Mit Auto und Zug durch Europa - DB Autozug
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nicht vor dem Tag der Fahrt zurückgegeben, gilt<br />
dieser Tag als Zeitpunkt der Rückgabe. Wird<br />
lediglich die Rückfahrt, eine zweite oder folgende<br />
Fahrt nicht angetreten, ist für die Erstattung des<br />
auf diesen Teil entfallenden Betrages der Tag des<br />
jeweiligen Fahrtantritts entscheidend.<br />
Die Stornoentgelte betragen bei einem Rücktritt<br />
• bis zu einem Zeitraum von 30 Tagen vor dem<br />
geplanten Antritt der Fahrt 10% des vereinbarten<br />
Beförderungsentgelts,<br />
• ab dem 29. bis 15. Tag vor dem geplanten<br />
Antritt der Fahrt 25% des vereinbarten<br />
Beförderungsentgelts,<br />
• ab dem 14. bis 7. Tag vor dem geplanten<br />
Antritt der Fahrt 40% des vereinbarten<br />
Beförderungsentgelts,<br />
• ab dem 6. Tag vor dem geplanten Antritt der<br />
Fahrt 50% des vereinbarten Beförderungsentgelts.<br />
Das Beförderungsentgelt wird gegen Rückgabe der<br />
Beförderungsunterlagen voll erstattet, wenn der<br />
Fahrgast aus Gründen, die die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />
zu vertreten hat, die Beförderung nicht antreten<br />
kann. Für Sonderpreise können abweichende<br />
Bedingungen gelten.<br />
9. Rücktritt <strong>durch</strong> die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />
Die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH kann bis 4 Wochen vor<br />
dem Tag der Fahrt vom Beförderungsvertrag zurücktreten,<br />
wenn das Buchungsaufkommen für<br />
einen <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> so gering ist, dass die Durchführung<br />
der Beförderung für die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />
mit nicht zumutbaren Kosten verb<strong>und</strong>en ist.<br />
Weichen die tatsächlichen Maße des Fahrzeugs<br />
oder andere für die Beförderung wichtige Angaben<br />
(z.B. Dachaufbauten) von den ursprünglich<br />
bei der Buchung angegebenen <strong>und</strong> in dem<br />
Reservierungsnachweis vermerkten Angaben<br />
ab, besteht kein Anspruch auf Beförderung<br />
<strong>durch</strong> die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH.<br />
Kann die Beförderung in einem solchen Fall<br />
nicht <strong>durch</strong>geführt werden, wird der zu erstattende<br />
Betrag nach Maßgabe der Regelung<br />
Ziff. 8 ermittelt.<br />
10. Verladung der Fahrzeuge, Sicherheitsvorschriften,<br />
Verladepersonal<br />
Die Fahrzeugtransportwagen dürfen aus Sicherheitsgründen<br />
<strong>durch</strong> den Fahrzeuglenker erst<br />
nach ausdrücklicher Aufforderung <strong>durch</strong> das<br />
Ladepersonal betreten werden.<br />
Die Verladung <strong>und</strong> Entladung des Fahrzeuges<br />
<strong>und</strong> ein ggf. erforderliches Umstellen auf dem<br />
Transportwagen obliegt dem Fahrzeugführer in<br />
eigener Verantwortung. Die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />
kann entsprechende Anordnungen treffen, falls<br />
dies erforderlich ist.<br />
Den Anweisungen des Verladepersonals ist Folge<br />
zu leisten. Dies entbindet den Fahrzeugführer<br />
jedoch nicht von seiner Verantwortlichkeit.<br />
Sofern eine andere Person – auch Verladepersonal<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH – bei der Verladung<br />
Hilfestellung gibt, wird diese als Hilfskraft (Erfüllungsgehilfe)<br />
im Interesse des vom Fahrzeugführer<br />
unter eigener Leitung <strong>und</strong> Verantwortung<br />
zu bewirkenden Ladegeschäftes tätig.<br />
Während der Ver- oder Entladung <strong>und</strong> ggf. Umstellung<br />
dürfen sich außer dem Fahrzeugführer<br />
keine weiteren Personen im Fahrzeug befinden.<br />
Ausnahmen sind nur nach schriftlicher Zustimmung<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH zulässig. Die<br />
<strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH ist zu einer Zustimmung<br />
nicht verpflichtet.<br />
Für Motorradfahrer besteht bei Fahrten auf<br />
dem Fahrzeugtransportwagen <strong>und</strong> dem Bahngelände<br />
Helmpflicht.<br />
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen<br />
am Fahrzeug zu treffen, um Schäden zu<br />
verhüten.<br />
Die <strong>Mit</strong>nahme von Brennstoff in Reservekanistern<br />
ist bei PKW auf einen Kanister mit maximal 20<br />
Litern begrenzt. Bei Motorrädern ist die <strong>Mit</strong>nahme<br />
von Reservekanistern – auch leeren – verboten.<br />
Absperrhähne für Brennstoffleitungen sind zu verschließen.<br />
Alle Brennstoff führenden Leitungen<br />
