Sichern von Kurzholzstämmen - Ladungssicherung.de
Sichern von Kurzholzstämmen - Ladungssicherung.de
Sichern von Kurzholzstämmen - Ladungssicherung.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Ladungssicherung</strong><br />
<strong>Sichern</strong> <strong>von</strong><br />
Kurzholzstämmen<br />
Nach jahrelanger Unsicherheit über die richtige Sicherung <strong>von</strong> Kurzholzstämmen,<br />
so genanntem Rohholz, und diversen Versuchen und<br />
Lösungsansätzen erfolgte im September 2006 – pünktlich zur IAA Nutzfahrzeuge<br />
– <strong>de</strong>r Durchbruch. Präsentiert wur<strong>de</strong>n die Verla<strong>de</strong>empfehlungen<br />
für Rohholz quer gela<strong>de</strong>n und für Rohholz längs gela<strong>de</strong>n.<br />
2.5 Einzelne Holzstapel dürfen nicht<br />
länger als 7 m sein. Längere Holzstapel<br />
sind durch Rungen o<strong>de</strong>r<br />
Zwischenwän<strong>de</strong> zu unterteilen.<br />
2.6 Die direkt an <strong>de</strong>n Rungen/Stirnwän<strong>de</strong>n<br />
anliegen<strong>de</strong>n Holzstämme<br />
müssen, gemessen vom Anlagepunkt<br />
aus, <strong>von</strong> diesen ca. 20 cm<br />
überragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausgearbeitet wur<strong>de</strong>n diese Verla<strong>de</strong>empfehlungen<br />
durch einen hochrangig<br />
besetzten Arbeitskreis, bestehend u. a.<br />
aus Vertretern mehrerer Ministerien,<br />
verschie<strong>de</strong>ner Verbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Holzindustrie,<br />
<strong>de</strong>r Papierindustrie, <strong>de</strong>r Forstwirtschaft,<br />
<strong>de</strong>r Versicherungswirtschaft,<br />
<strong>de</strong>s Transportgewerbes sowie<br />
Vertretern <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft<br />
und <strong>de</strong>r Kontrollbehör<strong>de</strong>n. Wissenschaftlich<br />
begleitet wur<strong>de</strong> die Arbeit<br />
durch die Fachhochschule München<br />
und <strong>de</strong>n TÜV-Nord Mobilität. Die Verla<strong>de</strong>empfehlungen<br />
basieren auf <strong>de</strong>r VDI-<br />
Richtlinie 2700, Stand November 2004<br />
und orientieren sich an <strong>de</strong>r „Besten Praxis“<br />
zum verkehrs-, betriebs- und beför<strong>de</strong>rungssicheren<br />
Transport <strong>von</strong> Rohholz<br />
in Quer- bzw. in Längsverladung.<br />
Verla<strong>de</strong>empfehlung für Rohholz<br />
quer gela<strong>de</strong>n, zur <strong>Ladungssicherung</strong><br />
für <strong>de</strong>n Straßentransport<br />
1 Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />
Transportfahrzeuge<br />
1.1 Die Fahrzeuge müssen vorne und<br />
hinten mit ausreichend stabilen<br />
Rungen o<strong>de</strong>r Stirnwän<strong>de</strong>n ausgerüstet<br />
sein.<br />
1.2 Auf <strong>de</strong>n Fahrzeugbö<strong>de</strong>n müssen<br />
im La<strong>de</strong>bereich in Längsrichtung<br />
zwei Keil- bzw. Stegleisten vorhan<strong>de</strong>n<br />
sein. Diese müssen so<br />
beschaffen sein, dass sie die untere<br />
Stammlage formschlüssig sichern.<br />
1.3 Die Fahrzeuge müssen mit seitlichen<br />
Rückhaltevorrichtungen ausgestattet<br />
sein, die in <strong>de</strong>r Lage sind,<br />
Stämme zu halten, sodass diese<br />
<strong>de</strong>n Ladungsverbund nicht verlassen<br />
können. (Umsetzung bis zum<br />
01.10.2007.)<br />
1.4 Die Fahrzeuge müssen mit geeigneten<br />
Zurrpunkten und/o<strong>de</strong>r einer<br />
Rahmenkonstruktion, ausgestattet<br />
sein, die geeignet sind, erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Zurrkräfte aufzunehmen.<br />
(Zurrpunkte sind dann geeignet,<br />
wenn sie sich in Gestaltung und<br />
Konstruktion an die DIN EN<br />
12640:2000 anlehnen.)<br />
