Stadt Ladenburg Beschluss-Vorlage
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<strong>Stadt</strong> <strong>Ladenburg</strong><br />
GRD-Nr. 23/08<br />
Niederschrift-Nr.<br />
<strong>Beschluss</strong>-<strong>Vorlage</strong><br />
zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />
am 9. April 2008<br />
Betreff:<br />
Bebauungsplan 8.31 „Hohe Straße – Umspannwerk“<br />
- Abwägung von eingegangenen Stellungnahmen<br />
- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB<br />
Vorgänge: GR ö 26.07.2006, TA 23.01.2008, TA , GR ö 30.01.2008, TA nö 02.04.2008<br />
Anlagen:<br />
Verteiler:<br />
Schriftliche Festsetzungen, Planteil<br />
1 x <strong>Stadt</strong>bauamt<br />
Bearbeiter/-in: Herr Rehmsmeier<br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 26.07.2006 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
8.31 „Hohe Straße – Umspannwerk“ beschlossen. Hierbei wurden Teilbereiche der<br />
Bebauungspläne 8.1“ Gewerbegebiet Hohe Straße II“ und 8.3 „ Hohe Straße Kleintierzuchtanlage“<br />
geändert.<br />
Anlass des Aufstellungsbeschlusses waren Umstrukturierungen der Stromversorgungsanlagen<br />
der EnBW.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.01.2008 den vorliegenden Bebauungsplanentwurf<br />
beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Träger<br />
öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung gemäß der §§ 3 und 4 bzw. 13 und 13a<br />
BauGB beauftragt.<br />
Die Offenlage für die Bürgerbeteiligung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange<br />
sind zwischenzeitlich abgeschlossen.<br />
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung, die in der Zeit von 14.03.2008 bis einschließlich<br />
28.03.2008 erfolgt ist, sind keine Anregungen bzw. Einwendungen eingegangen.<br />
Mit Schreiben vom 06.03.2008 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, bis spätestens<br />
28.03.2008 zum Satzungsentwurf eine fachliche Stellungnahme abzugeben.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange bzw. Behörden wurden am Verfahren beteiligt:<br />
- Abwasserverband Unterer Neckar<br />
- Deutsche Telekom AG<br />
- EnBW Regional AG
- 2 -<br />
- Gemeinde Ilvesheim<br />
- Industrie- und Handelskammer<br />
- Verband Region Rhein-Neckar<br />
- Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim<br />
- Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises :<br />
• Umweltschutzamt<br />
• Baurechtsamt<br />
• Vermessungsamt<br />
• Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutzamt.<br />
Im Rahmen der Beteiligung wurden folgende Anregungen zum vorliegenden Satzungsentwurf<br />
vorgebracht; Einwendungen wurden keine eingereicht:<br />
1. Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim:<br />
Aufgrund des Einzelhandelskonzepts wird empfohlen, für das dargestellte Gewerbegebiet<br />
Einzelhandel auszuschließen.<br />
Vorgehensweise bzw. Behandlungsvorschlag:<br />
Die Anregung des Nachbarschaftsverbands wird übernommen und bis zur Sitzung des Gemeinderats<br />
entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />
2. Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises:<br />
Zu Ziffer D2: Die Zuständigkeit für die Denkmalpflege liegt nun beim Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe, Referat 25.<br />
Außerdem wurde der allgemeine Hinweis gegeben, dass die Rechtsgrundlagen einschließlich<br />
der Daten ihres Inkraftretens zu benennen sind.<br />
Vorgehensweise bzw. Behandlungsvorschlag:<br />
Beiden Anregungen wurde entsprochen und der Textteil entsprechend ergänzt.<br />
3. IHK Rhein-Neckar:<br />
Im Rahmen eines Telefongesprächs wurde angeregt, Vergnügungsstätten im Plangebiet<br />
ausdrücklich auszuschließen.<br />
Vorgehensweise bzw. Behandlungsvorschlag:<br />
Ziffer B1 der schriftlichen Festsetzungen wurde folgendermaßen ergänzt: „In Anwendung<br />
von § 1 (6) BauNVO sind Vergnügungsstätten unzulässig“.<br />
4. EnBW:<br />
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Überbauung einer Erdkabelleitung nach den bestehenden<br />
Sicherheitsbestimmungen nicht zulässig ist.<br />
Vorgehensweise bzw. Behandlungsvorschlag:<br />
Die Anregung der EnBW wurde in den Festsetzungen entsprechend berücksichtigt.
- 3 -<br />
Der Technische Ausschuss unterbreitet dem Gemeinderat nach entsprechender Beratung<br />
folgende Empfehlung zum<br />
<strong>Beschluss</strong>:<br />
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der vorliegenden Abwägung der<br />
eingegangenen Anregungen bzw. der vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen.<br />
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Bebauungsplan 8.31 „Umspannwerk“<br />
als Satzung zu beschließen.