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Download als PDF - Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol

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Folgende Falter <strong>und</strong> Broschüren kannst du kostenlos bei der Kija <strong>Tirol</strong><br />

bestellen!<br />

• <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendanwaltschaft</strong> <strong>Tirol</strong> (Kija)<br />

• Liebe & Sexualität<br />

• Tattoos & Piercings<br />

• Wohnen & Verselbständigung<br />

• Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Rassismus<br />

Du wirst erwachsen...<br />

• Jugendschutz<br />

• Internet<br />

• Mobbing<br />

• Du wirst erwachsen...<br />

• Deine Eltern trennen sich - aber nicht von dir!<br />

Rechtliche<br />

Infos <strong>und</strong> Tipps<br />

• Gewalt an <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

• Eltern bleiben auf Lebenszeit<br />

• Erziehen - aber richtig<br />

Schau auf unsere Homepage www.kija-tirol.at !<br />

Wenn du Rat <strong>und</strong> Hilfe brauchst, kannst du dich jederzeit bei uns<br />

melden.<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendanwaltschaft</strong> <strong>Tirol</strong><br />

Meraner Straße 5, 4. Stock<br />

6020 Innsbruck<br />

0512/508 3792<br />

www.facebook.com/Kija <strong>Tirol</strong>


Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />

bist du laut Gesetz Jugendliche/Jugendlicher!<br />

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr<br />

• darfst du in <strong>Tirol</strong> (mit Erlaubnis deiner Eltern) bis 1.00 Uhr früh<br />

ausgehen.<br />

• darfst du sexuelle Beziehungen eingehen.<br />

• darfst du deine Religion frei wählen.<br />

• benötigst du keine Unterschrift von Erziehungsberechtigten für ein<br />

Piercing, wenn anzunehmen ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb<br />

von 24 Tagen verheilt ist. Anderfalls brauchst du dafür bis zu deinem<br />

18. Lebensjahr die Unterschrift der Eltern!<br />

• bist du strafmündig, das heißt, dass du für dein rechtswidriges Verhalten<br />

Verantwortung übernehmen musst <strong>und</strong> auch bestraft werden kannst.<br />

• bist du deliktsfähig, das heißt, dass durch dein rechtswidriges Verhalten<br />

Schadenersatzpflichten begründet werden.<br />

• kannst du in Obsorge- <strong>und</strong> Besuchrechtsverfahren selbständig<br />

handeln.<br />

• darfst du über dein Einkommen, sowie über Sachen, die dir zur<br />

Verfügung überlassen wurden, frei bestimmen.<br />

• bist du beschränkt geschäftsfähig, das heißt, du darfst nun auch<br />

kleine Geschäfte (z.B. Erwerb von DVD´s oder Zeitschriften) selbst<br />

abschließen. Wichtig ist, dass du dadurch nicht deine Lebensbedürfnisse<br />

gefährdest.<br />

• ohne Zustimmung deiner Eltern ein Konto eröffnen, wenn du regelmäßige<br />

Einkünfte aus eigener Arbeit (z.B. Lehrlingsentschädigung)<br />

beziehst.<br />

Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr<br />

• kannst du einen Arbeitsvertrag abschließen. Ein Lehrvertrag kann<br />

aber nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (= ein Elternteil)<br />

abgeschlossen werden!<br />

• darfst du einen Ferialjob ausüben, wenn du deine Schulpflicht (neunte<br />

Schulstufe) beendet hast.<br />

• kannst du eine Bankomatkarte erhalten, wenn du für deine<br />

regelmäßigen Einkünfte (z.B. Lehrlingsentschädigung) selbstständig<br />

ein Konto eröffnet hast.<br />

• darfst du mit einem Moped fahren – vorausgesetzt, du hast einen<br />

Mopedausweis <strong>und</strong> die Zustimmung deiner Eltern.<br />

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr<br />

• darfst du dir mit schriftlicher Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten<br />

ein Tattoo stechen lassen.<br />

• darfst du dich in <strong>Tirol</strong> (mit Erlaubnis deiner Eltern) an öffentlich<br />

zugänglichen Orten, bei öffentlichen Veranstaltungen <strong>und</strong> in<br />

Gastlokalen ohne Zeitbeschränkungen aufhalten.<br />

• darfst du in <strong>Tirol</strong> Alkohol <strong>und</strong> Tabak konsumieren (keinen gebrannten<br />

Alkohol, keine Alkopops).<br />

• bist du wahlberechtigt.<br />

• kannst du auf Antrag vom Gericht für ehemündig erklärt werden, wenn<br />

dein künftiger Ehepartner/deine künftige Ehepartnerin schon das 18.<br />

Lebensjahr vollendet hat.<br />

• kannst du einen Führerschein der Klasse B erhalten (Führerschein<br />

mit 17).<br />

Bis zum 18. Lebensjahr ist verboten:<br />

• Benützung von öffentlichen Solarien<br />

• Weitergabe, Besitz <strong>und</strong> Verwendung von jugendgefährdenden Medien,<br />

Gegenständen <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

• Konsum von gebranntem Alkohol <strong>und</strong> Mischungen, die gebrannten<br />

Alkohol enthalten (Alkopops)<br />

Ab 18 Jahren bist du volljährig, mit allen damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Rechten <strong>und</strong> Pflichten!!!

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