Satzung - Kommunale Unfallversicherung Bayern
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<strong>Satzung</strong><br />
(2) Für nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit (ASiG) zu verpflichtende Betriebsärzte und Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit, die nicht den Unternehmen angehören, kann die Unfallkasse<br />
Maßnahmen entsprechend Abs. 1 durchführen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 SGB VII).<br />
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