Download als PDF - Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol
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Folgende Falter <strong>und</strong> Broschüren kannst du kostenlos bei der Kija <strong>Tirol</strong><br />
bestellen!<br />
• <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendanwaltschaft</strong> <strong>Tirol</strong> (Kija)<br />
• Liebe & Sexualität<br />
• Tattoos & Piercings<br />
• Wohnen & Verselbständigung<br />
• Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Rassismus<br />
Du wirst erwachsen...<br />
• Jugendschutz<br />
• Internet<br />
• Mobbing<br />
• Du wirst erwachsen...<br />
• Deine Eltern trennen sich - aber nicht von dir!<br />
Rechtliche<br />
Infos <strong>und</strong> Tipps<br />
• Gewalt an <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
• Eltern bleiben auf Lebenszeit<br />
• Erziehen - aber richtig<br />
Schau auf unsere Homepage www.kija-tirol.at !<br />
Wenn du Rat <strong>und</strong> Hilfe brauchst, kannst du dich jederzeit bei uns<br />
melden.<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendanwaltschaft</strong> <strong>Tirol</strong><br />
Meraner Straße 5, 4. Stock<br />
6020 Innsbruck<br />
0512/508 3792<br />
www.facebook.com/Kija <strong>Tirol</strong>
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />
bist du laut Gesetz Jugendliche/Jugendlicher!<br />
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr<br />
• darfst du in <strong>Tirol</strong> (mit Erlaubnis deiner Eltern) bis 1.00 Uhr früh<br />
ausgehen.<br />
• darfst du sexuelle Beziehungen eingehen.<br />
• darfst du deine Religion frei wählen.<br />
• benötigst du keine Unterschrift von Erziehungsberechtigten für ein<br />
Piercing, wenn anzunehmen ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb<br />
von 24 Tagen verheilt ist. Anderfalls brauchst du dafür bis zu deinem<br />
18. Lebensjahr die Unterschrift der Eltern!<br />
• bist du strafmündig, das heißt, dass du für dein rechtswidriges Verhalten<br />
Verantwortung übernehmen musst <strong>und</strong> auch bestraft werden kannst.<br />
• bist du deliktsfähig, das heißt, dass durch dein rechtswidriges Verhalten<br />
Schadenersatzpflichten begründet werden.<br />
• kannst du in Obsorge- <strong>und</strong> Besuchrechtsverfahren selbständig<br />
handeln.<br />
• darfst du über dein Einkommen, sowie über Sachen, die dir zur<br />
Verfügung überlassen wurden, frei bestimmen.<br />
• bist du beschränkt geschäftsfähig, das heißt, du darfst nun auch<br />
kleine Geschäfte (z.B. Erwerb von DVD´s oder Zeitschriften) selbst<br />
abschließen. Wichtig ist, dass du dadurch nicht deine Lebensbedürfnisse<br />
gefährdest.<br />
• ohne Zustimmung deiner Eltern ein Konto eröffnen, wenn du regelmäßige<br />
Einkünfte aus eigener Arbeit (z.B. Lehrlingsentschädigung)<br />
beziehst.<br />
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr<br />
• kannst du einen Arbeitsvertrag abschließen. Ein Lehrvertrag kann<br />
aber nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (= ein Elternteil)<br />
abgeschlossen werden!<br />
• darfst du einen Ferialjob ausüben, wenn du deine Schulpflicht (neunte<br />
Schulstufe) beendet hast.<br />
• kannst du eine Bankomatkarte erhalten, wenn du für deine<br />
regelmäßigen Einkünfte (z.B. Lehrlingsentschädigung) selbstständig<br />
ein Konto eröffnet hast.<br />
• darfst du mit einem Moped fahren – vorausgesetzt, du hast einen<br />
Mopedausweis <strong>und</strong> die Zustimmung deiner Eltern.<br />
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr<br />
• darfst du dir mit schriftlicher Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten<br />
ein Tattoo stechen lassen.<br />
• darfst du dich in <strong>Tirol</strong> (mit Erlaubnis deiner Eltern) an öffentlich<br />
zugänglichen Orten, bei öffentlichen Veranstaltungen <strong>und</strong> in<br />
Gastlokalen ohne Zeitbeschränkungen aufhalten.<br />
• darfst du in <strong>Tirol</strong> Alkohol <strong>und</strong> Tabak konsumieren (keinen gebrannten<br />
Alkohol, keine Alkopops).<br />
• bist du wahlberechtigt.<br />
• kannst du auf Antrag vom Gericht für ehemündig erklärt werden, wenn<br />
dein künftiger Ehepartner/deine künftige Ehepartnerin schon das 18.<br />
Lebensjahr vollendet hat.<br />
• kannst du einen Führerschein der Klasse B erhalten (Führerschein<br />
mit 17).<br />
Bis zum 18. Lebensjahr ist verboten:<br />
• Benützung von öffentlichen Solarien<br />
• Weitergabe, Besitz <strong>und</strong> Verwendung von jugendgefährdenden Medien,<br />
Gegenständen <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
• Konsum von gebranntem Alkohol <strong>und</strong> Mischungen, die gebrannten<br />
Alkohol enthalten (Alkopops)<br />
Ab 18 Jahren bist du volljährig, mit allen damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Rechten <strong>und</strong> Pflichten!!!