Bericht zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.11.2013 - Lahnau
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Beschluss:<br />
a) Teil III, § 22 Abs. 1 <strong>der</strong> Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:<br />
§ 22 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser<br />
(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist <strong>der</strong> Frischwasserverbrauch<br />
auf dem angeschlossenen Grundstück.<br />
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch<br />
ab 01.01.2014<br />
3,30 EUR (bisher 3,11 EUR)<br />
Dem Entwurf einer III. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>zur</strong> Entwässerungssatzung wird in <strong>der</strong> vorliegenden<br />
Form zugestimmt.<br />
b) Teil III, § 9 Abs. 1 <strong>der</strong> Wasserbeitrags- und -gebührensatzung <strong>vom</strong> 25.11.1981 in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> XXIII. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>vom</strong> 16.11.2012 erhält folgende Neufassung:<br />
§ 9<br />
Laufende Benutzungsgebühren<br />
(1) Die laufende Benutzungsgebühr wird nach <strong>der</strong> Menge des Frischwassers berechnet,<br />
das <strong>der</strong> öffentlichen Wasserversorgungsanlage <strong>vom</strong> angeschlossenen<br />
Grundstück abgenommen wird. Der Wasserverbrauch auf dem Grundstück wird<br />
durch Wasserzähler gemessen. Die laufende Wasserbenutzungsgebühr beträgt<br />
je Kubikmeter Frischwasser (Nettopreis 1,92 Euro zuzügl. 7 % Umsatzsteuer)<br />
2,05 Euro brutto (bisher 2,34 EUR).<br />
Dem Entwurf einer XXIV. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>zur</strong> Wasserbeitrags- und –gebührensatzung<br />
wird in <strong>der</strong> vorliegenden Form zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
Punkt 6 (bisher Punkt 8)<br />
Benennung <strong>der</strong> neuen Talbrücke <strong>der</strong> A 45 über die Lahn in „Talbrücke <strong>Lahnau</strong>“<br />
- Antrag des Gemeindevertreters Thomas Kraft <strong>vom</strong> 28.10.2013 -<br />
Drucksache IX/135<br />
Beschluss:<br />
Dem Antrag des Gemeindevertreters Thomas Kraft <strong>vom</strong> 28.10.2013<br />
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich mit dem Hess. Ministerium für Wirtschaft,<br />
Verkehr und Landesentwicklung sowie mit dem Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung in Verbindung zu setzen, dass die neu entstehende<br />
Talbrücke <strong>der</strong> Autobahn A 45 über die Lahn den Namen „Talbrücke <strong>Lahnau</strong>“ tragen<br />
wird. Diese Benennung soll spätestens mit <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> neuen Brücke,