geregelt. In der Wikipedia wird dazu meist die Creative-<br />

Commons-Lizenz CC-BY-SA verwandt. Das Urheberpersönlichkeitsrecht der<br />

jeweiligen Autoren oder Fotografen wird dabei gewahrt. Sie müssen stets<br />

genannt werden, dafür steht das BY. Die Reprivatisierung von Inhalten wird<br />

hingegen durch das SA - share alike - verhindert. Mediendateien und sämtliche<br />

Bearbeitungen müssen stets unter derselben Lizenz und ihrer vollständigen<br />

Nennung verwandt werden. Der Nutzer hat durch diese Praxis einige Vorteile.<br />

Weder muss er eigens eine Nutzungsgenehmigung einholen, noch für diese<br />

zahlen. Er kann die Datei sogar für kommerzielle Zwecke verwenden. Manch<br />

einer fragt sich, warum man eine Kommerzialisierung erlauben soll. Es ist oft<br />

schwer, kommerzielle von nicht-kommerzieller Nutzung klar zu trennen, aber<br />

entscheidender ist: die juristische Verfolgung etwaiger Verstöße ist oft teurer,<br />

als es die Einnahmen aus den Lizenzrechten wären. Ausnahmen bestätigen die<br />

Regel. Daher entschließen sich immer mehr Gedächtnisinstitutionen, Teile ihrer<br />

digitalen Depots mittels Freier Lizenzen nachhaltig zugänglich zu machen.<br />

Institutionen wie die Deutsche Fotothek, das schwedische Reichsarchiv oder<br />

das Londoner British Museum haben gute Erfahrungen mit der Verwendung<br />

Freier Lizenzen gemacht. Seit sie Bilder, eigene Forschungsergebnisse oder andere<br />

Daten unter einer Freien Lizenz zugänglich machten, wurde dieses Wissen<br />

stärker genutzt und davon profitiert die eigene Einrichtung.<br />

Das berühmte Bild der Erde, aufgenommen von Bill Anders beim Mondflug der Apollo 8, ist frei zur Nachnutzung.<br />

Foto von <strong>Wikimedia</strong> Commons: http://en.wikipedia.org/wiki/File:NASA-Apollo8-Dec24-Earthrise.jpg<br />

Urheber: Apollo 8 crewmember Bill Anders<br />

Bilder von gemeinfreien Objekten sind<br />

für Illustrationen gut geeignet. Gemeinfrei<br />

sind Werke in der Regel dann, wenn<br />

der Schöpfer des Werkes seit mindestens<br />

siebzig Jahren verstorben ist.<br />

Archivierung im Stadtarchiv Lüneburg<br />

Bild von Max Lisewski, CC-BY-SA 3.0 (als Bearbeitung der Version<br />

von Ziko, CC-BY-SA 3.0), http://bit.ly/StadtarchivLB<br />

Wikipedianer erfassen bei ihrer<br />

Arbeit Metadaten. Informationen zu<br />

Originalgröße, Entstehungsdatum, spätere<br />

Überarbeitungen usw. gehören dazu. Vor<br />

allem ist der Name des Schöpfers für die<br />

Freie Lizenz wichtig.<br />

Die Mona Lisa wird mit einem iPhone fotografiert<br />

Bild von Max Lisewski, CC-BY-SA 3.0 (als Bearbeitung der Version<br />

von ProtoplasmaKid, CC-BY-SA 3.0), http://bit.ly/FotoML<br />

Die bloße 2D-Reproduktion eines<br />

zweidimensionalen, gemeinfreien<br />

Werkes bringt in der Regel keine neuen<br />

Schutzrechte mit sich. Die Digitalisierung<br />

eines Gemäldes etwa aus dem 19.<br />

Jahrhundert ist dann unproblematisch.

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