WISSENSWERTES ZUR PKA â AUSBILDUNG - LAKT
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Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendschutzgesetz<br />
Diese Untersuchung muss für Jugendliche unter 18 Jahren innerhalb der letzten 14<br />
Monate vor Beginn der Ausbildung durchgeführt worden sein und ist ein Jahr nach der<br />
Aufnahme der Ausbildung zu wiederholen. Die Bescheinigung über die Erstuntersuchung<br />
ist in der Apotheke aufzubewahren.<br />
Berichtsheft<br />
Berichtshefte werden von der Landesapothekerkammer Thüringen über die Apotheke für<br />
jeden Auszubildenden zur Verfügung gestellt. Auszubildende haben ein Berichtsheft zu<br />
führen, das vom Ausbilder und der Berufsschule regelmäßig zu kontrollieren und<br />
abzuzeichnen ist. Das Führen des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur<br />
Abschlussprüfung.<br />
Zur Führung des Berichtsheftes und zur Vereinheitlichung in den Thüringer Berufsschulen<br />
wurde im Berufsbildungs- und Prüfungsausschuss vereinbart, dass 1x im Monat ein<br />
Einzelbericht der Schüler zu einem bestimmten Thema erstellt werden soll, der an den<br />
Tätigkeitsnachweis angefügt wird.<br />
Anforderungen an die formelle Gestaltung des Berichtsheftes (handschriftlich, mittels PC<br />
oder Schreibmaschine) gibt es nicht. Empfehlungen der Schulen können ausgesprochen<br />
werden, entscheidend und prüfungsrelevant ist jedoch nur das vollständig geführte<br />
Berichtsheft.<br />
Ausbildungsplan<br />
Ein Ausbildungsplan liegt den Vordrucken des Berufsausbildungsvertrages bei; er ist von<br />
beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.<br />
Ersthelferkurs<br />
Nach dem Ausbildungsrahmenplan ist der Erwerb der Ersthelferqualifikation vorgesehen.<br />
Dies kann durch Teilnahme an einem Erste- Hilfe-Kurs mit 8 Doppelstunden erfolgen.<br />
Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist eine entsprechende Bescheinigung<br />
beizufügen, die nicht älter als zwei Jahre ist. Kurse werden in der Regel durch die Schulen<br />
angeboten.<br />
Freistellung von der Arbeit<br />
Nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildende den berufsschulpflichtigen<br />
Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, für<br />
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte und für die Teilnahme an<br />
Prüfungen freistellen. Für Jugendliche sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine<br />
Freistellung für den Arbeitstag vor, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar<br />
vorangeht.<br />
Arbeitszeit<br />
Für Jugendliche unter 18 Jahren (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt das<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).<br />
Für Auszubildende über 18 Jahre: (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt der<br />
Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter.<br />
Beschäftigung an Samstagen<br />
Für Apotheken besteht nicht das generelle Beschäftigungsverbot an Samstagen.<br />
Mindestens zwei Samstage im Monat sollten jedoch beschäftigungsfrei bleiben.<br />
Wissenswertes zur <strong>PKA</strong> - Ausbildung<br />
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