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Sichern von Kurzholzstämmen - Ladungssicherung.de

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<strong>Ladungssicherung</strong><br />

<strong>Sichern</strong> <strong>von</strong><br />

Kurzholzstämmen<br />

Nach jahrelanger Unsicherheit über die richtige Sicherung <strong>von</strong> Kurzholzstämmen,<br />

so genanntem Rohholz, und diversen Versuchen und<br />

Lösungsansätzen erfolgte im September 2006 – pünktlich zur IAA Nutzfahrzeuge<br />

– <strong>de</strong>r Durchbruch. Präsentiert wur<strong>de</strong>n die Verla<strong>de</strong>empfehlungen<br />

für Rohholz quer gela<strong>de</strong>n und für Rohholz längs gela<strong>de</strong>n.<br />

2.5 Einzelne Holzstapel dürfen nicht<br />

länger als 7 m sein. Längere Holzstapel<br />

sind durch Rungen o<strong>de</strong>r<br />

Zwischenwän<strong>de</strong> zu unterteilen.<br />

2.6 Die direkt an <strong>de</strong>n Rungen/Stirnwän<strong>de</strong>n<br />

anliegen<strong>de</strong>n Holzstämme<br />

müssen, gemessen vom Anlagepunkt<br />

aus, <strong>von</strong> diesen ca. 20 cm<br />

überragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ausgearbeitet wur<strong>de</strong>n diese Verla<strong>de</strong>empfehlungen<br />

durch einen hochrangig<br />

besetzten Arbeitskreis, bestehend u. a.<br />

aus Vertretern mehrerer Ministerien,<br />

verschie<strong>de</strong>ner Verbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Holzindustrie,<br />

<strong>de</strong>r Papierindustrie, <strong>de</strong>r Forstwirtschaft,<br />

<strong>de</strong>r Versicherungswirtschaft,<br />

<strong>de</strong>s Transportgewerbes sowie<br />

Vertretern <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft<br />

und <strong>de</strong>r Kontrollbehör<strong>de</strong>n. Wissenschaftlich<br />

begleitet wur<strong>de</strong> die Arbeit<br />

durch die Fachhochschule München<br />

und <strong>de</strong>n TÜV-Nord Mobilität. Die Verla<strong>de</strong>empfehlungen<br />

basieren auf <strong>de</strong>r VDI-<br />

Richtlinie 2700, Stand November 2004<br />

und orientieren sich an <strong>de</strong>r „Besten Praxis“<br />

zum verkehrs-, betriebs- und beför<strong>de</strong>rungssicheren<br />

Transport <strong>von</strong> Rohholz<br />

in Quer- bzw. in Längsverladung.<br />

Verla<strong>de</strong>empfehlung für Rohholz<br />

quer gela<strong>de</strong>n, zur <strong>Ladungssicherung</strong><br />

für <strong>de</strong>n Straßentransport<br />

1 Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />

Transportfahrzeuge<br />

1.1 Die Fahrzeuge müssen vorne und<br />

hinten mit ausreichend stabilen<br />

Rungen o<strong>de</strong>r Stirnwän<strong>de</strong>n ausgerüstet<br />

sein.<br />

1.2 Auf <strong>de</strong>n Fahrzeugbö<strong>de</strong>n müssen<br />

im La<strong>de</strong>bereich in Längsrichtung<br />

zwei Keil- bzw. Stegleisten vorhan<strong>de</strong>n<br />

sein. Diese müssen so<br />

beschaffen sein, dass sie die untere<br />

Stammlage formschlüssig sichern.<br />

1.3 Die Fahrzeuge müssen mit seitlichen<br />

Rückhaltevorrichtungen ausgestattet<br />

sein, die in <strong>de</strong>r Lage sind,<br />

Stämme zu halten, sodass diese<br />

<strong>de</strong>n Ladungsverbund nicht verlassen<br />

können. (Umsetzung bis zum<br />

01.10.2007.)<br />

1.4 Die Fahrzeuge müssen mit geeigneten<br />

Zurrpunkten und/o<strong>de</strong>r einer<br />

Rahmenkonstruktion, ausgestattet<br />

sein, die geeignet sind, erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Zurrkräfte aufzunehmen.<br />

(Zurrpunkte sind dann geeignet,<br />

wenn sie sich in Gestaltung und<br />

Konstruktion an die DIN EN<br />

12640:2000 anlehnen.)<br />

2 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Beladung<br />

2.1 Vor <strong>de</strong>r Beladung sollte die La<strong>de</strong>fläche<br />

frei <strong>von</strong> Er<strong>de</strong>, Rin<strong>de</strong> und<br />

