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Mit Auto und Zug durch Europa - DB Autozug

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nicht vor dem Tag der Fahrt zurückgegeben, gilt<br />

dieser Tag als Zeitpunkt der Rückgabe. Wird<br />

lediglich die Rückfahrt, eine zweite oder folgende<br />

Fahrt nicht angetreten, ist für die Erstattung des<br />

auf diesen Teil entfallenden Betrages der Tag des<br />

jeweiligen Fahrtantritts entscheidend.<br />

Die Stornoentgelte betragen bei einem Rücktritt<br />

• bis zu einem Zeitraum von 30 Tagen vor dem<br />

geplanten Antritt der Fahrt 10% des vereinbarten<br />

Beförderungsentgelts,<br />

• ab dem 29. bis 15. Tag vor dem geplanten<br />

Antritt der Fahrt 25% des vereinbarten<br />

Beförderungsentgelts,<br />

• ab dem 14. bis 7. Tag vor dem geplanten<br />

Antritt der Fahrt 40% des vereinbarten<br />

Beförderungsentgelts,<br />

• ab dem 6. Tag vor dem geplanten Antritt der<br />

Fahrt 50% des vereinbarten Beförderungsentgelts.<br />

Das Beförderungsentgelt wird gegen Rückgabe der<br />

Beförderungsunterlagen voll erstattet, wenn der<br />

Fahrgast aus Gründen, die die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />

zu vertreten hat, die Beförderung nicht antreten<br />

kann. Für Sonderpreise können abweichende<br />

Bedingungen gelten.<br />

9. Rücktritt <strong>durch</strong> die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />

Die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH kann bis 4 Wochen vor<br />

dem Tag der Fahrt vom Beförderungsvertrag zurücktreten,<br />

wenn das Buchungsaufkommen für<br />

einen <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> so gering ist, dass die Durchführung<br />

der Beförderung für die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />

mit nicht zumutbaren Kosten verb<strong>und</strong>en ist.<br />

Weichen die tatsächlichen Maße des Fahrzeugs<br />

oder andere für die Beförderung wichtige Angaben<br />

(z.B. Dachaufbauten) von den ursprünglich<br />

bei der Buchung angegebenen <strong>und</strong> in dem<br />

Reservierungsnachweis vermerkten Angaben<br />

ab, besteht kein Anspruch auf Beförderung<br />

<strong>durch</strong> die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH.<br />

Kann die Beförderung in einem solchen Fall<br />

nicht <strong>durch</strong>geführt werden, wird der zu erstattende<br />

Betrag nach Maßgabe der Regelung<br />

Ziff. 8 ermittelt.<br />

10. Verladung der Fahrzeuge, Sicherheitsvorschriften,<br />

Verladepersonal<br />

Die Fahrzeugtransportwagen dürfen aus Sicherheitsgründen<br />

<strong>durch</strong> den Fahrzeuglenker erst<br />

nach ausdrücklicher Aufforderung <strong>durch</strong> das<br />

Ladepersonal betreten werden.<br />

Die Verladung <strong>und</strong> Entladung des Fahrzeuges<br />

<strong>und</strong> ein ggf. erforderliches Umstellen auf dem<br />

Transportwagen obliegt dem Fahrzeugführer in<br />

eigener Verantwortung. Die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />

kann entsprechende Anordnungen treffen, falls<br />

dies erforderlich ist.<br />

Den Anweisungen des Verladepersonals ist Folge<br />

zu leisten. Dies entbindet den Fahrzeugführer<br />

jedoch nicht von seiner Verantwortlichkeit.<br />

Sofern eine andere Person – auch Verladepersonal<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH – bei der Verladung<br />

Hilfestellung gibt, wird diese als Hilfskraft (Erfüllungsgehilfe)<br />

im Interesse des vom Fahrzeugführer<br />

unter eigener Leitung <strong>und</strong> Verantwortung<br />

zu bewirkenden Ladegeschäftes tätig.<br />

Während der Ver- oder Entladung <strong>und</strong> ggf. Umstellung<br />

dürfen sich außer dem Fahrzeugführer<br />

keine weiteren Personen im Fahrzeug befinden.<br />

Ausnahmen sind nur nach schriftlicher Zustimmung<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH zulässig. Die<br />

<strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH ist zu einer Zustimmung<br />

