Unfallversicherung aktuell - Kommunale Unfallversicherung Bayern
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Intern<br />
Umsetzung des Präventionsauftrags durch die Selbstverwaltung<br />
Die Aufgaben der Präventionsausschüsse<br />
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und<br />
arbeitsbedingte Ge sundheits gefahren mit<br />
allen geeigneten Mitteln zu verhindern, ist<br />
die wichtigste Aufgabe der gesetzlichen<br />
Unfallver sicherung. Zur Förderung der<br />
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
der Versicherten und Mitglieder<br />
haben die Vertreterversammlungen der<br />
<strong>Kommunale</strong>n <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>Bayern</strong><br />
(KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse<br />
(Bayer. LUK) jeweils einen Ausschuss<br />
für Prävention eingerichtet.<br />
Hauptaufgabe dieser Präventionsausschüsse<br />
ist es, die Vertreterversammlungen<br />
in Präventionsangelegenheiten sachkundig<br />
zu beraten und Empfehlungen für<br />
Beschlüsse abzugeben. Hierfür werden<br />
Empfehlungen, beispielsweise zum<br />
Erlass bzw. zur Änderung oder Zurückziehung<br />
von Unfallverhütungsvorschriften<br />
(UVVen), gegeben.<br />
Beide Präventionsausschüsse greifen Fragen<br />
von grundsätzlicher Bedeutung für<br />
die Prävention auf und erörtern diese.<br />
Einmal im Jahr – in ihrer sogenannten<br />
Herbstsitzung – tagen die beiden Präventionsausschüsse<br />
gemeinsam und tauschen<br />
sich aus. Die Mitglieder der Präventionsausschüsse<br />
beschäftigten sich insbesondere<br />
in den Frühjahrssitzungen mit<br />
den Projekten des Geschäftsbereichs<br />
Prävention für das kommende Haushaltsjahr<br />
und geben Anregungen.<br />
Zudem unterbreiten die Ausschüsse den<br />
Vertreterversammlungen bei Umsetzungsproblemen<br />
einzelner Vorschriften praktische<br />
Lösungsmöglichkeiten und schlagen<br />
Maßnahmen für betriebliche und überbetriebliche<br />
Präventionsmaßnahmen in<br />
z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen,<br />
Kommunen und Wirtschaftsbetrieben der<br />
öffentlichen Hand vor. Die getroffenen<br />
Empfehlungen werden anschließend den<br />
Vertreterversammlungen zur weiteren<br />
Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die<br />
Vorstände werden im Zuge der Berichterstattung<br />
über die Präven tionsausschusssitzungen<br />
und aus Transparenzgründen<br />
im Vorfeld entsprechend informiert.<br />
Die Präventionsausschüsse sind, wie alle<br />
Selbstverwaltungs organe, paritätisch besetzt.<br />
Ihnen gehören jeweils drei bzw. vier<br />
Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe<br />
der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeber<br />
an. Die Leitung des Geschäftsbereichs<br />
Prävention und deren Stellvertretung<br />
gehören den Ausschüssen als beratendes<br />
(KUVB) bzw. ordentliches Mitglied<br />
(Bayer. LUK) an. Bei Bedarf können<br />
sowohl die Ausschüsse als auch die Vertreterversammlungen<br />
selbst oder ihre Vorsitzenden<br />
weitere Sachverständige, wie<br />
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder<br />
eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt,<br />
in den Ausschuss berufen oder auch<br />
nur zur Vertiefung eines Themas hinzuziehen.<br />
Die Mitglieder werden von den Vertreterversammlungen<br />
bestellt. Eine gleichzeitige<br />
Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung<br />
oder im Vorstand ist jedoch<br />
nicht zwingend erforderlich. Ihre Tätigkeit<br />
üben die Mitglieder ehrenamtlich in der<br />
Regel für die Dauer einer Sozialwahlperiode<br />
aus. Zur Erfüllung der ihnen übertragenen<br />
Aufgaben treffen sie sich zweimal<br />
jährlich. Die Sitzungen finden im<br />
Vorfeld der Sitzung der jeweiligen Vertreterversammlung<br />
statt, damit die Empfehlungen<br />
der Präventionsausschüsse zeitnah<br />
erörtert werden können.<br />
Autorin: Kathrin Rappelt, Büro für<br />
Selbstverwaltung der <strong>Kommunale</strong>n<br />
U nfallversicherung <strong>Bayern</strong><br />
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