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WISSENSWERTES ZUR PKA – AUSBILDUNG - LAKT

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Landesapothekerkammer Thüringen | Thälmannstraße 6 | 99085 Erfurt<br />

<strong>WISSENSWERTES</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>PKA</strong> – <strong>AUSBILDUNG</strong><br />

Rechtsgrundlagen............................................................................................................................. 2<br />

Zulassungsvoraussetzungen.......................................................................................................... 2<br />

Dauer, Beginn und Ende der Ausbildungszeit............................................................................ 2<br />

Einstellungstermin ........................................................................................................................... 2<br />

Ausbildungsverträge........................................................................................................................ 2<br />

Berufsschulen.................................................................................................................................... 3<br />

Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendschutzgesetz ......................................................... 3<br />

Berichtsheft ....................................................................................................................................... 3<br />

Ausbildungsplan ............................................................................................................................... 3<br />

Ersthelferkurs .................................................................................................................................... 3<br />

Freistellung von der Arbeit............................................................................................................. 4<br />

Arbeitszeit.......................................................................................................................................... 4<br />

Beschäftigung an Samstagen......................................................................................................... 4<br />

Arbeitszeit und Ausbildungsvergütung....................................................................................... 4<br />

Urlaubsanspruch............................................................................................................................... 4<br />

Hausanschrift:<br />

Landesapothekerkammer Thüringen<br />

Thälmannstraße 6<br />

99085 Erfurt<br />

Kontakt:<br />

Telefon: 0361 24408 – 0<br />

Fax: 0361 24408 –69<br />

E-Mail: info@lakt.de<br />

Internet: www.lakt.de<br />

Bankverbindung:<br />

Deutsche Apotheker- und<br />

Ärztebank Erfurt<br />

BLZ 100 906 03<br />

Konto-Nr.: 0 003 097 986


Rechtsgrundlagen<br />

Dieser Leitfaden und demzufolge auch die Ausbildung zum/zur <strong>PKA</strong> bezieht sich auf<br />

folgende Quellen:<br />

Berufsbildungsgesetz (BBiG)<br />

Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)<br />

Verordnung über die Berufsausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen<br />

Angestellten (Ausbildungsverordnung)<br />

Prüfungsordnung der Landesapothekerkammer Thüringen für pharmazeutischkaufmännische<br />

Angestellte<br />

Nebenbei bemerkt: Approbierte Apotheker brauchen keine Ausbildereignungsprüfung<br />

nachzuweisen, da sie die Qualifikation automatisch mit ihrer Approbation erlangt haben.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Auch wenn ein Schulabschluss keine Bedingung ist, die Anforderungen der Ausbildung<br />

und des Berufes erfordern mindestens einen guten Hauptschul- besser einen<br />

Realschulabschluss.<br />

Die Ausbildung in einer Apotheke dauert drei Jahre mit begleitendem<br />

Berufsschulunterricht. In der ersten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahrs findet eine<br />

Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung wird schriftlich in den Prüfungsfächern<br />

Apothekenbetriebslehre, Warensortimente und Verkauf sowie Wirtschafts- und<br />

Sozialkunde abgelegt. In der praktischen Prüfung werden Warenbewirtschaftung und<br />

Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung beurteilt.<br />

Dauer, Beginn und Ende der Ausbildungszeit<br />

Die Ausbildungszeit beträgt 36 Monate. Das Ausbildungsverhältnis endet grundsätzlich<br />

mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf<br />

der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis mit dem<br />

letzten Tag der Abschlussprüfung. Findet die Abschlussprüfung nach Beendigung der<br />

Ausbildungszeit statt, so verlängert sich die Ausbildungszeit nicht automatisch.<br />

Einstellungstermin<br />

Der Berufsschulunterricht beginnt in Thüringen zeitgleich mit dem Unterricht an den<br />

allgemeinbildenden Schulen und Gymnasien nach den Sommerferien. Spätestens zu<br />

diesem Zeitpunkt sollte die Einstellung des Auszubildenden erfolgt sein.<br />

Ausbildungsverträge<br />

Nach Berufsbildungsgesetz sind die wesentlichen Vertragsinhalte unverzüglich nach<br />

Abschluss des Vertrages schriftlich niederzulegen. Für die Eintragung des<br />

Ausbildungsverhältnisses sind folgende Unterlagen einzusenden:<br />

Anmeldung (Formblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der<br />

Berufsausbildungsverhältnisse)<br />

Berufsausbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, unterschrieben vom<br />

Apothekenleiter und dem Auszubildenden und im Falle der Minderjährigkeit vom<br />

gesetzlichen Vertreter<br />

bei Jugendlichen unter 18 Jahren eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung<br />

gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

Wissenswertes zur <strong>PKA</strong> - Ausbildung<br />

(Stand März 2009/2)<br />

- 2 -


Nach Einsendung und Prüfung der Verträge gehen beide Vertragsexemplare an die<br />

Apotheke zurück. Ein Exemplar verbleibt beim Ausbildenden, der Auszubildende<br />

bekommt das zweite Exemplar. Eine Kopie des Vertrages behält die Kammer. Das<br />

ausgefüllte Formblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />

verbleibt in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen. Das<br />

Formblatt sowie 2 Ausbildungsverträge können von der Geschäftsstelle abgefordert<br />

werden.<br />

Berufsschulen<br />

Aufgrund der sinkenden Ausbildungszahlen in den vergangenen Jahren, hat das Thüringer<br />

