WISSENSWERTES ZUR PKA â AUSBILDUNG - LAKT
WISSENSWERTES ZUR PKA â AUSBILDUNG - LAKT
WISSENSWERTES ZUR PKA â AUSBILDUNG - LAKT
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Landesapothekerkammer Thüringen | Thälmannstraße 6 | 99085 Erfurt<br />
<strong>WISSENSWERTES</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>PKA</strong> – <strong>AUSBILDUNG</strong><br />
Rechtsgrundlagen............................................................................................................................. 2<br />
Zulassungsvoraussetzungen.......................................................................................................... 2<br />
Dauer, Beginn und Ende der Ausbildungszeit............................................................................ 2<br />
Einstellungstermin ........................................................................................................................... 2<br />
Ausbildungsverträge........................................................................................................................ 2<br />
Berufsschulen.................................................................................................................................... 3<br />
Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendschutzgesetz ......................................................... 3<br />
Berichtsheft ....................................................................................................................................... 3<br />
Ausbildungsplan ............................................................................................................................... 3<br />
Ersthelferkurs .................................................................................................................................... 3<br />
Freistellung von der Arbeit............................................................................................................. 4<br />
Arbeitszeit.......................................................................................................................................... 4<br />
Beschäftigung an Samstagen......................................................................................................... 4<br />
Arbeitszeit und Ausbildungsvergütung....................................................................................... 4<br />
Urlaubsanspruch............................................................................................................................... 4<br />
Hausanschrift:<br />
Landesapothekerkammer Thüringen<br />
Thälmannstraße 6<br />
99085 Erfurt<br />
Kontakt:<br />
Telefon: 0361 24408 – 0<br />
Fax: 0361 24408 –69<br />
E-Mail: info@lakt.de<br />
Internet: www.lakt.de<br />
Bankverbindung:<br />
Deutsche Apotheker- und<br />
Ärztebank Erfurt<br />
BLZ 100 906 03<br />
Konto-Nr.: 0 003 097 986
Rechtsgrundlagen<br />
Dieser Leitfaden und demzufolge auch die Ausbildung zum/zur <strong>PKA</strong> bezieht sich auf<br />
folgende Quellen:<br />
Berufsbildungsgesetz (BBiG)<br />
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)<br />
Verordnung über die Berufsausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen<br />
Angestellten (Ausbildungsverordnung)<br />
Prüfungsordnung der Landesapothekerkammer Thüringen für pharmazeutischkaufmännische<br />
Angestellte<br />
Nebenbei bemerkt: Approbierte Apotheker brauchen keine Ausbildereignungsprüfung<br />
nachzuweisen, da sie die Qualifikation automatisch mit ihrer Approbation erlangt haben.<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
Auch wenn ein Schulabschluss keine Bedingung ist, die Anforderungen der Ausbildung<br />
und des Berufes erfordern mindestens einen guten Hauptschul- besser einen<br />
Realschulabschluss.<br />
Die Ausbildung in einer Apotheke dauert drei Jahre mit begleitendem<br />
Berufsschulunterricht. In der ersten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahrs findet eine<br />
Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung wird schriftlich in den Prüfungsfächern<br />
Apothekenbetriebslehre, Warensortimente und Verkauf sowie Wirtschafts- und<br />
Sozialkunde abgelegt. In der praktischen Prüfung werden Warenbewirtschaftung und<br />
Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung beurteilt.<br />
Dauer, Beginn und Ende der Ausbildungszeit<br />
Die Ausbildungszeit beträgt 36 Monate. Das Ausbildungsverhältnis endet grundsätzlich<br />
mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf<br />
der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis mit dem<br />
letzten Tag der Abschlussprüfung. Findet die Abschlussprüfung nach Beendigung der<br />
Ausbildungszeit statt, so verlängert sich die Ausbildungszeit nicht automatisch.<br />
Einstellungstermin<br />
Der Berufsschulunterricht beginnt in Thüringen zeitgleich mit dem Unterricht an den<br />
allgemeinbildenden Schulen und Gymnasien nach den Sommerferien. Spätestens zu<br />
diesem Zeitpunkt sollte die Einstellung des Auszubildenden erfolgt sein.<br />
Ausbildungsverträge<br />
Nach Berufsbildungsgesetz sind die wesentlichen Vertragsinhalte unverzüglich nach<br />
Abschluss des Vertrages schriftlich niederzulegen. Für die Eintragung des<br />
Ausbildungsverhältnisses sind folgende Unterlagen einzusenden:<br />
Anmeldung (Formblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der<br />
Berufsausbildungsverhältnisse)<br />
Berufsausbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, unterschrieben vom<br />
Apothekenleiter und dem Auszubildenden und im Falle der Minderjährigkeit vom<br />
gesetzlichen Vertreter<br />
bei Jugendlichen unter 18 Jahren eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung<br />
gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
Wissenswertes zur <strong>PKA</strong> - Ausbildung<br />
