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ANLAGEN - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

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Eine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) und Teil II (COPD) des<br />

strukturierten Behandlungsprogramms ist nicht möglich.<br />

Die Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich<br />

aus Ziffer 3. Die Ärztin/der Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf<br />

die unter Ziffer 1.3 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an<br />

der Umsetzung mitwirken kann.<br />

1.3 Therapieziele<br />

Die Therapie dient der Steigerung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung und der<br />

Verbesserung der COPD-bezogenen Lebensqualität.<br />

Dabei sind folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen der<br />

Patientin oder des Patienten anzustreben:<br />

1. Vermeidung / Reduktion von:<br />

- akuten und chronischen Krankheits-Beeinträchtigungen (z. B. Exazerbationen,<br />

Begleit- und Folgeerkrankungen),<br />

- einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung der körperlichen und sozialen Aktivität<br />

im Alltag,<br />

- einer raschen Progredienz der Erkrankung bei Anstreben der bestmöglichen<br />

Lungenfunktion unter Minimierung der unerwünschten Wirkungen der Therapie.<br />

2. Reduktion der COPD-bedingten Letalität.<br />

1.4 Differenzierte Therapieplanung<br />

Gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten ist eine differenzierte Therapieplanung auf<br />

der Basis einer individuellen Risikoabschätzung vorzunehmen. Dabei ist auch das Vorliegen<br />

von Mischformen (Asthma bronchiale und COPD) zu berücksichtigen.<br />

Der Leistungserbringer hat zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die in<br />

Ziffer 1.3 genannten Therapieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann. Die<br />

Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung<br />

mit der Patientin oder dem Patienten nach ausführlicher Aufklärung über Nutzen und<br />

Risiken. Auf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen<br />

Therapieziele sind gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten individuelle<br />

Therapieziele festzulegen. Für die individuelle Risikoabschätzung sind insbesondere die<br />

Lungenfunktion (FEV1) und das Körpergewicht prognostisch relevant.

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