Schnee sein, sodass die Funktionsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Keil-/Stegleisten<br />

nicht beeinträchtigt wird.<br />

2.2 Die Beladung hat ausgehend <strong>von</strong><br />

<strong>de</strong>n Rungen zu erfolgen, um Kavernenbildung<br />

möglichst zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

2.3 Je<strong>de</strong>r Stamm <strong>de</strong>r unteren Lage ist<br />

annähernd mittig auf bei<strong>de</strong> Keil-/<br />

Stegleisten zu la<strong>de</strong>n.<br />

2.4 Das Holz muss sorgfältig bela<strong>de</strong>n<br />

und mittels Greifer lagenweise verdichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Rohholz, quer gela<strong>de</strong>n<br />

ca. 20 cm<br />

Anlagepunkt<br />

Grafische Darstellung <strong>de</strong>r Vorgabe, dass<br />

die Rungen die an ihnen direkt anliegen<strong>de</strong>n<br />

Holzstämme, gemessen vom Anlagepunkt<br />

aus, um ca. 20 cm überragen<br />

müssen.<br />

3 <strong>Ladungssicherung</strong>smaßnahmen<br />

3.1 Die Gesamtladung ist in Längsrichtung<br />

mit zwei Zurrmitteln und<br />

geeigneten Spannelementen mit<br />

Handkraft zu sichern, um möglichen<br />

negativen Auswirkungen <strong>von</strong><br />

Vertikalstößen entgegen zu wirken.<br />

3.2 Die Vorspannkraft <strong>de</strong>r Zurrmittel ist<br />

zu kontrollieren. Zurrmittel sind gegebenenfalls<br />

im Verlauf <strong>de</strong>r Fahrt<br />

nachzuspannen.<br />

24 Berufskraftfahrer-Zeitung 12/06


<strong>Ladungssicherung</strong><br />

Verla<strong>de</strong>empfehlung für Rohholz<br />

(bis 6 Meter) längs gela<strong>de</strong>n, zur<br />

<strong>Ladungssicherung</strong> für <strong>de</strong>n<br />

Straßentransport<br />

1 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Transportfahrzeuge:<br />

1.1 Die Fahrzeuge müssen so ausgerüstet<br />

sein, dass je<strong>de</strong>r Holzstapel<br />

<strong>von</strong> min<strong>de</strong>stens zwei geeigneten<br />

Rungenpaaren o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

La<strong>de</strong>raumbegrenzungen gehalten<br />

wird.<br />

1.2 Auf <strong>de</strong>n Fahrzeugbö<strong>de</strong>n/Rungenschemeln<br />

müssen im La<strong>de</strong>bereich<br />

in Querrichtung min<strong>de</strong>stens zwei<br />

Keil- bzw. Stegleisten je Holzstapel<br />

vorhan<strong>de</strong>n sein. Diese müssen<br />

so beschaffen sein, dass sie die<br />

untere Stammlage formschlüssig<br />

sichern.<br />

1.3 Rungenschemeln sind gegen Verrutschen<br />

zu sichern. Klemmschlussverbindungen<br />

müssen wirksam<br />

sein.<br />

1.4 Die Fahrzeuge müssen mit geeigneten<br />

Zurrpunkten und/o<strong>de</strong>r einer<br />

Rahmenkonstruktion ausgestattet<br />

sein, die geeignet sind, erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Zurrkräfte aufzunehmen. (Zurrpunkte<br />

sind dann geeignet, wenn<br />

sie sich in Gestaltung und Konstruktion<br />

an die DIN EN 12640:2000<br />

anlehnen.)<br />

1.5 Soll die Ladung über Formschluss<br />

gesichert wer<strong>de</strong>n, muss das Fahrzeug<br />

über eine ausreichend dimensionierte<br />

Stirnwand verfügen.<br />

1.6 Soll die Ladung durch Nie<strong>de</strong>rzurrung<br />

gesichert wer<strong>de</strong>n, muss eine<br />

ausreichend feste stirnseitige Begrenzung<br />

vorhan<strong>de</strong>n sein, die in<br />

<strong>de</strong>r Lage ist, einzelne, in Kavernen<br />

liegen<strong>de</strong> Stämme am Verlassen<br />

<strong>de</strong>s Verbun<strong>de</strong>s (Holzstapel/Kontur<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeugs) zu hin<strong>de</strong>rn 1 .<br />