nicht verpflichtet.<br />

Für Motorradfahrer besteht bei Fahrten auf<br />

dem Fahrzeugtransportwagen <strong>und</strong> dem Bahngelände<br />

Helmpflicht.<br />

Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen<br />

am Fahrzeug zu treffen, um Schäden zu<br />

verhüten.<br />

Die <strong>Mit</strong>nahme von Brennstoff in Reservekanistern<br />

ist bei PKW auf einen Kanister mit maximal 20<br />

Litern begrenzt. Bei Motorrädern ist die <strong>Mit</strong>nahme<br />

von Reservekanistern – auch leeren – verboten.<br />

Absperrhähne für Brennstoffleitungen sind zu verschließen.<br />

Alle Brennstoff führenden Leitungen<br />

müssen dicht sein, ebenso die Brennstoffbehälter,<br />

die gut verschlossen sein müssen. Während sich<br />

die Fahrzeuge auf Bahnanlagen oder dem Fahrzeugtransportwagen<br />

befinden, darf Brennstoff<br />

weder entnommen noch eingefüllt werden.<br />

Zur Schadensverhütung gehört insbesondere<br />

auch die Verriegelung des Schiebedachs/Cabrio-<br />

Dachs, der Verschluss der Lüftungsklappen, der<br />

Frostschutz <strong>und</strong> das Einziehen der Antenne sowie<br />

das Befestigen aller am Fahrzeug angebrachter<br />

Teile. Dachantennen sowie nicht versenkbare<br />

Antennen sind vor der Verladung abzumontieren.<br />

Windabweiser, Außenjalousien <strong>und</strong> andere am<br />

Fahrzeug befindliche (Anbau-)Teile, Gepäckstücke,<br />

Sportgeräte usw. sind gegen Abreißen<br />

<strong>durch</strong> den Fahrtwind zu sichern oder vor der<br />

Verladung abzumontieren.<br />

Da eine Beförderung der Fahrzeuge auf der gesamten<br />

Strecke oder auf Teilstrecken rückwärts<br />

möglich ist (wechselnde Fahrtrichtung), sind die<br />

Sicherungsmaßnahmen auch hierauf auszurichten.<br />

Insbesondere sind alle am Fahrzeug befindlichen<br />

(Anbau-)Teile, die den Beanspruchungen einer<br />

solchen rückwärts vorgenommenen Beförderung<br />

nicht standhalten können, vor Beginn der Fahrt<br />

abzumontieren.<br />

<strong>Mit</strong> Fahrtgeschwindigkeiten bis zu 160 km/h ist zu<br />

rechnen. Die Verwendung von Wagendecken zum<br />

Schutz der Fahrzeuge ist nicht zugelassen.<br />

Der <strong>Zug</strong>ang zu den Fahrzeugen ist während des<br />

Transports, auch bei Zwischenhalten, nicht gestattet.<br />

Es dürfen weder Personen noch Tiere in<br />

den Fahrzeugen verbleiben.<br />

<strong>Mit</strong> dem Abstellen des Fahrzeugs (beim Kraftfahrzeug<br />

bzw. Anhänger mit dem Aussteigen, Verschließen<br />

<strong>und</strong> der Beendigung der Sicherung/<br />

Demontage von (Anbau-)Teilen; beim Motorrad<br />

mit dem Verschließen <strong>und</strong> der Erklärung<br />

gegenüber dem Verladepersonal, dass mit der<br />

Sicherung begonnen werden kann) auf dem<br />

Transportwagen gilt das Fahrzeug als an die<br />

Eisenbahn übergeben. Die Fahrzeuge werden vom<br />

Verladepersonal insbesondere gegen Verschub<br />

gesichert. Nach der Ankunft werden die<br />

Fahrzeuge vom Verladeper-sonal entsichert <strong>und</strong><br />

damit zur Entladung bereit-gestellt. <strong>Mit</strong><br />

Bereitstellung der Fahrzeuge zur Entladung<br />

(beim Kraftfahrzeug mit dem Einsteigen; beim<br />

Motorrad mit dem Aufschließen) wird das<br />

Fahrzeug an den Fahrzeuglenker übergeben.<br />

11. Haftung des Fahrgastes<br />

Der Fahrgast haftet für alle Schäden, die der<br />

<strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH oder Dritten da<strong>durch</strong> entstehen,<br />

dass er die Verlade- oder Sicherheitsbestimmungen<br />

nicht beachtet, sowie für alle<br />

Schäden, die <strong>durch</strong> fehlende oder unrichtige<br />

Angaben entstehen.<br />

12. Haftung der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />

Die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH haftet im Rahmen der<br />

Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für<br />

• die gewissenhafte Reisevorbereitung,<br />

• die sorgfältige Auswahl <strong>und</strong> Überwachung der<br />

Leistungsträger,<br />

• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich<br />

vereinbarten Leistungen.<br />

Bei der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten<br />

haftet die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH nur bei<br />

Vorsatz <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit.<br />

13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand<br />

Auf die Beförderung finden in erster Linie Anwendung:<br />

• im Binnenverkehr die Vorschriften der Eisenbahnverkehrsordnung<br />

(EVO) <strong>und</strong> des HGB,<br />

• im Verkehr mit den europäischen Staaten die<br />

Regelungen des Internationalen Übereinkommens<br />

über den Eisenbahn-Personen- <strong>und</strong><br />

Gepäckverkehr (ER/CIV).<br />

Als Tarifgr<strong>und</strong>lage gelten die BBAZ, deren Ergänzungen<br />

<strong>und</strong> der TCV-Tarif Besonderer Anhang<br />

<strong>Auto</strong>reisezüge. Ergänzend zu den gesetzlichen<br />

Vorschriften gelten die nationalen bzw.<br />

internationalen Tarife in der jeweiligen Fassung.<br />

Alle Leistungen erbringt die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />

ausschließlich zu den genannten Bedingungen.<br />

Ist der Beförderungsvertrag von einem Kaufmann<br />

im Rahmen seines Handelsgewerbes abgeschlossen,<br />

ist Gerichtsstand Dortm<strong>und</strong>.<br />

14. Elektronische Datenverarbeitung<br />

Wir speichern <strong>und</strong> bearbeiten personenbezogene<br />

Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Stand: 07.11.2005, Änderungen bei den Fahrzeiten der Züge <strong>und</strong> Preisen sowie Irrtümer vorbehalten.<br />