müssen dicht sein, ebenso die Brennstoffbehälter,<br />
die gut verschlossen sein müssen. Während sich<br />
die Fahrzeuge auf Bahnanlagen oder dem Fahrzeugtransportwagen<br />
befinden, darf Brennstoff<br />
weder entnommen noch eingefüllt werden.<br />
Zur Schadensverhütung gehört insbesondere<br />
auch die Verriegelung des Schiebedachs/Cabrio-<br />
Dachs, der Verschluss der Lüftungsklappen, der<br />
Frostschutz <strong>und</strong> das Einziehen der Antenne sowie<br />
das Befestigen aller am Fahrzeug angebrachter<br />
Teile. Dachantennen sowie nicht versenkbare<br />
Antennen sind vor der Verladung abzumontieren.<br />
Windabweiser, Außenjalousien <strong>und</strong> andere am<br />
Fahrzeug befindliche (Anbau-)Teile, Gepäckstücke,<br />
Sportgeräte usw. sind gegen Abreißen<br />
<strong>durch</strong> den Fahrtwind zu sichern oder vor der<br />
Verladung abzumontieren.<br />
Da eine Beförderung der Fahrzeuge auf der gesamten<br />
Strecke oder auf Teilstrecken rückwärts<br />
möglich ist (wechselnde Fahrtrichtung), sind die<br />
Sicherungsmaßnahmen auch hierauf auszurichten.<br />
Insbesondere sind alle am Fahrzeug befindlichen<br />
(Anbau-)Teile, die den Beanspruchungen einer<br />
solchen rückwärts vorgenommenen Beförderung<br />
nicht standhalten können, vor Beginn der Fahrt<br />
abzumontieren.<br />
<strong>Mit</strong> Fahrtgeschwindigkeiten bis zu 160 km/h ist zu<br />
rechnen. Die Verwendung von Wagendecken zum<br />
Schutz der Fahrzeuge ist nicht zugelassen.<br />
Der <strong>Zug</strong>ang zu den Fahrzeugen ist während des<br />
Transports, auch bei Zwischenhalten, nicht gestattet.<br />
Es dürfen weder Personen noch Tiere in<br />
den Fahrzeugen verbleiben.<br />
<strong>Mit</strong> dem Abstellen des Fahrzeugs (beim Kraftfahrzeug<br />
bzw. Anhänger mit dem Aussteigen, Verschließen<br />
<strong>und</strong> der Beendigung der Sicherung/<br />
Demontage von (Anbau-)Teilen; beim Motorrad<br />
mit dem Verschließen <strong>und</strong> der Erklärung<br />
gegenüber dem Verladepersonal, dass mit der<br />
Sicherung begonnen werden kann) auf dem<br />
Transportwagen gilt das Fahrzeug als an die<br />
Eisenbahn übergeben. Die Fahrzeuge werden vom<br />
Verladepersonal insbesondere gegen Verschub<br />
gesichert. Nach der Ankunft werden die<br />
Fahrzeuge vom Verladeper-sonal entsichert <strong>und</strong><br />
damit zur Entladung bereit-gestellt. <strong>Mit</strong><br />
Bereitstellung der Fahrzeuge zur Entladung<br />
(beim Kraftfahrzeug mit dem Einsteigen; beim<br />
Motorrad mit dem Aufschließen) wird das<br />
Fahrzeug an den Fahrzeuglenker übergeben.<br />
11. Haftung des Fahrgastes<br />
Der Fahrgast haftet für alle Schäden, die der<br />
<strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH oder Dritten da<strong>durch</strong> entstehen,<br />
dass er die Verlade- oder Sicherheitsbestimmungen<br />
nicht beachtet, sowie für alle<br />
Schäden, die <strong>durch</strong> fehlende oder unrichtige<br />
Angaben entstehen.<br />
12. Haftung der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />
Die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH haftet im Rahmen der<br />
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für<br />
• die gewissenhafte Reisevorbereitung,<br />
• die sorgfältige Auswahl <strong>und</strong> Überwachung der<br />
Leistungsträger,<br />
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich<br />
vereinbarten Leistungen.<br />
Bei der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten<br />
haftet die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH nur bei<br />
Vorsatz <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit.<br />
13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand<br />
Auf die Beförderung finden in erster Linie Anwendung:<br />
• im Binnenverkehr die Vorschriften der Eisenbahnverkehrsordnung<br />
(EVO) <strong>und</strong> des HGB,<br />
• im Verkehr mit den europäischen Staaten die<br />
Regelungen des Internationalen Übereinkommens<br />
über den Eisenbahn-Personen- <strong>und</strong><br />
Gepäckverkehr (ER/CIV).<br />
Als Tarifgr<strong>und</strong>lage gelten die BBAZ, deren Ergänzungen<br />
<strong>und</strong> der TCV-Tarif Besonderer Anhang<br />
<strong>Auto</strong>reisezüge. Ergänzend zu den gesetzlichen<br />
Vorschriften gelten die nationalen bzw.<br />
internationalen Tarife in der jeweiligen Fassung.<br />
Alle Leistungen erbringt die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH<br />
ausschließlich zu den genannten Bedingungen.<br />
