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Stadt Ladenburg Beschluss-Vorlage

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<strong>Stadt</strong> <strong>Ladenburg</strong><br />

GRD-Nr. 23/08<br />

Niederschrift-Nr.<br />

<strong>Beschluss</strong>-<strong>Vorlage</strong><br />

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

am 9. April 2008<br />

Betreff:<br />

Bebauungsplan 8.31 „Hohe Straße – Umspannwerk“<br />

- Abwägung von eingegangenen Stellungnahmen<br />

- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB<br />

Vorgänge: GR ö 26.07.2006, TA 23.01.2008, TA , GR ö 30.01.2008, TA nö 02.04.2008<br />

Anlagen:<br />

Verteiler:<br />

Schriftliche Festsetzungen, Planteil<br />

1 x <strong>Stadt</strong>bauamt<br />

Bearbeiter/-in: Herr Rehmsmeier<br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat hat am 26.07.2006 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

8.31 „Hohe Straße – Umspannwerk“ beschlossen. Hierbei wurden Teilbereiche der<br />

Bebauungspläne 8.1“ Gewerbegebiet Hohe Straße II“ und 8.3 „ Hohe Straße Kleintierzuchtanlage“<br />

geändert.<br />

Anlass des Aufstellungsbeschlusses waren Umstrukturierungen der Stromversorgungsanlagen<br />

der EnBW.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.01.2008 den vorliegenden Bebauungsplanentwurf<br />

beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung gemäß der §§ 3 und 4 bzw. 13 und 13a<br />

BauGB beauftragt.<br />

Die Offenlage für die Bürgerbeteiligung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange<br />

sind zwischenzeitlich abgeschlossen.<br />

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung, die in der Zeit von 14.03.2008 bis einschließlich<br />

28.03.2008 erfolgt ist, sind keine Anregungen bzw. Einwendungen eingegangen.<br />

Mit Schreiben vom 06.03.2008 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, bis spätestens<br />

28.03.2008 zum Satzungsentwurf eine fachliche Stellungnahme abzugeben.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange bzw. Behörden wurden am Verfahren beteiligt:<br />

- Abwasserverband Unterer Neckar<br />

- Deutsche Telekom AG<br />

- EnBW Regional AG


- 2 -<br />

- Gemeinde Ilvesheim<br />

- Industrie- und Handelskammer<br />

- Verband Region Rhein-Neckar<br />

- Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim<br />

- Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises :<br />

• Umweltschutzamt<br />

• Baurechtsamt<br />

• Vermessungsamt<br />

• Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutzamt.<br />

Im Rahmen der Beteiligung wurden folgende Anregungen zum vorliegenden Satzungsentwurf<br />

vorgebracht; Einwendungen wurden keine eingereicht:<br />

1. Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim:<br />

Aufgrund des Einzelhandelskonzepts wird empfohlen, für das dargestellte Gewerbegebiet<br />

Einzelhandel auszuschließen.<br />

Vorgehensweise bzw. Behandlungsvorschlag:<br />

Die Anregung des Nachbarschaftsverbands wird übernommen und bis zur Sitzung des Gemeinderats<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

2. Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises:<br />

Zu Ziffer D2: Die Zuständigkeit für die Denkmalpflege liegt nun beim Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe, Referat 25.<br />

Außerdem wurde der allgemeine Hinweis gegeben, dass die Rechtsgrundlagen einschließlich<br />

der Daten ihres Inkraftretens zu benennen sind.<br />

Vorgehensweise bzw. Behandlungsvorschlag:<br />

Beiden Anregungen wurde entsprochen und der Textteil entsprechend ergänzt.<br />

3. IHK Rhein-Neckar:<br />

Im Rahmen eines Telefongesprächs wurde angeregt, Vergnügungsstätten im Plangebiet<br />

ausdrücklich auszuschließen.<br />

Vorgehensweise bzw. Behandlungsvorschlag:<br />

Ziffer B1 der schriftlichen Festsetzungen wurde folgendermaßen ergänzt: „In Anwendung<br />

von § 1 (6) BauNVO sind Vergnügungsstätten unzulässig“.<br />

4. EnBW:<br />

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Überbauung einer Erdkabelleitung nach den bestehenden<br />

Sicherheitsbestimmungen nicht zulässig ist.<br />

Vorgehensweise bzw. Behandlungsvorschlag:<br />

Die Anregung der EnBW wurde in den Festsetzungen entsprechend berücksichtigt.


- 3 -<br />

Der Technische Ausschuss unterbreitet dem Gemeinderat nach entsprechender Beratung<br />

folgende Empfehlung zum<br />

<strong>Beschluss</strong>:<br />

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der vorliegenden Abwägung der<br />

eingegangenen Anregungen bzw. der vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen.<br />

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Bebauungsplan 8.31 „Umspannwerk“<br />

als Satzung zu beschließen.

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