2 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Beladung<br />
2.1 Vor <strong>de</strong>r Beladung sollte die La<strong>de</strong>fläche<br />
frei <strong>von</strong> Er<strong>de</strong>, Rin<strong>de</strong> und<br />
Schnee sein, sodass die Funktionsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r Keil-/Stegleisten<br />
nicht beeinträchtigt wird.<br />
2.2 Die Beladung hat ausgehend <strong>von</strong><br />
<strong>de</strong>n Rungen zu erfolgen, um Kavernenbildung<br />
möglichst zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
2.3 Je<strong>de</strong>r Stamm <strong>de</strong>r unteren Lage ist<br />
annähernd mittig auf bei<strong>de</strong> Keil-/<br />
Stegleisten zu la<strong>de</strong>n.<br />
2.4 Das Holz muss sorgfältig bela<strong>de</strong>n<br />
und mittels Greifer lagenweise verdichtet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Rohholz, quer gela<strong>de</strong>n<br />
ca. 20 cm<br />
Anlagepunkt<br />
Grafische Darstellung <strong>de</strong>r Vorgabe, dass<br />
die Rungen die an ihnen direkt anliegen<strong>de</strong>n<br />
Holzstämme, gemessen vom Anlagepunkt<br />
aus, um ca. 20 cm überragen<br />
müssen.<br />
3 <strong>Ladungssicherung</strong>smaßnahmen<br />
3.1 Die Gesamtladung ist in Längsrichtung<br />
mit zwei Zurrmitteln und<br />
geeigneten Spannelementen mit<br />
Handkraft zu sichern, um möglichen<br />
negativen Auswirkungen <strong>von</strong><br />
Vertikalstößen entgegen zu wirken.<br />
3.2 Die Vorspannkraft <strong>de</strong>r Zurrmittel ist<br />
zu kontrollieren. Zurrmittel sind gegebenenfalls<br />
im Verlauf <strong>de</strong>r Fahrt<br />
nachzuspannen.<br />
24 Berufskraftfahrer-Zeitung 12/06
<strong>Ladungssicherung</strong><br />
Verla<strong>de</strong>empfehlung für Rohholz<br />
(bis 6 Meter) längs gela<strong>de</strong>n, zur<br />
<strong>Ladungssicherung</strong> für <strong>de</strong>n<br />
Straßentransport<br />
1 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Transportfahrzeuge:<br />
1.1 Die Fahrzeuge müssen so ausgerüstet<br />
sein, dass je<strong>de</strong>r Holzstapel<br />
<strong>von</strong> min<strong>de</strong>stens zwei geeigneten<br />
Rungenpaaren o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
La<strong>de</strong>raumbegrenzungen gehalten<br />
wird.<br />
1.2 Auf <strong>de</strong>n Fahrzeugbö<strong>de</strong>n/Rungenschemeln<br />
müssen im La<strong>de</strong>bereich<br />
in Querrichtung min<strong>de</strong>stens zwei<br />
Keil- bzw. Stegleisten je Holzstapel<br />
vorhan<strong>de</strong>n sein. Diese müssen<br />
so beschaffen sein, dass sie die<br />
untere Stammlage formschlüssig<br />
sichern.<br />
1.3 Rungenschemeln sind gegen Verrutschen<br />
zu sichern. Klemmschlussverbindungen<br />
müssen wirksam<br />
sein.<br />
1.4 Die Fahrzeuge müssen mit geeigneten<br />
Zurrpunkten und/o<strong>de</strong>r einer<br />
Rahmenkonstruktion ausgestattet<br />
sein, die geeignet sind, erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Zurrkräfte aufzunehmen. (Zurrpunkte<br />
sind dann geeignet, wenn<br />
sie sich in Gestaltung und Konstruktion<br />
an die DIN EN 12640:2000<br />
anlehnen.)<br />
1.5 Soll die Ladung über Formschluss<br />
gesichert wer<strong>de</strong>n, muss das Fahrzeug<br />
über eine ausreichend dimensionierte<br />
Stirnwand verfügen.<br />
1.6 Soll die Ladung durch Nie<strong>de</strong>rzurrung<br />
gesichert wer<strong>de</strong>n, muss eine<br />
ausreichend feste stirnseitige Begrenzung<br />
vorhan<strong>de</strong>n sein, die in<br />
<strong>de</strong>r Lage ist, einzelne, in Kavernen<br />
liegen<strong>de</strong> Stämme am Verlassen<br />
<strong>de</strong>s Verbun<strong>de</strong>s (Holzstapel/Kontur<br />
