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namenpflanzliches Fettbzw. pflanzliches O/ zulässig sind, geben viele Hersteller schon heute<br />
auch hier die spezifische botanische Bezeichnung an.<br />
Die am l2.Dezember 2011 in Kra<strong>ft</strong> getretene und am 13. Dezember 2074 in weiten Teilen<br />
verbindlich anzuwendende europäische ,,Lebensmittel-Informationsverordnung" (Verordnung<br />
(EU) Nr. 116912011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom25. Oktober 2011, ABl.<br />
L304vom22.ll.20II, S. 1S) erlaubt zwar auch, für raffinierte pflanzliche Öle und Fette eine<br />
zusrünmenfassende Bezeichnung der Zutat als ,,pflanzliche Öle" bzw. ,,pflanzlicheFette" zu<br />
verwenden. Allerdings muss sich eine Angabe der speziellen pflanzlichen Herkun<strong>ft</strong> unmittelbar<br />
anschließen (vgl. Anhang VII Teil A Nummer 8 und 9). Damit hat der Unionsgesetzgeber<br />
eine in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende europäische Regelung geschaffen und die<br />
Kennzeichnung von Ölen und Fetten harmonisiert. Die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen<br />
und Verbraucher ist dadurch gewährleistet.<br />
Die Kennzeichnung kosmetischer Mittel ist in Deutschland in der Kosmetik-Verordnung in<br />
Umsetzung von EU-Recht (Richtlinie 76l768lEWG zur Angleichung der Rechtsvorschri<strong>ft</strong>en<br />
über kosmetische Mittel) geregelt. Es ist dabei vorgeschrieben, dass alle Bestandteile eines<br />
kosmetischen Mittels in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpttnkt der Herstellung<br />
auf der Verpackung in der Liste der Bestandteile angegeben werden müssen. Der Liste<br />
der Bestandteile ist die Angabe ,,Bestandteile" oder,,Ingredients" voranzustellen.<br />
Um eine eindeutige und gleichzeitig praktikable Kennzeichnung kosmetischer Mittel zu gewährleisten,<br />
hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten<br />
ein eigenes System entwickelt. Dazu wurde im Jahr 1996 ein Beschluss der Kommission zur<br />
Festlegung einer Liste und einer gemeinsamen Nomenklatur der Bestandteile kosmetischer<br />
Mittel gefasst. Es wurde dabei festgelegl, welche'Bezeichnungen bei der Etikettierung kosmetischer<br />
Mittel zu verwenden sind. Femer wurde ein Verzeichnis mit diesen Stoffbezeichmrngen<br />
veröffentlicht, das als sog. ,,INCI (International Nomenclature for Cosmetic Ingredients)-Liste"<br />
auf der Internet-Seite der Europäischen Kommission einsehbar ist. Stoffbezeichnungen<br />
und weitergehende Informationen zu Bestandteilen kosmetischer Mittel sind<br />
auch in der sog. Coslng-Datenbank der Europäischen Kommission gespeichert und können<br />
unter http:llec.europa.eu/consumers/cosmetics/cosing/ im Internet abgerufen werden.<br />
Die Liste der Bestandteile nach der INCl-Nomenklatur ermöglicht es Verbraucherinnen und<br />
Verbrauchern, informierte Entscheidungen im Hinblick auf ein kosmetisches Mittel zu<br />
treffen.<br />
Rund 5 Prozent der globalen Palmölproduktion flossen im Jahr 2009 in die energetische Nutzung<br />
(Strom-, Wärme- und Biokra<strong>ft</strong>stoffe). Für die Herstellung und energetische Nutzung von<br />
Biomasse wurden von der Europäischen Union mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie<br />
2}}gl2SlBcNachhaltigkeitsanforderungen festgelegt. Dies betrif<strong>ft</strong> alle Formen flüssiger Bio-