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Richtlinie zur Vorbeugung und Vermeidung von Korruption an der ...

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(Beispiele: Drittmittel<strong>an</strong>zeige, Einholung einer Nebentätigkeitsgenehmigung, Anzeige <strong>von</strong> Belohnungen <strong>und</strong><br />

Geschenken).<br />

Dokumentationsprinzip: Das Dokumentationsprinzip verl<strong>an</strong>gt die schriftliche Dokumentation <strong>von</strong><br />

Vorgängen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>von</strong> Leistungen <strong>und</strong> Gegenleistungen in Kooperationsbeziehungen o<strong>der</strong> auch<br />

Zuwendungen Dritter. Die Dokumentation muss den betreffenden Sachverhalt <strong>und</strong> seine Bearbeitung<br />

nachvollziehbar machen.<br />

Äquivalenzprinzip: Das Verhältnis <strong>von</strong> Leistungen <strong>und</strong> Gegenleistungen muss in allen Fällen wechselseitiger<br />

Beziehungen, beispielsweise bei Kooperationen mit Dritten, <strong>an</strong>gemessen sein.<br />

Prinzip <strong>der</strong> Bargeldlosigkeit: Leistungen jenseits <strong>von</strong> Bagatellbeträgen dürfen nicht in bar <strong>an</strong>genommen<br />

werden, son<strong>der</strong>n sind stets auf ein zweckentsprechendes Konto <strong>der</strong> Universität zu überweisen.<br />

2.2 Kenntnis <strong>und</strong> Beachtung aller relev<strong>an</strong>ten Vorschriften<br />

Der Vorgesetzte hat darauf hinzuwirken, dass bei allen dienstlichen <strong>und</strong> geschäftlichen Entscheidungen <strong>und</strong><br />

H<strong>an</strong>dlungen die geltenden Gesetze beachtet werden. Dazu dienen insbeson<strong>der</strong>e Mitarbeiterbesprechungen.<br />

2.3 Kontrollmech<strong>an</strong>ismen <strong>und</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e org<strong>an</strong>isatorische Maßnahmen<br />

Zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> <strong>Korruption</strong> <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Rechtssicherheit haben sich <strong>der</strong> Gefährdungslage<br />

entsprechend insbeson<strong>der</strong>e die folgenden Maßnahmen bewährt:<br />

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Identifikation <strong>von</strong> beson<strong>der</strong>s gefährdeten Arbeitsbereichen durch die Vorgesetzten,<br />

Vier-Augen-Prinzip / Mehr-Augen-Prinzip, d. h. zwei o<strong>der</strong> mehr Personen sind <strong>an</strong> einer Entscheidung<br />

o<strong>der</strong> Tätigkeit beteiligt,<br />

Dokumentation <strong>der</strong> Entscheidungsfindung durch schriftliche Fixierung, Berichtswesen,<br />

Funktionstrennung, d. h. Verteilung bestimmter Aufgaben innerhalb eines Geschäftsprozesses auf<br />

mehrere Personen,<br />

Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Vorg<strong>an</strong>gsablaufs, z. B. durch Herausgabe <strong>von</strong> Prüfrastern,<br />

Checklisten o. Ä.,<br />

St<strong>an</strong>dardisierung <strong>von</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden Vorgängen unter Einsatz <strong>der</strong> IT,<br />

Anlassbezogene Kontrollen / Wie<strong>der</strong>vorlagen, z. B. um die Umsetzung gegebener Weisungen<br />

sicherzustellen,<br />

Stichprobenkontrollen für bereits abgeschlossene Vorgänge,<br />

Durchführungskontrollen, d. h. Kontrollen bei Erreichen bestimmter, im Vorhinein festgelegter<br />

"Meilensteine" eines Vorg<strong>an</strong>gs.<br />

3. Verhalten bei <strong>Korruption</strong>sverdacht / Informationswege<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich haben alle Beschäftigten unverzüglich ihre Dienstvorgesetzten zu informieren, wenn sie<br />

nachvollziehbare Hinweise auf korruptes Verhalten erhalten.<br />

D<strong>an</strong>eben besteht auch die Möglichkeit, die Verdachtsmomente <strong>der</strong> Antikkorruptionsbeauftragten <strong>der</strong> Universität<br />

schriftlich mitzuteilen o<strong>der</strong> sich <strong>an</strong> den vom MWK beauftragten Vertrauens<strong>an</strong>walt zu wenden. Die Funktion <strong>der</strong><br />

Antikorruptionsbeauftragten nimmt die Leiterin <strong>der</strong> Innenrevision (Frau D<strong>an</strong>iela Fabi<strong>an</strong>, Tel.: 54- 5000) in <strong>der</strong><br />

Zentralen Universitätsverwaltung wahr.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten o<strong>der</strong> konkreten Verdachtsfällen den Sachverhalt <strong>und</strong> die<br />

eingeleiteten Schritte in einem internen (vertraulichen) Vermerk als Gr<strong>und</strong>lage für spätere Ermittlungen<br />

schriftlich zu dokumentieren.<br />

Mitteilungen eines <strong>Korruption</strong>sverdachts werden vertraulich beh<strong>an</strong>delt. Sollte ein Verdacht unbegründet sein,<br />

wird <strong>von</strong> Seiten <strong>der</strong> Universität S<strong>an</strong>ktionsfreiheit zugesichert.<br />

4. Folgen <strong>von</strong> <strong>Korruption</strong>svergehen<br />

Neben den einschlägigen strafrechtlichen Konsequenzen gehören auch disziplinarische o<strong>der</strong> arbeitsrechtliche<br />

Maßnahmen zu den Folgen eines <strong>Korruption</strong>svergehens. Diese können bis hin zum Verlust des Arbeitplatzes<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Pensions<strong>an</strong>sprüche reichen. Darüber hinaus wird die betreffende Person für den entst<strong>an</strong>denen<br />

Schaden regresspflichtig gemacht.

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