Hinweise für unsere K<strong>und</strong>en!<br />

Wir empfehlen für die Reise den Abschluss<br />

des R<strong>und</strong>um Sorglos-Reiseschutz <strong>Europa</strong><br />

sowie die <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong>- <strong>und</strong> Fährversicherung<br />

der Europäische Reiseversicherung AG.<br />

Diese erhalten Sie bei Ihrer Verkaufsstelle.<br />

Für Personen- <strong>und</strong> Sachschäden der Reisenden<br />

haftet die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH nach<br />

Maßgabe der Ziff. 12/13 der vorstehend abgedruckten<br />

Bestimmungen <strong>und</strong> Hinweise, nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />

nach dem Haftpflichtgesetz, der Eisenbahnverkehrsordnung<br />

(EVO), dem HGB <strong>und</strong><br />

im internationalen Verkehr nach dem Internationalen<br />

Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen-<br />

<strong>und</strong> Gepäckverkehr (ER/CIV).<br />

Wichtigste Auswirkungen der derzeit geltenden<br />

gesetzlichen Haftungsregelungen sind:<br />

• Die Haftung bei Personen- <strong>und</strong> Sachschäden<br />

sowie Schäden wegen verspäteter<br />

Auslieferung der Fahrzeuge ist der Höhe<br />

nach begrenzt.<br />

• Bei Schäden an den Fahrzeugen wird nur<br />

der unmittelbare Sachschaden (Schaden<br />

am Fahrzeug selbst) ersetzt, im nationalen<br />

Verkehr maximal 20.400 Euro, im internationalen<br />

Verkehr maximal 8.000 Rechnungseinheiten<br />

(entspricht ca. 10.200 Euro)<br />

je Fahrzeug. Der Ersatz sonstiger Kosten<br />

(z.B. Mietwagen, Nutzungsausfall, Gutachter,<br />

Anwaltskosten) ist begrenzt oder<br />

ausgeschlossen.<br />

• Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck,<br />

Fahrrädern <strong>und</strong> sonstigen Gegenständen,<br />

die im Fahrzeug belassen werden, ist die<br />

Haftung der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH für Schäden<br />

im nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />

Verkehr auf 1.280 Euro begrenzt. Die<br />

<strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH haftet nicht, wenn Sie<br />

Ihr Gepäck usw. am oder auf dem Fahrzeug<br />

verstauen.<br />

• Ein gesetzlicher Haftungsausschluss besteht<br />

auch für Schäden, die auf unabwendbare<br />

Ereignisse zurückzuführen sind<br />

(z.B. Wandalismus, Diebstahl, Steinschlag,<br />

Witterungseinflüsse, Industrieabgase).<br />

• Begrenzungen des Haftungsumfangs <strong>und</strong>/<br />

oder der Haftungshöhe gelten nicht, wenn<br />

die Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

von der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH zurückzuführen<br />

sind.<br />

Sofern Sie einen Transportschaden feststellen,<br />

melden Sie diesen bitte unmittelbar bei der<br />

Entladung dem Verladepersonal <strong>und</strong> lassen<br />

Sie eine für Sie kostenfreie Schadensaufnahme<br />

<strong>durch</strong>führen. Bei äußerlich nicht<br />

erkennbaren Schäden melden Sie den<br />

Schaden bitte spätestens innerhalb einer<br />

Woche nach Entladung bei innerdeutschen<br />

<strong>und</strong> innerhalb von drei Tagen bei europäischen<br />

Verbindungen an das <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> Terminal.<br />

Im Falle eines Schadens bitten wir Sie, Ihre<br />

Meldung schriftlich bei <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH,<br />

Kennwort „Schaden“, Postfach 800545,<br />

81605 München einzureichen.<br />

Ihrem Schreiben fügen Sie bitte folgendes bei:<br />

• den Fahrzeugbegleitschein <strong>und</strong> den<br />

Fahrschein im Original (wird auf Wunsch<br />

zurückgegeben),<br />

• die Durchschrift der Schadensaufnahme<br />

im Original,<br />

• einen spezifizierten Kostenvoranschlag<br />

sowie<br />

• Angaben zu Ihrer Bankverbindung <strong>und</strong> ggf.<br />

auch Ihre Vorsteuerabzugsberechtigung.<br />

Hinweise für unsere K<strong>und</strong>en,<br />

Stand 01.07.2002<br />

Adresse:<br />

<strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH, Königswall 21,<br />

44137 Dortm<strong>und</strong><br />

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