1.7 Soll eine verschneite/vereiste Ladung<br />

über Formschluss nach hinten<br />

gesichert wer<strong>de</strong>n, dann muss<br />

das Fahrzeug über eine ausreichend<br />

dimensionierte Heckwand<br />

verfügen.<br />

Transport <strong>von</strong> längs gela<strong>de</strong>nem Rohholz<br />

1.8 Soll eine verschneite/vereiste Ladung<br />

nach hinten durch Nie<strong>de</strong>rzurrung<br />

gesichert wer<strong>de</strong>n, muss eine<br />

ausreichend feste heckseitige Begrenzung<br />

<strong>de</strong>r La<strong>de</strong>fläche o<strong>de</strong>r eine<br />

an<strong>de</strong>re geeignete Maßnahme (z. B.<br />

Neigung <strong>de</strong>s letzten Holzstapels in<br />

Fahrtrichtung) vorhan<strong>de</strong>n sein, die<br />

in <strong>de</strong>r Lage ist, einzelne, in Kaverne<br />

liegen<strong>de</strong> Stämme am Verlassen<br />

<strong>de</strong>s Verbun<strong>de</strong>s (Holzstapel/Kontur<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeuges) zu hin<strong>de</strong>rn 1 . (Umsetzung<br />

bis zum 01.10.2007.)<br />

2 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Beladung<br />

2.1 Vor <strong>de</strong>r Beladung sollten die La<strong>de</strong>fläche<br />

bzw. die La<strong>de</strong>schemel<br />

frei <strong>von</strong> Er<strong>de</strong>, Rin<strong>de</strong> und Schnee<br />

sein, sodass die Funktionsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Keil-/Stegleisten gewährleistet<br />

bleibt.<br />

2.2 Je<strong>de</strong>r Stamm <strong>de</strong>r unteren Lage ist<br />

annähernd mittig auf bei<strong>de</strong>n Keil-/<br />

Stegleisten zu la<strong>de</strong>n.<br />

2.3 Die Beladung hat ausgehend <strong>von</strong><br />

<strong>de</strong>n äußeren Rungen zu erfolgen,<br />

um Kavernen zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

2.4 Der Abstand zweier Holzstapel zueinan<strong>de</strong>r<br />

muss so gewählt wer<strong>de</strong>n,<br />

dass lose liegen<strong>de</strong> Einzelstämme<br />

aus Kavernen nur so weit aus <strong>de</strong>m<br />

Ladungsstapel herausrutschen<br />

können, dass sie noch <strong>von</strong> zwei<br />

Rungen und/o<strong>de</strong>r <strong>von</strong> einer Runge<br />

und einem <strong>Ladungssicherung</strong>smittel<br />

in einer Art gehalten<br />

wer<strong>de</strong>n, dass eine Längsführung<br />

1<br />

Bei Stammlängen ab 4,00 m ist eine Kavernenbildung nicht bekannt. Daher kann eine Begrenzung entfallen.<br />

sichergestellt und ein seitliches<br />

Ausscheren aus <strong>de</strong>m Ladungsstapel<br />

unmöglich ist.<br />

2.5 Das Holz muss sorgfältig gela<strong>de</strong>n<br />

und mittels Greifer lagenweise verdichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2.6 Die direkt an <strong>de</strong>n Rungen anliegen<strong>de</strong>n<br />

Holzstämme müssen, gemessen<br />

vom Anlagepunkt aus,<br />

<strong>von</strong> diesen um ca. 20 cm überragt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Stirnwand muss min<strong>de</strong>stens<br />

die gleiche Höhe haben,<br />

wie <strong>de</strong>r am höchsten liegen<strong>de</strong><br />

Stamm (siehe Grafik).<br />

2.7 Die Holzstämme sollten als balliger<br />

Stapel bela<strong>de</strong>n sein.<br />

3 <strong>Ladungssicherung</strong>smaßnahmen<br />

3.1 Wird die Ladung über Formschluss<br />

gesichert, ist pro Holzstapel<br />

min<strong>de</strong>stens ein mit Handkraft<br />

gespanntes Zurrmittel zu verwen<strong>de</strong>n,<br />

um möglichen negativen Auswirkungen<br />

<strong>von</strong> Vertikalstößen entgegen<br />

zu wirken.<br />

3.2 Wird die Ladung kraftschlüssig gesichert,<br />

sind min<strong>de</strong>stens zwei<br />

Zurrmittel einzusetzen.<br />

Die Anzahl <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Zurrmittel<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>n ermittelten<br />