(Stand März 2009/2)<br />
- 2 -
Nach Einsendung und Prüfung der Verträge gehen beide Vertragsexemplare an die<br />
Apotheke zurück. Ein Exemplar verbleibt beim Ausbildenden, der Auszubildende<br />
bekommt das zweite Exemplar. Eine Kopie des Vertrages behält die Kammer. Das<br />
ausgefüllte Formblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />
verbleibt in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen. Das<br />
Formblatt sowie 2 Ausbildungsverträge können von der Geschäftsstelle abgefordert<br />
werden.<br />
Berufsschulen<br />
Aufgrund der sinkenden Ausbildungszahlen in den vergangenen Jahren, hat das Thüringer<br />
Kultusministerium im Jahr 2006 beschlossen, dass die Berufsausbildung für<br />
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte nicht mehr gleichzeitig sondern abwechselnd<br />
in den beiden Thüringer Berufsschulen stattfindet. Die Anmeldung in der Berufsschule<br />
erfolgt durch den Apothekenleiter oder den Auszubildenden selbst. Eine Übersicht der<br />
jeweils zuständigen Berufsschule ist ebenfalls im Bereich Download hinterlegt.<br />
Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendschutzgesetz<br />
Diese Untersuchung muss für Jugendliche unter 18 Jahren innerhalb der letzten 14<br />
Monate vor Beginn der Ausbildung durchgeführt worden sein und ist ein Jahr nach der<br />
Aufnahme der Ausbildung zu wiederholen. Die Bescheinigung über die Erstuntersuchung<br />
ist in der Apotheke aufzubewahren.<br />
Berichtsheft<br />
Berichtshefte werden von der Landesapothekerkammer Thüringen über die Apotheke für<br />
jeden Auszubildenden zur Verfügung gestellt. Auszubildende haben ein Berichtsheft zu<br />
führen, das vom Ausbilder und der Berufsschule regelmäßig zu kontrollieren und<br />
abzuzeichnen ist. Das Führen des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur<br />
Abschlussprüfung.<br />
Zur Führung des Berichtsheftes und zur Vereinheitlichung in den Thüringer Berufsschulen<br />
wurde im Berufsbildungs- und Prüfungsausschuss vereinbart, dass 1x im Monat ein<br />
Einzelbericht der Schüler zu einem bestimmten Thema erstellt werden soll, der an den<br />
Tätigkeitsnachweis angefügt wird.<br />
Anforderungen an die formelle Gestaltung des Berichtsheftes (handschriftlich, mittels PC<br />
oder Schreibmaschine) gibt es nicht. Empfehlungen der Schulen können ausgesprochen<br />
werden, entscheidend und prüfungsrelevant ist jedoch nur das vollständig geführte<br />
Berichtsheft.<br />
Ausbildungsplan<br />
Ein Ausbildungsplan liegt den Vordrucken des Berufsausbildungsvertrages bei; er ist von<br />
beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.<br />
Ersthelferkurs<br />
Nach dem Ausbildungsrahmenplan ist der Erwerb der Ersthelferqualifikation vorgesehen.<br />
Dies kann durch Teilnahme an einem Erste- Hilfe-Kurs mit 8 Doppelstunden erfolgen.<br />
Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist eine entsprechende Bescheinigung<br />
beizufügen, die nicht älter als zwei Jahre ist. Kurse werden in der Regel durch die Schulen<br />
angeboten.<br />
Wissenswertes zur <strong>PKA</strong> - Ausbildung<br />
(Stand März 2009/2)<br />
- 3 -
Freistellung von der Arbeit<br />
Nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildende den berufsschulpflichtigen<br />
Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, für<br />
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte und für die Teilnahme an<br />
Prüfungen freistellen. Für Jugendliche sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine<br />
Freistellung für den Arbeitstag vor, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar<br />
vorangeht.<br />
Arbeitszeit<br />
Für Jugendliche unter 18 Jahren (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt das<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).<br />
Für Auszubildende über 18 Jahre: (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt der<br />
Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter.<br />
Beschäftigung an Samstagen<br />
Für Apotheken besteht nicht das generelle Beschäftigungsverbot an Samstagen.<br />
Mindestens zwei Samstage im Monat sollten jedoch beschäftigungsfrei bleiben.<br />
Arbeitszeit und Ausbildungsvergütung<br />
Gemäß der Zusatzvereinbarung vom 11. Januar 2006 wurde die regelmäßige<br />
wöchentliche Arbeitszeit von den beiden Tarifvertragsparteien Apothekengewerkschaft<br />
ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf 40 Stunden<br />
festgelegt.<br />
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen<br />
Bundesrahmentarifvertrag und beträgt It. Gehaltstarifvertrag vom 1. Juli 2007 zur Zeit:<br />
im 1. Ausbildungsjahr 501,- €<br />
im 2. Ausbildungsjahr 567,- €<br />
im 3. Ausbildungsjahr 623,- €<br />
Urlaubsanspruch<br />
Für jugendliche Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />
enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz spezielle Bestimmungen über den Urlaub.<br />
Danach beträgt der Urlaub jährlich<br />
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />
nicht 16 Jahre alt ist.<br />
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />
nicht 17 Jahre alt ist.<br />
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />
nicht 18 Jahre alt ist.<br />
Der Urlaubsanspruch ist abhängig vom Alter des Auszubildenden zu Beginn des<br />
Ausbildungsverhältnisses und kann für den Ausbildungszeitraum 2009 bis 2012 der<br />
folgenden Tabelle entnommen werden:<br />
Geburtsjahr<br />
anteilig<br />
2009* 2010* 2011*<br />
anteilig<br />
2012*<br />
gemäß BRTV 1988 13 31 31 24<br />
1989 13 31 31 24<br />
gemäß JArbSchG 1990 10 31 31 24<br />
1991 11 25 31 24<br />
1992 13 27 25 24<br />
1993 13 30 27 25<br />
* Werktage im Kalenderjahr<br />
Wissenswertes zur <strong>PKA</strong> - Ausbildung<br />
(Stand März 2009/2)<br />
- 4 -