Ist der Beförderungsvertrag von einem Kaufmann<br />
im Rahmen seines Handelsgewerbes abgeschlossen,<br />
ist Gerichtsstand Dortm<strong>und</strong>.<br />
14. Elektronische Datenverarbeitung<br />
Wir speichern <strong>und</strong> bearbeiten personenbezogene<br />
Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen.<br />
Stand: 07.11.2005, Änderungen bei den Fahrzeiten der Züge <strong>und</strong> Preisen sowie Irrtümer vorbehalten.<br />
Hinweise für unsere K<strong>und</strong>en!<br />
Wir empfehlen für die Reise den Abschluss<br />
des R<strong>und</strong>um Sorglos-Reiseschutz <strong>Europa</strong><br />
sowie die <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong>- <strong>und</strong> Fährversicherung<br />
der Europäische Reiseversicherung AG.<br />
Diese erhalten Sie bei Ihrer Verkaufsstelle.<br />
Für Personen- <strong>und</strong> Sachschäden der Reisenden<br />
haftet die <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH nach<br />
Maßgabe der Ziff. 12/13 der vorstehend abgedruckten<br />
Bestimmungen <strong>und</strong> Hinweise, nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />
nach dem Haftpflichtgesetz, der Eisenbahnverkehrsordnung<br />
(EVO), dem HGB <strong>und</strong><br />
im internationalen Verkehr nach dem Internationalen<br />
Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen-<br />
<strong>und</strong> Gepäckverkehr (ER/CIV).<br />
Wichtigste Auswirkungen der derzeit geltenden<br />
gesetzlichen Haftungsregelungen sind:<br />
• Die Haftung bei Personen- <strong>und</strong> Sachschäden<br />
sowie Schäden wegen verspäteter<br />
Auslieferung der Fahrzeuge ist der Höhe<br />
nach begrenzt.<br />
• Bei Schäden an den Fahrzeugen wird nur<br />
der unmittelbare Sachschaden (Schaden<br />
am Fahrzeug selbst) ersetzt, im nationalen<br />
Verkehr maximal 20.400 Euro, im internationalen<br />
Verkehr maximal 8.000 Rechnungseinheiten<br />
(entspricht ca. 10.200 Euro)<br />
je Fahrzeug. Der Ersatz sonstiger Kosten<br />
(z.B. Mietwagen, Nutzungsausfall, Gutachter,<br />
Anwaltskosten) ist begrenzt oder<br />
ausgeschlossen.<br />
• Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck,<br />
Fahrrädern <strong>und</strong> sonstigen Gegenständen,<br />
die im Fahrzeug belassen werden, ist die<br />
Haftung der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH für Schäden<br />
im nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />
Verkehr auf 1.280 Euro begrenzt. Die<br />
<strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH haftet nicht, wenn Sie<br />
Ihr Gepäck usw. am oder auf dem Fahrzeug<br />
verstauen.<br />
• Ein gesetzlicher Haftungsausschluss besteht<br />
auch für Schäden, die auf unabwendbare<br />
Ereignisse zurückzuführen sind<br />
(z.B. Wandalismus, Diebstahl, Steinschlag,<br />
Witterungseinflüsse, Industrieabgase).<br />
• Begrenzungen des Haftungsumfangs <strong>und</strong>/<br />
oder der Haftungshöhe gelten nicht, wenn<br />
die Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
von der <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH zurückzuführen<br />
sind.<br />
Sofern Sie einen Transportschaden feststellen,<br />
melden Sie diesen bitte unmittelbar bei der<br />
Entladung dem Verladepersonal <strong>und</strong> lassen<br />
Sie eine für Sie kostenfreie Schadensaufnahme<br />
<strong>durch</strong>führen. Bei äußerlich nicht<br />
erkennbaren Schäden melden Sie den<br />
Schaden bitte spätestens innerhalb einer<br />
Woche nach Entladung bei innerdeutschen<br />
<strong>und</strong> innerhalb von drei Tagen bei europäischen<br />
Verbindungen an das <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> Terminal.<br />
Im Falle eines Schadens bitten wir Sie, Ihre<br />
Meldung schriftlich bei <strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH,<br />
Kennwort „Schaden“, Postfach 800545,<br />
81605 München einzureichen.<br />
Ihrem Schreiben fügen Sie bitte folgendes bei:<br />
• den Fahrzeugbegleitschein <strong>und</strong> den<br />
Fahrschein im Original (wird auf Wunsch<br />
zurückgegeben),<br />
• die Durchschrift der Schadensaufnahme<br />
im Original,<br />
• einen spezifizierten Kostenvoranschlag<br />
sowie<br />
• Angaben zu Ihrer Bankverbindung <strong>und</strong> ggf.<br />
auch Ihre Vorsteuerabzugsberechtigung.<br />
Hinweise für unsere K<strong>und</strong>en,<br />
Stand 01.07.2002<br />
Adresse:<br />
<strong>DB</strong> <strong>Auto</strong><strong>Zug</strong> GmbH, Königswall 21,<br />
44137 Dortm<strong>und</strong><br />
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