Abzugswerten <strong>de</strong>r Stämme<br />

untereinan<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Masse <strong>de</strong>r Ladung,<br />

<strong>de</strong>n feststehen<strong>de</strong>n Maxi-<br />

Berufskraftfahrer-Zeitung 12/06<br />

25


<strong>Ladungssicherung</strong><br />

malwerten <strong>de</strong>r Massenkräfte <strong>de</strong>r<br />

Ladung und <strong>de</strong>n durch Zurrmittel<br />

erreichbaren Vorspannkräften.<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r notwendigen<br />

Vorspannkräfte kann die<br />

Stammlage, die auf <strong>de</strong>n Keil- bzw.<br />

Stegleisten aufliegt, unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Um eine möglichst gleichmäßige<br />

Verteilung <strong>de</strong>r Vorspannkräfte an<br />

<strong>de</strong>r Ladung zu erreichen, sollten<br />

die Spannelemente <strong>de</strong>r Zurrmittel<br />

wechselseitig auf <strong>de</strong>r rechten und<br />

linken Seite <strong>de</strong>r Ladung zum Einsatz<br />

kommen.<br />

Die Spannung <strong>de</strong>r Zurrmittel ist zu<br />

kontrollieren. Sie sind gegebenenfalls<br />

im Verlauf <strong>de</strong>r Fahrt nachzuspannen.<br />

3.3 Ein auf die Ladung gelegter La<strong>de</strong>kran<br />

darf nicht mit eingespannt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Alfred Lampen<br />

Sicherung <strong>von</strong> längs verla<strong>de</strong>nem Rohholz bis 6 m<br />

Anzahl <strong>de</strong>r zur <strong>Ladungssicherung</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Zurrmittel pro Stapel:<br />

1. Zurrgurte mit Langhebelratsche und einer Vorspannkraft (S TF ) <strong>von</strong> 500 daN<br />

2. Zurrmittel mit einer Vorspannkraft <strong>von</strong> 750 daN im gera<strong>de</strong>n Zug<br />

Transportiertes Rohholz<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Zurrmittel pro Stapel<br />

Holzart Stapel- Stamm- 1. Zurrgurte mit Langhebelratsche 2. Zurrmittel<br />

gewicht länge 1 Ratsche je Gurt 2 Ratschen je Gurt mit 750 daN<br />

Kiefer 6.000 kg ca.3 m 2 Zurrgurte 2 Zurrgurte 2 Zurrmittel<br />

8.000 kg ab 4 m Nicht zu empfehlen 4 Zurrgurte 4 Zurrmittel<br />

Fichte 6.000 kg ca.3 m 2 Zurrgurte 2 Zurrgurte 2 Zurrmittel<br />

8.000 kg ab 4 m 2 Zurrgurte 2 Zurrgurte 2 Zurrmittel<br />

Laubholz 6.000 kg ca.3 m 4 Zurrgurte 3 Zurrgurte 3 Zurrmittel<br />

8.000 kg ab 4 m Nicht zu empfehlen 5 Zurrgurte 4 Zurrmittel<br />

Anmerkungen:<br />

Diese Tabelle ist nur anwendbar bei <strong>de</strong>r Verwendung <strong>von</strong> Zurrgurten mit Langhebelratschen<br />

und einer Vorspannkraft (S TF ) <strong>von</strong> 500 daN.<br />

Die untere Stammlage muss auf Keil-/Stegleisten aufliegen und durch diese<br />

formschlüssig gesichert wer<strong>de</strong>n. Das Gewicht dieser formschlüssig gesicherten<br />

Stammlage wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Berechnung berücksichtigt.<br />

Die Berechnung basiert auf <strong>de</strong>n Abzugswerten, die durch <strong>de</strong>n TÜV-Nord Mobilität<br />

