WISSENSWERTES ZUR PKA â AUSBILDUNG - LAKT
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Freistellung von der Arbeit<br />
Nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildende den berufsschulpflichtigen<br />
Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, für<br />
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte und für die Teilnahme an<br />
Prüfungen freistellen. Für Jugendliche sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine<br />
Freistellung für den Arbeitstag vor, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar<br />
vorangeht.<br />
Arbeitszeit<br />
Für Jugendliche unter 18 Jahren (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt das<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).<br />
Für Auszubildende über 18 Jahre: (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt der<br />
Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter.<br />
Beschäftigung an Samstagen<br />
Für Apotheken besteht nicht das generelle Beschäftigungsverbot an Samstagen.<br />
Mindestens zwei Samstage im Monat sollten jedoch beschäftigungsfrei bleiben.<br />
Arbeitszeit und Ausbildungsvergütung<br />
Gemäß der Zusatzvereinbarung vom 11. Januar 2006 wurde die regelmäßige<br />
wöchentliche Arbeitszeit von den beiden Tarifvertragsparteien Apothekengewerkschaft<br />
ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf 40 Stunden<br />
festgelegt.<br />
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen<br />
Bundesrahmentarifvertrag und beträgt It. Gehaltstarifvertrag vom 1. Juli 2007 zur Zeit:<br />
im 1. Ausbildungsjahr 501,- €<br />
im 2. Ausbildungsjahr 567,- €<br />
im 3. Ausbildungsjahr 623,- €<br />
Urlaubsanspruch<br />
Für jugendliche Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />
enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz spezielle Bestimmungen über den Urlaub.<br />
Danach beträgt der Urlaub jährlich<br />
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />
nicht 16 Jahre alt ist.<br />
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />
nicht 17 Jahre alt ist.<br />
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />
nicht 18 Jahre alt ist.<br />
Der Urlaubsanspruch ist abhängig vom Alter des Auszubildenden zu Beginn des<br />
Ausbildungsverhältnisses und kann für den Ausbildungszeitraum 2009 bis 2012 der<br />
folgenden Tabelle entnommen werden:<br />
Geburtsjahr<br />
anteilig<br />
2009* 2010* 2011*<br />
anteilig<br />
2012*<br />
gemäß BRTV 1988 13 31 31 24<br />
1989 13 31 31 24<br />
gemäß JArbSchG 1990 10 31 31 24<br />
1991 11 25 31 24<br />
1992 13 27 25 24<br />
1993 13 30 27 25<br />
* Werktage im Kalenderjahr<br />
Wissenswertes zur <strong>PKA</strong> - Ausbildung<br />
(Stand März 2009/2)<br />
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