<strong>de</strong>s Fahrzeugs) zu hin<strong>de</strong>rn 1 .<br />
1.7 Soll eine verschneite/vereiste Ladung<br />
über Formschluss nach hinten<br />
gesichert wer<strong>de</strong>n, dann muss<br />
das Fahrzeug über eine ausreichend<br />
dimensionierte Heckwand<br />
verfügen.<br />
Transport <strong>von</strong> längs gela<strong>de</strong>nem Rohholz<br />
1.8 Soll eine verschneite/vereiste Ladung<br />
nach hinten durch Nie<strong>de</strong>rzurrung<br />
gesichert wer<strong>de</strong>n, muss eine<br />
ausreichend feste heckseitige Begrenzung<br />
<strong>de</strong>r La<strong>de</strong>fläche o<strong>de</strong>r eine<br />
an<strong>de</strong>re geeignete Maßnahme (z. B.<br />
Neigung <strong>de</strong>s letzten Holzstapels in<br />
Fahrtrichtung) vorhan<strong>de</strong>n sein, die<br />
in <strong>de</strong>r Lage ist, einzelne, in Kaverne<br />
liegen<strong>de</strong> Stämme am Verlassen<br />
<strong>de</strong>s Verbun<strong>de</strong>s (Holzstapel/Kontur<br />
<strong>de</strong>s Fahrzeuges) zu hin<strong>de</strong>rn 1 . (Umsetzung<br />
bis zum 01.10.2007.)<br />
2 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Beladung<br />
2.1 Vor <strong>de</strong>r Beladung sollten die La<strong>de</strong>fläche<br />
bzw. die La<strong>de</strong>schemel<br />
frei <strong>von</strong> Er<strong>de</strong>, Rin<strong>de</strong> und Schnee<br />
sein, sodass die Funktionsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r Keil-/Stegleisten gewährleistet<br />
bleibt.<br />
2.2 Je<strong>de</strong>r Stamm <strong>de</strong>r unteren Lage ist<br />
annähernd mittig auf bei<strong>de</strong>n Keil-/<br />
Stegleisten zu la<strong>de</strong>n.<br />
2.3 Die Beladung hat ausgehend <strong>von</strong><br />
<strong>de</strong>n äußeren Rungen zu erfolgen,<br />
um Kavernen zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
2.4 Der Abstand zweier Holzstapel zueinan<strong>de</strong>r<br />
muss so gewählt wer<strong>de</strong>n,<br />
dass lose liegen<strong>de</strong> Einzelstämme<br />
aus Kavernen nur so weit aus <strong>de</strong>m<br />
Ladungsstapel herausrutschen<br />
können, dass sie noch <strong>von</strong> zwei<br />
Rungen und/o<strong>de</strong>r <strong>von</strong> einer Runge<br />
und einem <strong>Ladungssicherung</strong>smittel<br />
in einer Art gehalten<br />
wer<strong>de</strong>n, dass eine Längsführung<br />
1<br />
Bei Stammlängen ab 4,00 m ist eine Kavernenbildung nicht bekannt. Daher kann eine Begrenzung entfallen.<br />
sichergestellt und ein seitliches<br />
Ausscheren aus <strong>de</strong>m Ladungsstapel<br />
unmöglich ist.<br />
2.5 Das Holz muss sorgfältig gela<strong>de</strong>n<br />
und mittels Greifer lagenweise verdichtet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
2.6 Die direkt an <strong>de</strong>n Rungen anliegen<strong>de</strong>n<br />
Holzstämme müssen, gemessen<br />
vom Anlagepunkt aus,<br />
<strong>von</strong> diesen um ca. 20 cm überragt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Stirnwand muss min<strong>de</strong>stens<br />
die gleiche Höhe haben,<br />
wie <strong>de</strong>r am höchsten liegen<strong>de</strong><br />
Stamm (siehe Grafik).<br />
2.7 Die Holzstämme sollten als balliger<br />
Stapel bela<strong>de</strong>n sein.<br />
3 <strong>Ladungssicherung</strong>smaßnahmen<br />
3.1 Wird die Ladung über Formschluss<br />
gesichert, ist pro Holzstapel<br />
min<strong>de</strong>stens ein mit Handkraft<br />
gespanntes Zurrmittel zu verwen<strong>de</strong>n,<br />
um möglichen negativen Auswirkungen<br />
<strong>von</strong> Vertikalstößen entgegen<br />
zu wirken.<br />
3.2 Wird die Ladung kraftschlüssig gesichert,<br />