Kultusministerium im Jahr 2006 beschlossen, dass die Berufsausbildung für<br />

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte nicht mehr gleichzeitig sondern abwechselnd<br />

in den beiden Thüringer Berufsschulen stattfindet. Die Anmeldung in der Berufsschule<br />

erfolgt durch den Apothekenleiter oder den Auszubildenden selbst. Eine Übersicht der<br />

jeweils zuständigen Berufsschule ist ebenfalls im Bereich Download hinterlegt.<br />

Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendschutzgesetz<br />

Diese Untersuchung muss für Jugendliche unter 18 Jahren innerhalb der letzten 14<br />

Monate vor Beginn der Ausbildung durchgeführt worden sein und ist ein Jahr nach der<br />

Aufnahme der Ausbildung zu wiederholen. Die Bescheinigung über die Erstuntersuchung<br />

ist in der Apotheke aufzubewahren.<br />

Berichtsheft<br />

Berichtshefte werden von der Landesapothekerkammer Thüringen über die Apotheke für<br />

jeden Auszubildenden zur Verfügung gestellt. Auszubildende haben ein Berichtsheft zu<br />

führen, das vom Ausbilder und der Berufsschule regelmäßig zu kontrollieren und<br />

abzuzeichnen ist. Das Führen des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur<br />

Abschlussprüfung.<br />

Zur Führung des Berichtsheftes und zur Vereinheitlichung in den Thüringer Berufsschulen<br />

wurde im Berufsbildungs- und Prüfungsausschuss vereinbart, dass 1x im Monat ein<br />

Einzelbericht der Schüler zu einem bestimmten Thema erstellt werden soll, der an den<br />

Tätigkeitsnachweis angefügt wird.<br />

Anforderungen an die formelle Gestaltung des Berichtsheftes (handschriftlich, mittels PC<br />

oder Schreibmaschine) gibt es nicht. Empfehlungen der Schulen können ausgesprochen<br />

werden, entscheidend und prüfungsrelevant ist jedoch nur das vollständig geführte<br />

Berichtsheft.<br />

Ausbildungsplan<br />

Ein Ausbildungsplan liegt den Vordrucken des Berufsausbildungsvertrages bei; er ist von<br />

beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.<br />

Ersthelferkurs<br />

Nach dem Ausbildungsrahmenplan ist der Erwerb der Ersthelferqualifikation vorgesehen.<br />

Dies kann durch Teilnahme an einem Erste- Hilfe-Kurs mit 8 Doppelstunden erfolgen.<br />

Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist eine entsprechende Bescheinigung<br />

beizufügen, die nicht älter als zwei Jahre ist. Kurse werden in der Regel durch die Schulen<br />

angeboten.<br />

Wissenswertes zur <strong>PKA</strong> - Ausbildung<br />

(Stand März 2009/2)<br />

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Freistellung von der Arbeit<br />

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildende den berufsschulpflichtigen<br />

Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, für<br />

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte und für die Teilnahme an<br />

Prüfungen freistellen. Für Jugendliche sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine<br />

Freistellung für den Arbeitstag vor, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar<br />

vorangeht.<br />

Arbeitszeit<br />

Für Jugendliche unter 18 Jahren (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt das<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).<br />

Für Auszubildende über 18 Jahre: (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt der<br />

Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter.<br />

Beschäftigung an Samstagen<br />

Für Apotheken besteht nicht das generelle Beschäftigungsverbot an Samstagen.<br />

Mindestens zwei Samstage im Monat sollten jedoch beschäftigungsfrei bleiben.<br />

Arbeitszeit und Ausbildungsvergütung<br />

Gemäß der Zusatzvereinbarung vom 11. Januar 2006 wurde die regelmäßige<br />

wöchentliche Arbeitszeit von den beiden Tarifvertragsparteien Apothekengewerkschaft<br />

ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf 40 Stunden<br />

festgelegt.<br />

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen<br />

Bundesrahmentarifvertrag und beträgt It. Gehaltstarifvertrag vom 1. Juli 2007 zur Zeit:<br />

im 1. Ausbildungsjahr 501,- €<br />

im 2. Ausbildungsjahr 567,- €<br />

im 3. Ausbildungsjahr 623,- €<br />

Urlaubsanspruch<br />

Für jugendliche Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />

enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz spezielle Bestimmungen über den Urlaub.<br />

Danach beträgt der Urlaub jährlich<br />

mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />

nicht 16 Jahre alt ist.<br />

mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />

nicht 17 Jahre alt ist.<br />

mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />

nicht 18 Jahre alt ist.<br />

Der Urlaubsanspruch ist abhängig vom Alter des Auszubildenden zu Beginn des<br />

Ausbildungsverhältnisses und kann für den Ausbildungszeitraum 2009 bis 2012 der<br />

folgenden Tabelle entnommen werden:<br />

Geburtsjahr<br />

anteilig<br />

2009* 2010* 2011*<br />

anteilig<br />

2012*<br />

gemäß BRTV 1988 13 31 31 24<br />

1989 13 31 31 24<br />

gemäß JArbSchG 1990 10 31 31 24<br />

1991 11 25 31 24<br />

1992 13 27 25 24<br />

1993 13 30 27 25<br />

* Werktage im Kalenderjahr<br />

Wissenswertes zur <strong>PKA</strong> - Ausbildung<br />

(Stand März 2009/2)<br />

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