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Unfallversicherung aktuell - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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Intern<br />

Umsetzung des Präventionsauftrags durch die Selbstverwaltung<br />

Die Aufgaben der Präventionsausschüsse<br />

Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und<br />

arbeitsbedingte Ge sundheits gefahren mit<br />

allen geeigneten Mitteln zu verhindern, ist<br />

die wichtigste Aufgabe der gesetzlichen<br />

Unfallver sicherung. Zur Förderung der<br />

Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

der Versicherten und Mitglieder<br />

haben die Vertreterversammlungen der<br />

<strong>Kommunale</strong>n <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>Bayern</strong><br />

(KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse<br />

(Bayer. LUK) jeweils einen Ausschuss<br />

für Prävention eingerichtet.<br />

Hauptaufgabe dieser Präventionsausschüsse<br />

ist es, die Vertreterversammlungen<br />

in Präventionsangelegenheiten sachkundig<br />

zu beraten und Empfehlungen für<br />

Beschlüsse abzugeben. Hierfür werden<br />

Empfehlungen, beispielsweise zum<br />

Erlass bzw. zur Änderung oder Zurückziehung<br />

von Unfallverhütungsvorschriften<br />

(UVVen), gegeben.<br />

Beide Präventionsausschüsse greifen Fragen<br />

von grundsätzlicher Bedeutung für<br />

die Prävention auf und erörtern diese.<br />

Einmal im Jahr – in ihrer sogenannten<br />

Herbstsitzung – tagen die beiden Präventionsausschüsse<br />

gemeinsam und tauschen<br />

sich aus. Die Mitglieder der Präventionsausschüsse<br />

beschäftigten sich insbesondere<br />

in den Frühjahrssitzungen mit<br />

den Projekten des Geschäftsbereichs<br />

Prävention für das kommende Haushaltsjahr<br />

und geben Anregungen.<br />

Zudem unterbreiten die Ausschüsse den<br />

Vertreterversammlungen bei Umsetzungsproblemen<br />

einzelner Vorschriften praktische<br />

Lösungsmöglichkeiten und schlagen<br />

Maßnahmen für betriebliche und überbetriebliche<br />

Präventionsmaßnahmen in<br />

z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen,<br />

Kommunen und Wirtschaftsbetrieben der<br />

öffentlichen Hand vor. Die getroffenen<br />

Empfehlungen werden anschließend den<br />

Vertreterversammlungen zur weiteren<br />

Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die<br />

Vorstände werden im Zuge der Berichterstattung<br />

über die Präven tionsausschusssitzungen<br />

und aus Transparenzgründen<br />

im Vorfeld entsprechend informiert.<br />

Die Präventionsausschüsse sind, wie alle<br />

Selbstverwaltungs organe, paritätisch besetzt.<br />

Ihnen gehören jeweils drei bzw. vier<br />

Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe<br />

der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeber<br />

an. Die Leitung des Geschäftsbereichs<br />

Prävention und deren Stellvertretung<br />

gehören den Ausschüssen als beratendes<br />

(KUVB) bzw. ordentliches Mitglied<br />

(Bayer. LUK) an. Bei Bedarf können<br />

sowohl die Ausschüsse als auch die Vertreterversammlungen<br />

selbst oder ihre Vorsitzenden<br />

weitere Sachverständige, wie<br />

eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder<br />

eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt,<br />

in den Ausschuss berufen oder auch<br />

nur zur Vertiefung eines Themas hinzuziehen.<br />

Die Mitglieder werden von den Vertreterversammlungen<br />

bestellt. Eine gleichzeitige<br />

Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung<br />

oder im Vorstand ist jedoch<br />

nicht zwingend erforderlich. Ihre Tätigkeit<br />

üben die Mitglieder ehrenamtlich in der<br />

Regel für die Dauer einer Sozialwahlperiode<br />

aus. Zur Erfüllung der ihnen übertragenen<br />

Aufgaben treffen sie sich zweimal<br />

jährlich. Die Sitzungen finden im<br />

Vorfeld der Sitzung der jeweiligen Vertreterversammlung<br />

statt, damit die Empfehlungen<br />

der Präventionsausschüsse zeitnah<br />

erörtert werden können.<br />

Autorin: Kathrin Rappelt, Büro für<br />

Selbstverwaltung der <strong>Kommunale</strong>n<br />

U nfallversicherung <strong>Bayern</strong><br />

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