sind min<strong>de</strong>stens zwei<br />
Zurrmittel einzusetzen.<br />
Die Anzahl <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Zurrmittel<br />
ergibt sich aus <strong>de</strong>n ermittelten<br />
Abzugswerten <strong>de</strong>r Stämme<br />
untereinan<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Masse <strong>de</strong>r Ladung,<br />
<strong>de</strong>n feststehen<strong>de</strong>n Maxi-<br />
Berufskraftfahrer-Zeitung 12/06<br />
25
<strong>Ladungssicherung</strong><br />
malwerten <strong>de</strong>r Massenkräfte <strong>de</strong>r<br />
Ladung und <strong>de</strong>n durch Zurrmittel<br />
erreichbaren Vorspannkräften.<br />
Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Vorspannkräfte kann die<br />
Stammlage, die auf <strong>de</strong>n Keil- bzw.<br />
Stegleisten aufliegt, unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Um eine möglichst gleichmäßige<br />
Verteilung <strong>de</strong>r Vorspannkräfte an<br />
<strong>de</strong>r Ladung zu erreichen, sollten<br />
die Spannelemente <strong>de</strong>r Zurrmittel<br />
wechselseitig auf <strong>de</strong>r rechten und<br />
linken Seite <strong>de</strong>r Ladung zum Einsatz<br />
kommen.<br />
Die Spannung <strong>de</strong>r Zurrmittel ist zu<br />
kontrollieren. Sie sind gegebenenfalls<br />
im Verlauf <strong>de</strong>r Fahrt nachzuspannen.<br />
3.3 Ein auf die Ladung gelegter La<strong>de</strong>kran<br />
darf nicht mit eingespannt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Alfred Lampen<br />
Sicherung <strong>von</strong> längs verla<strong>de</strong>nem Rohholz bis 6 m<br />
Anzahl <strong>de</strong>r zur <strong>Ladungssicherung</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Zurrmittel pro Stapel:<br />
1. Zurrgurte mit Langhebelratsche und einer Vorspannkraft (S TF ) <strong>von</strong> 500 daN<br />
2. Zurrmittel mit einer Vorspannkraft <strong>von</strong> 750 daN im gera<strong>de</strong>n Zug<br />
Transportiertes Rohholz<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Zurrmittel pro Stapel<br />
Holzart Stapel- Stamm- 1. Zurrgurte mit Langhebelratsche 2. Zurrmittel<br />
gewicht länge 1 Ratsche je Gurt 2 Ratschen je Gurt mit 750 daN<br />
Kiefer 6.000 kg ca.3 m 2 Zurrgurte 2 Zurrgurte 2 Zurrmittel<br />
8.000 kg ab 4 m Nicht zu empfehlen 4 Zurrgurte 4 Zurrmittel<br />
Fichte 6.000 kg ca.3 m 2 Zurrgurte 2 Zurrgurte 2 Zurrmittel<br />
8.000 kg ab 4 m 2 Zurrgurte 2 Zurrgurte 2 Zurrmittel<br />
Laubholz 6.000 kg ca.3 m 4 Zurrgurte 3 Zurrgurte 3 Zurrmittel<br />
8.000 kg ab 4 m Nicht zu empfehlen 5 Zurrgurte 4 Zurrmittel<br />
Anmerkungen:<br />
Diese Tabelle ist nur anwendbar bei <strong>de</strong>r Verwendung <strong>von</strong> Zurrgurten mit Langhebelratschen<br />
und einer Vorspannkraft (S TF ) <strong>von</strong> 500 daN.<br />
Die untere Stammlage muss auf Keil-/Stegleisten aufliegen und durch diese<br />
formschlüssig gesichert wer<strong>de</strong>n. Das Gewicht dieser formschlüssig gesicherten<br />
Stammlage wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Berechnung berücksichtigt.<br />
Die Berechnung basiert auf <strong>de</strong>n Abzugswerten, die durch <strong>de</strong>n TÜV-Nord Mobilität<br />
ermittelt wur<strong>de</strong>n.<br />
Recht / Urteile<br />
Keine ausreichen<strong>de</strong><br />
Überholgeschwindigkeit<br />
Ein Lkw, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sautobahn<br />
einen an<strong>de</strong>ren Lkw überholt und hierbei<br />
lediglich einen Geschwindigkeitsüberschuss<br />
<strong>von</strong> 9,8 km/h aufweist, hat<br />
nicht eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“,<br />
wie es die Straßenverkehrsordnung<br />
ausdrücklich vorschreibt.<br />
Der Lkw-Fahrer kann daher<br />
