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WISSENSWERTES ZUR PKA – AUSBILDUNG - LAKT

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Freistellung von der Arbeit<br />

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildende den berufsschulpflichtigen<br />

Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, für<br />

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte und für die Teilnahme an<br />

Prüfungen freistellen. Für Jugendliche sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine<br />

Freistellung für den Arbeitstag vor, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar<br />

vorangeht.<br />

Arbeitszeit<br />

Für Jugendliche unter 18 Jahren (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt das<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).<br />

Für Auszubildende über 18 Jahre: (Stichtag jeweils der 01.01. des Kalenderjahres) gilt der<br />

Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter.<br />

Beschäftigung an Samstagen<br />

Für Apotheken besteht nicht das generelle Beschäftigungsverbot an Samstagen.<br />

Mindestens zwei Samstage im Monat sollten jedoch beschäftigungsfrei bleiben.<br />

Arbeitszeit und Ausbildungsvergütung<br />

Gemäß der Zusatzvereinbarung vom 11. Januar 2006 wurde die regelmäßige<br />

wöchentliche Arbeitszeit von den beiden Tarifvertragsparteien Apothekengewerkschaft<br />

ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf 40 Stunden<br />

festgelegt.<br />

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen<br />

Bundesrahmentarifvertrag und beträgt It. Gehaltstarifvertrag vom 1. Juli 2007 zur Zeit:<br />

im 1. Ausbildungsjahr 501,- €<br />

im 2. Ausbildungsjahr 567,- €<br />

im 3. Ausbildungsjahr 623,- €<br />

Urlaubsanspruch<br />

Für jugendliche Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />

enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz spezielle Bestimmungen über den Urlaub.<br />

Danach beträgt der Urlaub jährlich<br />

mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />

nicht 16 Jahre alt ist.<br />

mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />

nicht 17 Jahre alt ist.<br />

mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch<br />

nicht 18 Jahre alt ist.<br />

Der Urlaubsanspruch ist abhängig vom Alter des Auszubildenden zu Beginn des<br />

Ausbildungsverhältnisses und kann für den Ausbildungszeitraum 2009 bis 2012 der<br />

folgenden Tabelle entnommen werden:<br />

Geburtsjahr<br />

anteilig<br />

2009* 2010* 2011*<br />

anteilig<br />

2012*<br />

gemäß BRTV 1988 13 31 31 24<br />

1989 13 31 31 24<br />

gemäß JArbSchG 1990 10 31 31 24<br />

1991 11 25 31 24<br />

1992 13 27 25 24<br />

1993 13 30 27 25<br />

* Werktage im Kalenderjahr<br />

Wissenswertes zur <strong>PKA</strong> - Ausbildung<br />

(Stand März 2009/2)<br />

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