ermittelt wur<strong>de</strong>n.<br />

Recht / Urteile<br />

Keine ausreichen<strong>de</strong><br />

Überholgeschwindigkeit<br />

Ein Lkw, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sautobahn<br />

einen an<strong>de</strong>ren Lkw überholt und hierbei<br />

lediglich einen Geschwindigkeitsüberschuss<br />

<strong>von</strong> 9,8 km/h aufweist, hat<br />

nicht eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“,<br />

wie es die Straßenverkehrsordnung<br />

ausdrücklich vorschreibt.<br />

Der Lkw-Fahrer kann daher<br />

für dieses so genannte „Elefantenrennen“<br />

mit einem Bußgeld (Regelbuße<br />

40 Euro) belegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Amtsgericht Lüdinghausen,<br />

Az.: 10 Owi 89 Js 2124/05 - 248/05<br />

Handy-Verbot<br />

während <strong>de</strong>r Fahrt<br />

Die verbotene Benutzung eines Handys<br />

während <strong>de</strong>r Fahrt auf öffentlichen<br />

Straßen liegt auch dann vor, wenn <strong>de</strong>r<br />

Fahrer das Handy während <strong>de</strong>r Fahrt<br />

in die Hand nimmt, um aus diesem eine<br />

dort gespeicherte Telefonnummer<br />

auszulesen.<br />

Oberlan<strong>de</strong>sgericht Hamm,<br />

Az.: 2 Ss OWi 402/06<br />

Nach 20 Minuten<br />

Unfallort verlassen<br />

Wer nach einem Crash mit <strong>de</strong>n Leitplanken<br />

<strong>de</strong>r Autobahn anschließend<br />

an Ort und Stelle noch min<strong>de</strong>stens<br />

zwanzig Minuten damit beschäftigt<br />

war, sein Fahrzeug aus <strong>de</strong>r Gefahrenzone<br />

zu bringen und herumliegen<strong>de</strong><br />

Fahrzeugteile zu entfernen, <strong>de</strong>m kann<br />

man keine Fahrerflucht unterstellen.<br />

Wie die telefonische Rechtsberatung<br />

<strong>de</strong>r Deutschen Anwaltshotline (www.<br />

anwaltshotline.<strong>de</strong>) berichtet, geschah<br />

<strong>de</strong>r Unfall auf <strong>de</strong>r A 6 Richtung Mannheim,<br />

wo das Fahrzeug in Höhe <strong>de</strong>r<br />

Grumbachtalbrücke nach rechts <strong>von</strong><br />

<strong>de</strong>r Fahrbahn abkam und mit <strong>de</strong>r Leitplanke<br />

sowie <strong>de</strong>m Kilometerschild kollidierte.<br />

Für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n hatte die Versicherung<br />

zunächst 4.690 Euro an die geschädigte<br />

Straßenbauverwaltung Saarland<br />

gezahlt, wollte das Geld aber vom<br />

Fahrer zurückhaben. Der Unfall fand<br />

nämlich gegen 20 Uhr abends statt,<br />

wur<strong>de</strong> aber <strong>von</strong> <strong>de</strong>m Mann erst am<br />

nächsten Morgen bei <strong>de</strong>r Polizeidirektion<br />

Brebach gemel<strong>de</strong>t. Das sei Fahrerflucht<br />

und damit ein klarer Verstoß<br />

gegen die Versicherungsbedingungen.<br />

Mitnichten, urteilte <strong>de</strong>r Homburger<br />

Richter. Für die Festlegung <strong>de</strong>r gebotenen<br />

Pflicht-Wartezeit seien immer<br />

die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalls maßgebend.<br />

„Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

verursachten Scha<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>s Unfallortes<br />

und <strong>de</strong>r Tageszeit war nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>s Gerichtes hier eine Wartefrist<br />

<strong>von</strong> 15 bis 20 Minuten ausreichend“,<br />

erklärt Rechtsanwalt Jörg-<br />

Matthias Bauer. Zumal mit einem baldigen<br />

Erscheinen <strong>de</strong>r Polizei zu dieser<br />

Stun<strong>de</strong> nicht zu rechnen war und <strong>de</strong>r<br />

Unfall-Pkw am Unfallort zurückgelassen<br />

wur<strong>de</strong>. „Solange aber hat <strong>de</strong>r<br />

Mann für seine Aufräumarbeiten sicherlich<br />

gebraucht“, sagt Rechtsanwalt<br />

Bauer.<br />

Amtsgericht Homburg<br />

(Az. 7 C 327/05).<br />

Höhere Bußgel<strong>de</strong>r<br />

In Deutschland soll die Bußgeldobergrenze<br />

für allgemeine Verkehrsverstöße<br />

<strong>von</strong> 1.000 auf 2.000 Euro angehoben<br />

wer<strong>de</strong>n. Wer vorsätzlich rast<br />

o<strong>de</strong>r drängelt, soll künftig bis zu 2.000<br />

Euro zahlen. Und wer nach Alkoholo<strong>de</strong>r<br />

Drogenkonsum am Steuer erwischt<br />

wird, muss mit bis zu 3.000 Euro<br />

rechnen.<br />

26 Berufskraftfahrer-Zeitung 12/06

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