für dieses so genannte „Elefantenrennen“<br />
mit einem Bußgeld (Regelbuße<br />
40 Euro) belegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Amtsgericht Lüdinghausen,<br />
Az.: 10 Owi 89 Js 2124/05 - 248/05<br />
Handy-Verbot<br />
während <strong>de</strong>r Fahrt<br />
Die verbotene Benutzung eines Handys<br />
während <strong>de</strong>r Fahrt auf öffentlichen<br />
Straßen liegt auch dann vor, wenn <strong>de</strong>r<br />
Fahrer das Handy während <strong>de</strong>r Fahrt<br />
in die Hand nimmt, um aus diesem eine<br />
dort gespeicherte Telefonnummer<br />
auszulesen.<br />
Oberlan<strong>de</strong>sgericht Hamm,<br />
Az.: 2 Ss OWi 402/06<br />
Nach 20 Minuten<br />
Unfallort verlassen<br />
Wer nach einem Crash mit <strong>de</strong>n Leitplanken<br />
<strong>de</strong>r Autobahn anschließend<br />
an Ort und Stelle noch min<strong>de</strong>stens<br />
zwanzig Minuten damit beschäftigt<br />
war, sein Fahrzeug aus <strong>de</strong>r Gefahrenzone<br />
zu bringen und herumliegen<strong>de</strong><br />
Fahrzeugteile zu entfernen, <strong>de</strong>m kann<br />
man keine Fahrerflucht unterstellen.<br />
Wie die telefonische Rechtsberatung<br />
<strong>de</strong>r Deutschen Anwaltshotline (www.<br />
anwaltshotline.<strong>de</strong>) berichtet, geschah<br />
<strong>de</strong>r Unfall auf <strong>de</strong>r A 6 Richtung Mannheim,<br />
wo das Fahrzeug in Höhe <strong>de</strong>r<br />
Grumbachtalbrücke nach rechts <strong>von</strong><br />
<strong>de</strong>r Fahrbahn abkam und mit <strong>de</strong>r Leitplanke<br />
sowie <strong>de</strong>m Kilometerschild kollidierte.<br />
Für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n hatte die Versicherung<br />
zunächst 4.690 Euro an die geschädigte<br />
Straßenbauverwaltung Saarland<br />
gezahlt, wollte das Geld aber vom<br />
Fahrer zurückhaben. Der Unfall fand<br />
nämlich gegen 20 Uhr abends statt,<br />
wur<strong>de</strong> aber <strong>von</strong> <strong>de</strong>m Mann erst am<br />
nächsten Morgen bei <strong>de</strong>r Polizeidirektion<br />
Brebach gemel<strong>de</strong>t. Das sei Fahrerflucht<br />
und damit ein klarer Verstoß<br />
gegen die Versicherungsbedingungen.<br />
Mitnichten, urteilte <strong>de</strong>r Homburger<br />
Richter. Für die Festlegung <strong>de</strong>r gebotenen<br />
Pflicht-Wartezeit seien immer<br />
die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalls maßgebend.<br />
„Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
verursachten Scha<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>s Unfallortes<br />
und <strong>de</strong>r Tageszeit war nach Auffassung<br />
<strong>de</strong>s Gerichtes hier eine Wartefrist<br />
<strong>von</strong> 15 bis 20 Minuten ausreichend“,<br />
erklärt Rechtsanwalt Jörg-<br />
Matthias Bauer. Zumal mit einem baldigen<br />
Erscheinen <strong>de</strong>r Polizei zu dieser<br />
Stun<strong>de</strong> nicht zu rechnen war und <strong>de</strong>r<br />
Unfall-Pkw am Unfallort zurückgelassen<br />
wur<strong>de</strong>. „Solange aber hat <strong>de</strong>r<br />
Mann für seine Aufräumarbeiten sicherlich<br />
gebraucht“, sagt Rechtsanwalt<br />
Bauer.<br />
Amtsgericht Homburg<br />
(Az. 7 C 327/05).<br />
Höhere Bußgel<strong>de</strong>r<br />
In Deutschland soll die Bußgeldobergrenze<br />
für allgemeine Verkehrsverstöße<br />
<strong>von</strong> 1.000 auf 2.000 Euro angehoben<br />
wer<strong>de</strong>n. Wer vorsätzlich rast<br />
o<strong>de</strong>r drängelt, soll künftig bis zu 2.000<br />
Euro zahlen. Und wer nach Alkoholo<strong>de</strong>r<br />
Drogenkonsum am Steuer erwischt<br />
wird, muss mit bis zu 3.000 Euro<br />
rechnen.<br />
26 Berufskraftfahrer-Zeitung 12/06